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Problem beim Zahlen

Themenstarteram 24. Juni 2009 um 17:21

Hallo erst mal an alle,

da ich neu bin, weiß ich ned genau ob ich iher richtig bin^^ aber ich fersuch es mal.

So es geht darum:

Ic habe am Anfang des monats ein Golf 1 Cabrio gekauft bei einem Händler,

dieser besagt das ich bis zu. 30.06.2009. ( Nächsten Dienstag )

2000 komplet gezahlt haben muß.

Ich habe bin heute 980 bezahlt.

Nun wahr heute die Polizei mit einem haftbegehl bei mir.

Dieser besagt: Entweder 690 Euro oder 63 Tage haft.

Da ich dieses geld nun ned hatte habe ich den händler angeruhfen und gefragt

ob ich him das auto wieder bringen kann und er mir 700 euro aus zahlen kann?

Denn rest von den 980 solle er behalten, weil ihm die 700 euro morgen bringe um das auto wieder mit

zu nehm.

Nun habe ich grade nochmal mit ihm gesprochen, um ihm klar zu machen das cih auf keinen fall

bis dienstag 1890 euro auftreiben kann.Daruf hat er mir geantwortet :

Bekomme er bis dienstag das rest geld nicht holle er das auto ab ( steht noch bei mir vor der tür,

doch alle papiere und schlüßel hat der händler nun wieder )

behält die sound anlage die ferbaut ist ( die aber meiner freundin gehört was mann auch nachweisen kann )

und ich schulde ihm dann nochmal 600 euro, da ich das auto ja einen monat lang ghehabt habe.

Das dingen ist nun ich komme ab morgen ned mehr zur arbeit ( ein weg knap 90 km )

, darf er ( der händler ) so handeln? Oder muß er mir sogar das auto noch bis

dienstag geben?

 

Wäre über schnelle antworten sehr erfreut!!!

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2009 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Schecker07

 

 

Also die 690 euro straffe hatte ich

bekommen,weil ich betrunken einen autounfall hatte und mich

unerlaubt dann von dem unfall ort

entfernt habe.

Ich weiß nun wirklich nicht was du noch mit einem Auto willst du hast doch  bestimmt keine Pappe ( Fahrerlaubnis ) oder auch Führerschein genannt mehr.

Und wenn ich nun lese besoffen Auto gefahren und noch abgehauen bekomme ich  nen richtig  dicken Hals. Dein Verhalten ist nicht nur unverständlich du bist eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehörst eigentlich für eine Zeit weggesperrt damit du dir mal im Klaren bist was du für ne scheiße machst.Die Zeit könntest du dann mal nutzen um mal über sich  selbst nachzudenken und einen Rechtschreibkurs zu belegen.

 

Bei dir ist wirklich nicht nur eine Lese und Rechtschreibschwäche vorhanden da fehlt auch noch mehr......

 

Ich reagiere da so drauf, weil mir mal selbst einer ins Auto gefahren ist und Verkehrsunfallflucht begangen hat.Den  Schaden  von 3000 € musste ich selbst tragen da der Unfallfahrer nie gefunden wurde.

 

Zum Glück haben die Dich bekommen............Freu freu freu

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47 Antworten
am 25. Juni 2009 um 6:10

Tip an den TE: Mit Staatsanwaltschaft, Gericht, Vollstreckungsbehörden (wer auch immer auf dem Strafbefehl / Gerichtsurteil mit Adresse und Kontaktdaten auftaucht) in Verbindung setzen und Ratenzahlung beantragen. Anschließend das Geld für die Raten auch wirklich beiseite legen, also weniger Zigaretten, Kneipe, Frauen, Shopping (...oder wo auch immer das Geld zur Zeit bleibt). Am Beste mit einer Schuldnerberatung zusammen arbeiten.

 

 

Was denn das für ein Quatsch hier. :D

Zahlungziel für die 2.000EUR war der 30.06.2009?

Da kann die Polizei noch gar nicht mit dem Haftbefehl wg. dieser Sache vor der Tür stehen.

