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Probleme mit der Teilkasko bei Diebstahl eines ungesicherten Anhängers???

Hallo zusammen,

ich bin da eben zufällig drüber "gestolpert" und habe den Threadtitel bewusst als Frage formuliert, obwohl ich dazu ein altes Aktenzeichen des OLG Oldenburg von 1996 ausgegraben habe:

Zitat:

Abstellen eines Anhängers

Stellt ein Halter einen Anhänger mehrere Tage und Nächte auf einem von der Straße aus einsehbaren und frei zugänglichen Grundstück ohne Wegfahrsicherung ab, handelt er grobfahrlässig.

Der Versicherungsnehmer hat in einem derartigen Fall keinen Anspruch aus seiner Teilkaskoversicherung, wenn der Anhänger gestohlen und später auf einem Parkplatz ausgebrannt aufgefunden wird.

Urteil des OLG Oldenburg vom 26.06.1996
2 U 106/96
NJW-RR 1996, 1310

Quelle:

http://www.rechtplus.de

Leider finde ich dazu im Netz aber keine weiteren Informationen oder gar das komplette Urteil.

Dennoch denke ich, dass es eine Überlegung wert ist, ob sich beim Abstellen (z.B.) eines Wohnanhängers ohne Diebstahlsicherung die Kaskoversicherung im Falle eines Diebstahls evtl. "querlegen" kann. Mein Wohnwagen und der kleine Gartenabfallanhänger stehen bisher z.B. auch ungesichert auf einem Stellplatz direkt neben meinem Haus ... also auf meinem an dieser Stelle nicht umzäunten Privatgrund. Für Versicherungsverträge, bei denen auch grobe Fahrlässigkeit im Vertrag abgedeckt ist, stellt sich diese Frage natürlich nicht.

Mir ist dabei bewußt, dass dieses Thema wieder kontroverse Diskussionen auslösen kann. Es geht mir von daher auch ausschliesslich um die Sensibilisierung der betroffenen Wohnwagenbesitzer zu diesem möglichen (?) Risiko.

Gruß
NoGolf

PS: ich werde zukünftig in jedem Fall eine Sicherung an meinen Anhängern anbringen.

40 Antworten

Ich habe meinen Anhänger mit einer Kupplungssicherung ( ca. 15,--€) versehen. Dadurch ist ein Anhängen an eine Kupplung unmöglich. Der einfache Diebstahl - wegschieben - ist jedoch möglich. Da ich keine TK habe und der Hänger sehr günstig war, reicht es mir so. Ob eine TK im Falle eines Falles einspringen würde kann ich nicht sagen.

Gruß

Martin

Ich denke, man kann das im Grunde genau so sehen, wie mit Fahrädern. Auch die müssen gesichert sein, auch auf privatem Grund. Sind sie das nicht, tritt auch die Versicherung nicht für den Schaden ein.
Bislang stand unser WW auch ohne Klaustop auf der Auffahrt....allerdings mit allen vier Stützen unten.
Wegschieben ist somit nicht ganz so einfach.

GasPanda hat recht , es reicht den Diebstahl zu verhindern , nämlich durch ein Kupplungsschloss , mit dem verhindert wird , dass der Anhänger weggezogen wird .
Giovanni.

Wobei es da wieder die Diskussion mit "geeignet" gibt.

Ein Kupplungsschloss für 200EUR ist nicht geeignet da der Anhänger immer noch weg gerollt werden kann.

Ein billige Radkrallle z.b. ist geeignet, auch wenn sie sich mit einer Haarnadel öffnen lässt. Der Anhänger kann aber nicht einfach so weg gerollt werden.

Und hier liegt gesetzlich der Unterschied zwischen "einfachem" und "schwerem" Diebstahl.

Mal ein Beispiel:
Gehst du an einem Geschäft vorbei und stiehlst Waren aus der Auslage an der Strasse ist das "einfacher Diebstahl". Gehst du aber in das Geschäft und stiehlst Waren aus Schaukästen oder manipulierst Sicherheitskleber dann ist das schon "schwerer Diebstahl" da du ja Aufwand hattest.
Macht in der Strafbemessung einiges aus.

