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Probleme mit der online KFZ Zulassung, fehlender Sicherheitscode

Moin!
Ich versuche hier ein gekauften Gebrauchtwagen anzumelden und verzweifle langsam am i-KFZ.
Und zwar wird beim Prozess nach dem Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gefragt. Diesen gibt es allerdings erst bei Autos, die nach 2015 zugelassen worden sind. Davor gibt es diesen Sicherheitscode einfach nicht.
Habe schon überall in Internet gesucht, finde ich aber einfach keinen Rat.
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit dem gleichen Problem?

Danke!

95 Antworten

die WOH ohne Neuausstellung der ZB II funktioniert nach meinem Verständnis nur, wenn das bisherige Kennzeichen auf das Fahrzeug (!) reserviert wurde.

In deinem Fall ist es ja quasi eine Wiederzulassung mit Wunschkennzeichen. Dass das (neue) Wunschkennzeichen zufällig identisch mit dem vorherigen Kennzeichen ist scheint das System nicht abzufragen bzw. zu erkennen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Oktober 2024 um 15:54:00 Uhr:


die WOH ohne Neuausstellung der ZB II funktioniert nach meinem Verständnis nur, wenn das bisherige Kennzeichen auf das Fahrzeug (!) reserviert wurde.

Auf das Fahrzeug kann ich nicht reservieren, aber auf das Kennzeichen, deshalb habe ich das auch gemacht.

Und diesmal habe ich dabei genau aufgepasst, das es eine vorherige und korrekt durchgeführte Reservierung auf das Kennzeichen und mich ist !

Und die von der Zulassungsstelle vergebene PIN habe ich auch erhalten.

Das ist richtig.
Aber für die WOH ohne ZB2 ist es zwingend erforderlich, dass das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung aufs Fahrzeug reserviert wurde.
Das Anwenderprogramm kann in ikfz die vorherige Zulassung mit dem selben Kennzeichen nicht erkennen, am Schalter wird der SB in dem Fall gefragt "hatte das Fzg bei Abmeldung das selbe Kennzeichen? " der wählt dann entsprechend aus.

Es mag auch sein, dass mit Stufe IV beide Dokumente i_Kfz fähig sein müssen, auch wenn man für die WOH den SI Code nicht braucht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Oktober 2024 um 19:43:24 Uhr:


Es mag auch sein, dass mit Stufe IV beide Dokumente i_Kfz fähig sein müssen,.....

Seit wann gilt die Stufe 4 ?

Ich habe noch 2022 mit genau derselben ZB2 von 2008 online zugelassen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 3. Oktober 2024 um 19:43:24 Uhr:


Aber für die WOH ohne ZB2 ist es zwingend erforderlich, dass das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung aufs Fahrzeug reserviert wurde.

Das reservieren habe ich bei der online Abmeldung (glaube ich fast sicher, weils da ein Häkchen dafür gab) gemacht.

Aber weil die Reservierung nur kurz gilt, habe ich nicht immer weiter reserviert.

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Also mit anderen Worten:

Die Wiederzulassung ohne neue ZB2 funktioniert nicht, weil du die Reservierungsfrist hast verstreichen lassen?

Und dafür suchst du jetzt hier seit 3 Seiten die Schuld bei der Software?

Seit 1.9.23 wobei nicht alle LK gleich starten konnten.

"Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des nach den Sätzen 1 bis 4 außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen "

Wenn keine Fahrzeuggebundene Reservierung mehr bestand, ist es normal, dass der SI Code freigelegt werden soll bei der online Zulassung .

Du wirst um eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsstelle nicht drum herum kommen. Lass Dir dann eine neue i_Kfz fähige ZB2 auf Antrag ausfertigen

Warum hat der TE „Brazo“ nun seine Account gelöscht?
Ist Ihm irgendwie einer dumm genommen?
Schade, denn jetzt weiß man nicht wie es letztendlich ausgegangen ist.

Dann hänge ich mich einfach mal hier dran, gleiches Thema und denke auch den Ausgang später berichten zu können.

Ich wollte mein 2013er Gebrauchten auch online Ummelden, im Prozess wurde ich nirgends gewarnt, erstmal zu checken ob alle Siegel vorhanden sind (Natürlich auf ZB2 nicht, auf ZB1 schon). Daher hab ich alles eingegeben und zum Ende auch schön bei beiden Nummernschildern die Codes freigelegt und im ZB1 ebenfalls. Schlussendlich scheiterte es dann am fehlenden Code in ZB2. Zwischendrin war noch TÜV gemacht worden (der hatte auch abgemeldet notiert, war es ja garnicht, nur die Schilder entsiegelt). Ich also im Anschluss zum Amt zur Ummeldung mit den alten Schildern. Da lief dann alles reibungslos. Im Nebensatz habe ich dann rausgehört, die gehen davon aus der Wagen sei bereits abgemeldet (ZB1 entsiegelt), was er ja nicht war. Es war also eine Neuanmeldung, keine Ummeldung. Habe ich dann erstmal so stehen gelassen...

