Probleme mit der Teilkasko bei Diebstahl eines ungesicherten Anhängers???

Hallo zusammen,

ich bin da eben zufällig drüber "gestolpert" und habe den Threadtitel bewusst als Frage formuliert, obwohl ich dazu ein altes Aktenzeichen des OLG Oldenburg von 1996 ausgegraben habe:

Zitat:

Abstellen eines Anhängers

Stellt ein Halter einen Anhänger mehrere Tage und Nächte auf einem von der Straße aus einsehbaren und frei zugänglichen Grundstück ohne Wegfahrsicherung ab, handelt er grobfahrlässig.

Der Versicherungsnehmer hat in einem derartigen Fall keinen Anspruch aus seiner Teilkaskoversicherung, wenn der Anhänger gestohlen und später auf einem Parkplatz ausgebrannt aufgefunden wird.

Urteil des OLG Oldenburg vom 26.06.1996
2 U 106/96
NJW-RR 1996, 1310

Quelle:

http://www.rechtplus.de

Leider finde ich dazu im Netz aber keine weiteren Informationen oder gar das komplette Urteil.

Dennoch denke ich, dass es eine Überlegung wert ist, ob sich beim Abstellen (z.B.) eines Wohnanhängers ohne Diebstahlsicherung die Kaskoversicherung im Falle eines Diebstahls evtl. "querlegen" kann. Mein Wohnwagen und der kleine Gartenabfallanhänger stehen bisher z.B. auch ungesichert auf einem Stellplatz direkt neben meinem Haus ... also auf meinem an dieser Stelle nicht umzäunten Privatgrund. Für Versicherungsverträge, bei denen auch grobe Fahrlässigkeit im Vertrag abgedeckt ist, stellt sich diese Frage natürlich nicht.

Mir ist dabei bewußt, dass dieses Thema wieder kontroverse Diskussionen auslösen kann. Es geht mir von daher auch ausschliesslich um die Sensibilisierung der betroffenen Wohnwagenbesitzer zu diesem möglichen (?) Risiko.

Gruß
NoGolf

PS: ich werde zukünftig in jedem Fall eine Sicherung an meinen Anhängern anbringen.

40 Antworten

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. November 2015 um 16:48:02 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 4. November 2015 um 13:21:56 Uhr:


...
Ein normales Vorhängeschloss an der richtigen Stelle und schon kann man den Bremshebel nicht mehr weit genug nach vorne bringen, damit der WoWa rollt.
...
Auch ganz nett, aber so ein Schlößchen ist kein wirkliches Hindernis und die Bremse ist ständig angezogen.
Trotzdem ist das besser als nichts.

Für mich wäre das ohnehin nur für den Fall, dass mein WoWa mal ausnahmsweise frei zugänglich steht. Von daher macht die angezogene Handbremse nichts.

Der Wagen ist dann aber auch von Hand so gut wie gar nicht mehr beweglich. (mit nur einer Parkkralle können Scherzbolde den WoWa dagegen immer noch problemlos quer stellen)

Es passt durchaus auch ein größeres, gutes Markenschloss mit 8mm Bügelstärke in diese Öffnung und dann ist dieser Schutz bestimmt kein kleineres Hindernis, als der Schutz durch die 20€ Kralle.
Außerdem:
Diesen Schutz bemerkt man eigentlich erst, wenn man schon Hand an den WoWa gelegt hat.
Auf eine Kralle kann man sich schon rechtzeitig davor einstellen, denn die erkennt man auch aus 100m.

Für relativ kurzzeitiges Parken des WoWa finde ich die Lösung daher gut und vor allem sehr platzsparend, aber die ist in der einfachen Weise vermutlich nicht mit jeder Auflaufeinrichtung machbar.

Zitat:

@situ schrieb am 4. November 2015 um 17:16:19 Uhr:


...
Die Parkkralle ist heute eingetroffen ...

Vergiß nur nicht, die vor der Fahrt abzunehmen, sonst wirds möglicherweise teuer.

Ich kenne das vom Motorrad, mit den Bremsscheibenschlössern, damit hat dich schon so mancher beim Abbocken auf die Nase gelegt.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 4. November 2015 um 17:18:30 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 4. November 2015 um 17:16:19 Uhr:


... Die Parkkralle ist heute eingetroffen (ca. 20 EUR). ...
Welche hast denn genommen? Die aus meinem Link?

Hatte gar nicht geschaut - ja, diese für knapp 19 EUR inkl. Versand. Gehört auch zu den vielen Dingen, die ich nie verstehen werde. Wird im Netz zwischen ca. 19 EUR und bis weit über 30 EUR angeboten und offensichtlich finden alle ihre Käufer.

Meine Radkralle :

http://parkkralle.de/.../-radkralle-bs-universa-typ-2000

DEN klaut keiner 😁

Also lag ich doch mit meiner Behauptung gar nicht so falsch dass ein "Diebstahlschutz" an der Kupplung nix bringt.

