Problem mit Autoverkauf

Hallo alle zusammen,

ich habe ein problem mit meinem alten bereits verkauftem Auto.
Ich habe meinen Audi A4 im Dezember für einen Audi S6 in Zahlung gegeben. Nun hat der Händler den A4 mittlerweile wieder weiterverkauft und der neue Besitzer hat Mängel für 6000€ festgestellt von denen ich zum Zeitpunkt des Verkaufs nichts wusste. Den Betrag kenne ich so genau weil ich bereits einen Kostenvoranschlag zu Hause liegen habe. Der Händler möchte nun dass ich die Reperatur aus eigener Kasse bezahle.
Beim Anwalt war ich noch nicht und eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht.

Muss ich nun die Rechnung bezahlen oder fällt das unter die Gewährleistungspflicht des Händlers?

Oder läuft es letztendlich darauf hinaus dass mir das Gericht vorwerfen wird dass ich von den Mängeln gewusst hätte und ich mich nur vor der Reparatur drücken wollte.

Danke schonmal im voraus.

Gruss, weudi

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Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 19. März 2016 um 21:49:24 Uhr:


So dringend wird das problem des TE nicht sein wenn er nur das Thema aufmacht und weiter nix kommt.
Wahrscheinlich macht er noch ne ausgedehnte Spritztour mit dem S6. 😉

Eine der üblichen Unterstellungen in diesem Unterforum hat bisher wirklich gefehlt. Danke.

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Zitat:

@novesori schrieb am 20. März 2016 um 14:42:32 Uhr:



Zitat:

@allesgeht schrieb am 20. März 2016 um 14:33:14 Uhr:


Moin,,

sagt mal, ist schon der 1.APRIL ???
Was soll man zu so einer Geschichte schreiben???
NICHTS!!!
Ich würde garnicht machen, warum auch!!!???

Sei mal nicht so leichtgläubig, es wurden genug Beispiele genannt, wo sich der TE sehr wohl Sorgen machen sollte. Aber bevor er Antwortet ist das alles Märchenkrämerei.

Moin,,

ich gebe mein Auto in Zahlung beim Händler, vor zig Monaten. Klappe zu Ende!!
Was soll ich mir da noch für Sorgen machen??😕
Außer ich habe einen Unfallwagen verheimlicht!!
😠

Zitat:

@novesori schrieb am 20. März 2016 um 15:27:04 Uhr:


Falsch, die Gewährleistung ist immer und überall da.

Das liest sich aber in meinem oben verlinkten Beispiel ganz anders.Und da gabs sogar ein richterliches Urteil.

Ist eigentlich die Gewährleistung übertragbar, bzw. wird automatisch übertragen. Im Prinzip macht der Händler ja Ansprüche geltend für Schäden an einer Sache, die gar nicht mehr Ihm gehört?

Ja. Es kommt aber drauf an, was dazu im Vertrag geregelt wurde. Ist nichts geregelt worden, dann wird es erst im Verhältnis Endkäufer zum Verkäufer geklärt und der nimmt dann Regress bei dem, von dem er den Wagen angekauft hat usw..

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Die Gewährleistung wird niemals automatisch übertragen, sondern besteht immer nur zwischen den ursprünglichen Vertragspartnern.

Sie ist im Rahmen vertraglicher Regelung übertragbar. In jedem Standardleasungvertrag werden die Gewährleistungsrechte auf den Leasingnehmer übertragen und gegenüber dem Leasinggeber in diesem Verhältnis ausgeschlossen 😉

Erstmal Sorry das ich so lange nichts mehr habe hören lassen. Aber mittlerweile gibt es wieder neues zu berichten.
Ich war mittlerweile mal beim Anwalt und habe ihm die ganze Sache mal geschildert.
Er hat sich die ganzen Unterlagen mal durchgesehen und meinte dass es laut aktueller Rechtsprechung so aussieht dass der Händler Gewährleistung zu geben hat. Aber es wurde für den Ankauf von meinem A4 und dem Verkauf des S6 das gleiche Formular verwendet und die Gewährleistung NICHT ausgeschlossen. Allerdings behandelte der BGH einen ähnlichen Fall so als wäre die Gewährleistung ausgeschlossen worden. Der Händler wird die Tage noch einen Brief von meinem Anwalt erhalten.

