Probleme mit Versicherung - Vollkasko streicht alles weg
Hallo Leute,
ich hab n Problem mit meiner Versicherung und wollte euch mal um Rat fragen.
Ich habe selbst - ohne Fremdeinwirkung oder -beschädigung einen Unfall verursacht, bei dem mein Auto stark beschädigt wurde. Hierfür wollte ich die Vollkasko in Anspruch nehmen.
Der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt und hat das Gutachten so gut hingetrickst, dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt:
Wiederbeschaffungswert 10.700 Euro
Reparaturkosten 11.301,870 Euro (600 Euro drüber - geschickt gemacht *grml*)
Restwet 3.700 Euro (durch Versteigerung)
Jetzt hat mir die Versicherung lediglich 5.739,02 Euro überwiesen.
Dies setzt sich wie folgt zusammen:
Wiederbeschaffungswert 10.439,02 Euro (obwohl im Gutachten 10.700 Euro steht - Grund nach Telefonat - Das ist der Restwert minus Differenzbesteuerung - was zur Hölle ist Differenzbesteuerung???)
- Restwert 3.700 Euro
- Selbstbeteiligung 1.000 Euro
Überweisung: 5.739,02 Euro
Da ich aber für das Geld, das ich von der Versicherung bekomme im jetzigen Gebrauchtwagenmarkt kaum ein vergleichbares Auto bekomme, und die Reparaturkosten lt. Werkstatt kaum über 7.000 Euro kommen werden lasse ich es nun reparieren.
Da ich nun schon seit 10 Jahren brav Versicherungsbeiträge bezahlt habe k**tzt es mich jetzt richtig an, dass wenn ich mal hilfe brauch, alles mögliche unternommen wird um mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie ich die Versicherung (die sehr viel mit der Eisenbahn zu tun hat...) dazu bringen kann, mir die Reparaturkosten voll zu übernehmen?
BZW bis wann muss ich gegen die Erstattung der Versicherung widerspruch einlegen?
Vielen Dank erstmal für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
@TE
Wo ist dein Problem?
Du möchtest dein Fahrzeug behalten und reparieren lassen und deine Werkstatt sagt dir, dass sie dir dein Fahrzeug sach- und fachgereicht für 7-8000 Euro reparieren.
Dann lass es doch dort reparieren und dir werden aus deiner Kaskoversicherung die tatsächlichen Reparaturkosten abzgl. deiner Selbstbeteiligung erstattet werden.
Kostet die Reparatur 8000 Euro, werden dir nach Abzug der Selbstbeteiligung 7000 Euro erstattet.
Wenn du dir und deiner Werkstatt nicht so ganz sicher sein solltest, kannst du mit deiner Werkstatt vor Beginn der Reparatur auch eine Festpreisabspache treffen (Reparatur nach Maßgabe des Versicherungsgutachtens zum Festpreis von .... Euro). Wird dein Fahrzeug entsprechend repariert und legst du deiner Versicherung die Rechnung hierüber vor, erhälst du auch hier die tatsächlichen Reparaturkosten (max. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes von 10.700 Euro) abzgl. deiner Selbstbeteiligung.
Bei fiktiver Abrechnung funktioniert das natürlich nicht. Da wird dir in der Tat "nur" der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung erstattet. Und dabei ist es nicht einmal entscheidend, ob die Reparaturkosten knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.
Die Welt kann manchmal auch einfach sein😁
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Werkstattseminare mit Essen?
Hört sich gut an. 🙂nochmal:
Sowas mach ich seeehr selten und nur für gute Kunden im Ausnahmefall.
Und ich rechne doch vorher 15 % drauf auf die Ersatzteile... 🙁
Das sind effektiv nur 20 % Rabatt.Aha.......soso.....🙄
Und mein Gott, dann verdien ich am Lack mal nix.
