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Problem Zulassung

Themenstarteram 13. Juni 2010 um 8:54

Hallo

ich wende mich heute mit einem riesigen Problem an euch und hoffe sehr das mir hier jemand weiterhelfen kann. Wir haben diese Woche einen BMW E38 gekauft und wollten diesen auch sofort anmelden, jedoch fehlte uns der Fahrzeugschein. Laut Zulassung: ohne Fahrzeugschein keine Zulassung. Wir fragten den Verkäufer ob er diesen noch hätte, leider hatte er auch keinen. Also wanden wir uns an den Vorbesitzer. Jetzt kommt der nächste Schlag. Er hatte auf dem Auto ein Ausfuhrkennzeichen und somit sind Original-Fahrzeugschein und Brief eingezogen worden. Er hatte einen Ausfuhr-Fahrzeugschein und wohl auch Brief, beides findet er aber nicht mehr. Das Auto hat Deutschland nie verlassen.Wie kann ich das Auto wieder zulassen?

In dem Fahrzeugbrief den wir zum Auto erhielten steht in der letzten Zeile: Ersatzfahrzeugbrief. Was bedeutet das?

Ich hoffe so sehr das mir jemand weiterhelfen kann.

Liebe Grüße

Katrin

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16 Antworten

Für die Zulassung  eines Fahrzeuges sind u.a. der Brief und der Schein des Fahrzeuges vorzulegen.

 

Fehlt der Schein, muss, bevor ein neuer Schein ausgegeben wird, eine Erklärung von Eides statt abgegeben werden, in dem eine Ausage über den Verbleib des Scheines gemacht werden muss (z.b. Schein verloren).

Kostet ca. 30 €.

Wer muss die Erklärung abgeben? Derjenige, der den Schein verbaselt hat.

Im vorliegenden Fall liegt es nahe, dass der Verkäufer den Schein zuletzt hatte.

 

Sieht hier aber sehr verworren aus und aus meiner Sicht auch sehr suspekt. Wurde das Fahrzeug nach Erwerb vom Vorvorbesitzer vom Verkäufer angemeldet? Stecken Vorvorbesitzer und Verkäufer ggfs. unter einer Decke? War der Verkäufer ein Autohändler oder ggfs. nur ein Vermittler?

 

O.

Nachtrag:

 

Ersatzfahrzeugbrief ist ein Fahrzeugbrief, der nach der Meldung des Verlustes des Originalbriefes ausgestellt wurde. Gleiches Verfahren wie bei Verlust des Fahrzeugscheines.

 

Unterschied:

Neuer Fahrzeugschein wird sofort nach Meldung des Verlustes ausgestellt.

Neuer Fahrzeugbrief wird erst ein paar Wochen nach Meldung des Verlustes ausgestellt.

 

O.

Das einfachste und sicherste wäre, wenn du morgen bei der Zulassungsstelle anrufst und dir verbindliche Informationen geben lässt.

Ansich darf ein solches Fahrzeug nicht mehr in Deutschland zugelassen werden außer es würde wieder importiert werden / man braucht halt alles an Papieren die man auch für den Import benötigt.

Oder man hat Glück und einen netten Sachbearbeiter der etwas unkomplizierter handhabt, da du ja ansich die Papiere hast.

Nebenbei erwähnt ist das ein erheblicher verschwiegener Mangel weshalb du den Vertrag rückgängig machen könntest. Notfalls mit Anwaltshilfe

Ich frage mich gerade, warum ihr nicht bei Vertragsunterzeichnung bzw. Bezahlung/Abholung des Wagens auf die Herausgabe dieser Papiere bestanden habt. Ich möchte dir nicht zu nahe treten Katrin, aber m. E. gehört es zum Allgemeinwissen, dass diese Papiere bei Fahrzeuganmeldung vorgelegt werden müssen. Oder ist es dein 1. eigenes Auto? Dann hätte ich selbstverständlich Verständnis dafür und kann dir nur raten beim Verkäufer nachzuhaken. Er ist dafür verantwortlich und muss dich im Vorfeld des Kaufes darüber aufklären, dass keine Papiere zum Fahrzeug existieren.

