Probleme mit Werkstatt und TÜV

Mercedes CLC 203

Hallo zusammen,

würde mal eure Meinung hören:

Folgender Sachverhalt. Ich bringe meinen CLC 220 CDI Bj 2009 in die MB Vertragswerkstatt wegen der großen Inspektion und TÜV. Bei der Annahme werde ich auf die beiden Vorderreifen hingewiesen, die zwar in der Mitte noch genug Profil haben, an den Rändern jedoch abgefahren sind. Ich bestelle zwei neue. Die TÜV Plakette wäre kein Problem, da er ja von mir den Auftrag für die neuen Reifen hat. Nachmittags ruft mich der Mechaniker an, die Bremsscheiben vorne sind hinüber, Kostenpunkt 500 Euro zusätzlich. Die Plakette habe ich aber schon, mit der Auflage, dass die Bremsen erneuert werden. Ich habe dann zugestimmt. Dann am nächsten Morgen der nächste Anruf, die Reifen sind deswegen so einseitig abgefahren, da eine Felge wohl bei einem Bordsteinrempler was abbekommen hat (muss dann aber vom Vorbesitzer verursacht worden sein, da ich extrem vorsichtig bin). Auf meine Frage, warum denn dann beide Reifen exakt an den gleichen Stellen abgefahren sind, sagte er mir, dass auch die Spur verstellt sei. Kostenpunkt für die Felge: 275 Euro.
Als ich mich dann über die 2000 Euro Rechnung beschwert habe, hat man mir 20 % Preisnachlass angeboten, es gebe ja gerade ein „Rabattaktion“. Die 60 Euro für den Mietwagen hat man mir auch nicht berechnet… Im TÜV Gutachten stand „mängelfrei“. Was wäre jetzt, wenn ich nein zu den Bremsen gesagt hätte, wäre dann einer gekommen und hätte die Plakette wieder abgekratzt? Wie kann der TÜV eine mängelfreie Bescheinigung ausstellen, wenn die Werte bei der Prüfung nich i.O. sind? Ich kann die Zahlen leider nicht interpretieren, da ich mich damit nicht auskenne. Ich fühle mich da etwas über den Tisch gezogen, ich war auch erst zum zweiten mal in dieser Werkstatt.. Vielleicht sollte ich mich direkt an den TÜV wenden? Ich habe die Rechnung noch nicht bezahlt, könnte da also noch etwas Druck machen.

