Probleme mit Garantieverlängerung - wie vorgehen?
Liebe alle,
gleich vorweg, falls ich hier im falschen Forum dann tut's mir leid!
Meine Situation:
Habe im Sommer 2023 ein Recht junges Fahrzeug aus dem Stellantis Konzern gekauft (DS 4, EZ 05/2022). Bereits beim Kauf wurde mir vom Stellantis Händler eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre angeboten. Nun haben wir bald den Ablauf der 2-Jährigen Neuwagengarantie und ich wollte eine Verlängerung kaufen.
Jetzt fängt das Problem an: Ich hatte vor ein paar Wochen durchs Serviceheft herausgefunden, dass die erste Fahrzeugwartung durch den Vorbesitzer nicht beim Vertragshändler sondern beim ATU durchgeführt wurde. Der Verkäufer wusste darüber angeblich nicht Bescheid. Und ich habe beim Kauf natürlich auch nicht ins Serviceheft geschaut, da der Vorbesitzer Stellantis selbst war. Ohnehin mehr als fragwürdig, dass der Mitarbeiter lieber zum ATU fährt als zur eigenen Werkstatt.
Ich warte nun seit mehreren Wochen auf Rückmeldung, ob es da Probleme mit der Garantie bzw Verlängerung gibt. Da ich trotz mehrfacher Nachfragen nur abgewimmelt werd, gehe ich mittlerweile davon aus, dass es vmtl tatsächlich Probleme mit der Verlängerung gibt. Bin natürlich ziemlich enttäuscht von der Situation. Ich habe nicht um viel Geld ein doch sehr junges Fahrzeug gekauft, nur um dann 9 Monate später ohne Garantie dazustehen. Geplant waren die vollen 5 Jahre der Garantie auszufahren.
Und deshalb meine Konkrete Frage: wie würdet ihr weiter vorgehen?
Auto weiter fahren und hoffen, dass nichts anfällt?
Auto sofort wieder verkaufen nach nur 1 Jahr?
Bis zum ersten großen Schaden im Umfang der Kosten der Verlängerung weiterfahren und dann abgeben?
Mich würde einfach interessieren, wie andere in so einer Situation reagieren würden. Ich tendiere momentan dazu, das Fahrzeug sofort wieder abzugeben, da ich mich einfach vor großen Reparaturen fürchte. Bei den heutigen Preisen gehen schon Kleinigkeiten sofort auf die 1000-2000 Euro, ich will mir gar nicht Vorstellen, was ein gröberer Defekt kostet. Ich hätte bei meinen beiden Vorgängerfahrzeugen aus dem VAG Konzern kein einziges Mal die Neuwagengarantie in Anspruch nehmen müssen, was aber natürlich nichts heißen muss und nur Glück war.
Danke für eure Meinungen!
67 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 28. Feb. 2024 um 07:31:54 Uhr:
Wieso hält sich diese Sichtweise so hartnäckig? Lese doch bitte mal mein verlinktes BGH Urteil.
Weil das im realen Leben immer zu Stress führen kann, wenn der Hersteller sich drücken will.
Das top Argument ist, da markenfremde Werkstätten keine Software Updates durchführen können, fehlt ein Punkt bei den "Herstellervorgaben" und schon hat sich das erledigt.
Muss aber jeder für sich entscheiden, es gibt ja Leute die lieben Stress, andere nutzen ihre Lebenszeit sinnvoll...
Gruß jaro
Das Hersteller wie auch Versicherungen sich gerne aus der Verantwortung wursteln wollen ist vollkommen normal. Aber trotzdem gibt es eine Rechtslage dazu und die ist eindeutig ausgeurteilt und EU konform.
Leute hier gibt es gar kein Recht, denn es gibt keinen Vertrag dazu!
Also was soll das hier?
Ob was im KV damals bzgl. Verlängerung festgehalten wurde wollte der TE ja nicht beantworten, bzw. hat er noch nicht.
Daher ist das hier alles Makulatur.
Er kann zwar sauer sein das er die Verlängerung nicht bekommt obwohl sie ihm öfter mündlich angedient wurde. Aber mehr auch nicht.
Zumindest sehe ich einfach hier nicht mehr.
Daher verstehe ich eure Diskussion einfach nicht.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 28. Februar 2024 um 10:55:20 Uhr:
Ob was im KV damals bzgl. Verlängerung festgehalten wurde wollte der TE ja nicht beantworten, bzw. hat er noch nicht.Daher ist das hier alles Makulatur.
Er kann zwar sauer sein das er die Verlängerung nicht bekommt obwohl sie ihm öfter mündlich angedient wurde. Aber mehr auch nicht.
Zumindest sehe ich einfach hier nicht mehr.
Da gehe ich voll mit dir. Wenn man nichts schriftlich hat, kann man es meistens auch nicht beweisen. Somit könnte man es auch nicht einklagen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 28. Februar 2024 um 10:55:20 Uhr:
Daher verstehe ich eure Diskussion einfach nicht.