Und klar, der Karosserie AW Satz hat seine Berechtigung, nur wenn ich damit einfach zu teuer bin soll ich den ziehen lassen? Idealer wäre in diesem Fall hier natürlich eine Weiterführung des Kunden an den Neuwagenverkauf mit Abwrackprämie. 😉Und wenn du nicht glaubst, daß UPE + 15 % bei Versicherungen normal ist, schonmal was vom Allianz Fairplay Konzept gehört?
Ja, dass Kunden- Bescheißerkonzept ist in unseren Kreisen bekannt. 😁
Klar, dir gefälllts nicht, wenn Kostenvoranschläge bis 10,000 € möglich sind - kein Gutachten notwendig.
Sowohl bei Haftplicht- als auch bei Kaskoschäden.ist auch klar, dass wird dann bei den anderen Ansprüchen des Geschädigten und auf dessen Kosten wieder eingespart. Ich hab so den Eindruck euerer Werkstatt kann man so ziemlich alles Verkaufen......... 🙄
Man kann -für euch- nur hoffen, dass Ihr mit eueren "Aktivitäten" nicht mal an den richtigen geratet.
Eurere Mauscheleien mit der Versicherung gerade in KH können euch mal richtig Geld kosten.....
KVA bis 10.000 Euro, echt nicht zu fassen, und da seit Ihr auch noch stolz drauf. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Werkstattseminare mit Essen?
Hört sich gut an. 🙂
Schon klar!
Zitat:
nochmal:
Sowas mach ich seeehr selten und nur für gute Kunden im Ausnahmefall.Und ich rechne doch vorher 15 % drauf auf die Ersatzteile... 🙁
Das sind effektiv nur 20 % Rabatt.Und mein Gott, dann verdien ich am Lack mal nix.
Das hat oben aber anders geklungen und ich hatte es auch schon kommentiert. Ein gewisser Preisaufschlag ist zu rechtfertigen, schließlich hast Du Beschaffungskosten, aber so wie Du gerade rechnest und es hier im Thread verkaufen möchstest, vergalloperst Du Dich!
Zitat:
Und klar, der Karosserie AW Satz hat seine Berechtigung, nur wenn ich damit einfach zu teuer bin soll ich den ziehen lassen? Idealer wäre in diesem Fall hier natürlich eine Weiterführung des Kunden an den Neuwagenverkauf mit Abwrackprämie. 😉
Wenn Du zu teuer bist überdenke und berechne Deine Verrechnungssätze! Ich denke gerade in Zeiten der Abwrackprämie haben Karosseriebauer schwere Zeiten, das rechtfertigt aber nicht günstige Versicherungsangebote, teure Privatkundenreparaturen und zu dem Provisionen für Vermittlungen zu den Verkäufern oder warum redest Du von "Weiterführung"?
Zitat:
Und wenn du nicht glaubst, daß UPE + 15 % bei Versicherungen normal ist, schonmal was vom Allianz Fairplay Konzept gehört?
Nicht nur, dass ich es nicht glaube, nein ich weiß, dass es nicht normal ist, schon gar nicht bei Herstellern wie BMW, MB u. A. Wie oben erwähnt, Beschaffungsmaßnahmen können Preisaufschläge rechtfertigen, nur wie soll man es den Kunden erklären? In der NL sind die Ersatzteile günstiger als in meiner Reparaturbude? Schwer vermittelbar, oder?
Zitat:
Klar, dir gefällts nicht, wenn Kostenvoranschläge bis 10,000 € möglich sind - kein Gutachten notwendig.
Sowohl bei Haftplicht- als auch bei Kaskoschäden.
Leider gibt es immer wieder Geschädigte, die sich auf KVA´s von Werkstätten einlassen, eben wegen Unwissenheit. Das passiert für gewöhnlich bei den Herstellern in deren eigenen Werkstätten. Für den Kaskofall kein Problem, weil die Hersteller auch keine Abzüge machen bei Fahrzeugen, die sie wieder in Zahlung nehmen (müssen), solange sie ihr Geld in den eigenen Werkstätten verdienen konnten.
