Probleme mit der Teilkasko bei Diebstahl eines ungesicherten Anhängers???
Hallo zusammen,
ich bin da eben zufällig drüber "gestolpert" und habe den Threadtitel bewusst als Frage formuliert, obwohl ich dazu ein altes Aktenzeichen des OLG Oldenburg von 1996 ausgegraben habe:
Zitat:
Abstellen eines Anhängers
Stellt ein Halter einen Anhänger mehrere Tage und Nächte auf einem von der Straße aus einsehbaren und frei zugänglichen Grundstück ohne Wegfahrsicherung ab, handelt er grobfahrlässig.
Der Versicherungsnehmer hat in einem derartigen Fall keinen Anspruch aus seiner Teilkaskoversicherung, wenn der Anhänger gestohlen und später auf einem Parkplatz ausgebrannt aufgefunden wird.
Urteil des OLG Oldenburg vom 26.06.1996
2 U 106/96
NJW-RR 1996, 1310
Quelle:
http://www.rechtplus.deLeider finde ich dazu im Netz aber keine weiteren Informationen oder gar das komplette Urteil.
Dennoch denke ich, dass es eine Überlegung wert ist, ob sich beim Abstellen (z.B.) eines Wohnanhängers ohne Diebstahlsicherung die Kaskoversicherung im Falle eines Diebstahls evtl. "querlegen" kann. Mein Wohnwagen und der kleine Gartenabfallanhänger stehen bisher z.B. auch ungesichert auf einem Stellplatz direkt neben meinem Haus ... also auf meinem an dieser Stelle nicht umzäunten Privatgrund. Für Versicherungsverträge, bei denen auch grobe Fahrlässigkeit im Vertrag abgedeckt ist, stellt sich diese Frage natürlich nicht.
Mir ist dabei bewußt, dass dieses Thema wieder kontroverse Diskussionen auslösen kann. Es geht mir von daher auch ausschliesslich um die Sensibilisierung der betroffenen Wohnwagenbesitzer zu diesem möglichen (?) Risiko.
Gruß
NoGolf
PS: ich werde zukünftig in jedem Fall eine Sicherung an meinen Anhängern anbringen.
40 Antworten
Zitat:
@martinde001 schrieb am 3. November 2015 um 11:12:10 Uhr:
Navec: Ja genau DARIN liegt das Problem. Wenn du einen Anhänger mit Sützrad hast kannst du diesen Problemlos eine Strasse runter rollen lassen, der rollt wunderbar gerade aus. Und da sowohl ein Anhänger als auch ein WoWa sehr leicht zu bewegen sind kann man so was als Unsinn leicht machen. Mit dem Motorrad geht das nicht, weil eben, fährt nur im Kreis.
das wäre eine unberechtigte Nutzung, die dann in dem Fall einem Diebstahl folgt und das wäre nach meinem Vers. Bedingungen ohnehin abgesichert. Schäden an anderen Fahrzeugen durch die eigene Haftpflicht des Anhängers.
(mit dem Motorrad kann, im Ernstfall genau so viel Mist machen. Grundsätzlich anders zu sehen ist das m.E. daher nicht)
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn ich die Schäden vorsätzlich herbeiführe.
Grundsätzlich wird auf die Anwendung, wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet.
Ausnahme u.a.:
Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile.
Das lässt natürlich, wie sollte es anders sein, größeren Interpretationsspielraum...und leider kann ich dazu bei meiner Versicherung keine näheren Beispiele erkennen.
Ich denke aber mal, wenn man die üblichen Verkehrssicherungsmethoden anwendet, also Unterlegkeile und Bremse fest anziehen, eventuell Stützrad in einer bestimmten Position arretieren, ist verkehrs- und haftpflichtseitig alles gemacht und eine grobe Fahrlässigkeit nicht so ohne weiteres zu unterstellen.
Wenn man dann die übliche Sicherung des Kupplungskopfes anwendet, so dass man, ohne Bruch, den Anhänger nicht auf übliche Weise (das wäre mit einer normalen AHK an einem Fz) entfernen kann, wäre auch bei der Teilkasko keine grobe Fahrlässigkeit zu erkennen.
Ich würde einen stabilen Pfosten mit einer Kugelkopfkupplung in passender Höhe auf dem Stellplatz des Anhängers montieren. Wenn der Anhänger dann mit abgeschlossener Kupplung da drauf sitzt, ist er ausreichend gesichert, ohne mühsame Montage und Demontage weiterer Wegfahrsperren.
