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Problem, erwischt ohne Kennzeichen; was nun?

Ich brauche mal Euren Rat! Vielleicht hat ja mal jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht. Ich bin Verkäufer in einem Autohaus und mir ist folgendes passiert.

Unser Autohaus ist in einem Industriegebiet. Also nicht besonders viel Verkehr. Ich wollte einen Neuwagen kurz ausprobieren und bin damit ca. 500m auf der Straße im Industriegebiet gefahren.
Ich wollte gerade wieder auf unser Firmengelände fahren, da hielt
ein silberner Touran vor mir an und winkte mit einer roten Kelle aus dem Fenster.

Naja, dachte ich mir wird wohl nicht so schlimm sein.

Aber doch. Die Polizei wirft mir jetzt vor

1. Ohne Pflichtversicherung zu fahren

2. Keine Kennzeichen am Auto!

3. Steuerhinterziehung

Hat jemand von Euch Erfahrung, was da auf einen zukommt?

Habe leider schon 10 Punkte in Flensburg und mehr möchte ich nicht haben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von olli607


Hallo Traumzauber, nach Deinen Worten, könnte man schon fast meinen das Du eine Frau bist.

Schade das es den Daumen nach unten nicht mehr gibt!

Viktor

48 weitere Antworten
48 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von olli607


Also das gar nichts passiert, wäre mir eigentlich am liebsten!

Der Straßenverkehr und die STVo ist nur leider kein Wunschkonzert...

Zitat:

Original geschrieben von Zoker



Zitat:

Original geschrieben von h2-fanatiker


Steht eigentlich irgendwo, dass man die Schilder montiert haben MUSS? Ich meine mal gehört zu haben, dass es reicht, wenn man sie hat (in dem Fall hatten wir sie aber auch dabei, also direkt im Auto)

Ja, die muss fest montiert sein. Hinter der Scheibe gibt es Ärger. Bei mir war es zum Glück nur ne Verwarnung. Aber wenn dich ein Polizist mal anschreit und fragt ob du ihn verarschen willst bist du eh erstmal sprachlos. Das eigentlich Problem war ja das ein Abgelaufenes Überführungskennzeichen angeschraubt war und die Rote Nummer hinter der Scheibe lag, und das ganze war auch noch auf dem Hof vom Tüv.

Hast du dazu auch mal einen Paragraphen?

FZV §10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

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