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Probleme beim Felgenkauf - Händler oder Werkstatt Schuld?

Guten Tag,

ich habe mir neue Felgen (keine Kompletträder) bei wheelscompany bestellt, die direkt an eine Werkstatt geliefert wurden, die die montieren sollte.
Heute habe ich vom KFZ-Meister einen Anruf bekommen, bei dem mir mitgeteilt wurde, dass eine Felge einen dumpfen Schlag außen hat und somit aus Gewährleistugsgründen an mein neues Fahrzeug nicht montiert werden kann. Ebenso wurden mir von dem Schaden an der Felge Bilder zugeschickt.
Auf den Bildern ist ebenso ersichtlich, dass seitens der Werkstatt der Reifen auf die Felge schon montiert wurde.

Daraufhin habe ich bei wheelscompany eine Reklemation veranlasst. Mir wurde seitens der wheelscompany mitgeteilt, dass im Prinzip ein Transportschaden bei der Felge vorliegt, dieser jedoch nicht reklamiert werden kann, da seitens der Werkstatt die Felge schon montiert (also der Reifen daraufgemacht) wurde. Der Schaden war von Anfang an ersichtlich und hätte von der Werkstatt vor der Montage erkannt werden sollen. Man bot mir an, ein Angebot für eine neue Felge zu einem reduzierten Preis zu machen.

Da ich nicht einschätzen kann, wer nun die Schuld an der beschädigten Felge trägt, möchte ich euch um eure Einschätzung bitten.

Mit besten Grüßen

Lulomann

Beste Antwort im Thema

Guten Tag,

vielen Dank für die rege Beteiligung und die daraus entstandene Diskussion.
Ich habe soeben mit der Werkstatt gesprochen und konnte das Problem klären.
Somit würde ich nun gerne euch mitteilen, wie die Angelegenheit nun gelöst wurde.

Der Preis der Felge bewegt sich im Bereich von 85 Euro.
Der Händler hat mir aus Kulanz angeboten eine neue Felge für 80 Euro zu verkaufen.
Daraufhin habe ich die Werkstatt bzw. den Autohändler mit der rechtlichen Einschätzung konfrontiert, dass diese mein Anspruchsgegner sei, da die Felge sich in ihrem Verantwortungsbereich befindet und vor allem an der Felge schon Arbeiten ausgeführt wurden.
Selbstverständlich war die Werkstatt alles andere begeistert, was ich auch durchaus verstehen kann.
Zumal die Leute bei der Werkstatt mir sehr seriös und ehrlich erscheinen und ich glaube, dass der Schaden schon im vornherein vorlag und nicht durch diese verursacht wurde. Dies ist jedoch in diesem Fall leider insofern nicht von Relevanz, da keine Überprüfung der Felge seitens der Werkstatt erfolgte.
Dennoch konnten wir uns gütlich einigen und haben abgemacht, dass ich seitens der Werkstatt einen Tankgutschein im Wert von 40 Euro bekomme.
Insofern habe ich nun für die neue Felge Kosten im Wert von 40 Euro zu tragen.

Selbstredend ist dieser Fall so gelagert, dass der für den Schaden vermutlich Verantwortliche keine - wenn es die Schuld des Herstellers bzw. des Transportunternehmens war - oder sehr geringe Kosten - wenn es die Schuld des Händlers war - zu tragen hat.
Dies kann im Rahmen des Gerechtigkeitsempfinden als höchst unbefriedigend empfunden werden. Dennoch bin ich der Ansicht, dass diese Angelegenheit so geklärt werden konnte, dass für alle Beteiligten ein tragfähiger Kompromiss erzielt werden konnte.

Grüße

Lulomann

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Dass sensible Bauteile wie LM-Felgen, vor der Montage begutachtet werden, ist doch eine Selbstverständlichkeit.

Selbst eine Rundlaufprüfung der Felgen, ohne, dass bereits ein Reifen montiert ist, kann ich (zumindest bei teuren Felgen) jedem Monteur nur ans Herz legen.

Deine Ansprüche musst Du gegenüber der Werkstatt geltend machen. Die hat es versäumt die Felgen bei Anlieferung auf Schäden zu prüfen.

