Problem: BMW ist bereits bestellt (Geschäftsleasing), neue Preisliste mit nun fehlendem Motor
Hallo Leute,
Ich brauche mal kurz Euer Feedback, bevor ich aktiv werde.
Zuerst die Fakten:
- Geschäftsleasing Neuwagen BMW Active Tourer, Leasingvertrag für das Fahrzeug ist mit den anderen Verträgen seit Anfang November unterschrieben.
- Fahrzeugabholung ist Anfang März in der BMW-Welt München, der Termin ist auch bereits bestätigt.
Nun das Problem:
Ich habe gerade auf bmw.de entdeckt, dass es seit gestern dem 14.01.2016 eine neue Preisliste zum Active Tourer gibt (Stand März 2016, Druckdatum 14.01.2016)
Dort sind nicht nur die Preise für den AT um 200€ erhöht worden, nein, erschreckenderweise taucht der von mir bestellte Motor 214d in dieser Preisliste nun gar nicht mehr auf!
Zugleich wurde die BMW-Abholung Kompakt auch noch um 100€ auf nun 495€ angehoben (ohne irgendeinen Mehrwert).
Meine Frage:
Sollte das mit dem Wegfall des von mir bereits bestellten Motors stimmen, müsste ich das hinnehmen?
(meine Bedingung war auch der Motor und Ich möchte auf keinen Fall einen anderen Motor als den von mir bestellten 214d haben. Ich bin nicht bereit für ein teureres Upgrade)
Gilt die Preisliste vielleicht nur für alle Neubestellungen ab deren Gültigkeit?
Hat hier jemand schon Erfahrungen mit so einem Fall gehabt und kann mir vielleicht erzählen?
Beste Antwort im Thema
jetzt bitte lass uns hier aufhoeren, keiner will dir was boeses oder auf den Arm nehmen, aber schoen langsam wird Dein Ton schon etwas unfreundlich und vielleicht auch verletzend.
37 Antworten
@Perry0815
Oh je, also, noch einmal:
ich habe ganz oben in der Einleitung gefragt, ob es jemanden hier gibt, der Ähnliches schon mal hatte und ob der dazu was erzählen kann, wie es bei Ihm abgelaufen ist.
Dann habe ich noch gefragt, ob so eine neue Preisliste sofort gilt und ob man das dann alles hinnehmen müsste, wenn es tatsächlich so wäre. Einen Juristen suche ich ganz sicher nicht, das würde ich dann eh gleich meiner Partnerin übergeben, die ist Rechtsanwältin. Das habe ich aber auch gesagt. Ich habe mich ganz klar formuliert, aber viele hier sind einfach nicht in der Lage richtig zu lesen.
Cypher2006 zum Beispiel hat mir geholfen, er hat hier geschrieben, dass er ähnliches Problem hatte und das er dennoch das Fahrzeug so wie bestellt erhalten hat.
Vielleicht kannst Du mir ja die Frage beantworten, inwieweit die aktuelle Preisliste Gültigkeit auf vorher bestellte Fahrzeuge hat?
kann mir mal einer in leicht verständlicher sprache erklären warum es von vorteil sein soll ein auto (privat) zu leasen statt zu kaufen?
bei unternehmen ist das einfacher, wg. steuern und mehr ungebundenem geschäftskapital. aber für mich??
Zitat:
Vielleicht kannst Du mir ja auch die Frage beantworten, inwieweit die aktuelle Preisliste Gültigkeit auf vorher bestellte Fahrzeuge hat?
woher soll denn das einer hier im forum rechtskraeftig sagen ?
Da musste BMW bzw. deinen haendler fragen ?
Zitat:
@buggeliger schrieb am 15. Januar 2016 um 16:13:42 Uhr:
kann mir mal einer in leicht verständlicher sprache erklären warum es von vorteil sein soll ein auto (privat) zu leasen statt zu kaufen?
bei unternehmen ist das einfacher, wg. steuern und mehr ungebundenem geschäftskapital. aber für mich??
Och höö, bitte jetzt nicht diese Grundsatzdiskussion, dafür gibt es separate Themen, gehe bitte dorthin.
Des weiteren bin ich Unternehmer und habe Geschäftsleasing, das Thema ist ebenso ein anderes.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Perry0815 schrieb am 15. Januar 2016 um 16:14:19 Uhr:
woher soll denn das einer hier im forum rechtskraeftig sagen ?Zitat:
Vielleicht kannst Du mir ja auch die Frage beantworten, inwieweit die aktuelle Preisliste Gültigkeit auf vorher bestellte Fahrzeuge hat?
Da musste BMW bzw. deinen haendler fragen ?