Es dient nur zur Aufklärung, dass ein ATU Termin in der Historie nicht reicht um Probleme zu machen.Weil wenn solch eine Beschränkung bei einer laufenden Herstellergarantie nicht zulässig ist, dürfte sie, nach meinem dafürhalten auch nicht anwendbar sein um eine Herstellergarantie zu verlängern. Anders sähe es aus, wenn die Garantieverlängerung durch einen Dritten abgedeckt werden würde.
Aber ich gebe dir Recht. Es sind theoretische Konstrukte die Nebenschauplätze sind.
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Ok, wenn du meinst irgendwas an dieser Stelle aufklären zu müssen ist das ok. Aber die Diskussion ist hier völlig über.
Auch bei dem mündlichen Angebot oder generelle Angeboten gilt immer eine Annahmefrist die sich je nach Angebotsform, mündlich, E-Mail, Brief oder sonst wie unterscheidet. Und das dürfte in Austria nicht anders sein.
Mündliche Angebote haben nun mal eine sehr kurze Annahmefrist, wenige Stunden. Aber genaueres müsste man dem BGB oder in Austrias Gesetzbuch entnehmen.
Deswegen gebe ich verdammt auf Verkäufergelaber.
Das hab ich mal auf die Schnelle aus dem WWW gezogen:
"Der Kunde muss es auf dem gleichen Weg annehmen, wie es versendet wurde: Ein telefonisches Angebot muss sofort, eines per Fax oder E-Mail am gleichen Tag und ein briefliches Angebot innerhalb höchstens einer Woche (Postlaufzeit + Überlegungsfrist) angenommen werden; sonst ist es erloschen."
Das ist jetzt deutsches Recht. Wie gesagt, in Austria wird es sicherlich gleich oder ähnlich sein.
Zitat:
Ob was im KV damals bzgl. Verlängerung festgehalten wurde wollte der TE ja nicht beantworten, bzw. hat er noch nicht.
Bis auf die 12 Monatige Gewährleistung wurde nichts im Kaufvertrag festgehalten. Ich habe noch NIE irgendetwas in den Kaufvertrag hineingeschrieben bekommen, da sich Verkäufer immer weigern. Sei es auch nur der Austausch von einer kaputten Fußmatte oder sonstige Mündliche Zusagen.
Ich kaufe hier in Ö nur bei großen Autohäusern und meiner Erfahrung nach schreibt kein Verkäufer etwas außerhalb der Norm in den KV. Ist mein 4. Fahrzeug in den letzten 10 Jahren.
Und bzgl ATU: Ein ATU Service macht kein Problem bei einem Garantiefall innerhalb der Neuwagengarantie. ATU macht alles nach Herstellervorgaben. Kann dies ja selbst Bestätigen, da im Herbst ein Garantiefall Problemlos übernommen wurde.
Wo es aber Probleme geben kann: Garantieverlängerung. Der Hersteller kann eine Verlängerung aufgrund dessen ablehnen. Das wurde mir erst vor paar Tagen von ATU selbst bestätigt.
Drum wie gesagt schon gleich zu Beginn gesagt: Geht hier nicht um die Garantieverlängerung, sondern wie die Community zu neuen Fahrzeugen ohne Garantie steht! Das Thema Garantieverlängerung ist für mich eigentlich durch, der Nervenaufwand ist es im Endeffekt ohnehin nicht wert. Vielleicht geht noch was durch den Kundenservice, ansonsten ist die Sache vermutlich erledigt.
Jetzt wird hier auch noch die Gewährleistung ins Spiel gebracht. Wird ja immer komischer.
Die Gewährleistung hätte nicht mal im Vertrag stehen müssen, denn auch in Austria wird ein Händler die eh nicht ausschließen dürfen. Oder? Dann kläre uns auf!
Die Garantie wird vermutlich über die AGB des Herstellers geregelt.
Ich verstehe dich aber jetzt so, die Verlängerung der Garantie (nicht Gewährleistung) wurde nicht im KV festgehalten.
Du hast das mündliche Angebot zur Garantieverlängerung nicht umgehend angenommen.
Tja somit kannst du dich darauf auch nicht mehr berufen.
Jetzt liegt von dir eine Anfrage, also umgedrehtes Angebot, vor und der Hersteller vertreten durch den Händler verweigert die Annahme.
Pech gehabt.
Das wäre in kurzform die rechtliche Sicht.
Wenn der Hersteller anders entscheidet dann hast du was du wolltest aber das musss er nicht.
Denn ihr vereinbart einen neuen Vertrag und da fehlt einfach die zweite Willenserklärung.
So sehe ich das.
Ach geklärt ist ja tatsächlich nicht mal ob es eine echte Herstellergarantie ist oder eine Garantieversicherung die mittlerweile eher üblich ist.
Und bei dieser sollte man eh sehr genau hinschauen. Aber einem geschenkten Gaul würde ich nicht ins Maul schauen wollen, kostet die allerdings wäre ich meist schon raus. Denn diese Garantieversicherungen haben so viele Ausnahmen, Begrenzungen und Regeln das ich schon raus wäre.
Ihr dreht euch weiter im Kreis. Es ist hier alles gesagt, wenn auch nicht von jedem.
Ziel erreicht.