Das mit dem Vorhängeschloss geht nur bei alten WoWa.

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Zitat:

@martinde001 schrieb am 4. November 2015 um 22:55:30 Uhr:


Meine Radkralle :

http://parkkralle.de/.../-radkralle-bs-universa-typ-2000

...

Nimm´s mir bitte nicht übel, aber

a.) hat nicht jeder nen Geldscheißer daheim ... ~450€, wenn die Angabe auf der verlinkten Seite zutrifft

b.) ist das evtl. ne Lösung für daheim, aber bei 10-11Kg Gewicht aus meiner Sicht eher nix das ich auch unterwegs einsetzen möchte

Gruß
NoGolf

Problem:
Mein WoWa stand auf einem öffentlichen Parkplatz

Lösung:
DEN klaut SO keiner und es kommt auch keiner auf die Idee noch ein GPS zu suchen.

Bonus:
Basler-Sicherheitswelt hat die für CHF50 vergeben.

Zitat:

Nimm´s mir bitte nicht übel, aber

a.) hat nicht jeder nen Geldscheißer daheim ... ~450€, wenn die Angabe auf der verlinkten Seite zutrift

Im Prinzip sehe ich das auch so, wenn wir von einem normalen Anhänger reden.
Aber wer sich einen Wohnwagen für 20.000 Euro kauft kann auch noch 450,00 Euro für eine Diebstahlsicherung investieren, wenn er sein Eigentum gut schützen will.

Ansonsten, wenn ich das wissen wollte, würde ich eine E-Mail an meine Versicherung schicken, denen schreiben wie ich den Anhänger sichere und fragen ob das reicht oder ob sie andere Vorgaben machen. Ich sehe darin keine schlafenden Hunde die ich wecke. Entweder sichere ich meinen Anhänger so wie die das Vorschreiben oder ich kann die Versicherung gleich einsparen, wenn die im Fall der Fälle eh nicht bezahlen. Mein Anhänger steht hinter dem Haus, ist weder gesichert noch versichert, aber wir wohnen auch sehr ländlich und abseits.
MFG Klaus

Auch wenn ich jetzt komplett vom Thema ab komme, möchte ich mal ein Beispiel nennen. Wir haben uns ein Haus gekauft ,das eine sehr große Dachgaube aus Holz hat. Nachdem es mal sehr viel geschneit hatte, hatte ich Angst ( ob begründet oder nicht ) das Dach könnte den vielen Schnee nicht packen. Daraufhin habe ich eine Elementarversicherung abgeschlossen. Die Police war gekommen und da standen auch Dinge von den Abwasserrohren drin, wie tief die im Keller liegen müssen und von Rückschlagventile, die ich gar nicht habe usw. Denen habe ich eine Mail geschrieben und mitgeteilt, das wir ein alten Haus haben, die Abwasserleitungen an der Kellerdecke verlaufen, kein Rückschlagventil vorhanden ist und einiges nicht so ist, wie es in der Police steht. Prompt kam die Antwort, sie kennen jetzt die Gegebenheiten bei uns im Haus, ich hätte so wie es ist Versicherungsschutz und sollte mal etwas passieren, könnte ich mich auf dieses Schreiben berufen. Die haben auch nicht per Mail geantwortet, sondern mit einem offiziellen Schreiben.
Was ich damit sagen möchte, so eine Frage in ein Forum zu stellen, bringt eine unterhaltsame Diskussion und macht auch Spaß, aber wenn ich wirklich Versicherungsschutz haben möchte und bin mir nicht sicher, Frage ich bei der Versicherung nach. Ich hätte meine Frage auch im Heimwerkerforum stellen können, aber die Antworten hätten mir In einem Schadensfall bestimmt nichts genutzt und das ist jetzt absolut nicht böse gemeint.
MFG. Klaus

@martinde001:

Zitat:

Das mit dem Vorhängeschloss geht nur bei alten WoWa

stimmt, meiner ist ja noch von 2009.

Kennst du eigentlich alle Auflaufeinrichtungen, die es so gibt?

@klaus1952:

Zitat:

Ich hätte meine Frage auch im Heimwerkerforum stellen können, aber die Antworten hätten mir In einem Schadensfall bestimmt nichts genutzt und das ist jetzt absolut nicht böse gemeint

so sähe ich das in diesem Fall auch, da es, jedenfalls nach meiner Recherche, keine allgemein verbindlichen Auffassungen zum Thema Mindest-Diebstahlschutz beim WoWa gibt, auf die man die Versicherung im Ernstfall fest nageln könnte.

Ich habe jetzt diesbezüglich eine Anfrage, aufgeteilt nach Haftpflicht und Teilkasko, bei meiner Versicherung gestellt.

@Klaus:
Deine Variante ist aber so was von langweilig oldschool und effizient. Das macht gar keinen Spaß. So was macht man heute nicht mehr. Ist zu einfach 😉

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