Nochmal, warum Rechtskraft, rede doch bitte keinen Blödsinn. Es geht mir lediglich um die Frage, ob die neue Preisliste nur für Neubestellungen gilt oder auch für bereits getätigte Bestellungen. So eine Frage darf ich auch hier stellen, weil es um BMW geht und nicht um eine Rechtsfrage.
Zitat:
Nochmal, warum Rechtskraft, rede doch bitte keinen Blödsinn. Es geht mir lediglich um die Frage, ob die neue Preisliste nur für Neubestellungen gilt oder auch für bereits getätigte Bestellungen. So eine Frage darf ich auch hier stellen, weil es um BMW geht und nicht um eine Rechtsfrage.
genau, darfste - und jeder darf auch eine antwort geben und wenn moeglich auch eine die unterhaltsam ist damit andere auch was von haben.
und jetzt haben wir uns einfach wieder lieb.
Ich war ja auch mal Unternehmer. Habe trotzdem nicht geleast, aber das ist wirklich ein anderes Thema.
Normalerweise würde ich immer sagen, dass ein von BMW angenommener Vertrag auch zu erfüllen ist. Nun hast du ja im Nachgang das Kleingedruckte in deinem Vertrag erwähnt. Und deshalb kann hier wirklich keiner was Verbindliches sagen.
Also hilft nur: Händler anrufen oder besser anschreiben wg. schriftlicher Antwort.
Du hast JETZT bestellt und dann kommt eine neue Preisliste ab März 16.
Wo ist Dein Problem?
Frag den Freundlichen und hör auf mit Kaffeesatz lesen.
Ist nicht böse gemeint, mach dich und andere bitte nicht verrückt.
Zitat:
@21eisbaer schrieb am 15. Januar 2016 um 19:17:20 Uhr:
@TarauseDu hast JETZT bestellt und dann kommt eine neue Preisliste ab März 16.
Wo ist Dein Problem?
Frag den Freundlichen und hör auf mit Kaffeesatz lesen.Ist nicht böse gemeint, mach dich und andere bitte nicht verrückt.
Die Frage ist, wo Dein Problem ist? Schon wieder jemand der nicht lesen kann!
Du liegst ja komplett falsch.
Erstens, Ich habe bereits Anfang November bestellt und die neue Preisliste ist vom 14.01.2016, also von gestern.
Zweitens, Ich habe klar formulierte Fragen gestellt und auch kein Kaffeesatz gelesen. Ich habe lediglich zwei Klauseln zitiert.
Drittens, verrückt habe ich mich auch nicht gemacht, auch das hast Du durch Kaffeesatzleserei behauptet. Ich habe immer gesagt, dass ich nicht aktiv werde, solange mich mein Händler darüber nicht kontaktiert.
Nichts von dem was du fantasierst, steht oben. Du hast echt ein größeres Problem
Zitat:
@Tarause schrieb am 15. Januar 2016 um 16:12:39 Uhr:
@Perry0815Oh je, also, noch einmal:
ich habe ganz oben in der Einleitung gefragt, ob es jemanden hier gibt, der Ähnliches schon mal hatte und ob der dazu was erzählen kann, wie es bei Ihm abgelaufen ist.
Dann habe ich noch gefragt, ob so eine neue Preisliste sofort gilt und ob man das dann alles hinnehmen müsste, wenn es tatsächlich so wäre. Einen Juristen suche ich ganz sicher nicht, das würde ich dann eh gleich meiner Partnerin übergeben, die ist Rechtsanwältin.Das habe ich aber auch gesagt. Ich habe mich ganz klar formuliert, aber viele hier sind einfach nicht in der Lage richtig zu lesen.Cypher2006 zum Beispiel hat mir geholfen, er hat hier geschrieben, dass er ähnliches Problem hatte und das er dennoch das Fahrzeug so wie bestellt erhalten hat.
Vielleicht kannst Du mir ja die Frage beantworten, inwieweit die aktuelle Preisliste Gültigkeit auf vorher bestellte Fahrzeuge hat?
Du hast doch eine Bestätigung der Bestellung von BMW bzw. deine Firma bekommen. Wenn das Fahrzeug von BMW schriftlich bestätigt wurde, bekommst du es genau so ausgeliefert, wie bestellt. Die erhält man im Rgelfall ca. 14 Tage nach der unterschrieben Bestellung.
Ganz einfach!
jetzt bitte lass uns hier aufhoeren, keiner will dir was boeses oder auf den Arm nehmen, aber schoen langsam wird Dein Ton schon etwas unfreundlich und vielleicht auch verletzend.
@ Tarause
Ich kann sehr wohl lesen...
Wenn Du schon im November bestellt hast, dann ist ja Deine Panikmache noch unnötiger!!
Solange Du nichts anderes vom Freundlichen hörst ist doch alles ok
Selbst wenn sich was ändern sollte kannst Du immer noch mit dem Verkäufer reden, oder ist die Rate so knirsch?
