Probleme beim Felgenkauf - Händler oder Werkstatt Schuld?
Guten Tag,
ich habe mir neue Felgen (keine Kompletträder) bei wheelscompany bestellt, die direkt an eine Werkstatt geliefert wurden, die die montieren sollte.
Heute habe ich vom KFZ-Meister einen Anruf bekommen, bei dem mir mitgeteilt wurde, dass eine Felge einen dumpfen Schlag außen hat und somit aus Gewährleistugsgründen an mein neues Fahrzeug nicht montiert werden kann. Ebenso wurden mir von dem Schaden an der Felge Bilder zugeschickt.
Auf den Bildern ist ebenso ersichtlich, dass seitens der Werkstatt der Reifen auf die Felge schon montiert wurde.
Daraufhin habe ich bei wheelscompany eine Reklemation veranlasst. Mir wurde seitens der wheelscompany mitgeteilt, dass im Prinzip ein Transportschaden bei der Felge vorliegt, dieser jedoch nicht reklamiert werden kann, da seitens der Werkstatt die Felge schon montiert (also der Reifen daraufgemacht) wurde. Der Schaden war von Anfang an ersichtlich und hätte von der Werkstatt vor der Montage erkannt werden sollen. Man bot mir an, ein Angebot für eine neue Felge zu einem reduzierten Preis zu machen.
Da ich nicht einschätzen kann, wer nun die Schuld an der beschädigten Felge trägt, möchte ich euch um eure Einschätzung bitten.
Mit besten Grüßen
Lulomann
Beste Antwort im Thema
Guten Tag,
vielen Dank für die rege Beteiligung und die daraus entstandene Diskussion.
Ich habe soeben mit der Werkstatt gesprochen und konnte das Problem klären.
Somit würde ich nun gerne euch mitteilen, wie die Angelegenheit nun gelöst wurde.
Der Preis der Felge bewegt sich im Bereich von 85 Euro.
Der Händler hat mir aus Kulanz angeboten eine neue Felge für 80 Euro zu verkaufen.
Daraufhin habe ich die Werkstatt bzw. den Autohändler mit der rechtlichen Einschätzung konfrontiert, dass diese mein Anspruchsgegner sei, da die Felge sich in ihrem Verantwortungsbereich befindet und vor allem an der Felge schon Arbeiten ausgeführt wurden.
Selbstverständlich war die Werkstatt alles andere begeistert, was ich auch durchaus verstehen kann.
Zumal die Leute bei der Werkstatt mir sehr seriös und ehrlich erscheinen und ich glaube, dass der Schaden schon im vornherein vorlag und nicht durch diese verursacht wurde. Dies ist jedoch in diesem Fall leider insofern nicht von Relevanz, da keine Überprüfung der Felge seitens der Werkstatt erfolgte.
Dennoch konnten wir uns gütlich einigen und haben abgemacht, dass ich seitens der Werkstatt einen Tankgutschein im Wert von 40 Euro bekomme.
Insofern habe ich nun für die neue Felge Kosten im Wert von 40 Euro zu tragen.
Selbstredend ist dieser Fall so gelagert, dass der für den Schaden vermutlich Verantwortliche keine - wenn es die Schuld des Herstellers bzw. des Transportunternehmens war - oder sehr geringe Kosten - wenn es die Schuld des Händlers war - zu tragen hat.
Dies kann im Rahmen des Gerechtigkeitsempfinden als höchst unbefriedigend empfunden werden. Dennoch bin ich der Ansicht, dass diese Angelegenheit so geklärt werden konnte, dass für alle Beteiligten ein tragfähiger Kompromiss erzielt werden konnte.
Grüße
Lulomann
61 Antworten
...dass der ausführende Betrieb, Räder frei von Mängeln abliefert.
Um ein deformiertes Felgenhorn zu erkennen braucht es weder Sachkunde noch einen Maschinenpark.
Umsicht und Aufmerksamkeit sind ausreichend...
Okay, dann war der Fehler der Werkstatt, einen Reifen auf die Felge zu montieren? Und weil der Monteur quasi dabei einen Fehler, den unter Umständen ein Dritter zu verantworten hatte, übersah, ist die Werkstatt jetzt schuld?
Dann würde ich auf Grundlage desselben Rechtsempfindens den Monteur kündigen, damit ist dann die Schuld zumindest vom Gefühl her durchgereicht und jeder hat was von der Sache....
Wenn Du schreibst, dass Du nur bereit bist für Deine Arbeit zu haften, dann ist es doch besonders wichtig, gerade bei angelieferter Ware, diese vor Montage auf ihre Beschaffenheit, Zulässigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen.
Diese Kontrolle und Risikominimierung gehört aus meiner Sicht mit zu meiner Arbeit (hilft Streitigkeiten zu vermeiden), die ich mir durch einen Aufpreis ja auch vom Kunden vergüten lasse.