Themenstarteram 13. Juni 2010 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Im vorliegenden Fall liegt es nahe, dass der Verkäufer den Schein zuletzt hatte.

Der Verkäufer hatte den Schein auch nicht,sondern der Vorverkäufer. Der Typ von dem wir das Auto gekauft haben hat das Auto nicht zugelassen.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Sieht hier aber sehr verworren aus und aus meiner Sicht auch sehr suspekt. Wurde das Fahrzeug nach Erwerb vom Vorvorbesitzer vom Verkäufer angemeldet? Stecken Vorvorbesitzer und Verkäufer ggfs. unter einer Decke? War der Verkäufer ein Autohändler oder ggfs. nur ein Vermittler?

O.

Der Herr von dem wir das Fahrzeug gekauft haben ist weder Autohändler noch Vermittler. Er hat das Auto für sich gekauft. Es liegt aber seit gestern wohl auf der Hand das er auch schon Diskussionen mit dem Verkäufer davor hatte,weil er das Fahrzeug auch nicht zugelassen bekommt. Ich weis nicht ob das der Grund war,das Fahrzeug weiterzuverkaufen,aber es würde einiges erklären. Jetzt haben wir halt das Problem. Da er das weis,würde er das Fahrzeug auch sofort zurücknehmen und uns den Kaufpreis erstatten. Nur wir wollen das Auto behalten da es top in Ordnung ist. ich weis überhaupt nicht mehr was ich machen soll und wo ich mich hinwenden kann.

Liebe Grüße

Kat

Themenstarteram 13. Juni 2010 um 15:09

Zitat:

Original geschrieben von Moritzburg

Ich frage mich gerade, warum ihr nicht bei Vertragsunterzeichnung bzw. Bezahlung/Abholung des Wagens auf die Herausgabe dieser Papiere bestanden habt. Ich möchte dir nicht zu nahe treten Katrin, aber m. E. gehört es zum Allgemeinwissen, dass diese Papiere bei Fahrzeuganmeldung vorgelegt werden müssen. Oder ist es dein 1. eigenes Auto? Dann hätte ich selbstverständlich Verständnis dafür und kann dir nur raten beim Verkäufer nachzuhaken. Er ist dafür verantwortlich und muss dich im Vorfeld des Kaufes darüber aufklären, dass keine Papiere zum Fahrzeug existieren.

Wir haben schon sehr sehr viele Autos gekauft. Ich habe ehrlich gesagt diesmal nicht genau drauf geachtet,sondern mehr aufs Auto.Für mich war der Fahrzeugbrief wichtig und die TÜV-Bescheinigungen.( mein Fehler,richtig)

Du tritts mir nicht zu nahe,ich weis das.

Ob demjenigen der sich die Ausfuhrkennzeichen hat geben lassen bewusst ist, dass er nun evtl Ärger mit dem Finanzamt bekommt?

Naja das kann dir ja eigentlich egal sein.

Wie gesagt, ruf morgen bei der Zulassung an und klär es ab.

Ich würde persönlich hinfahren! Da lässt sich mehr klären als am Telefon. Definitiv!

Bei Verlust oder Diebstahl des Kfz-Scheins/Zulassungsbescheinigung Teil I ist erforderlich:

* bei Verlust: Abgabe einer vereinfachten eidesstattlichen Versicherung nach Vordruck

* bei vor dem 01.10.2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren (Brief und Schein) ist zusätzlich der alte Fahrzeugbrief zwecks Umtausches in die neuen Fahrzeugpapiere Teil II und Teil I vorzulegen

* bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die von der Polizei erstellte Anzeigenbestätigung bei der Zulassungsstelle vorzulegen

* gültigen Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung)

* bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")

Die Abgabe der Erklärung kann nur durch den/die Halter/in persönlich erfolgen.

Quelle: http://www.landkreis-fulda.de/...fz-Schein-Zulassungsbesche.338.0.html

Wer ist denn nun als Halter im KFZ-Brief eingetragen? Wahrscheinlich noch der Vor-Vorbesitzer, der den Wagen ursprünglich exportieren wollte. Also muss der dafür sorgen, dass wieder ein Ersatzschein ausgestellt wird, ansonsten wirst Du das Auto hier nicht wieder zulassen können.

