Problem Nachrüstung Leuchtweitenregulierung Volvo 850 2,0T
Hallo! Ich habe ein Problem mit der (nicht vorhandenen) Leuchtweitenregulierung bei meinem T5. Der Wagen ist EZ 96 und kommt aus Italien. Der TÜV möchte nun, daß ich eine LWR nachrüste, was ansich ja kein größeres Problem ist. Stecker für die Stellmotoren liegen bereits im Motorraum. Nun habe ich hinter dem Blinddeckel im Armaturenbrett, an dessen Stelle der Drehregler der (in Italien optionalen) LWR sitzt zwar einen weißen Stecker, dieser hat allerdings 5 belegte Pins und passt somit nicht zu den üblichen Drehreglern. Auch die Kabelfarben sind völlig anders. Was kann das für ein Stecker sein? Ich dachte schon an den Türverriegelungsschalter der US-Version, den gab es aber laut Betriebsanleitung nicht in Italien? Gebaut wurde der Wagen in Belgien. Gibt es evtl. noch einen anderen Schalter für die LWR? Aktuell habe ich drei verschiedene hier, von denen keiner passt: 1. Alte eckige Version aus 850, 4 Pins, weißer Stecker 2. neue, rundere Version aus 850, 4 Pins 3. V70, im Grunde bis auf Optik identisch mit der späteren 850 Version. Danke!
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Zitat:
Original geschrieben von Wildheart
Genau aus diesem Grund wollte ich zweimal auf das "richtige" Thema lenken, was mir leider nicht gelangZitat:
Die Diskusion ist ohnehin müßig, da ich danach überhaupt nicht gefragt hatte.
Hallo,
ich habe nun genau das gleiche Problem,wie Du. 850er Kombi mit schwedischer Erstzulassung ohne LWR.
Wo hast Du denn genau den neuen Kabelstrang angeschlossen?Muss die obere Amaturenbrettabdeckung runter,oder nur die untere Verkleidung?
Hat jemand vielleicht eine Ahnung,wofür der vorhandene Stecker ist?
Vielen Dank im Voraus aus Flensburg
Hendrik
@flendrik, um welches Baujahr handelt es sich denn?
Hallo,es ist EZ 19.02.1996. Modelljahr 1996.
Das Fahrzeug wurde für den Schwedischen Markt gebaut und war dort auch 6 Jahre lang zugelassen.Dann wurde es nach Deuschland importiert und bekam auch ohne Probleme die Abnahme nach § 21.Leider hat da jemand vergessen,eine Ausnahmegenehmigung in den Papieren einzutragen. Ich habe güstig die Teile erworben,allerdings ist der Stecker im Fahrzeug weiss mit den von dir beschriebenen Kabeldfahrben und der Schalter grau.Der graue Stecker nebst Kabelenden in den richtigen Farben war dabei.Den Schaltplan habe ich hier schon gefunden.Aber wo finde ich den Anschluss für das rosa Kabel? Die anderen Kabel lege ich Notfall direkt zum LWR Motor ( Orange-weiss und Blau) und das Orange-schwarze an Masse.
Vielen Dank,dass Du Dich gemeldet hast.
Hendrik
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Das rose Kabel ist um die Schalterbeleuchtungen zu dimmen, unterm A-Brett sind noch weitere rosa Kabel, zu jedem beleuchtetem Schalter - mit denen verbinden
Super,vielen Dank für die schnelle Hilfe.Das ist ja dann einfacher,als ich dachte.
Viele Grüsse aus Fl
Gib einfach Bescheid, wenn dir noch was fehlt, habe (fast) alles da.
Michael
Eigenartig - bei unserem 854 hat sich noch keiner drum geschert, das er keine LWR hat. Weder ist das eingetragen, noch gibt es irgendwelche Zettelchen dazu. Dafür konnte ich ihn mit einem Minikat ausrüsten, obwohl das eigentlich so nicht eintragungsfähig ist...
Es muss ja auch seine Vorteile haben, keine KBA-Nr zu besitzen 😁
Gruss, Fritz
P.S.: Ist übrigens auch ein Schwedenimport - mit blauer Innenausstattung (Leder, ausser Lenkrad und Schaltsack) und Stahlschiebedach. Konnte man in D nicht kaufen in dieser Variante.