Zitat:
@Tarause schrieb am 15. Januar 2016 um 19:26:28 Uhr:
Die Frage ist, wo Dein Problem ist? Schon wieder jemand der nicht lesen kann!Zitat:
@21eisbaer schrieb am 15. Januar 2016 um 19:17:20 Uhr:
@TarauseDu hast JETZT bestellt und dann kommt eine neue Preisliste ab März 16.
Wo ist Dein Problem?
Frag den Freundlichen und hör auf mit Kaffeesatz lesen.Ist nicht böse gemeint, mach dich und andere bitte nicht verrückt.
Du liegst ja komplett falsch.
Erstens, Ich habe bereits Anfang November bestellt und die neue Preisliste ist vom 14.01.2016, also von gestern.
Zweitens, Ich habe klar formulierte Fragen gestellt und auch kein Kaffeesatz gelesen. Ich habe lediglich zwei Klauseln zitiert.
Drittens, verrückt habe ich mich auch nicht gemacht, auch das hast Du durch Kaffeesatzleserei behauptet. Ich habe immer gesagt, dass ich nicht aktiv werde, solange mich mein Händler darüber nicht kontaktiert.
Nichts von dem was du fantasierst, steht oben. Du hast echt ein größeres Problem
Zitat:
@Perry0815 schrieb am 15. Januar 2016 um 19:28:41 Uhr:
@Tarausejetzt bitte lass uns hier aufhoeren, keiner will dir was boeses oder auf den Arm nehmen, aber schoen langsam wird Dein Ton schon etwas unfreundlich und vielleicht auch verletzend.
Konstruktive Beiträge sind auch kaum noch vorhanden. Ich werde auch nicht beleidigend, sondern spreche klar und deutlich aus, dass hier mittlerweile von manchen völlig unreflektierte und falsche Behauptungen herumgeschleudert werden.
Es ging mir immer aber noch um das Thema und die von mir gestellten Fragen.
Allerdings bin ich mit den Antworten, die konstruktiv waren, bereits zufrieden. Noch mal einen herzlichen Dank an die netten User, auch zum Schluss an Harald335.
Und zum Schluß wiederhole ich mich zwar wieder, aber ich habe Hoffnung, dass das wenigstens einige mitbekommen:
Solange mich mein Händler diesbezüglich nicht anruft, gehe ich davon aus, dass alles in Ordnung ist und freue mich auf die Übergabe Anfang März.
Ich bin weg
Doch habe ich auch noch eine Antwort...
Die Modelle werden ja in glaube ich 2 Werken gebaut, aber in X Ländern verkauft. Nun ist es so, dass ja nicht jede Variante in jedem Land angeboten wird - und das kann ja auch ändern, evtl. für Deutschland nun per März 2016 mit dem 214d.
Noch etwas: In Diskussionen mit dem Händler war das Thema, dass der 214d in der Schweiz nur für Geschäftskunden bestellbar sei - also gibt es auch das und das kann ja auch wiederum ändern.
Zitat:
@Tarause schrieb am 15. Januar 2016 um 13:00:04 Uhr:
Ich habe ein Problem geäußert und habe niemanden geben, lächerlich machende Witze zu machen. Das Thema ist mir ernst. Kapiert?Es gibt nämlich zwei Klauseln im Kaufvertrag, die mir zu diesem Thema sorgen bereiten:
Verkaufs
bedingungen für neue Fahrzeuge
II.Preise
Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn
zw. Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate
liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem
Fall kann der Verkäufer den Neupreis entsprechend der Änderung anpassen.
Ist der Käufer...Unternehmer, so gilt obige Preisänderungsregel auch dann, wenn
zw. Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin oder Auslieferung weniger
als vier Monate liegen.
Die andere Klausel ist diese hier:
IV. Lief
erung und Lieferverzug
5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern
die Änderungen und Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers
für den Käufer zumutbar sind.Ich weiß nicht, wie weit BMW selbst das Wort "Zumutbarkeit" auslegt, wenn es doch mal Probleme damit geben sollte.
Ich gehe aber jetzt erst einmal davon aus, dass alles ohne Probleme und Änderungen über die Bühne geht und ich das Fahrzeug so wie bestellt Anfang März dann zufrieden in München abholen kann.
Nun. Hier empfiehlt es sich dann, das vom Storch mitgelieferte Hirn auch zu benutzen.
Würde BMW Dir jetzt ein Fahrzeug mit einem anderen (teureren) Motor liefern: Ist das ein Fall der Preisanpassung? Nein. Ist es ein Fall von Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton oder eine Änderung des Lieferumfangs. Auch nein.
Wo ist also Dein Problem? Und warum fragst Du nicht einfach bei Deinem BMW-Händler nach?