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Problem mit Autoverkauf

Themenstarteram 19. März 2016 um 17:33

Hallo alle zusammen,

ich habe ein problem mit meinem alten bereits verkauftem Auto.

Ich habe meinen Audi A4 im Dezember für einen Audi S6 in Zahlung gegeben. Nun hat der Händler den A4 mittlerweile wieder weiterverkauft und der neue Besitzer hat Mängel für 6000€ festgestellt von denen ich zum Zeitpunkt des Verkaufs nichts wusste. Den Betrag kenne ich so genau weil ich bereits einen Kostenvoranschlag zu Hause liegen habe. Der Händler möchte nun dass ich die Reperatur aus eigener Kasse bezahle.

Beim Anwalt war ich noch nicht und eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht.

Muss ich nun die Rechnung bezahlen oder fällt das unter die Gewährleistungspflicht des Händlers?

Oder läuft es letztendlich darauf hinaus dass mir das Gericht vorwerfen wird dass ich von den Mängeln gewusst hätte und ich mich nur vor der Reparatur drücken wollte.

Danke schonmal im voraus.

Gruss, weudi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 19. März 2016 um 21:49:24 Uhr:

So dringend wird das problem des TE nicht sein wenn er nur das Thema aufmacht und weiter nix kommt.

Wahrscheinlich macht er noch ne ausgedehnte Spritztour mit dem S6. ;)

Eine der üblichen Unterstellungen in diesem Unterforum hat bisher wirklich gefehlt. Danke.

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Zitat:

@weudi schrieb am 19. März 2016 um 18:33:06 Uhr:

Der Händler möchte nun dass ich die Reperatur aus eigener Kasse bezahle.

Muss ich nun die Rechnung bezahlen....?

Nein.

Das Einzige, was du tun mußt, ist den Wunsch des Händlers freundlich, aber bestimmt, abzulehnen.

Sollte er nach dem Grund fragen, so kannst du ihm mitteilen, daß dir die Entscheidung frei steht, da es lediglich sein Wunsch war und nicht seine Forderung, für die es obendrein keine Rechtsgrundlage gibt.

Um was für Mängel handelt es sich denn? Die kannst du hier ja mal alle auflisten ... es gibt sicher einige, bei denen man beim Verkauf nicht mit "wusste ich nicht, bin kein Fachmann" durchkommt.

@TE: Du schreibst von Inzahlungnahme. Der Händler hat das Fahrzeug also käuflich erworben, richtig? Dann steht er auch in der Gewährleistung, wenn er das Fahrzeug weiter verkauft. Anders könnte es aussehen, wenn er das Fahrzeug für dich in Kommission verkauft hat.

Ich würde dem Autohaus, na ja wohl eher ein Fähnchenhändler, den Kostenvoranschlag zurückschicken mit dem Vermerk "Falsche Baustelle".

Die lassen sich auch immer was neues einfallen um sich bei der Gewährleistung zu drücken.

Ist man vom Fach kann man bösartige Unterstellung vermuten, wenn nicht geht der Händler auf Dummenfang. Er wird ja wohl vor Inzahlungsnahme das Fahrzeug überprüft haben, falls nicht ist es sein alleiniges Pech. Ich gehe ja von einem Privatverkauf aus und selbiger schließt nun einmal eine eventuelle Garantie oder auch was immer aus.

Auch erscheinen mir bei einem Kostenvoranschlag von 6000,.-€ nicht unerhebliche Mängel vorhanden zu sein.

Ein seriöser Händler stellt dies im Vorfeld fest.

@TE

das lässt sich nicht so einfach mit ja oder nein beantworten. Ich würde Dir empfehlen, mit dem Kaufvertrag vom S6 und dem Vertrag über die Inzahlungnahme des A4 und dem Kostenvoranschlag für die angeblichen Mängel zum Anwalt zu gehen und wenigstens eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

Ich kann dir nicht fachkundig helfen, aber ich würde bei dieser Sache auch direkt einen passenden Anwalt zu Rate ziehen. Die 100 oder 150 Euro für die Erstberatung sind jetzt besser angelegt als später.

Den passenden Anwalt kann man über die Anwaltskammer erfragen. Viel Erfolg dabei!

Kann man den Händler eigentlich für solch eine Frechheit zur Verantwortung ziehen?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. März 2016 um 19:17:06 Uhr:

@TE

das lässt sich nicht so einfach mit ja oder nein beantworten. Ich würde Dir empfehlen, mit dem Kaufvertrag vom S6 und dem Vertrag über die Inzahlungnahme des A4 und dem Kostenvoranschlag für die angeblichen Mängel zum Anwalt zu gehen und wenigstens eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

Und wozu soll das gut sein ? Der Händler lebt ja von Kauf und Verkauf der Fahrzeuge. Wenn er sich die Karren vorher nicht anschaut, was er da eigentlich ankauft und weiter verscheuert, ist das sein alleiniges Problem. Der TE hat hier nichts zu befürchten.