Zitat:
Original geschrieben von Sachsenelch
Hi,da wäre ich vorsichtig, von wegen wenn da keine LWR drin war, dann brauchts die auch nicht für den TÜV.....
kann mich dunkel daran erinnern, dass Fahrzeuge die aus z.B. Holland eingeführt wurden und auch da serienmäßig und zulassungsseitig ohne LWR auskamen für die Zulassung in D alle (für ein Schweinegeld) mit LWR nachgerüstet werden mussten. Bin jetzt aber nicht sicher ob das nicht auch noch was mit dem Baujahr bzw. Erstzulassungsdatum zu tun hatte.
Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass es unterschiedliche Schalterausführungen gegeben hat, evtl. muss man peinlichst nach der Teilenummer bzw. dem jeweiligen Baujahr gehen, ersatzweise könnte man noch den Stecker passend "basteln".....Gruß der Sachsenelch
Moinsen
Mein 850 2,5 20V , BJ 10/93 hat keine Leuchtweitenregulierung , die Ausnahmegenehmigung ist im Fahrzeugschein eingetragen und ich habe ihn gestern ohne Probleme zugelassen bekommen.
Sven
Zitat:
Original geschrieben von Fritz K
Eigenartig - bei unserem 854 hat sich noch keiner drum geschert, das er keine LWR hat. Weder ist das eingetragen, noch gibt es irgendwelche Zettelchen dazu.
Schade,das es immer noch TÜV-ler gibt,die ihren Job nicht ernst nehmen.
Eine Funktionsprüfung der LWR ist ein Kontrollpunkt bei jeder HU.
Martin
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Schade,das es immer noch TÜV-ler gibt,die ihren Job nicht ernst nehmen.Zitat:
Original geschrieben von Fritz K
Eigenartig - bei unserem 854 hat sich noch keiner drum geschert, das er keine LWR hat. Weder ist das eingetragen, noch gibt es irgendwelche Zettelchen dazu.
Eine Funktionsprüfung der LWR ist ein Kontrollpunkt bei jeder HU.Martin
Och, da haben schon einige Prüfer drübergeguckt - aber das Auto hat ja noch nicht mal eine KBA-Nummer 😉
Zitat:
Original geschrieben von Wildheart
Hi! Genau das ist leider nicht (mehr) der Fall. Es wird (bzw. wurde) von Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenemigung gemäß § XY erteilt, das wurde in die Papiere eingetragen. Und genau diese Ausnahmegenemigung wird nicht mehr erteilt, zumindest nicht, wenn es vergleichbare Fahrzeuge für den deutschen Markt mit LWR gab. Dann ist eine Nachrüstung "zumutbar". Darüberhinaus hat sich das Amt diese Ausnahmegenemigung NRW-weit mit 150 € vergolden lassen, da ist die Nachrüstung mit Gebrauchtteilen schon deutlich günstiger. Wenn sie bei Volvo nicht wieder irgendwelche Lager-Reste verbaut hätten, wäre das ganze ja völlig problemlos Plug and play.
Genau so ist es. Fahrzeuge, die bereits vor einigen Jahren hier nach Deutschland eingeführt und zugelassen wurden, dürfen auch weiterhin ohne LWR betrieben werden. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland, welche jetzt erstmals in D zugelassen werden sollen muß hingegen die LRW nachgerüstet werden.
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Fritz K
Och, da haben schon einige Prüfer drübergeguckt - aber das Auto hat ja noch nicht mal eine KBA-Nummer 😉Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Schade,das es immer noch TÜV-ler gibt,die ihren Job nicht ernst nehmen.
Eine Funktionsprüfung der LWR ist ein Kontrollpunkt bei jeder HU.Martin
Was hat das damit zu tun?
Das ist keine KBA-Nummer,sondern die TSN.
Wenn es keine KBA-Nummer hätte,würde Dein Fahrzeug vom Kraftfahrtbundesamt nicht gelistet werden.
Das dürfte nur sehr wenige Exoten betreffen,aber keinen schnöden Volvo.
Eine TSN hat mein XC auch nicht,da Re-Import.
Martin
Ok Martin, du hast recht, es handelt sich um die TSN (grad mal geschaut)
Aber auch in diesem Falle hat noch keiner nach einer LWR gefragt - das Auto ist in 1995 nach D gekommen (zuvor 2 Jahre in Schweden gelaufen) und regulär zugelassen worden.
Zitat:
Original geschrieben von Fritz K
... das Auto ist in 1995 nach D gekommen (zuvor 2 Jahre in Schweden gelaufen) und regulär zugelassen worden.
Damit hatte das Fahrzeug bei der (damaligen) Erstzulassung KEINE serienmäßige LWR und ist somit auch weiterhin ohne Nachrüstung so ZULÄSSIG!!
Gruß
NoGolf