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Könnten die Schreiber der letzten beiden Beiträge mal Quellen für ihre 100% gegensätzlichen Behauptungen nennen?

Es heißt in den AKB z. B. "Versichert sind Diebstahl und Raub ...", d. h. es wird nicht differenziert, welche Art von Diebstahl es war.

Versicherung: Das Fahrzeug muss so gesichert sein dass es nicht mit einfachen Mitteln entwendet werden kann. Die Verwendung von Radkrallen oder sonstigen Wegfahrsperren ist empfohlen.

Denkt mal anders: Jugendliche klauen den "ungesicherten" Anhänger und stossen ihn auf die Strasse. Ein Auto kracht rein, wer ist schuld? Und warum?

Beim Auto reicht es ja auch nicht nur den Zündschlüssel ab zu ziehen. Die Türen müssen auch verschlossen sein, sonst wird das Auto aus Diebstahlschutzgründen sichergestellt, denn rollen kann es ja immer noch und man könnte es auch leer räumen.

Ich hatte meinen WoWa immer mit Radkralle oder Kabel geschert.

Zitat:

@GasPanda schrieb am 2. November 2015 um 14:26:55 Uhr:


Ich habe meinen Anhänger mit einer Kupplungssicherung ( ca. 15,--€) versehen. Dadurch ist ein Anhängen an eine Kupplung unmöglich. . . .

Guck mal was es dafür gibt. So viel zum Thema unmöglich.

PS. Bestellungen kann ich nicht annehmen, ich bin weder der Erfinder noch der Konstrukteur und schon gar nicht der Hersteller.

Sonder AHK

😰😰😰
Ach du Scheiße.
Auf solche Idee muss man erstmal kommen.

geben tut es alles und eine Radkralle ist auch kein wirkliches Hindernis.

Die Frage ist, ob das vollständige Abschließen der Kupplung, so dass normal, ohne Bruch zu machen oder Montage von Zusatzkomponenten, kein Auto den Anhänger wegfahren kann, für die Versicherung reicht.

Ob eine Radkralle "empfohlen" wird, ist dabei uninteressant.

@martinde001:

Zitat:

Denkt mal anders: Jugendliche klauen den "ungesicherten" Anhänger und stossen ihn auf die Strasse. Ein Auto kracht rein, wer ist schuld? Und warum?

Mein Motorrad ist mit serienbmässigenLenkerschloss ausreichend gesichert und trotzdem ist man ohne weiteres in der Lage dieses, mindestens im Kreis, zu bewegen und so Schaden an zu richten.

@Blaubär: Lass mich raten, die Internetadresse endet mit .LT, .RU. RO 🙂

Navec: Ja genau DARIN liegt das Problem. Wenn du einen Anhänger mit Sützrad hast kannst du diesen Problemlos eine Strasse runter rollen lassen, der rollt wunderbar gerade aus. Und da sowohl ein Anhänger als auch ein WoWa sehr leicht zu bewegen sind kann man so was als Unsinn leicht machen. Mit dem Motorrad geht das nicht, weil eben, fährt nur im Kreis.

Hast du eine Radkralle wirds deutlich schwieriger, die muss erst mal weg. Wenn ein Profi das Ding klaut hilft nichts, aber für die anderen schon. Und ehrlich, welcher Profi sollte einen 500EUR Baumarkt Hänger klauen?

nachdem die Diskusson inzwischen in Richtung der möglichen Sicherungsarten geht, eine Anmerkung meinerseits.