Das mit dem Aufpreis hatten wir vor einiger Zeit und kamen zu dem Schluss, dass man da keine Aufpreise nimmt, sondern dem eigenen Kunden preislich entgegenkommt, erinnerst du dich?
Aber in unseren Geschäftsbedingungen lehnen wir jegliche Verantwortung für Fremdware kategorisch ab, diese hängen in der Werkstatt für den Kunden ersichtlich aus und wir weisen auf diese hin. Tun wir natürlich bei eigenen Kunden nicht, hier geht keiner ohne einwandfreie Ware+Arbeit vom Hof.
Aber ich habe gerade nachgesehen, es ist tatsächlich so, dass die Versender, die Warenlieferungen an uns ankündigen, hier die Verantwortung mit Annahme der Lieferung elegant auf uns abwälzen. Da nehm ich jetzt für uns tatsächlich mit, dass in solchen Fällen ohne eingegehende Prüfung keine Annahme erfolgt. Man könnte also sagen, wir hatten hier bisher Glück. Oder aber wir nehmen gleich ganz raus, dass die Kunden die Ware zu uns schicken können, dann bringt der den Müll mit und wir müssen nur drauf aufpassen, was der Kunde dabei hat. Beides nicht 100% safe....
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Was soll das ganze hin und her. Wenn die Felge direkt an die Werkstatt geliefert wurde, und die Werkstatt hat den Reifen auf eine defekte Felge montiert, hat die Werkstatt dafür Sorge zu tragen, dass sie Sache wieder korrigiert wird. Die Kosten hat die Werkstatt zu tragen. Vorausgesetzt, es besteht auch ein nachweisbarer Vertrag mit der Werkstatt.
Mit dem „Aufpreis“ da hast Du mich doch glatt ertappt...😁
Ich finde es übrigens nicht dramatisch, dass wir auch als Kollegen, hier nicht einer Meinung sind.
Zwischenzeitlich bin ich schon so oft auf die Schnauze gefallen, dass von Kundenrädern auch schon mal Bildmaterial entsteht, wenn es darum geht, vorhandene Schäden zu dokumentieren.
Gut, also fassen wir zusammen....
Der Händler hat entweder nicht einwandfreie Ware geliefert oder aber diese ist auf dem Weg zur Werkstatt beschädigt worden, der Händler hat vom Kunden das Geld erhalten.
Der Kunde hat die Ware bezahlt, die zur Werkstatt ging.
Da die Bilder keinen Montagedefekt erkennen lassen, gehen wir davon aus, dass die Felge zu dem Zeitpunkt schon beschädigt war, als sie bei der Werkstatt ankam, hier lagerte nun eine defeklte Felge, die irgendjemand beschädigt hat, entweder der Hersteller oder der Transporteur.
Nun nimmt die Werkstatt das Teil in die Hand und schwupps ist sie der Dumme. Und weil der Hersteller nicht merkt, wenn er eine Banane anstelle einer Felge eingepackt hat oder der Transporteur nicht bemerkt, dass er das Ding irgendwo aus 5 Metern fallen ließ, ist der Monteur, der vielleicht gerade dort, wo die Delle ist, seine Hand beim Auspacken hatte, der Verursacher des Schadens, für den jetzt die Werkstatt geradestehen soll.
Der Lack hat nichts an der Stelle, also würde ich jetzt den Lieferanten auffordern Ersatz zu leisten, denn daraus schließe ich eigentlich zu 98% einen Herstellungsfehler, und dass man hier mit einem entsprechenden Gutachten auch schnell feststellen kann, ob der Lack vor oder nach der Deformation schon drauf war. Wenn ich das Bild anschaue, hat der Lack nichts und bei dem Wumms, der für dieses Scahdensbild nötig ist, dürfte an der Kante kein Lack mehr drauf sein.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 1. März 2019 um 19:55:30 Uhr:
Für mich ist die Angelegenheit eindeutig.Zitat:
@cdfcool schrieb am 1. März 2019 um 19:28:50 Uhr:
Die Rechtslage ist vermutlich nur dfann klar, wäre das Öl von der Werkstatt gewesen. Dann haftet sie vollumfänglich, alle anderen Konstellationen sind nicht 100% sicher bezüglich des Ausgangs einer gerichtlichen Auseinandersetzung.Wenn Du den Elektriker im Hause hast und dieser für Dich tätig wird und Dir danach die Bude abbrennt, weil das von Dir bereitgestellte Instalationsmaterial ungeeignet war, trägst nicht Du die Schuld.
Der Fachmann, der es gelernt und versäumt hat, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, ist in der Verantwortung.
