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Problem beim Zahlen

Themenstarteram 24. Juni 2009 um 17:21

Hallo erst mal an alle,

da ich neu bin, weiß ich ned genau ob ich iher richtig bin^^ aber ich fersuch es mal.

So es geht darum:

Ic habe am Anfang des monats ein Golf 1 Cabrio gekauft bei einem Händler,

dieser besagt das ich bis zu. 30.06.2009. ( Nächsten Dienstag )

2000 komplet gezahlt haben muß.

Ich habe bin heute 980 bezahlt.

Nun wahr heute die Polizei mit einem haftbegehl bei mir.

Dieser besagt: Entweder 690 Euro oder 63 Tage haft.

Da ich dieses geld nun ned hatte habe ich den händler angeruhfen und gefragt

ob ich him das auto wieder bringen kann und er mir 700 euro aus zahlen kann?

Denn rest von den 980 solle er behalten, weil ihm die 700 euro morgen bringe um das auto wieder mit

zu nehm.

Nun habe ich grade nochmal mit ihm gesprochen, um ihm klar zu machen das cih auf keinen fall

bis dienstag 1890 euro auftreiben kann.Daruf hat er mir geantwortet :

Bekomme er bis dienstag das rest geld nicht holle er das auto ab ( steht noch bei mir vor der tür,

doch alle papiere und schlüßel hat der händler nun wieder )

behält die sound anlage die ferbaut ist ( die aber meiner freundin gehört was mann auch nachweisen kann )

und ich schulde ihm dann nochmal 600 euro, da ich das auto ja einen monat lang ghehabt habe.

Das dingen ist nun ich komme ab morgen ned mehr zur arbeit ( ein weg knap 90 km )

, darf er ( der händler ) so handeln? Oder muß er mir sogar das auto noch bis

dienstag geben?

 

Wäre über schnelle antworten sehr erfreut!!!

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2009 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Schecker07

 

 

Also die 690 euro straffe hatte ich

bekommen,weil ich betrunken einen autounfall hatte und mich

unerlaubt dann von dem unfall ort

entfernt habe.

Ich weiß nun wirklich nicht was du noch mit einem Auto willst du hast doch  bestimmt keine Pappe ( Fahrerlaubnis ) oder auch Führerschein genannt mehr.

Und wenn ich nun lese besoffen Auto gefahren und noch abgehauen bekomme ich  nen richtig  dicken Hals. Dein Verhalten ist nicht nur unverständlich du bist eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehörst eigentlich für eine Zeit weggesperrt damit du dir mal im Klaren bist was du für ne scheiße machst.Die Zeit könntest du dann mal nutzen um mal über sich  selbst nachzudenken und einen Rechtschreibkurs zu belegen.

 

Bei dir ist wirklich nicht nur eine Lese und Rechtschreibschwäche vorhanden da fehlt auch noch mehr......

 

Ich reagiere da so drauf, weil mir mal selbst einer ins Auto gefahren ist und Verkehrsunfallflucht begangen hat.Den  Schaden  von 3000 € musste ich selbst tragen da der Unfallfahrer nie gefunden wurde.

 

Zum Glück haben die Dich bekommen............Freu freu freu

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47 Antworten
am 24. Juni 2009 um 17:26

Ich würde mal eher mit einem Anwalt als mit einem Internetforum darüber sprechen.

Die Umrechnung von 690€ Strafbefehl in 63 Tage Haft lässt in mir aber gewisse Zweifel über den Wahrheitsgehalt dieses Beitrags aufkommen. (Mal ganz sanft ausgedrückt)

Themenstarteram 24. Juni 2009 um 17:38

na das war was mit 60 tagen.

ja würde ich gern nur um diese uhrzeit schon

mal schlecht

:confused::confused::rolleyes:

1. Zahlen analysieren

2. Inhalt strukturieren

3. Tür abschließen und

4. nochmals fragen.

am 24. Juni 2009 um 19:19

Also ich würde an deiner Stelle die 60 Tage Gefängnis nehmen und versuchen dort einen Rechtschreibkurs zu belegen, deine Rechtschreibung ist unter aller Sau ..........

 

Da eine Rechtsberatung hier nicht erlaubt ist schaue doch einmal in den Kaufvertrag hinein, dort steht bestimmt das der Wagen bis zur kompletten Bezahlung dem Verkäufer gehört.

 

 

Ich glaube 60 Tage reichen da nicht, häng da besser mal ne 0 dran. :D

Denke mal das wir hier irgendwie verars... werden, oder gibts echt Leute mit solchen Problemen und vorallem welche die es schaffen in so wenig Text soviel Fehler einzubauen:rolleyes::D

Themenstarteram 24. Juni 2009 um 20:31

1. Sind es 69 Tage

10 Euro pro Tages-satz ist

gleich 690 Euro und keine 600

Tage.