Nun meine Frage: wird es hier noch Probleme geben, da der Wagen neu angemeldet, aber nie abgemeldet wurde. Was ist mit dem vorherigen Halter, läuft da jetzt der gleiche Wage zweimal?!

Viele Grüße und Dank für Rückmeldungen...

Da das Fahrzeug im ZFZR noch zugelassen war und Du sicherlich eine neue Kennzeichenkombination genommen hast, ist das als Umschreibung mit Halterwechsel durchgelaufen, zumindest die Frage weshalb ZB 1 und beide Kennzeichen schon entsiegelt waren, hätte man Dir stellen müssen und schauen, ob es sich tatsächlich um die gespeicherten Druckstücksnummer handelt, die Du frei gelegt hast.

Probleme wird es keine geben, der Halterwechsel wird an HZA und Versicherung übermittelt und beim Vorhalter abgeschlossen.

Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um i_kfz zu nutzen, sollte beim betreten des Portals eigentlich aufgezeigt werden, gerade um das vorzeitige Freilegen und ungültig machen der ZB und Siegel zu vermeiden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Oktober 2024 um 11:22:58 Uhr:


Da das Fahrzeug im ZFZR noch zugelassen war und Du sicherlich eine neue Kennzeichenkombination genommen hast,

ja

Zitat:

ist das als Umschreibung mit Halterwechsel durchgelaufen, zumindest die Frage weshalb ZB 1 und beide Kennzeichen schon entsiegelt waren, hätte man Dir stellen müssen und schauen, ob es sich tatsächlich um die gespeicherten Druckstücksnummer handelt, die Du frei gelegt hast.

absolut und ich denke hier habe ich auch gut Geld gespart...

Zitat:

Probleme wird es keine geben, der Halterwechsel wird an HZA und Versicherung übermittelt und beim Vorhalter abgeschlossen.

sehr gut

Zitat:

Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um i_kfz zu nutzen, sollte beim betreten des Portals eigentlich aufgezeigt werden, gerade um das vorzeitige Freilegen und ungültig machen der ZB und Siegel zu vermeiden.

leider nein, siehe hier:

https://portal.rhein-erft-kreis.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41317/show

und dann rechts oben Online-Vorgang i-kfz

Danke Dir, dann freue ich mich über die Ungenauigkeit beim Amt und das neue Auto...

Das natürlich nicht schön, dass genau Infos zu den voraussetzungen fehlen.

Hier mal wie ein anderer LK das auf der HP gelöst hat.

Mindestvoraussetzungen

Authentifizierung über BundID-Konto als Gast oder mit Nutzerkonto (wird automatisch abgefragt, wenn erforderlich), für diesen Prozess benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp".Ausnahme ist die Außerbetriebsetzung, hier benötigen Sie keine Authentifizierung, es reicht eine manuelle Eingabe der Personen aus.Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.

Wenn das bei Euch nicht so zu finden ist, dann lasse den Hinweis doch mal dem SbL zukommen

Soweit so gut, aber ich glaube nicht daß Du hier Geld gespart hast.
Die Gebühren für den Vorgang Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel fallen so oder so an, egal ob Du die Kennzeichen im Amt entsiegelst oder vorher zu Hause.
Die ZB 1 wird sowieso eingezogen und eine neue ZB 2 hast Du sicher auch bekommen.

Geld hat er auf keinen Fall gespart.
Online sind die Vorgänge alle günstiger als am Schalter.

Einzig der Verzicht auf die umkennzeichnung hätte neben ein paar Gebühren, die Kosten für die neuen Bleche gespart

Das I kfz günstiger ist ist klar, war aber ja keine Option.

Ich hatte von Strafzahlung für die gebrochenen Siegel gehört. Bzw. da ZB1 eigentlich nicht mehr gültig war, hätte es auch weitere Probleme geben können...

Nichts für ungut, ich bin beruhigt,dass es so jetzt erstmal abgeschlossen ist...

Zitat:

@Arlequin schrieb am 10. Mai 2024 um 19:16:50 Uhr:


Moin!
Ich versuche hier ein gekauften Gebrauchtwagen anzumelden und verzweifle langsam am i-KFZ.
Und zwar wird beim Prozess nach dem Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gefragt. Diesen gibt es allerdings erst bei Autos, die nach 2015 zugelassen worden sind. Davor gibt es diesen Sicherheitscode einfach nicht.
Habe schon überall in Internet gesucht, finde ich aber einfach keinen Rat.
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit dem gleichen Problem?

Danke!

Die Zulassungsbescheinigungen Teil 2 (ZB II) werden erst seit dem 01.01.2018 mit einem Sicherheits-Code ausgegeben. Wenn Sie ZB II früheren Datums haben, ist daher nur die Zulassung vor Ort bei Ihrer Zulassungsstelle möglich.

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