Beste Antwort im Thema

Hallo,
so wie ich das sehe, kannst Du von rechtlicher Seite kaum etwas bewegen. Du hast jedes Angebot der Werkstatt persönlich bestätigt und ich vermute, dass Du es nicht schriftlich und! unter ausdrücklichem Vorbehalt getan hast.
Dass die ganze Sache etwas viel Geruch hat, ist eine moralische ( ethische) Sache! Aber, Du hättest ja auch sagen können: " Sorry Leute, ich komme, schaue mir die Bremsen, die Reifen und den Rest an und fahre ggf. in eine andere Werkstatt! Die Werkstatt hätte, auch angesichts der angeblich bereits zugeteilten Plakette nichts machen können, da es sich bestenfalls um eine geschäftliche Besorgung ohne Legitimation gehandelt hätte. Ich vermute weiterhin, dass weder ein besonderer Notfall oder Dringlichkeit, noch Gefahr im Verzuge bestand. Für Alle, die es vertiefen wollen: https://www.iurastudent.de/.../...ch%C3%A4ftsf%C3%BChrung-ohne-auftrag
Die Geschäftsführung ohne Auftrag endet spätestens mit der Zustimmung des Begünstigten zur Durchführung des Geschäftes. (Ein Begünstigter muss nicht immer günstig dabei wegkommen! 😰 )
Ich weis aus der Praxis, dass TÜV- Prüfer oft kulant sind und den Zusicherungen der Werkstattmeister vertrauen, um dem Kunden einen angemessenen Service bieten zu können. Da mag es aber auch noch die Komponente geben, dass die Werkstatt einen flexiblen Prüfer braucht, der Prüfer andererseits aber seine Auftraggeber ( hier die Werkstatt) nicht verprellen kann. Es besteht also eine gegenseitige Abhängigkeit.
Da in manchen Werkstätten die Prüfer nur bei Bedarf zur HU gerufen werden, kann also eine Wiederholung der HU auch ggf. längere Zeit dauern. Solange steht das Auto dann evtl. in der Werkstatt. Um genau dies zu verhindern, haben Prüfer und Werkstätten ein gewisses Interesse, im Sinne des Kunden, die HU schnellstmöglich abzuschließen. Da es sich bei einer Bremsenreparatur um eine nicht abnahmepflichtige Maßnahme handelt ( anders als z.B. der Anbau einer Zugvorrichtung ohne EC94/20), kann der Prüfer nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er die Unterlagen dem Werkstattmeister überlässt- oder nicht. Hier spielt das gegenseitige Vertrauen eine entscheidende Rolle und ggf. auch die Stallorder der Prüfgesellschaft.
Du kannst nun der Werkstatt den TÜV- Bericht unter die Nase reiben- ja und? Die Werkstatt hat Dir die Plakette erst nach Beseitigung aller Mängel aufgeklebt. Darum steht auch im HU- Bericht zu recht:" keine Mängel".
Ich glaube, da läufst Du ins Leere, da Du ( emotional richtig, aber sachlich eben falsch) unterstellst, dass der Prüfer den Zustand des Fahrzeuges anders bewertet hat, als die Werkstatt. Hat er aber nicht. Der Prüfer hat den Zustand des Wagens zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich - für mängelfrei erachtet. Alternativ hätte er auf eine Neuvorstellung bestehen müssen, was eben neben Zeit auch Dein Geld gekostet hätte.
Du kannst Dich beschwere , es wird - außer vielleicht!!!! einer einmaligen weiteren Kulanz aber mit Sicherheit dem Eintrag - persona non grata - in der Kundenakte, nicht viel passieren.
Die Ursache des Übels- sorry- bist Du, da Du die Zustimmung zu den Arbeiten gegeben hast. Ohne " Wenn" und " Aber".
So ist die Sachlage! Klar hast Du Dich in einer gewissen Zwangsituation gesehen, aber eigentlich war diese nicht zwingend für Dich- darum: " Eigenverschulden".
Dennoch wünsche ich Dir viel Freude mit dem nun intakten Auto und hoffentlich siehst Du demnächst für lange Zeit Werkstätten nur im Vorbeifahren!
Ein gesegnetes Osterfest wünscht allen Foris der Asphalthoppler

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Im Prinzip kannst du nur noch die Rechnung bezahlen und freundlich sein. Beim nächsten Mal lässt du deinen TÜV in keiner Werkstatt machen sondern nur beim TÜV direkt. So mache ich es.
Ich mache es sogar ziemlich dreist 😁😁😁😁😁
Bevor ich meine Inspektionen selbst mache fahre ich als aller erstes zum TÜV Nord und zwar mit der Absicht gar keine Plakette zu bekommen. 😎 Dabei bitte ich den TÜV Ing. meine Karren ganz genau zu untersuchen ;-) schließlich macht der nette Prüfer gerade meine Inspektion.
Dann fahre ich nach Hause und beseitige die Mängel und fahre erneut zum TÜV. Der zweite Termin kostet doch nur 12€ und das sind die besten 12€ die man ausgeben kann.
Da ich meine Karren sehr gut kenne, habe ich die letzten 6 Jahre immer meine Plaketten bekommen, eine Werkstatt braucht man dafür nicht. Also meine Empfehlung, immer zu einem neutralen TÜV fahren und nicht in eine Werkstatt. Und noch was, als aller erstes zum TÜV fahren, noch VOR der Inspektion. Anschließend nur die Mängelliste abarbeiten. Wenn die Werkstatt irgendwelche Mängel findet, dann kannst du denen immer noch die Mängelliste (falls vorhanden) vor der Nase halten und ins Gesicht sagen, dass die ein Sch... erzählen.

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