Im Haftpflichtfall wird es beispielsweise bei finanzierten Fahrzeugen oder Leasingobjekten genau so sein. Aber wurde das Fahrzeug bei Firma X repariert, werden für Rücknahmen immense Abzüge für Unfallschäden fällig, die in eventuellen Kostenvoranschlägen nie bedacht wurden. Alleine schon aus dem Grund, daß eine Werkstatt keine Wertminderung, Ausfallgelder etc., angeben darf, noch eine korrekte Schadenregulierung durchführen kann.
Der alte aber wahre Spruch: „Schuster bleib bei Deinen Leisten“ sollte Allen mal wieder näher gebracht werden. Vielleicht wachen dann auch einige Unfallopfer auf, bevor es zu spät ist oder von solchen Werkstätten abgezockt wurden, die Kostenvoranschläge bis 10.000,00 € ausstellen!!! Genau diese Werkstätten verdienen sich an Schäden eine goldene Nase, weil diese oft nicht kontrolliert werden und manchmal aus Profitgier deshalb auch Fahrzeuge nicht fachgerecht reparieren. Und genau diese Werkstätten sind es auch, die Kfz.-Sachverständige für überflüssig und / oder inkompetent halten, weil sie meinen ohne Gutachter mehr Geld einstreichen zu können. Das ist vielleicht so, aber nur wenn Unrechtes von Statten geht. Ansonsten sieht es nämlich genau anders herum aus! Eine adäquat arbeitende Werkstatt, dem Kunden, Finanzamt, Innung etc. gegenüber verdient am Sachverständigen, nach einer korrekten Schadenanalyse. Klar gibt es auch unter den selbsternannten Gutachtern schwarze Schafe, die sind aber in der Unterzahl gegenüber denen aus der Werkstattbranche.
Bei Kaskofällen ist es egal, wie der Geschädigte von Versicherungen und Werkstätten „abgefertigt“ wird. Ist er mein Kunde oder befragt mich zu seinem Problem, bekommt sie/er relevante Informationen, was zu beachten ist. Im Haftpflichtfall werde ich immer dafür sorgen, dass die/der Geschädigte korrekt entschädigt wird. Dazu gehören nicht nur Empfehlungen zu Instandsetzungen.
Werkstätten mit Sommerangeboten an Versicherungen gehören nicht zu meinen bevorzugten Empfehlungen!
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Und wenn du nicht glaubst, daß UPE + 15 % bei Versicherungen normal ist, schonmal was vom Allianz Fairplay Konzept gehört? *
Klar, dir gefälllts nicht, wenn Kostenvoranschläge bis 10,000 € möglich sind - kein Gutachten notwendig.
Sowohl bei Haftplicht- als auch bei Kaskoschäden.
Partnerschaftliche Schadenabwicklung nach
dem Fairplay-Konzept
Anhang 1:
Ablauf und Kalkulationsgrundlagen
Die Abwicklung von Unfallschäden erfolgt über die Firma Auftragsstreicher,
die die Einhaltung der Regeln überwacht. Zentrale Abwicklungsplattform:
www.auftragsstreicher.de
Für jeden Schadenfall wird ein elektronischer Kostenvoranschlag
erstellt. Bei Glasschäden ist kein Kostenvoranschlag erforderlich, es
ist nur die Abtretungserklärung und die Rechnung per Fax zu
versenden.
Alle Rechnungen und Nachweise, auch zu werkstatteigenen
Mietwagen und Abschleppen, werden über das Auftragsstreicher Portal
oder per Fax (02173-112 110 ) dem Kostenvoranschlag nachgesendet.
Entscheidet sich der Geschädigte für die Einschaltung eines Anwalts
oder eines freiberuflich tätigen Sachverständigen, erfolgt die
Abwicklung wie bisher.
Hat ein Sachverständiger der Allianz das Fahrzeug bereits besichtigt,
richtet sich die Reparatur nach diesem Gutachten. Es muss kein
KV erstellt werden; die Übersendung der Reparaturrechnung ist
ausreichend.
