Probleme mit Versicherung - Vollkasko streicht alles weg
Hallo Leute,
ich hab n Problem mit meiner Versicherung und wollte euch mal um Rat fragen.
Ich habe selbst - ohne Fremdeinwirkung oder -beschädigung einen Unfall verursacht, bei dem mein Auto stark beschädigt wurde. Hierfür wollte ich die Vollkasko in Anspruch nehmen.
Der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt und hat das Gutachten so gut hingetrickst, dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt:
Wiederbeschaffungswert 10.700 Euro
Reparaturkosten 11.301,870 Euro (600 Euro drüber - geschickt gemacht *grml*)
Restwet 3.700 Euro (durch Versteigerung)
Jetzt hat mir die Versicherung lediglich 5.739,02 Euro überwiesen.
Dies setzt sich wie folgt zusammen:
Wiederbeschaffungswert 10.439,02 Euro (obwohl im Gutachten 10.700 Euro steht - Grund nach Telefonat - Das ist der Restwert minus Differenzbesteuerung - was zur Hölle ist Differenzbesteuerung???)
- Restwert 3.700 Euro
- Selbstbeteiligung 1.000 Euro
Überweisung: 5.739,02 Euro
Da ich aber für das Geld, das ich von der Versicherung bekomme im jetzigen Gebrauchtwagenmarkt kaum ein vergleichbares Auto bekomme, und die Reparaturkosten lt. Werkstatt kaum über 7.000 Euro kommen werden lasse ich es nun reparieren.
Da ich nun schon seit 10 Jahren brav Versicherungsbeiträge bezahlt habe k**tzt es mich jetzt richtig an, dass wenn ich mal hilfe brauch, alles mögliche unternommen wird um mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie ich die Versicherung (die sehr viel mit der Eisenbahn zu tun hat...) dazu bringen kann, mir die Reparaturkosten voll zu übernehmen?
BZW bis wann muss ich gegen die Erstattung der Versicherung widerspruch einlegen?
Vielen Dank erstmal für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
@TE
Wo ist dein Problem?
Du möchtest dein Fahrzeug behalten und reparieren lassen und deine Werkstatt sagt dir, dass sie dir dein Fahrzeug sach- und fachgereicht für 7-8000 Euro reparieren.
Dann lass es doch dort reparieren und dir werden aus deiner Kaskoversicherung die tatsächlichen Reparaturkosten abzgl. deiner Selbstbeteiligung erstattet werden.
Kostet die Reparatur 8000 Euro, werden dir nach Abzug der Selbstbeteiligung 7000 Euro erstattet.
Wenn du dir und deiner Werkstatt nicht so ganz sicher sein solltest, kannst du mit deiner Werkstatt vor Beginn der Reparatur auch eine Festpreisabspache treffen (Reparatur nach Maßgabe des Versicherungsgutachtens zum Festpreis von .... Euro). Wird dein Fahrzeug entsprechend repariert und legst du deiner Versicherung die Rechnung hierüber vor, erhälst du auch hier die tatsächlichen Reparaturkosten (max. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes von 10.700 Euro) abzgl. deiner Selbstbeteiligung.
Bei fiktiver Abrechnung funktioniert das natürlich nicht. Da wird dir in der Tat "nur" der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung erstattet. Und dabei ist es nicht einmal entscheidend, ob die Reparaturkosten knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.
Die Welt kann manchmal auch einfach sein😁
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das ist hier ohne Belang. Werkstätten sind auch jene welche, die immer jammern, dass die Reparaturkosten zu niedrig kalkuliert wurden.Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von ap11Dass die Werkstatt das für etwa 7000* Euro reparieren will,ist doch ein nicht zu übersehendes Indiz dafür -oder?
Alex.Maßgeblich ist ein sach- und fachgerechter Reparaturweg.
Und wenn die Werkstatt hier für 4.300 Euro weniger Reparieren will, wie im Gutachten vorgegeben, dann gibt es dafür nur eine Bezeichnung:
Pfusch.
Delle
* im übrigen hat das der TE "geschätzt" und der ist ein Laie.
@TE
Wo ist dein Problem?
Du möchtest dein Fahrzeug behalten und reparieren lassen und deine Werkstatt sagt dir, dass sie dir dein Fahrzeug sach- und fachgereicht für 7-8000 Euro reparieren.
Dann lass es doch dort reparieren und dir werden aus deiner Kaskoversicherung die tatsächlichen Reparaturkosten abzgl. deiner Selbstbeteiligung erstattet werden.
Kostet die Reparatur 8000 Euro, werden dir nach Abzug der Selbstbeteiligung 7000 Euro erstattet.