Ich habe vor kurzem etwas Ähnliches erlebt: Habe über meinen Reifenhändler BBS Felgen bestellt. Habe Wochen gewartet. Dann der Anruf vom Reifenhändler: Felgen sind da. Eine Stunde später Anruf vom Reifenhändler: 2 Felgen sind beschädigt. Händler hat den ganzen Satz zurückgeschickt. Nach weiteren 2 Wochen waren endlich 4 unbeschädigte Felgen da.

Bei Dir ist es genauso: Werkstatt hätte prüfen müssen und Dich umgehend informieren müssen. Dann hättest Du die Chance gehabt beim Felgenhändler zu reklamieren. Jetzt ist es so, dass ja nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Felge bei Montage beschädigt wurde (so wird der Felgenhändler argumentieren). Evtl. war es auch so und Deine Werkstatt will sich nun herausreden.

Du hast mit Deiner Werkstatt vereinbart, dass sie Dir 4 Radsätze montiert und liefert. Mit Annahme der Felgen hat die Werkstatt die Haftung für die Fehlerfreiheit der Felgen übernommen. Die beschädigte Felge ist nun Sache zwischen Deiner Werkstatt und dem Felgenhändler.

Soweit zur Theorie.

Nun zur Praxis: Die Werkstatt wird Dir gegenüber erklären, dass die Felgen Dein Problem sind. Da Du ja Dein Auto bald wieder zurück haben willst, wirst Du wohl erst einmal noch einmal nachbestellen müssen (am besten Du fährst bei Anlieferung zur Werkstatt und bist beim Auspacken der Felgen mit dabei). Dann wird die Werkstatt montieren und Dir eine Rechnung vorlegen, die Du zunächst bezahlen musst, sonst kann die Werkstatt das Auto zurückbehalten.

Danach gehst Du am besten zu einem Anwalt und machst Deine Ansprüche gegenüber der Werkstatt geltend. Evtl. ist auch der Felgenhändler so kulant und nimmt die beschädigte Felge zurück. Dafür hat der eine Versicherung bzw. sendet die Felge an den Hersteller zurück.

Leider sind Transportschäden immer häufiger die Regel, so dass die Ware DRINGEND besichtigt werden muss, am besten noch im Beisein der Transportfirma (die ja den Schaden verursacht hat). Optimal wäre es, wenn Du mit dabei bist, wenn die Ware geliefert wird....

Ich drück Dir die Daumen.....

Zitat:

@Lulomann schrieb am 27. Februar 2019 um 12:19:43 Uhr:



Habe eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen ...

Heutzutage ist ein Anwalt schneller bestellt als ein Reifen montiert. 😮

Zitat:

@Pimblhuber schrieb am 27. Februar 2019 um 20:28:51 Uhr:



Zitat:

@Lulomann schrieb am 27. Februar 2019 um 12:19:43 Uhr:



Habe eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen ...

Heutzutage ist ein Anwalt schneller bestellt als ein Reifen montiert. 😮

Dank Rechtsschutz ist es sogar günstiger

Wieso muss der Monteur die Felge kontrollieren? Der TE wird die Felgen gekauft haben und direkt an die Werkstatt liefern lassen. Und der Werkstatt nur einen einfachen Auftrag ausgestellt haben, den Reifen XY darauf zu montieren. Und da wird irgendwann irgendein 0815-Paket angekommen sein, von außen offensichtlich unbeschädigt. Alleine daraus kann meine keine Pflicht herleiten, das die Felgen kontrolliert werden. Er hat eine Felgenmontage gewünscht und keine Wareneingangskontrolle ... auch wenn er stillschweigend davon ausgehen mag, solche Extrawünsche kosten eben auch extra.

Ich wette die Werkstatt wurde über den Preis ausgewählt ... und da man eben dem Kunden den günstigstens Preis bieten muss, kriegt er auch nur billig.

Eigentlich ist das schon ganz schön frech, der Werkstatt jetzt auch noch einen Schaden anzulasten, für den sie offensichtlich nichts kann. Bestellt Euch den Schrott doch nach Hause und montiert euch den Mist selber.

Da kann ich echt nur den Kopf schütteln. Wenn ein Paketdienstler ein Paket beschädigt, wartet er, bis im Laden viel los ist, so dass niemand zeit hat, ihm den schwarzen Peter zu lassen, wenn er dann weg ist, muss die Werkstatt für ihre Gutmütigkeit auch noch zahlen.

