Probleme mit Verkauf GOLF 3

VW Vento 1H

Hallo hab ein riesen Problem hab vor 3 Jahren einen Golf 3 gekauft beim Händler . Der Wagen wurde mit ABS angeboten . Der Händler machte noch ein Dekra Prüfprotokll zum Zustand des Wagens wo im Briefkopf auch ABS drinsteht . Jetzt hab ich den Wagen bei E Bay verkauft mit den selben Angaben wie ich Ihn kaufte damals also auch ABS angegeben . Jetzt hat der Käufer des Golf den Wagen prüfen lassen bei VW und ihm wurde gesagt das das Auto gar kein ABS hat . Ich fiel aus allen Wolken da ich es nicht wußte . Jetzt will er den Wage zurück geben und den Kauf zurück wandeln . Sein Anwalt hat geschrieben Auto zurück oder 1000 Euro erlass auf den Wagen wegen des fehlenden ABS . Was soll ich tun ich seh schon den nächsten Anwaltbrief anflattern . Und seinen Anwalt soll ich auch noch bezahlen oh gott was soll ich machen . ist 1000 Euro nicht ein bischen viel ? Golf ist EZ 11/94

33 Antworten

war mit abs das antiblockiersystem oder der motorkennbuchstabe gemeint haste das prüfprotokoll noch?

Hallo stand richtig drin ausgeschrieben ( Antiblockiersystem )

Hallo nicht falsch verstehen das hat nichts mit dem Tüv zu tun dieses Prüfsiegel ist nur ein Protokoll was der Händler in Auftrag gibt für 49,00 Euro zum Zustand des Wagens algemein ( Bremsen Kupplung Steinschläge u.s.w. )

Hast du in den drei Jahren, in denen du mit dem Wagen gefahren bist, das ABS nie auf seine Funktion hin geprüft? Dabei hätte es auffallen müssen, daß der Wagen kein ABS besitzt.

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dann würd ich ihn mal fragen wo er das hat prüfen lassen und dann würd ich ihm den wisch wo das mit dem abs drauf steht mal unter die nase halten

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn du "mit ABS" reinschreibst und hast gar keines (auch wenn du es selber nicht wusstest) dann würde ich mir auch einen Anwalt holen. Ffür wie viel haste den denn verkaufen können?

Meine Frau ist damit gefahren naja Stadtverkehr eigentlich nur so rasant bremst sie nicht und im Winter ist sie nicht gefahren wo man es hätte merken können wir dachten es wäre drin . Unsere Priorität lag mehr in der Automatik und Klimaanlage . Wir haben es wirklich nicht gewußt und wir sollen bezahlen für die Täuschung des Händlers vor 3 Jahren ??

Zitat:

Original geschrieben von stefberlin


Wir haben es wirklich nicht gewußt und wir sollen bezahlen für die Täuschung des Händlers vor 3 Jahren ??

Wenn der Händler noch existiert und ihr alle Unterlagen vom Kauf noch besitzt sollte sich die Sache eigentlich juristisch klären lassen.

Also,
Du solltest deinen Anwalt besuchen, wenn Du keinen hast dann hoffe ich für Dich, dass Du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, in der Vertragsrechtsschutz enthalten ist.

Suche den Vertrag, den Du mit dem Händler aufgesetzt hast und prüfe ihn auf die Angaben.
Sollte im Vertrag das ABS erwähnt sein, dann würde ich mich an deiner Stelle beeilen, denn dann könntest Du den Vertrag mit deinem Händler noch anfechten wegen arglistiger Täuschung.
Die Anfechtung solltest Du ab dem Zeitpunkt ins Rollen bringen, sobald Du von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt hast.

Somit steht Dir der Weg offen Schadensersatzforderungen zu stellen oder nachträglich vom Kaufvertrag zurück zu treten und das Geld zurück zu fordern!

Ein Anwalt kann da halt Wunder wirken, sofern der Händler noch existiert!

In dem Fall siehts wohl schlecht aus und du mußt das einhalten was du beim Verkauf geschrieben hast.
Da wirst du wohl nicht dumrum kommen.

ABER:Prüf doch mal ob du nicht noch gegen den Händler vorgehen kannst von dem du das auto hast.Denn der kann auf keinen Fall sagen das er "nicht wußte" dasder Wagen kein ABS hat.
(Wie lang sind denn bei sowas die Verjährungsfristen?)

Re: Probleme mit Verkauf GOLF 3

Zitat:

Original geschrieben von stefberlin


Jetzt will er den Wage zurück geben und den Kauf zurück wandeln .

Wenn du darauf eingehen würdest, hättest du erst einmal von dieser Seite Ruhe und könntest dich dann an den Händler wenden, von dem du den Wagen erworben hast.

Zitat:

Original geschrieben von speybel


(Wie lang sind denn bei sowas die Verjährungsfristen?)

Normaler Weise 3 Jahre ab Kenntnis des Sachverhaltes bei Gebäuden sogar 30 Jahre!!!

Verjährungsfristen : im BGB steht bei endecken der Täuschung habe ich 1 Jahr zeit den Fall anzufechten . Nach 10 Jahren verjährt das allerdings wenn ich das erst dann festgestellt hätte

In 3 Jahren nicht mitbekommen ob neben dem Lichtschalter ein ABS Symbol zu finden war, wenn ja, dann weißt du auch, das der WAgen ABS hatte.
Desweiteren hast du bei eBay eine vorherige Probefahrt oder Besichtigung angeboten?

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