Wenn du dir und deiner Werkstatt nicht so ganz sicher sein solltest, kannst du mit deiner Werkstatt vor Beginn der Reparatur auch eine Festpreisabspache treffen (Reparatur nach Maßgabe des Versicherungsgutachtens zum Festpreis von .... Euro). Wird dein Fahrzeug entsprechend repariert und legst du deiner Versicherung die Rechnung hierüber vor, erhälst du auch hier die tatsächlichen Reparaturkosten (max. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes von 10.700 Euro) abzgl. deiner Selbstbeteiligung.
Bei fiktiver Abrechnung funktioniert das natürlich nicht. Da wird dir in der Tat "nur" der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung erstattet. Und dabei ist es nicht einmal entscheidend, ob die Reparaturkosten knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.
Die Welt kann manchmal auch einfach sein😁
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@TE
Wo ist dein Problem?Du möchtest dein Fahrzeug behalten und reparieren lassen und deine Werkstatt sagt dir, dass sie dir dein Fahrzeug sach- und fachgereicht für 7-8000 Euro reparieren.
Dann lass es doch dort reparieren und dir werden aus deiner Kaskoversicherung die tatsächlichen Reparaturkosten abzgl. deiner Selbstbeteiligung erstattet werden.
Kostet die Reparatur 8000 Euro, werden dir nach Abzug der Selbstbeteiligung 7000 Euro erstattet.
Wenn du dir und deiner Werkstatt nicht so ganz sicher sein solltest, kannst du mit deiner Werkstatt vor Beginn der Reparatur auch eine Festpreisabspache treffen (Reparatur nach Maßgabe des Versicherungsgutachtens zum Festpreis von .... Euro). Wird dein Fahrzeug entsprechend repariert und legst du deiner Versicherung die Rechnung hierüber vor, erhälst du auch hier die tatsächlichen Reparaturkosten (max. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes von 10.700 Euro) abzgl. deiner Selbstbeteiligung.
Bei fiktiver Abrechnung funktioniert das natürlich nicht. Da wird dir in der Tat "nur" der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung erstattet. Und dabei ist es nicht einmal entscheidend, ob die Reparaturkosten knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.
Die Welt kann manchmal auch einfach sein😁
Genau das möchte ich ja auch - nur sagt mir der Versicherungsmensch - nee das zahlen wir nicht und der Werkstattmensch sagt auch, dass die Versicherung das nicht zahlen muss, wenn die Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungskosten liegen (hier ca. 600 Euro - ein Schelm wer böses dabei denkt...).
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das ist hier ohne Belang. Werkstätten sind auch jene welche, die immer jammern, dass die Reparaturkosten zu niedrig kalkuliert wurden.Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von ap11Dass die Werkstatt das für etwa 7000 Euro reparieren will,ist doch ein nicht zu übersehendes Indiz dafür -oder?
Alex.Maßgeblich ist ein sach- und fachgerechter Reparaturweg.
Und wenn die Werkstatt hier für 4.300 Euro weniger Reparieren will, wie im Gutachten vorgegeben, dann gibt es dafür nur eine Bezeichnung:
Pfusch.
Delle
was du alles so aus Statements rauslesen kannst -alle Achtung.
Komisch nur,dass die Versicherungen mit ihrer Werkstattbindung auch so erhebliche Summen einsparen können,wenn sie nur wollen
Alex.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Wenn du dir und deiner Werkstatt nicht so ganz sicher sein solltest, kannst du mit deiner Werkstatt vor Beginn der Reparatur auch eine Festpreisabspache treffen (Reparatur nach Maßgabe des Versicherungsgutachtens zum Festpreis von .... Euro). Wird dein Fahrzeug entsprechend repariert und legst du deiner Versicherung die Rechnung hierüber vor, erhälst du auch hier die tatsächlichen Reparaturkosten (max. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes von 10.700 Euro) abzgl. deiner Selbstbeteiligung.
Die Welt kann manchmal auch einfach sein😁
Oder auch nicht...........
Warum denke ich gerade an Oma Gertrud ? 😁
@TE also wenn einer -gerade deine- Versicherung überhaupt nicht mag, dann bin ich das......😠
Aber das sich der SV der vereinigten Lokomotivführer um 50% bei den Reparaturkosten vertut, dass glaube nicht einmal ich.
Und irgendwo muss das Geld dann ja auch eingespart werden.
Aber sicher werden sich die Airo- Werke und auch die Lieferanten der Werkstatt für Acetylen und Sauerstoff über Umsätze freuen........🙂
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von ap11
was du alles so aus Statements rauslesen kannst -alle Achtung.
Komisch nur,dass die Versicherungen mit ihrer Werkstattbindung auch so erhebliche Summen einsparen können,wenn sie nur wollen
Alex.
Denk mal an, dass kann ich.
Und wenn man jeden Tag mit so etwas zu tun hat, dann kann man noch etwas ganz anderes, zum Beispiel Wissen wo von man spricht.
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Denk mal an, dass kann ich.Zitat:
Original geschrieben von ap11
was du alles so aus Statements rauslesen kannst -alle Achtung.