Ich habe den A4 als Privatmann an den Händler in Zahlung gegeben und es sind ein paar Steuergerät defekt. Ich werde hier beizeiten noch die beiden Kaufverträge, die Rechnung des Händler sowie die beiden Fehlerprotokolle die die Werkstatt des Händlers mit VCDS erstellt hat reinstellen. Der ganze Papierkram liegt momentan beim Anwalt. Der Händler ist nur ein Hinterhofhändler und kein Audi-Vertragshändler

Wenn ein paar Steuergeräte defekt sind, lief der Wagen überhaupt noch?

Denk bitte daran persönliche Daten unkenntlich zu machen, wenn du die Dokumente hochlädst.

Und die Tatsache, dass die Steuergeräte defekt sind, hat man nicht vor dem Verkauf gemerkt bzw. gewusst? Müsste man doch, oder?

Und da die Gewährleistung, wie vom TE geschrieben, nicht ausgeschlossen war, würde ich mich als Händler bzw. Käufer auch nicht glücklich fühlen und handeln so wie gehandelt wurde.

Ich würde sogar noch weitergehen und arglistiges Verschweigen von Mängeln behaupten, wenn ich der Händler wäre, es aber zum Glück nicht bin. Von arglistiger Täuschung will ich nicht reden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Hinterhof- oder Audihändler ist. Beide haben die gleichen Rechte.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 22. März 2016 um 19:45:30 Uhr:


Wenn ein paar Steuergeräte defekt sind, lief der Wagen überhaupt noch?

Ich frage mich auch gerade, wie es der Wagen auf den Hof geschafft hat.

Und wenn die Gewährleistung auch bei einem Verkauf von Privat an einen Händler gilt, warum sollte überhaupt noch irgendwer an einen Händler verkaufen, wenn ich auch dort die Gewährleistung ausschliessen muss ?
Im Übrigen habe ich schon einige Fahrzeuge in meinem Leben verkauft. Diese sind ausnahmslos bei einem Händler in Zahlung gegeben worden. Gerade, weil es so schön bequem war. Ab- und Ummeldung wurde ja auch mit übernommen. Sicherlich habe ich so nicht das Maximum rausgeholt, aber dafür geht das Risiko ja auch auf den Händler über. Er hätte alle Fahrzeuge schnell auf eine Bühne heben können und ne Runde um den Block fahren können. Wenn er das nicht tut, ist es doch sein Bier.
Die Verträge waren allesamt 0815 von der ,,Stange,,. Und von keinem Fahrzeug habe ich je wieder was gehört. Sollte es reines Glück gewesen sein ? Kaum vorstellbar. Auch im Bekanntenkreis ist mir nichts derartiges untergekommen, dass nun ein Händler auf eine Gewährleistung pocht. Umgekehrt schon eher.

Naja Steuergeräte haben ja meistens keine Auswirkung auf das fahren an sich. Da blinkt mal die ABS Lampe, mal die ESP Lampe, mal die Airbag Lampe, Navi geht sporadisch aus etc...alles Ursache von kaputten Steuergeräten.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 23. März 2016 um 14:34:52 Uhr:



Und wenn die Gewährleistung auch bei einem Verkauf von Privat an einen Händler gilt, warum sollte überhaupt noch irgendwer an einen Händler verkaufen, wenn ich auch dort die Gewährleistung ausschliessen muss ?

Die Gewährleistung auszuschließen ist jetzt nicht so die ganz große Nummer. Man sollte es nur einfach tun.

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