Regeln für die Reparatur
Kalkulation nach Herstellervorgabe unter Berücksichtigung der
kostengünstigsten Reparaturmethode, Prämisse: „Instandsetzen
vor erneuern“
Stundenverrechnungssätze „Privatkunde“ gemäß Aushang
Lackmaterial: Berechnung nach Herstellersystem, AW x Lackmaterialeinheiten
[EUR/AW]; Der Preis je Lackmaterialeinheit
kann von der UPE des Herstellers abweichen.
Obergrenze des Lackmaterials bei 35% aus dem Lacklohn
UPE-Aufschlag „Privatkunde“
Verbringungskosten nur berechenbar, wenn keine eigene Lackiererei
am Standort, Obergrenze 75 EUR
keine Berechnung von Beschaffungs-, Lager- und Entsorgungskosten
(Entsorgung besonderer Teile gegen Nachweis),
Fahrzeugwäsche und Reinigungskosten (unfallbedingte Reinigungskosten:
ja)
Keine Farbtonangleichung im KV, wenn angefallen, dann nur in
Rechnung
* merkst du was haschee ?
Moin,
ich hab was gemerkt 😁
Zitat:
Fax (02173-112 110 )
Ich möchte nicht der sein dessen Absenderkennung auf dem Fax steht... 😁
Gruss
Marcus
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Moin,
ich hab was gemerkt 😁
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Ich möchte nicht der sein dessen Absenderkennung auf dem Fax steht... 😁Zitat:
Fax (02173-112 110 )
Gruss
Marcus
😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
* merkst du was haschee ?
Hm, Delle - wenn ich dir jetzt morgen abend eine Prüfung von den Kontroll€xperten äh den Auftragsstreichrn vorlege auf denen ein UPE Aufschlag von 15 % steht?
http://img19.myimg.de/15ef07c.jpg
🙂
Fairplay ist das beste was einer Werkstatt an Schadenssteuerung passieren kann.
Ist aber in erster Linie ein Abkommen zwischen HERSTELLER und Versicherung.
Und es ist im Prinzip nur eine Abrechnungsform. Bis auf maximale mietwagenpreise.
Und was andere Schadenssteuerungsmodelle angeht, das ist ein Vertrag zwischen Versicherung und Werkstatt.
Dabei verpflichtet sich aber auch die Versicherung ALLE Kaskoschäden die den SuperDuperDeluxe Tarif (der 20 € weniger kostet) abgeschlossen haben in diese Werkstatt zu bringen...
Dafür bekommt die Versicherung eben eine Gegenleistung. Keine Mietwagenkosten z. B. und kann gegenüber den SuperDuperDeluxe Kunden anpreisen sie bekommen den kostenlos.
Und der Kunde hat dem mit dem Abschluß ja zugestimmt.
Und im Haftpflichtfall - nunja, da muß der Kunde ja auch zugestimmt haben.
Hallo Leutz,
sorry, dass ich mich jetzt erst wieder bei euch melde, aber ich wollte euch noch einen Endstand mitteilen:
Ich hab auf eigenes Risiko das Auto für 11.300 Euro reparieren lassen. Die Versicherung hat dann bis 10.700 Euro erstattet, nachdem der Gutachter bestätigt hat, dass die reparatur sach + fachgerecht ausgeführt wurde.
Zum Schluß hat sich das Versicherungsunternehmen zwar geweigert die Kosten für das Nachgutachten zu übernehmen, aber nach einer Beschwerde beim Ombudsmann (kann ich nur empfehlen!) haben sie auch diese übernommen.