Komisch nur,dass die Versicherungen mit ihrer Werkstattbindung auch so erhebliche Summen einsparen können,wenn sie nur wollen
Alex.Und wenn man jeden Tag mit so etwas zu tun hat, dann kann man noch etwas ganz anderes, zum Beispiel Wissen wo von man spricht.
Delle
Ich weiß,dass hast du mir mindestens schon 3 mal deutlichst erklärt
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich weiß,dass hast du mir mindestens schon 3 mal deutlichst erklärt
Alex.
und warum glaubst du mir dann nicht ? 🙁
ich hab dich doch eigentlich auch lieb......😁😉
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und warum glaubst du mir dann nicht ? 🙁Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich weiß,dass hast du mir mindestens schon 3 mal deutlichst erklärt
Alex.
ich hab dich doch eigentlich auch lieb......😁😉
Delle
Ich mag nicht,wenn andere immer Recht haben! Will auch mal 😁
Alex.
Zitat:
Original geschrieben von StevyB
Zitat:
Genau das möchte ich ja auch - nur sagt mir der Versicherungsmensch - nee das zahlen wir nicht und der Werkstattmensch sagt auch, dass die Versicherung das nicht zahlen muss, wenn die Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungskosten liegen (hier ca. 600 Euro - ein Schelm wer böses dabei denkt...).
Entscheidend ist doch, was in deinem Vertrag steht und hier hilft ein Blick in deine Versicherungsbedingungen.
Ich füge mal einige Passagen aus dem neuesten Bedinungswerk der Eisenbahner an (ob die bei dir gültig sind, müsstet du aber selbst noch einmal nachprüfen):
A 2.6.1
Lassen sie ihr Fahrzeug trotz Totalschadens reparieren, gilt A 2.7.1
A 2.7.1 (a)
Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (natürlich abzgl. Selbstbeteiligung), wenn sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen
A 2.7.1. (b)
Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht für sie repariert, zahlen wir die geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswertes (dann würde die Abrechnung deines Versicherers stimmen).
Und noch einmal, die Schätzung des Sachverständigen - ob nun 600 Euro über oder unter dem Wiederbeschaffungswert - sind dabei völlig ohne Belang.
Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich mag nicht,wenn andere immer Recht haben! Will auch mal 😁Alex.
na gut, Teilen wir uns das Recht haben, um des lieben Frieden Willen.
Einmal du, einmal ich 😉
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
na gut, Teilen wir uns das Recht haben, um des lieben Frieden Willen.Zitat:
Original geschrieben von ap11
Ich mag nicht,wenn andere immer Recht haben! Will auch mal 😁Alex.
Einmal du, einmal ich 😉
Gruß
Delle
😁😁😁😁😁😁😁😁
Angenommen! Alex.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Warum denke ich gerade an Oma Gertrud ? 😁Gruß
Delle
Die Frage können wir dir nicht beantworten.
Hier hat der TE weder etwas über "Schadensteuerung", "Werkstattbindung" oder ähnliches geschrieben. Wenn du aber der Meinung bist, das eine selbst vom Geschädigten ausgesuchte Kfz-Werkstatt nur Pfusch abliefern kann, sofern ihre Rechnung unter der Schätzung der "Halbgötter" Kfz-Sachverständigen liegen, gebe ich dir natürlich vollkommen recht - Finger weg von einer Reparatur.
p.s. war es bei Oma Gertrud nicht so, dass die Rechnung schon zum Gutachten passte, nicht aber die tatsächlich ausgeführte Reparatur?
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Entscheidend ist doch, was in deinem Vertrag steht und hier hilft ein Blick in deine Versicherungsbedingungen.Zitat:
Original geschrieben von StevyB
Ich füge mal einige Passagen aus dem neuesten Bedinungswerk der Eisenbahner an (ob die bei dir gültig sind, müsstet du aber selbst noch einmal nachprüfen):
A 2.6.1
Lassen sie ihr Fahrzeug trotz Totalschadens reparieren, gilt A 2.7.1A 2.7.1 (a)
Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (natürlich abzgl. Selbstbeteiligung), wenn sie uns dies durch eine Rechnung nachweisenA 2.7.1. (b)
Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht für sie repariert, zahlen wir die geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswertes (dann würde die Abrechnung deines Versicherers stimmen).Und noch einmal, die Schätzung des Sachverständigen - ob nun 600 Euro über oder unter dem Wiederbeschaffungswert - sind dabei völlig ohne Belang.
Danke! Genau das wollte ich wissen!
Zitat:
Original geschrieben von ap11
😁😁😁😁😁😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
na gut, Teilen wir uns das Recht haben, um des lieben Frieden Willen.
Einmal du, einmal ich 😉
Gruß
Delle
Angenommen! Alex.
und jetzt bekommt erst einmal xAKBx Moppen von Delle.......😁