Es sei denn, der Händler hätte den Wagen in Kommission verkauft. Da aber wohl im Kaufvertrag sicherlich -Inzahlungnahme zu XXX €- stehen wird, fällt das auch weg.

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 19. März 2016 um 19:07:19 Uhr:

Auch erscheinen mir bei einem Kostenvoranschlag von 6000,.-€ nicht unerhebliche Mängel vorhanden zu sein.

Ein seriöser Händler stellt dies im Vorfeld fest.

Gerade die "seriösesten" Händler überprüfen die Fahrzeuge so gut wie gar nicht. Oder glaubst du es juckt einen Verkäufer einer BMW Niederlassung, ob dein alter A4 irgendwelche Mängel hat? Der will seinen Neuwagen/Premium Selection was auch immer verkaufen.

Interessant wäre was für ein Händler das war und was im Kaufvertrag steht.

Dannn könnte man evtl. mehr dazu sagen.

Bei 6 Mille müsste schon das Auto ja fast ein Totalschaden sein. :D

Zitat:

@novesori schrieb am 19. März 2016 um 19:52:55 Uhr:

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 19. März 2016 um 19:07:19 Uhr:

Auch erscheinen mir bei einem Kostenvoranschlag von 6000,.-€ nicht unerhebliche Mängel vorhanden zu sein.

Ein seriöser Händler stellt dies im Vorfeld fest.

Gerade die "seriösesten" Händler überprüfen die Fahrzeuge so gut wie gar nicht. Oder glaubst du es juckt einen Verkäufer einer BMW Niederlassung, ob dein alter A4 irgendwelche Mängel hat? Der will seinen Neuwagen/Premium Selection was auch immer verkaufen.

Wenn er den alten A4 weiterverkauft, ist es seine Sache ob er ihn vorher prüft oder nicht. Da ist der Vorbesitzer nicht verantwortlich.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 19. März 2016 um 19:46:40 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. März 2016 um 19:17:06 Uhr:

@TE

das lässt sich nicht so einfach mit ja oder nein beantworten. Ich würde Dir empfehlen, mit dem Kaufvertrag vom S6 und dem Vertrag über die Inzahlungnahme des A4 und dem Kostenvoranschlag für die angeblichen Mängel zum Anwalt zu gehen und wenigstens eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

Und wozu soll das gut sein ? Der Händler lebt ja von Kauf und Verkauf der Fahrzeuge. Wenn er sich die Karren vorher nicht anschaut, was er da eigentlich ankauft und weiter verscheuert, ist das sein alleiniges Problem. Der TE hat hier nichts zu befürchten.

Es sei denn, der Händler hätte den Wagen in Kommission verkauft. Da aber wohl im Kaufvertrag sicherlich -Inzahlungnahme zu XXX €- stehen wird, fällt das auch weg.

Es hat schon seine Gründe weshalb ich der Ansicht bin, dass der TE mit allen Unterlagen mal zum Anwalt zu einer Erstberatung gehen sollte. Es kann durchaus sein, dass er beim Verkauf des A4 seinerseits in der Gewährleistung an den Käufer (Händler) steht. Das muss man sich sehr genau anschauen, was da in den Verträgen vereinbart ist und was man besser vereinbart hätte, was aber nicht drin steht. Da muss es nicht mal ein Kommissionsgeschäft gewesen sein. Er kann sehr wohl einiges zu befürchten haben. Der TE läuft in ein sehr viel größeres Kostenrisiko, als er für eine Erstberatung investieren müsste. Es wäre ziemlich unklug, einfach alles so laufen zu lassen, denn das könnte krachend daneben gehen.

Dass es so ist, das weiß ich. Ich habe aber auch kein Problem damit, wenn man es anders sieht. Könnte halt teurer werden. Muss jeder für sich selbst entscheiden.

am 19. März 2016 um 19:21

Was ist das bitte für ein Händler, der ein Auto für einen bestimmten Wert in Zahlung nimmt und es dann weiterverhökert ohne es offensichtlich auch nur einmal begutachtet zu haben? Ich würde den Händler abweisen, mir allerdings Sorgen machen, was ich ggf. für einen Haufen überteuerten Schrott von so einem Händler bekommen haben könnte. :D

Wartet doch erst einmal ab, was noch vom TE kommt.

Da stimmt doch irgendetwas nicht oder eine Feinheit wurde nicht erwähnt....

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