Also kann man jetzt endlich (nach 4 Monaten) sagen "Ende Gut - Alles Gut"
Lieben Dank noch mal für die Hilfen
Wenn du das fz. gem Gutachten sach-und fachgerecht; gehen wir mal davon aus, der sv hat dein auto nicht mit absicht "totgeschrieben" d.h z.b teile berechnet die nicht beschädigt sind; reparieren, dann kann die versicherung den restwert nicht in abzug bringen.
es gibt fz.-besitzer, die zahlen die div. wbw zum reparaturbetrag selbst, weil sie das fz. behalten wollen, oder handeln mit eine werkstatt ein festbetrag (wbw) aus! Wichtig ist nur sach-und fachgerechte reparatur gem. herstellervorgaben!
nachweis dann über rechnung oder reparaturbestätigung vom sv.
abrechung dann wbw - selbstbeteiligung!
sollte das gutachten fehlerhaft sein, so kannst du gem. §14 AKB (versicherungsbedingungen), hast du bei vertragsabschluss bekommen, das sachverständigenverfahren einleiten.
solltest du aber ein ersatzfz. kaufen wollen, so scheint die abrechnung i.o zu sein, es sei denn, der wbw ist falsch (zu gering)! die 2,5% differenzbesteuerung wird meistens bei nachweis eines fahrzeugkaufes nachgezahlt!
wie wärs wenn wir abstimmen? ich schlage vor wir stimmen über alles ab und veröffentlichen das gesamtergebnis. und das jeden abend neu...
hier kopiert doch eh fast jeder zweite das, was er im beitrag nebenan gelesen aber nicht verstanden hat und bringts als universallösung ein.
Zitat:
Original geschrieben von StevyB
Hallo Leute,ich hab n Problem mit meiner Versicherung und wollte euch mal um Rat fragen.
Ich habe selbst - ohne Fremdeinwirkung oder -beschädigung einen Unfall verursacht, bei dem mein Auto stark beschädigt wurde. Hierfür wollte ich die Vollkasko in Anspruch nehmen.
Der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt und hat das Gutachten so gut hingetrickst, dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt:
Wiederbeschaffungswert 10.700 Euro
Reparaturkosten 11.301,870 Euro (600 Euro drüber - geschickt gemacht *grml*)weise geringere reparaturkosten durch eine kostenvoranschlag nach
Restwet 3.700 Euro (durch Versteigerung)
es ist richtig, das das fahrzeug nach regulierung dem versicherer gehört... wenn er zahltJetzt hat mir die Versicherung lediglich 5.739,02 Euro überwiesen.
Dies setzt sich wie folgt zusammen:
Wiederbeschaffungswert 10.439,02 Euro (obwohl im Gutachten 10.700 Euro steht - Grund nach Telefonat - Das ist der Restwert minus Differenzbesteuerung - was zur Hölle ist Differenzbesteuerung???)ein abschalg, nicht nachvollziehbar für mich
- Restwert 3.700 Euro
- Selbstbeteiligung 1.000 EuroÜberweisung: 5.739,02 Euro
ist so erstmal korrekt. feile noch an den reparaturkosten
Da ich aber für das Geld, das ich von der Versicherung bekomme im jetzigen Gebrauchtwagenmarkt kaum ein vergleichbares Auto bekomme, und die Reparaturkosten lt. Werkstatt kaum über 7.000 Euro kommen werden lasse ich es nun reparieren.
Da ich nun schon seit 10 Jahren brav Versicherungsbeiträge bezahlt habe k**tzt es mich jetzt richtig an, dass wenn ich mal hilfe brauch, alles mögliche unternommen wird um mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie ich die Versicherung (die sehr viel mit der Eisenbahn zu tun hat...) dazu bringen kann, mir die Reparaturkosten voll zu übernehmen?
geht bei der devk nicht. die haben viele §kundeabwehrzentralen ;-)
BZW bis wann muss ich gegen die Erstattung der Versicherung widerspruch einlegen?
umgehend mit kostenvoranschlag
Vielen Dank erstmal für eure Hilfe!
Zitat:
Original geschrieben von mbvm
Zitat:
Original geschrieben von StevyB
Restwet 3.700 Euro (durch Versteigerung)
es ist richtig, das das fahrzeug nach regulierung dem versicherer gehört... wenn er zahlt
Halloo???!?!
Hast Du den Faden überhaupt gelesen???