Der Vergleich hinkt und passt nicht zum Fall hier. Was wäre du hast alles verpackt dem Elektriker hingestellt, du hattest rote Lampen bestellt und es waren aber grüne im Karton.
Ich habe jetzt den Schaden der gelieferten Felge nicht gesehen. Die Frage ist der Schaden so auffällig ist oder in dem Rahmen sein kann, das er nicht sofort auffallen muss.
Hier wird aber gerne die Schuld von einem zum nächsten abgewälzt. Nach dem Motto, du hast den Fehler bei der Annahme übersehen, ab jetzt bist du dafür verantwortlich, also steh dafür gerade oder juble ihn dem nächsten in der Prozesskette unter....
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 1. März 2019 um 19:26:13 Uhr:
Wie würdest Du denn den Fall sehen, wenn Du der Betroffene wärst in folgendem Beispiel:
Du bringst Dein Fahrzeug zum Service. Weil das Motoröl in Deiner Werkstatt mehrfach so teuer ist, wie der Zukauf im freien Handel, lieferst Du ein original verschlossenes 5-l-Gebinde an.
Dein Händler führt die Inspektion aus, Du bezahlst und fährst heim.
Zuhause angekommen stellst Du fest, dass Du irrtümlich einen ungeeigneten Schmierstoff mit falscher Viskosität erworben und angeliefert hast.
Spätestens jetzt, würdest Du doch über die Sorgfaltspflicht eines zertifizierten Untenehmens und seiner Mitarbeiter nachdenken.
Ich liefere Motoröl selber an
Auf der Rechnung steht:angeliefertes Motoröl auf Fahrzeugzugehörigkeit geprüft und Altöl fachgerecht entsorgt
Neue Felgen habe ich erst einmal im Internet gekauft.Diese habe ich aber zu mir nach Hause senden lassen und selber auf Schäden geprüft
Zitat:
@cdfcool schrieb am 1. März 2019 um 21:30:55 Uhr:
Hier wird aber gerne die Schuld von einem zum nächsten abgewälzt. Nach dem Motto, du hast den Fehler bei der Annahme übersehen, ab jetzt bist du dafür verantwortlich, also steh dafür gerade oder juble ihn dem nächsten in der Prozesskette unter....
Ja natürlich hat einer die Torte im Auge, weil er einen Defekt übersah, den er nicht verursacht hat.
Das wäre dann für mich der Zeitpunkt, an dem ich das untersuchen ließe, gut, auf den Bildern sieht es aus wie ein lackierter Schaden (der Lack kam dann erst nach dem Schadensereignis drauf....), und da würde ich keinen Pfennig dafür zahlen.
Das ist die heutige Vollkaskomentalität.
Da bezahlt man eine Rechtschutzversicherung, von dem Geld das man bei Internetkäufen gespart hat, damit man das Risiko absichern kann das man gar nicht hätte, wenn man die Kaufkraft heimatnah investieren würde.
Der montierende Betrieb hat hier leider nicht bemerkt das ein Mangel vorliegt - er hat aber die Felgen auch nicht zu verantworten.
Meinem Verständnis nach hat der Hersteller den Schaden zu tragen und der montierende Betrieb höchstens die Montagekosten.
Der Besteller hat sich um die Schadensabwicklung zu kümmern, denn er hat bestellt und ist der einzige Vertragspartner des Felgenversenders.
Es ist aber bequemer, den Schaden auf andere abzuwälzen... Leider auch eine Unart der heutigen Zeit, dass niemand dazu steht, wenn was verbockt wurde. Und der, an den man am schlechtesten rankommt, ist fein raus.
Aber wie man ja schon mitbekommen hat, wurde ja anwaltlicher Beistand in Anspruch genommen, um es dem Montagebetrieb so richtig zu zeigen, am Schluss sind alle fein raus, nur der, der am Wenigsten für den Schaden konnte, zahlt die Zeche.
Zum Glück sind meine Fremdkunden hier etwas fairer, aber für mich ein klares Zeichen ab sofort alles genau zu kontrollieren und wenn der Paketfahrer keine Zeit hat, landet der Schrott halt wieder beim Versender... so what....
Deine Darstellung als armes Opfer geht irgendwie an der Wirklichkeit vorbei. Niemand zwingt dich, Felgen zwecks reiner Montage anliefern zu lassen. Nimmst du eine solche Auftragskonstellation aber an, dann trägst du natürlich auch eine gewisse Verantwortung. Wer außer dem Montagebetrieb hätte den Transportschaden denn entdecken können?
Der TE hätte das Problem, wenn er die Felgen zu sich hätte liefern lassen und die Ware dann nicht kontrolliert hätte. Er hatte aber gar keine Chance, einen Transportschaden zu entdecken. Diese Möglichkeit hatte nur der Montagebetrieb.