2. Ich muß mich ja wohl ned dafür rechtfertigen

das ich eine rechtschreib schwäche habe und

datzu noch schlecht in deutsch schrift so bin.

3. Wenn iher keine antwort wisst

oder bis auf den einen rat,

dann lasst es doch, euro dämlichen

kommentare helfen auch ned weiter!!

Zitat:

Original geschrieben von Eue

Denke mal das wir hier irgendwie verars... werden, oder gibts echt Leute mit solchen Problemen und vorallem welche die es schaffen in so wenig Text soviel Fehler einzubauen:rolleyes::D

Ich denke die gibt es !

Hut ab vor dem TS der trotz seiner Schwäche das hier postet - auch wenn Ich ihm nicht helfen kann, so hoffe ich doch das es andere können....

Seit mal nicht so!

Gruß

Markus

Hast Du nun 110 oder 980 Euro angezahlt? Und warum soll der Händler Dir 700 Euro zurückgeben, die Du ihm dann wieder zurück gibst? Und was haben die 690 Euro damit zu tun? Auch mit Rechtschreibschwächenbonus ist Dein Beitrag unverständlich, für mich zumindest.

Themenstarteram 24. Juni 2009 um 21:16

ich habe ein auto im wert von 2000 euro gekauft,

diesen habe ich mit 980 euro angezahlt.

Nun muste ich eine strafe von 690 zahlen,

da ich aber ned wuste woher ich dieses geld nehm sollten,

hat mir der händler das angebot gemahct ich bringe ihm das auto

wieder und er gibt mir 690 euro wieder um diese strafe zahlen zu

können.

Das heist er hat das auto mit allen papieren und die komplete

sound anlage im wert von 700 euro.

Jetzt sagt er wenn ich bis Dienstag nicht die kompleten

2000 euro für das auto zahle behält er alles und ich muß

ihm zusätzlich noch eine endschädigung von 600

euro zahlen.

So verständlich?

am 24. Juni 2009 um 21:26

Halbwegs verständlich ja, aber natürlich völlig unsinnig. 600€ Entschädligung für einen Monat Nutzung bei einem Auto im Wert von 2000€? Vor welchem Gericht will er das denn bitte durchsetzen? Der will dich ausnehmen.

Allerdings frage ich mich noch immer, wie die Situation zustande kommen konnte. Die Polizei wird ja nicht völlig überraschend aufgetaucht sein, sondern du musst ja vorher irgendwann mal zu diesen 690€ Strafe rechtskräftig verurteilt worden sein (für was auch immer, geht uns nichts an)... und da müsste dir ja dein Verteidiger auch erklärt haben, bis wann du das Geld zahlen musst, um nicht ersatzweise in Haft zu müssen.

Hallo,

habe deinen Beitrag auf anhieb verstanden.

Einige off topic Kommentare von den usern hier sind recht traurig.

Nun zu deinem "Fall", das Auto gehört dir und der Händler kann da nichts mal eben abholen. Wenn er sein Geld möchte muss er dich Verklagen oder per Mahnbescheid die Schulden anfordern.

Wieso hast du ihm denn die Schlüssel und den Brief übergeben?

Du kannst das Auto behalten, bis du deine Schulden abbezahlt hast, oder es gepfändet wird.

Moin,

also, unter Vorbehalt, dass der Themenstarter hier die Wahrheit spricht, möchte ich auch mal meinen Senf dazu abgeben.

Dass das Auto dem Käufer GEHÖRT bevor es vollständig bezahlt ist, wage ich zu bezweifeln.

Mir stellen sich die Fragen, warum sich jemand ein Auto für 2000 Euro kauft (billiger geht wohl kaum für ein fahrtüchtiges Kfz), welches er nicht bezahlen kann.

Wieso kommt die Polizei mit einem Haftbefehl VOR dem Zahlungsziel am 30.06. ???

Ist es wirklich ein Haftbefehl?

Wieso wurde er nicht vollstreckt?

am 25. Juni 2009 um 5:43

Zitat:

Original geschrieben von JoernM

 

Wieso kommt die Polizei mit einem Haftbefehl VOR dem Zahlungsziel am 30.06. ???

Das Zahlungsziel bezog sich auf die Zahlung für das Auto, nicht auf die Zahlung der Strafe ;)

@ GOLFIWOLFI: Was macht dich so sicher, dass das Auto nicht unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurde? Wenn nein, hättest du natürlich Recht. Aber da hilft wohl nur ein intensiver Blick in den Vertrag.

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