Die Sache ist seit Tagen erledigt, der TE hat sein Geld bekommen!
Und die Aussage oben ist totaler Quatsch! Versicherungen verkaufen Versicherungsschutz, sie handeln nicht mit Autos!
Das Auto bleibt selbstverständlich im Eigentum des Versicherungsnehmers (einzige Ausnahme ist die Totalentwendung).
Der Versicherer zieht ja genau aus diesem Grund den Restwert ab: weil der Restwert in Form des verunfallten Autos beim Versicherungsnehmer verbleibt!
Hafi
Super, wenn wir schon dabei sind, auf mich kommt der ganze mist grad zu:
habe heute unseren (26.10.09) 5jährigen lecacy zerlegt, mir ist nichts passiert, aber das auto ist, naja...HIN!!!
Monentan sieht es nach totalschaden aus...
gutachten wird folgen:
hast du einen eigenen gutachter bestellt oder wurde dir einer aufs auge gedrückt
frage: was ist ratsam???
ich hab eigentlich keinen plan und möchte nicht übers ohr gehaun werden,
ausserdem bin ich ganz neu hier und weiß nicht so recht, wie ichs ansstellen soll, darum SORRY, das ich bei dir hier drin rumwusel!!!
inwieweit hat jemand erfahrung mit leitplankenschäden, die hab ich auch mal so nebenbei mit umgelegt...
airbags haben nicht ausgelöst...
ich war nicht zu schnell, (60 km/H) aber es war nass...
ich weiß noch nicht, warum er eigentlich ausgebrochen ist...
Zitat:
Original geschrieben von crashqueen62
hast du einen eigenen gutachter bestellt oder wurde dir einer aufs auge gedrückt
Hier handelt es sich um einen Vollkaskoschaden - da hast du keine Gutachterwahl!
Es wird ein Gutachter von deiner Versicherung beauftragt (genauso, wie das in deinen Versicherungsbedingungen nachzulesen ist).
Zitat:
Original geschrieben von crashqueen62
frage: was ist ratsam???
Den Schaden alsbald bei der Versicherung anzuzeigen und abzuwarten.
Zitat:
Original geschrieben von crashqueen62
ich hab eigentlich keinen plan und möchte nicht übers ohr gehaun werden,
Wo liegt denn eigentlich dein Problem?
Warum sollte dich jemand "übers Ohr hauen"?
Insbesondere, da der Schaden offensichtlich noch nicht einmal gemeldet wurde.
Zitat:
Original geschrieben von crashqueen62
inwieweit hat jemand erfahrung mit leitplankenschäden, die hab ich auch mal so nebenbei mit umgelegt...
Für diesen Schaden wird deine Haftpflichtversicherung aufkommen.
Frag nach Abschluss der Regulierung nach, was es gekostet hat und ob es sich evtl. lohnt, den Schaden an die Versicherung zurück zu bezahlen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu behalten.
Das kann man dir leicht ausrechnen.
Zitat:
Original geschrieben von crashqueen62
ich war nicht zu schnell, (60 km/H) aber es war nass...
ich weiß noch nicht, warum er eigentlich ausgebrochen ist...
Doch zu schnell angesichts der Strassenverhältnisse?
hey....erstmal danke,
frau fährt seit 1991 unfallfrei!!!
kenne diese strecke seit jahren, fahre sie jeden tag, auch bei glatteis und schnee,...
lt. polizei, nicht zu schnell...
ursache wird der gutachter klären müssen, hatte sekunden vorher das gefühl, das rechte vorderrad, hat sich nicht gedreht???
gefühl eben...
konnte das auto abfangen, hat sich dann aber gedreht...und...
er hat sich auf den standstreifen FAHREN lassen...
doch!!! schaden ist gemeldet, selbstverständlich !!!
(vollkasko)
gottseidank rabattretter, der auch greift
fahrzeug steht beim abschlepper
montag kann ich erst loslegen
danke für den tipp, wegen der leitplanke...