In Grossbritannien sieht man praktisch weder auf den Privatgrundstücken, noch auf den Campingplätzen ungesichert abgestellte Anhänger. Dort werden aber auch von den Kaskoversicherungen nach meinen Informationen die jeweils zulässigen Sicherungsmöglichkeiten genau vorgegeben. So reicht an einem Einachser eine Radsicherung (Radkralle) wahlweise rechts oder links angebracht. Bei Doppelachser muss je Achse eine Radsicherung angebracht sein. Hierbei muss eine auf der rechten und eine auf der linken Seite montiert sein. Alternative Sicherungen zur Radkralle habe ich in GB nicht gesehen und gehe von daher davon aus, dass dies die einzige von den Versicherern akzeptierte Variante ist.

In GB ist die Begründung allerdings eine etwas andere. Dadurch, dass Anhänger keine eigene Zulassung und somit auch keine Fahrzeugpapiere haben ist das Diebstahlrisko wesentlich höher als hierzulande. Wer einen Anhänger klaut, kann ihn fast problemlos weiterverkaufen oder selbst verwenden. Das Risiko erwischt zu werden ist nur minimal, zumindest wenn man das Fahrzeug nicht in unmittelbarer Nähe des eigenen Wohnorts entwendet und es sich nicht um ein besonders auffälliges Fahrzeug handelt. Die Eigentümer schützen Ihre Fahrzeuge somit schon aus der Notwendigkeit heraus. Der Vollständigkeit halber: es gibt in GB eine gewerbsmässig betriebene (rein freiwillige) Registrierung für Wohnanhänger gegen Gebühr ... CRIS (Caravan Registration and Identification Scheme).

Von daher kriegt der Wohnwagen demnächst so eine Parkkralle verpasst. Die kann dann ggf. auch unterwegs verwendet werden. Mein kleiner Gartenabfallanhänger hingegen ist ab sofort einfach an die Kette gelegt. Der steht bei Nichtbenutzung immer an der selben Stelle, wo er recht einfach mit Kette und Vorhängeschloss zu sichern ist.

Gruß
NoGolf

In GB ist das glaube ich aber so ein Fall für sich mit dem Klauen von Wohnwagen....

Wie ich darauf komme....?

Ich habe meinen Hobby Wohnwagen hier in Deutschland gebraucht gekauft.

Dieser wurde vorher von einem älteren Ehepaar nach England verschifft und Stand da über ein Jahr rum.
Das Ehepaar wollte eigentlich in England auf einem festen Stellplatz immer Urlaub machen.

Leider ist die Frau frühzeitig verstorben und der Mann hatte altersbedingt auch keine Lust mehr nach GB zu fahren.

Also hat er den WW wieder nach Deutschland geschafft und hier verkauft....

Und jetzt kommt das ABER......

Mir wurden zu dem Wohnwagen Sicherheitsunterlagen überreicht, wo ich große Augen gemacht habe...

Jedes noch so kleine Bauteil vom Wohnwagen wurde von einer Englischen Firma mit einer Codenummer Sandgestrahlt.

Und selbst heute entdecke ich noch Codenummern an diversen Bauteilen....

Bei Nachfrage was das ganze soll, wurde ich zuerst einmal aufgeklärt....

Angeblich soll es in GB üblich sein, Wohnwagen/Wohnmobile zu klauen und auf schnellsten Weg auszuschlachten um die Teile einzeln zu verkaufen.

Da speilt es angeblich keine Rolle ob es ein kleiner Griff vom Kühlschrank ist oder doch ein Fenster.

Sobald die Codenummern auf den Bauteilen drauf ist, soll der Wohnwagen überhaupt nicht mehr interessant für den Dieb sein....

Ob dies mir in Deutschland auch weiterhilft weiss ich nicht, aber so schützen sich die Engländer 😁

In GB ist vieles anders und von daher auch vieles besser. Allerdings kostet so was auch, deshalb sind da PKW und WoWa auch so sau teuer.

Die Sicherungsart ergibt sich eigendlich wenn man logisch nachdenkt:

-Wie kann man verhindern dass der WoWa weggerollt wird. Richtig, indem man die Räder blockiert.

Das mit der Kupplung ist gut gemeint, aber sinnlos wie ein User mit einem Foto hier verdeutlicht.

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