Aber gut, wir werden hier an dieser Stelle Überlegungen anstellen, wie man sich vor sowas schützen kann, um für die Gutmütigkeit, den Dreck anderer Leute zu erledigen, auch noch in die Haftung für unverschuldete Schäden genommen zu werden. Im Prinzip kann das nur heißen, Annahme verweigern, wenn der Überbringer nicht dableibt und dem Auspacken der Ware beiwohnt.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 27. Februar 2019 um 16:05:36 Uhr:



Selbst eine Rundlaufprüfung der Felgen, ohne, dass bereits ein Reifen montiert ist, kann ich (zumindest bei teuren Felgen) jedem Monteur nur ans Herz legen.

Und die bezahlt einem wer?

Wenn da keine augenscheinlichen Schäden erkennbar sind, dann kann davon ausgegangen werden, dass es passt. Will der Kunde vor der Montage eine Rundlaufprüfung haben, dann kommt das mit auf den Auftrag. Natürlich kommt es da auch darauf an, woher die Räder stammen, dazu noch der Ton, der die Musik bekanntlichermaßen macht 😉

Zitat:

@Knergy schrieb am 1. März 2019 um 17:50:58 Uhr:


Wieso muss der Monteur die Felge kontrollieren? Der TE wird die Felgen gekauft haben und direkt an die Werkstatt liefern lassen. Und der Werkstatt nur einen einfachen Auftrag ausgestellt haben, den Reifen XY darauf zu montieren. Und da wird irgendwann irgendein 0815-Paket angekommen sein, von außen offensichtlich unbeschädigt. Alleine daraus kann meine keine Pflicht herleiten, das die Felgen kontrolliert werden. Er hat eine Felgenmontage gewünscht und keine Wareneingangskontrolle ... auch wenn er stillschweigend davon ausgehen mag, solche Extrawünsche kosten eben auch extra.

Ich wette die Werkstatt wurde über den Preis ausgewählt ... und da man eben dem Kunden den günstigstens Preis bieten muss, kriegt er auch nur billig.

Wie würdest Du denn den Fall sehen, wenn Du der Betroffene wärst in folgendem Beispiel:

Du bringst Dein Fahrzeug zum Service. Weil das Motoröl in Deiner Werkstatt mehrfach so teuer ist, wie der Zukauf im freien Handel, lieferst Du ein original verschlossenes 5-l-Gebinde an.

Dein Händler führt die Inspektion aus, Du bezahlst und fährst heim.

Zuhause angekommen stellst Du fest, dass Du irrtümlich einen ungeeigneten Schmierstoff mit falscher Viskosität erworben und angeliefert hast.

Spätestens jetzt, würdest Du doch über die Sorgfaltspflicht eines zertifizierten Untenehmens und seiner Mitarbeiter nachdenken.

Jetzt suchst Du erneut Deine Werkstatt auf und beanstandest...Der Mitarbeiter entgegnet Dir: es wurde gewünscht einen Service auszuführen und angeliefertes Öl zu wechseln - die Zulässigkeit des Schmierstoffs zu prüfen, gehöre nicht dazu und wurde auch nicht beauftragt.

Die Rechtslage ist vermutlich nur dfann klar, wäre das Öl von der Werkstatt gewesen. Dann haftet sie vollumfänglich, alle anderen Konstellationen sind nicht 100% sicher bezüglich des Ausgangs einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

@ cdfcool

Na, ich hoffe doch stark, dass eine Rundlaufprüfung bei hochwertigen Felgen mit von Dir kalkuliert wird. ;-)

Im vorliegenden Fall wäre diese nicht einmal erforderlich gewesen, weil der Defekt sicht- und fühlbar ist.

Zitat:

@cdfcool schrieb am 1. März 2019 um 19:28:50 Uhr:


Die Rechtslage ist vermutlich nur dfann klar, wäre das Öl von der Werkstatt gewesen. Dann haftet sie vollumfänglich, alle anderen Konstellationen sind nicht 100% sicher bezüglich des Ausgangs einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Für mich ist die Angelegenheit eindeutig.