Dazu musst du nämlich erstmal mit der Zahlung in Verzug sein (über dem Zahlungsziel hinaus) und dann muss der Händler den gerichtlichen Mahnweg einleiten. Der dauert nochmal 2-4 Wochen und dann kommt nicht die Polizei, sondern der Gerichtsvollzieher und nimmt dir das Auto weg und pfändet vieleicht noch ein paar Sachen.

So, daher ist es volliger Blödsinn, dass dieser Haftbefehl vom Händler sein soll genauso wie dieses Thema hier.

 

Ferien?

am 25. Juni 2009 um 7:09

Der Strafbefehl und die Händlersache haben nichts miteinander zu tun, so wie ich es verstanden habe. Und "ersatzweise Haft" gibt es meines Wissens bei Zivilsachen ohnehin nicht. Es muss sich also um ein Delikt handeln, für das der TE verurteilt wurde.

(Ich will damit nicht behaupten, dass die Sache stimmt. 10€ "Umrechnungskurs" zwischen Geldstrafe und Haft halte ich für sehr merkwürdig... vor allem, wenn der Job scheinbar so lohnend ist, dass man dafür 90km am Tag fährt)

Themenstarteram 25. Juni 2009 um 7:38

Also die 690 euro straffe hatte ich

bekommen,

weil ich betrunken einen autounfall hatte und mich

unerlaubt dann von dem unfall ort

entfernt

habe.

Ja es ist richtig das ich das schön lange hätte

zahlen müssen, nur ich war vor einer nicht alt zu langen

zeiot noch entwas anderes drauf. Man hat mir

die augen gehöfnet möchte ich mal dumm sagen :)

Wegen dem auto, laut fertrag heist es das ich bis zum 30

diesen monat ( dienstag ) die kompleten 2000 euro zahlen

muß.

Es steht aber auhc in dem Fertrag ( 500 anzahlung und bis zum 30

den rest )

dann darf er mich das auto doch ned einfach nehmen oder sogar

mit vot der tür weghollen!!??

Zu derf rage warum er die schlüßel hat......bitte mal etwas genauer lesen

auch wenn es bei meiner schrift und asdrugsweise nicht unbedingt einfach

ist ^^

 

Danke aber an alle

Zitat:

Original geschrieben von Schecker07

Also die 690 euro straffe hatte ich

bekommen,

weil ich betrunken einen autounfall hatte und mich

unerlaubt dann von dem unfall ort

entfernt habe.

Hast du denn deinen Führerschein schon wieder bekommen ?

Aha.

Also war die Strafe 69 Tagessätze zu je 10 EUR.

Das erklärt auch die 69 Tage Ersatzhaft.

Die Strafe hättest du auch sicher in Raten zahlen können.

Jetzt ist es zu spät dafür, entweder alles zahlen oder Haft.

Am Besten, du leihst dir das Geld dafür von deinen Eltern oder so, denn 69 Tage Haft würden wohl auch den Jobverlust bedeuten.

Zum Auto:

Der Händler ist immer noch Eigentümer des Fahrzeuges und du nur Besitzer. Er kann jetzt aber nicht einfach ankommen und den Wagen abholen, auch wenn er das gerne machen würde.

Er muss jetzt durch das Gericht ´sein ihm zustehendes Besitzrecht zurückfordern. Die läuft wie bereits beschrieben ab.

@Rheinostfriese

Bei dem Tagessatz, hatte er die Arbeit noch nicht.

Allerdings stimme ich dir da zu, dass die Arbeit sich ja schon lohnen muss, bei 90km.

 

Da ich kein Rechtsanwalt o. ä. bin, sind die Angaben natürlich ohne gewährt. Ein Anwalt kann dir da besser helfen.

 

Gruß

@ TS

 

Es ist auffallend, dass hier 60 Tage Erzwingungshaft angeordnet wurden. Wegen einer Geldbuße darf nur bis sechs Wochen Haft, bei mehreren Geldbußen bis drei Monate Haft angeordnet werden.

 

Lies Dir den folgenden § 96 des OWiG durch:

 

(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist, der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b), er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und

keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.

 

(2) Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überläßt die Entscheidung darüber der Vollstreckungsbehörde. Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.

 

(3) Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.

