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Problem mit Autoverkauf

Themenstarteram 19. März 2016 um 17:33

Hallo alle zusammen,

ich habe ein problem mit meinem alten bereits verkauftem Auto.

Ich habe meinen Audi A4 im Dezember für einen Audi S6 in Zahlung gegeben. Nun hat der Händler den A4 mittlerweile wieder weiterverkauft und der neue Besitzer hat Mängel für 6000€ festgestellt von denen ich zum Zeitpunkt des Verkaufs nichts wusste. Den Betrag kenne ich so genau weil ich bereits einen Kostenvoranschlag zu Hause liegen habe. Der Händler möchte nun dass ich die Reperatur aus eigener Kasse bezahle.

Beim Anwalt war ich noch nicht und eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht.

Muss ich nun die Rechnung bezahlen oder fällt das unter die Gewährleistungspflicht des Händlers?

Oder läuft es letztendlich darauf hinaus dass mir das Gericht vorwerfen wird dass ich von den Mängeln gewusst hätte und ich mich nur vor der Reparatur drücken wollte.

Danke schonmal im voraus.

Gruss, weudi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 19. März 2016 um 21:49:24 Uhr:

So dringend wird das problem des TE nicht sein wenn er nur das Thema aufmacht und weiter nix kommt.

Wahrscheinlich macht er noch ne ausgedehnte Spritztour mit dem S6. ;)

Eine der üblichen Unterstellungen in diesem Unterforum hat bisher wirklich gefehlt. Danke.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. März 2016 um 19:17:06 Uhr:

Ich würde Dir empfehlen, mit dem Kaufvertrag vom S6 und dem Vertrag über die Inzahlungnahme des A4 und dem Kostenvoranschlag für die angeblichen Mängel zum Anwalt zu gehen und wenigstens eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

Diese Vorgehensweise halte ich zum jetzigen Zeitpunkt noch für verfrüht. Schließlich hat der Händler ja noch keine Forderung gestellt, sondern lediglich eine als Bitte formulierte Anfrage an den TE herangetragen.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 19. März 2016 um 20:21:43 Uhr:

Was ist das bitte für ein Händler, der ein Auto für einen bestimmten Wert in Zahlung nimmt und es dann weiterverhökert ohne es offensichtlich auch nur einmal begutachtet zu haben?

Im Zweifelsfall ein Amateur, der nicht einmal über eine entsprechende Fachausbildung verfügt.

Naja, der Eingangsthread liest sich zumindest für mich nicht so, als ob der Händler nur mal so unverbindlich fragt, ob der TE Lust hat, 6.000,- € einfach mal so zu bezahlen. Für mich klingt es schon nach einer ernstgemeinten Forderung.

So dringend wird das problem des TE nicht sein wenn er nur das Thema aufmacht und weiter nix kommt.

Wahrscheinlich macht er noch ne ausgedehnte Spritztour mit dem S6. ;)

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 19. März 2016 um 21:49:24 Uhr:

So dringend wird das problem des TE nicht sein wenn er nur das Thema aufmacht und weiter nix kommt.

Wahrscheinlich macht er noch ne ausgedehnte Spritztour mit dem S6. ;)

Eine der üblichen Unterstellungen in diesem Unterforum hat bisher wirklich gefehlt. Danke.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. März 2016 um 18:37:13 Uhr:

....und nicht seine Forderung, für die es obendrein keine Rechtsgrundlage gibt.

Das würde ich nicht zu laut sagen!

Wenn der TE beim Verkauf an den Händler die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, hat er hier ein Problem dass ihn in der Summe 6k-€ kosten kann!

Denn die Gewährleistung ist nicht automatisch ausgeschlossen, sondern muss explizit ausgeschlossen werden!

Ob der Händler das Fahrzeug vor der Inzahlungnahme hätte prüfen müssen, spielt dabei keine Rolle!

 

Aber ohne zu wissen was im Kaufvertrag steht, können wir hier nur rätselraten betreiben...

@Magirus: das meine ich nämlich auch, wenn der Händler TE einen Vertrag vorgeschoben hat, wo die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wird, hat TE schlechte Karten. Vielleicht, wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, wird der Richter einsicht haben, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering.

Passt ziemlich gut : http://www.juraforum.de/.../

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 20. März 2016 um 12:49:41 Uhr:

Passt ziemlich gut : http://www.juraforum.de/.../

War deine Glaskugel gerade am leuchten?:D

Woher weißt du das der TE Privat ist.

Gerade bei einem S6 kann es sich auch um einen Handwerker,.... what ever handeln.

Und den Kaufvertrag kennt hier auch nur der TE.

Also mit den jetzigen Info´s steht es noch 0:0 Händler:TE;)

Bevor da nicht mehr vom TE kommt, bringt das alles nichts.

Und es ist ja nicht so, dass jeder Gerichtstermin mehr oder weniger eine Einzelfallentscheidung ist. Sonst bräuchte man ja keine Verhandlungen führen :D

Zitat:

@tartra schrieb am 20. März 2016 um 13:35:58 Uhr:

 

War deine Glaskugel gerade am leuchten?:D

Woher weißt du das der TE Privat ist.

Davon bin ich in meinem jugendlichen Leichtsinn einfach mal ausgegangen.

Oder sollte uns der TE ein solch wichtiges Detail unterschlagen haben ?

Moin,,

sagt mal, ist schon der 1.APRIL ???

Was soll man zu so einer Geschichte schreiben???

NICHTS!!!

Ich würde garnicht machen, warum auch!!!???

Zitat:

@allesgeht schrieb am 20. März 2016 um 14:33:14 Uhr:

Moin,,

sagt mal, ist schon der 1.APRIL ???

Was soll man zu so einer Geschichte schreiben???

NICHTS!!!

Ich würde garnicht machen, warum auch!!!???

Sei mal nicht so leichtgläubig, es wurden genug Beispiele genannt, wo sich der TE sehr wohl Sorgen machen sollte. Aber bevor er Antwortet ist das alles Märchenkrämerei.

am 20. März 2016 um 14:08

Zitat:

@novesori schrieb am 20. März 2016 um 12:28:43 Uhr:

@Magirus: das meine ich nämlich auch, wenn der Händler TE einen Vertrag vorgeschoben hat, wo die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wird, hat TE schlechte Karten.

So weit ich weiß gilt die automatische Gewährleistung nur bei einem Verkauf an einen Privatkäufer. Hier wurde das Auto aber an einen gewerblichen Händler verkauft. IMHO greift da keine Gewährleistung, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Falsch, die Gewährleistung ist immer und überall da. Man kann diese nur in bestimmten Fällen wirksam ausschließen, wie eben von Privat an Privat, Privat an Gewerbe, Gewerbe an Gewerbe etc. Wird das nicht gemacht, bleibt die Gewährleistung wirksam.

Das Thema haben wir jetzt schon sooo oft durchgekaut hier im Forum, lasst uns nicht noch ein Thread damit vollmüllen. Bevor der TE antwortet ist das alles sinnlos.

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