Alternativ: Kugelkopf an eine Mauer, die Hauswand oder Gragenwand bauen.
Als kleine Abrundung könnte dann noch über eine Anhängersteckdose der Ladestrom für die Batterie im Wohnwagen geliefert werden.
Wenn dazu noch die Stützen runter gedreht sind, ist auch bei überraschendem Besuch das Gästezimmer sofort bezugsfertig 😉
Bernhard
Den Pfosten mußt du aber abklappbar gestalten, sonst steht er den Rangiermanövern im Weg.
mir geht es eher um die Verhältnisse, wenn man unterwegs ist und den WoWa ohne angekuppelten ZuWa auf einem frei zugänglichen Platz abstellt.
Zu hause ist das bei mir unkritisch, da der Wohnwagen in einem Carport, von der Straßenseite her unsichtbar auf abgeschlossenem Grundstück steht. Eine Extra-Sicherung des WoWa benötige ich daher am eigenen Stellplatz nicht.
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Zitat:
@navec schrieb am 4. November 2015 um 09:52:45 Uhr:
mir geht es eher um die Verhältnisse, wenn man unterwegs ist und den WoWa ohne angekuppelten ZuWa auf einem frei zugänglichen Platz abstellt. ...
Dafür habe ich gestern bei Obelink eine recht günstige Radkralle (2,5Kg, 19,95€+Porto) gefunden:
LINKHIER noch ein Bild im angelegten Zustand.
In der Bucht gibt es die gleiche Kralle sogar noch etwas preiswerter.
Gruß
NoGolf
Bei Stahlfelgen (mit und ohne) Radkappen könnte es aber Probleme geben sie vernünftig anzulegen, wenn ich mir das Foto so ansehe. Da klappt nur so gut, weil es sich da um eine luftige Alufelge mit viel Freiraum handelt.
Auch vor der Demontage des Rades (Ok beim WW eh ein schwieriges Thema) schützt sie nicht.
naja ... es geht ja auch nur z.T. um den TATSÄCHLICHEN Schutz vor Diebstahl. Vorrangig ist erst mal, ... zumindest mir ... dass ich mit sowas versicherungstechnisch auf der zweifelsfrei sicheren Seite wäre.
Angreifbar ist im Prinzip JEDE Sicherung. Ich war lange Zeit bei einem Hersteller von (hochgesicherten) Geldausgabeautomaten (ATM). Die werden dann halt mit LKW und Kette komplett aus der Wand gerissen und im nächsten Wald aufgeschweisst ...
ich denke mal:
Wenn ein WoWa bewusst geklaut werden soll, wird er auch geklaut. Das ist bei Autos, trotz allem möglichen Sicherheits-Schnick-Schnack, auch nicht anders.
Bei einer Kralle für 20€ halte ich es sogar für nicht ausgeschlossen, dass die beim Anfahren einfach abbricht...außerdem würde diese Art Kralle die Radmontage nicht verhindern, so dass dann eventuell zusätzlich noch ein Reserverad, welches sich unter dem WoWa-Boden befindet, entfernt werden müsste.
Mir geht es nur um die Frage, was für meine Versicherung ausreichend ist, damit die ohne "wenn und aber" bei Diebstahl zahlt.
Von daher werde ich die einfach noch mal anschreiben.
An dieser Stelle möchte ich ein kleine Geschichte zum Thema einflechten, die mir dieses Jahr genau so passierte und die zeigt, wie schnell man u.U. mit einem ungesicherten Anhänger tatsächlich Probleme kriegen könnte:
Keine Ahnung, ob der Begriff "Freinacht" im Norden bekannt ist. Erklärung von daher ggf. HIER.
Ich hatte vor der Freinacht, wie jedes Jahr, alles weggeräumt, was sonst lose am Grundstück rumlag. Immer gerne genommen: Pflanzkübel, Gartenmöbel, Gartentüren, halt alles, was man einfach wegtragen kann. Meinen Gartenabfallanhänger habe ich allerdings nicht berücksichtigt. So stand der am nächsten Morgen zusammen mit allen möglichen anderen Dingen unter dem Maibaum in der Ortsmitte. Soweit so gut ... ist ja nix passiert. Nur, dass die (sorry) Vollpfosten auf meinem Anhänger Teile Ihrer weiteren "Beute" dort hin transportiert haben und dabei offensichtlich auch mehrere Sachen die nicht mir gehörten kaputt gemacht hatten. Da lag u.a. ein Sonnenschirm mit abgeknickten Streben auf meinem Anhänger. Und schon war eine Sachbeschädigung plus lt. Polizei Vandalismus im Spiel. Damit war ich gezwungen, dass Ganze bei der Polizei zu melden, um nicht letztlich selbst in Verdacht zu geraten. Kann ja sein, dass einer das Kennzeichen des Anhängers während der nächtlichen Aktion notiert hat.