Wenn Du den Elektriker im Hause hast und dieser für Dich tätig wird und Dir danach die Bude abbrennt, weil das von Dir bereitgestellte Instalationsmaterial ungeeignet war, trägst nicht Du die Schuld.

Der Fachmann, der es gelernt und versäumt hat, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, ist in der Verantwortung.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 1. März 2019 um 19:55:30 Uhr:



Für mich ist die Angelegenheit eindeutig.

Wenn Du den Elektriker im Hause hast und dieser für Dich tätig wird und Dir danach die Bude abbrennt, weil das von Dir bereitgestellte Instalationsmaterial ungeeignet war, trägst nicht Du die Schuld.

Der Fachmann, der es gelernt und versäumt hat, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, ist in der Verantwortung.

Da liegt der Fall aber ganz anders wie in den vorherigen. Weder ist falsches Motoröl lebensgefährdend, noch ist eine reele Gefahr durch den bereits montierten Reifen enstanden. Der Monteur hat doch nun gewissenhaft gearbeitet, auch wenn der Fehler vielleicht noch etwas früher hätte festgestellt werden können. Das die Umstände nun eventuell den Geldbeutel des TE erleichtern ist nicht sein Problem .... wer wirklich sparen will, muss eben auch mit solchen Dingen rechnen. Die Werkstatt hätte die Felgen sicher auch bestellen können, das wäre aber vielleicht etwas teurer gekommen.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 1. März 2019 um 19:55:30 Uhr:



Zitat:

@cdfcool schrieb am 1. März 2019 um 19:28:50 Uhr:


Die Rechtslage ist vermutlich nur dfann klar, wäre das Öl von der Werkstatt gewesen. Dann haftet sie vollumfänglich, alle anderen Konstellationen sind nicht 100% sicher bezüglich des Ausgangs einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Für mich ist die Angelegenheit eindeutig.

Wenn Du den Elektriker im Hause hast und dieser für Dich tätig wird und Dir danach die Bude abbrennt, weil das von Dir bereitgestellte Instalationsmaterial ungeeignet war, trägst nicht Du die Schuld.

Der Fachmann, der es gelernt und versäumt hat, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, ist in der Verantwortung.

Der Elektriker wird sicherlich nur die Verantwortung für seine Arbeit übernehmen, das bereitgestellte Material wird er sicherlich nicht verantworten. Er wird die Haftung, falls es ein Materialfehler ist, dem Lieferanten zuschieben und den Kunden in dem Fall an diesen verweisen, andernfalls wird er den Auftrag kaum ausführen. Und in der Rechnung wird sich später auch nur die Arbeit selbst wiederfinden, aber wenn dann aufgrund eines fehlerhaften (bereitgestellten) FI die Oma in der Badewanne gekocht wird, ist das nicht seine Schuld, solange er seine Arbeit ordentlich erledigt hat. Der Vergleich hinkt dennoch, weil nach der Arbeit hier eine umfassende Funktions- und Sicherheitsprüfung stattfindet.

Wie weit ginge die Sorgfaltspflicht in diesem oder im Falle der Felgen jetzt?

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 1. März 2019 um 19:33:35 Uhr:


@ cdfcool

Na, ich hoffe doch stark, dass eine Rundlaufprüfung bei hochwertigen Felgen mit von Dir kalkuliert wird. ;-)

Im vorliegenden Fall wäre diese nicht einmal erforderlich gewesen, weil der Defekt sicht- und fühlbar ist.

Wenn ich die Felgen eingekauft habe, wird die auf jeden Fall geprüft und ggf. reklamiert. Es gibt Hersteller, bei denen ich das sofort nach Erhalt der Räder mache, dann welche, bei denen man sich bei unbeschädigter Ware auf ebensolchen Inhalt verlassen kann inkl. eines qualitativ einwandfreien Erzeugnisses, und es gibt Hersteller, die man gerne woanders kaufen kann 😉

Kommt der Kunde mit Rädern an, die aus einer fremden Quelle stammen, ist er entweder einverstanden, dass wir nur für unsere Arbeit haften oder er findet jemanden, der dies übernimmt. Irgendwelche Vorteile muss es ja dann doch noch haben, wenn jemand bei mir kauft, oder?

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