 

Also gehe reumütig zum Amtsgericht und verhandle über Zahlungserleichterungen. Dann wird die Haftanordnung aufgehoben. Wichtig ist, dass man das Gespräch mit dem Amtsgericht sucht. 

Offensichtlich hast Du Dich bisher nicht um die Strafzahlung gekümmert, sodass das Gericht annehmen muss, Du willst nicht bezahlen. Dann bleibt dem Gericht nichts anderes übrig als Haft anzuordnen.

 

Meine Meinung zu einigen hier gemachten Kommentaren:

Wer nichts zur Sache beitragen kann, soll lieber den Mund halten als persönliche Beleidigungen auszusprechen, insbesondere weil nicht bekannt ist, welche Ursachen für die Schreibschwäche vorliegen.  

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

@ TS

Es ist auffallend, dass hier 60 Tage Erzwingungshaft angeordnet wurden. Wegen einer Geldbuße darf nur bis sechs Wochen Haft, bei mehreren Geldbußen bis drei Monate Haft angeordnet werden.

Lies Dir den folgenden § 96 des OWiG durch:

Unfallflucht (Stgb §149c) und Trunkenheit am Steuer (Stgb 315c) fällt aber nicht unter das Ordnungwidrigkeitengesetzt, sonder unter das Strafgesetzt.

Zitat:

Also gehe reumütig zum Amtsgericht und verhandle über Zahlungserleichterungen. Dann wird die Haftanordnung aufgehoben. Wichtig ist, dass man das Gespräch mit dem Amtsgericht sucht. 

Offensichtlich hast Du Dich bisher nicht um die Strafzahlung gekümmert, sodass das Gericht annehmen muss, Du willst nicht bezahlen. Dann bleibt dem Gericht nichts anderes übrig als Haft anzuordnen.

Das funktioniert nicht. Die Ersatzhaft ist Richterlich angeordnet und dieser kann er nur durch Zahlung des offenen Betrages entgehen.

Also zahlen oder Ersatzhaft.

Themenstarteram 25. Juni 2009 um 8:59

Das ist zu 100% richtig

das es eine straftat wahr!!!

Diese 690 Euro habe ich ja gestern

bezahlt, so das ich nicht ins gefängnis muß.

Doch das wegen dem auto komme ich ned ganz klar.

Ich habe auch vor einer halben stunde aus dem

Fenster geschaut und zu meiner überraschung

( auto ist weg )

habe den händler angeruhfen und er hat mir am

telefon sogar gesagt das er das auto heute nacht

geholt hat.

Das darf er doch nicht!!??

Auch wenn er noch geld bekommt.

Denn auf kauffertrag steht bis zum 30 des monats zeit.

am 25. Juni 2009 um 9:11

Du solltest meiner Meinung nach nicht mehr mit dem Händler telefonieren. Ab jetzt alles schriftlich, da er offensichtlich deine Unerfahrenheit ausnutzen will. Wenn du rechtschutzversichert bist, lass dir von einem Anwalt helfen. Wenn nicht (und ich vermute, du hast das Geld für einen Anwalt nicht), lass dir von einem Freund / Verwandten helfen. (Selber schreiben wäre bei dir wohl nicht so angebracht. Das soll jetzt keine Häme sein)

am 25. Juni 2009 um 9:20

Will jetzt auch nich den Oberlehrer raushängen lassen, aber:

1. Gebe Reihnostfriese recht...

2. Auch wenn du 90 km zur Arbeit fahren musst, würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob es nich angebrachter wäre mit dem Zug zur Arbeit zu fahren. Denn alles, was du schreibst lässt mich vermuten, dass du irgendwie nicht richtig mit Geld umgehen kannst. Musst ja schon etliche Mahnschreiben vom Gerichtsvollzieher ignoriert haben, dass die Bullerei vor deiner Tür steht... Und dann für 2000 n Auto kaufen und da noch ne Anlage rein bauen für 700, obwohl man Schulden hat, ist doch sehr fragwürdig!

Musst dann zwar immer noch die Zugfahrten bezahlen, aber denke, dass ist viell in deinem Fall besser???? *duckundwech*

Spekumodus an

Ist Freeline zurück?

Spekumodus aus

Themenstarteram 25. Juni 2009 um 9:42

erst einmal danke für die antworten.