Es muss also nicht immer die tatsächliche Diebstahlsabsicht sein, die einem Probleme bescheren kann, auch wenn das Geschilderte in der Form wohl kaum beim Wohnanhänger zu befürchten ist.
UND: ich bin ziemlich sicher, dass auch eine Radkralle in Billigst-Ausführung das oben geschilderte verhindert hätte.
Es wird immer eine Einzelfallentscheidung sein, was angemessen ist.
Wenn man nun seine eigene Versicherung um Stellungnahme bittet könnte es passieren, dass man schlafende Hunde weckt und Forderungen gestellt werden, die sonst nicht kämen.
Wenn man sein Eigentum in dem Maße sichert, als wäre es nicht versichert, dann liegt man nicht ganz verkehrt.
Die Gartenbank im Vorgarten habe ich mit einem Stahlseil gesichert, kommt aber jemand mit einem kräftigen Bolzenschneider oder einer Flex, dann ist die trotzdem weg; die steht dort seit 15 Jahren.
Meinen Wohnwagen sichere ich, sowohl in der Scheune, als auch auf unserer Einfahrt, mit der "Alko-Safety-Compact" in Verbindung mit dem "Safety-Ball".
Ich finde, dass das genug Vorsorge ist.
Sollte meine Versicherung das im Fall der Fälle anders sehen, habe ich noch eine Rechtsschutzversicherung 😉
@Oetteken:
Zitat:
Meinen Wohnwagen sichere ich, sowohl in der Scheune, als auch auf unserer Einfahrt, mit der "Alko-Safety-Compact" in Verbindung mit dem "Safety-Ball".
Ich finde, dass das genug Vorsorge ist.
Mit, im Prinzip, der gleichen Gesamt-Absicherung habe ich das bisher auch gemacht, wenn der WoWa frei zugänglich stand.
Mit der Teilkasko möchte ich das schon gerne vorher wissen, denn ich habe die ausschließlich wegen Diebstahl abgeschlossen. Wenn da seitens der Versicherung zu viele Forderungen bezüglich der Absicherung gestellt werden sollten, werde ich die daher umgehend kündigen.
Für meinen speziellen Fall hätte ich dabei jetzt sogar eine sehr kostengünstige und wirksame Lösung (s. Bild). Ein normales Vorhängeschloss an der richtigen Stelle und schon kann man den Bremshebel nicht mehr weit genug nach vorne bringen, damit der WoWa rollt.
Ob das die Versicherung überzeugt, weiß ich natürlich nicht.
@Nogolf:
Zitat:
UND: ich bin ziemlich sicher, dass auch eine Radkralle in Billigst-Ausführung das oben geschilderte verhindert hätte
und ich wäre mir gar nicht sicher, ob die "Vollpfosten" es überhaupt rechtzeitig bemerkt hätten, dass so eine Radkralle vorhanden ist und es durch die Radkralle eventuell zu Beschädigungen am Kotflügel gekommen wäre.
Zitat:
@navec schrieb am 4. November 2015 um 13:21:56 Uhr:
...
Ein normales Vorhängeschloss an der richtigen Stelle und schon kann man den Bremshebel nicht mehr weit genug nach vorne bringen, damit der WoWa rollt.
...
Auch ganz nett, aber so ein Schlößchen ist kein wirkliches Hindernis und die Bremse ist ständig angezogen.
Trotzdem ist das besser als nichts.
Da hat ein Thread mal was gebracht. Die Parkkralle ist heute eingetroffen (ca. 20 EUR). Mit geht es nicht um Versicherung (die ich nicht habe) und auch nicht um Diebstahl (so blöd wird keiner sein), sondern um "Scherze" betrunkener Heimkehrer oder auch nüchterner "Spaßvögel".
Bremse los und Keile weg - schon rollt das Wägelchen den Berg runter (steht nur 1..3 Tage vor und nach jeder Tour in der Einfahrt, sonst hinter Schloss und Riegel). Eben mal "Spaß haben" geht nicht mehr.
Zitat:
@situ schrieb am 4. November 2015 um 17:16:19 Uhr:
... Die Parkkralle ist heute eingetroffen (ca. 20 EUR). ...
Welche hast denn genommen? Die aus meinem Link?