Wäre mir zu kompliziert, bedeutet in jedem Falle viel Lauferei. Ich würde das Auto zurück geben und nach einem anderen Ausschau halten.

Meinen Gebrauchten habe ich mir gleich hier in der Schweiz geholt, da ich hier auch einen Wohnsitz habe. Zwar hätte ich auch einen importieren können, aber die ganze Lauferei mit Zoll, MwSt., erneute technische Überprüfung (MFK) und Zulassung wäre mir viel zu anstrengend gewesen. Und wenn DA was gefehlt hätte - na Mahlzeit.

Themenstarteram 13. Juni 2010 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

 

Wer ist denn nun als Halter im KFZ-Brief eingetragen? Wahrscheinlich noch der Vor-Vorbesitzer, der den Wagen ursprünglich exportieren wollte. Also muss der dafür sorgen, dass wieder ein Ersatzschein ausgestellt wird, ansonsten wirst Du das Auto hier nicht wieder zulassen können.

Wäre mir zu kompliziert, bedeutet in jedem Falle viel Lauferei. Ich würde das Auto zurück geben und nach einem anderen Ausschau halten.

Danke für die Auskunft. Es ist noch komplizierter, der Vorverkäufer hatte das Fahrzeug auch nicht auf sich zugelassen, sondern nur die Ausfuhrkennzeichen auf das Auto erstellen lassen, da ihm dummerweise die Kurzzeitkennzeichen zu kurz waren und er wohl dachte mit den Ausfuhrkennzeichen könne er ja länger fahren.Die Konsequenzen hat er auf keinen Fall bedacht. Er sagte mir,das bei der Ausstellung der Ausfuhrkennzeichen der Fahrzeugschein einbehalten wurde und er einen Ausfuhrfahrzeugschein erhielt. Den hat er aber nicht mehr.

Nach einem vergleichbaren Auto zu schauen ist sehr schwer. Vor allem weil ich schnellstmöglich eins brauche. mein alter E38 ist einem Wildunfall zum Opfer gafallen und ich wollte ja schon das gleiche wieder. Dieses Auto ist echt top und deswegen tue ich mich schwer mit dem zurückgeben.

am 14. Juni 2010 um 8:43

Suspekte Wege die das Auto ging. Unabhängig vom technisch guten Zustand wäre ich vorsichtig damit und würde wenn man es unbedingt haben will mal bei der Polizei und/oder Zulassungsstelle nachhaken ob da irgendwas bezüglich der Fahrgestellnummer bekannt ist.

Für Delikte wie Steuerhinterziehung der Vorbesitzer bist du nicht verantwortlich, wenn das Auto aber mal geklaut wurde oder sowas hast du ein Problem.

Den genauen weiteren Ablauf klärst du am besten mit dem Straßenverkehrsamt, aber stell dich darauf ein dass es bei einem neuen Brief nicht von heute auf morgen geht. TÜV, ggf. Bestätigung der Fahrgestellnummer, Verlustmeldungen, nachweis der Eigentumsverhältnisse/Verfügungsberechtigung etc.. Sonst könnte ja jeder Dieb hingehen und sich mal eben neue Papiere holen.

Gruß Meik

Themenstarteram 14. Juni 2010 um 9:10

Danke für eure Antworten. Der Vorbesitzer geht heute zu seiner Zulassungsstelle und versucht die Sache zu klären. Ich hoffe so sehr das was gutes dabei rauskommt. Sollte er nichts erreichen und ich auf unserer Zulassungsstelle auch nicht, dann muß das Auto schweren Herzens zurück. Ich dachte immer der Fahrzeugbrief ist das alles Entscheidene, naja falsch gedacht. Der Brief nutzt mir ja gar nichts.

LG Kat

Nimm den Brief trotzdem und gehe heute PERSÖNLICH zur Zulassungsstelle. Der andere kann dir viel erzählen! Fragen kostet nichts! Außerdem kann dir die Zulassungstelle dann gleich sagen was du tun musst oder was du lassen kannst oder ob das Fahrzeug evtl. auf einer Fahndungsliste steht (sehen die im Computer anhand der Fahrgestellnummer im Schein).

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