( zumindes für die lieben^^ )

ok ich habe nun mit meinem anwalt gesprochen.

Er sagt auch selber mit dem Händler nicht mehr reden oder telen

da es zu nix führen wirt!!

Es wirt nun eine straf anzeige gestellt weil er sich das auto

wieder rechtlich wieder geholt hat ( laut gesetzt wenn ich es richtig

ferstanden habe ) darf er dies sogar nicht und ist automatisch damit

von einem kauf fertrag zurück getretten.

Schreiben und auf setzten tut er das alles

denn du hast da folkommen recht das ich das besser ned

machern sollte mit meiner rechtschreibung :(

Die sound anlage im wert von 700 euro , die noch drin

ist war ein geschenk zu meinem geburstag lesten monat.

Also ned selber gekauft^^

Laut kauf fertzrag und rechnung gehört diese sogar meinem

vater.

Doch diese will er ja nun auch behalten.

Ach ja und es stimmt ich habe in sowas nunll minus keine

erfahrung was auto kauf oder raten kauf an geht und eins

ist VERSPROCHEN das nächstemal nehm ich jemand mit

der sich mit sowas auskennt^^

am 25. Juni 2009 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Schecker07

 

 

Also die 690 euro straffe hatte ich

bekommen,weil ich betrunken einen autounfall hatte und mich

unerlaubt dann von dem unfall ort

entfernt habe.

Ich weiß nun wirklich nicht was du noch mit einem Auto willst du hast doch  bestimmt keine Pappe ( Fahrerlaubnis ) oder auch Führerschein genannt mehr.

Und wenn ich nun lese besoffen Auto gefahren und noch abgehauen bekomme ich  nen richtig  dicken Hals. Dein Verhalten ist nicht nur unverständlich du bist eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehörst eigentlich für eine Zeit weggesperrt damit du dir mal im Klaren bist was du für ne scheiße machst.Die Zeit könntest du dann mal nutzen um mal über sich  selbst nachzudenken und einen Rechtschreibkurs zu belegen.

 

Bei dir ist wirklich nicht nur eine Lese und Rechtschreibschwäche vorhanden da fehlt auch noch mehr......

 

Ich reagiere da so drauf, weil mir mal selbst einer ins Auto gefahren ist und Verkehrsunfallflucht begangen hat.Den  Schaden  von 3000 € musste ich selbst tragen da der Unfallfahrer nie gefunden wurde.

 

Zum Glück haben die Dich bekommen............Freu freu freu

Zitat:

Original geschrieben von BlackRavN

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

@ TS

 

Es ist auffallend, dass hier 60 Tage Erzwingungshaft angeordnet wurden. Wegen einer Geldbuße darf nur bis sechs Wochen Haft, bei mehreren Geldbußen bis drei Monate Haft angeordnet werden.

 

Lies Dir den folgenden § 96 des OWiG durch:

Unfallflucht (Stgb §149c) und Trunkenheit am Steuer (Stgb 315c) fällt aber nicht unter das Ordnungwidrigkeitengesetzt, sonder unter das Strafgesetzt.

Zitat:

Original geschrieben von BlackRavN

Zitat:

Also gehe reumütig zum Amtsgericht und verhandle über Zahlungserleichterungen. Dann wird die Haftanordnung aufgehoben. Wichtig ist, dass man das Gespräch mit dem Amtsgericht sucht. 

Offensichtlich hast Du Dich bisher nicht um die Strafzahlung gekümmert, sodass das Gericht annehmen muss, Du willst nicht bezahlen. Dann bleibt dem Gericht nichts anderes übrig als Haft anzuordnen.

Das funktioniert nicht. Die Ersatzhaft ist Richterlich angeordnet und dieser kann er nur durch Zahlung des offenen Betrages entgehen.

Also zahlen oder Ersatzhaft.

Das Stimmt. Sorry habe Sachverhalt verkannt, da der Beitrag des TS, in dem er die Ursache für den Haftbefehl, Trunkenheit am Steuer und Unfallflucht, dargelegt hatte, sich mit meinem Beitrag überschnitten hatte. Im ersten Beitrag hatte TS nur von Haftbefehl gesprochen.

 

O.

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