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Motorschaden - wer muss zahlen?

Themenstarteram 3. Februar 2013 um 15:04

Hallo zusammen,

ich habe mir am 21.01.2013 einen gebrauchten S-Klasse gekauft bei einem Händler als gewerbetreibender (er wollte an Privat nicht verkaufen). Das Fahrzeug ist aus dem Bj. 2000 und hatte 199500.

Nun nach knapp 2 Wochen (am 02.02.13) und ca. 800 km kam ein sehr wahrscheinlicher Motorschaden (das Auto steht jetzt bei MB Werkstatt).

Welche Rechte habe ich jetzt gegenüber den Verkäufer. Muss er für die Reparatur aufkommen oder das Auto zurücknehmen gegen voller Rückzahlung oder muss ich das alles selber ausbaden???

Für eure Hilfe bin ich Ihnen sehr dankbar!!!

Beste Antwort im Thema

Die Frage des TE ist doch ganz einfach zu beantworten:

Sofern er nicht beweisen kann, dass der Motorschaden schon vorher da war UND dass der Verkäufer davon Kenntnis hatte und es ihm absichtlich verschwiegen hat, hat er die Arschkarte gezogen.

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am 3. Februar 2013 um 15:12

Da wirst du sehr warscheinlich auf den Kosten sitzenbleiben

 

 

Da hier ein Kaufvertrag zwischen Unternehmern vorliegt sind die Schutzbestimmungen des Verbrauchsgüterkaufes nicht anwendbar, wenn die  Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde.

 

Einziger Ansatzpunkt wäre ein  bewiesenes arglistiges Verschweigen des Verkäufers,dieses führt zur Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses

Themenstarteram 3. Februar 2013 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Da wirst du sehr warscheinlich auf den Kosten sitzenbleiben

 

Da hier ein Kaufvertrag zwischen Unternehmern vorliegt sind die Schutzbestimmungen des Verbrauchsgüterkaufes nicht anwendbar, wenn die  Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde.

Im Vertrag steht: gekauft wie gesehen nach Probefahrt, ohne Gewährleistung und der Verkäufer übernimmt keine Garantie für zBsp. unfall, km-stand.

Was ist eine Sachmängelhaftung? Kenn mich in diesem Bereich gar nicht aus.

Das ist ja der Grund warum der Händler nicht an privat verkaufen will (kann), weil er damit jede Art von Gewährleistung und Risiko ausschließen kann., wenn es ein Vertrag zwischen Geschäftsleuten ist. So was macht man doch nicht !!!!! Da kann man ja auch privat kaufen, da ist das genauso bei Verträgen zwischen Privatleuten. Der Käuferschutz gilt nur wenn ein Geschäftsmann (Händler) an Privat verkauft

am 3. Februar 2013 um 15:26

Zitat:

Original geschrieben von Globiqus

 

Im Vertrag steht: gekauft wie gesehen nach Probefahrt, ohne Gewährleistung und der Verkäufer übernimmt keine Garantie für zBsp. unfall, km-stand.

 

Was ist eine Sachmängelhaftung? Kenn mich in diesem Bereich gar nicht aus.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Themenstarteram 3. Februar 2013 um 15:29

Zitat:

Original geschrieben von Bamberger_1

Das ist ja der Grund warum der Händler nicht an privat verkaufen will (kann), weil er damit jede Art von Gewährleistung und Risiko ausschließen kann., wenn es ein Vertrag zwischen Geschäftsleuten ist. So was macht man doch nicht !!!!! Da kann man ja auch privat kaufen, da ist das genauso bei Verträgen zwischen Privatleuten. Der Käuferschutz gilt nur wenn ein Geschäftsmann (Händler) an Privat verkauft

Habe ich gar keine Chance? Auch wenn es nach gerade 12 Tagen und 800 km passiert? Im Geschäftsleben gibt es ja auch Klausel?! Wenn Ware nicht dem entspricht was verkauft wurde?!

am 3. Februar 2013 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von Globiqus

Zitat:

Original geschrieben von Bamberger_1

Das ist ja der Grund warum der Händler nicht an privat verkaufen will (kann), weil er damit jede Art von Gewährleistung und Risiko ausschließen kann., wenn es ein Vertrag zwischen Geschäftsleuten ist. So was macht man doch nicht !!!!! Da kann man ja auch privat kaufen, da ist das genauso bei Verträgen zwischen Privatleuten. Der Käuferschutz gilt nur wenn ein Geschäftsmann (Händler) an Privat verkauft

Habe ich gar keine Chance? Auch wenn es nach gerade 12 Tagen und 800 km passiert? Im Geschäftsleben gibt es ja auch Klausel?! Wenn Ware nicht dem entspricht was verkauft wurde?!

Die einzigste Chance die du hast ist ihm eine arglistige Täuschung zu beweisen, hierzu konkaktiere einmal den Vorbesitzer des Autos, vielleicht wusste er von dem Mangel und hat dem Händler das Auto defekt verkauft.

Zitat:

Original geschrieben

Im Geschäftsleben gibt es ja auch Klausel?! Wenn Ware nicht dem entspricht was verkauft wurde?!

Deswegen steht in dem Vertrag "gekauft wie gesehen und probegefahren" damit ist der Zustand des Vertragsgegenstandes beschrieben. Ausgenommen "arglistige Täuschung" aber den Beweis muss du führen, und das geht nicht ohne Gutachten und Gegengutachten. Was du machen kannst beim Händler um Kulanz zu Winseln und wenn er nett ist kommt er dir vielleicht entgegen. Aber drohen kannst dem mit nichts.

Was hat der Wagen denn gekostet?

Themenstarteram 3. Februar 2013 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Was hat der Wagen denn gekostet?

6000 €. Mir geht es nicht um den Preis/Leistung. Mir geht es drum, das es nach nur 12 Tagen und weniger als 1000 km passiert ist. Wäre das nach 5000 od. 10000 km passiert hätte ich sicherlich Verständnis dazu.

Warte doch erstmal ab, was Montag bei MB rauskommt. Vielleicht ist ja garnichts passiert. Wenn es nur der Ölpeilstab war? Der Motor meldet sich schon bevor er wegen Ölmangel  kaputt geht. Und das hat er ja gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Globiqus

Habe ich gar keine Chance?

Nein. Hier realisiert sich dein unternehmerisches Risiko als Gewerbetreibender.

Ältere Autos werden wegen des Risikos oft nur an Gewerbetreibende oder für Export angeboten, weil nur hier die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen werden kann.

Dadurch werden die Autos (theoretisch) billiger angeboten als für einen privaten Verbraucher, hier muss der Händler einen Risikoaufschlag in seinen Verkaufpreis einkalkulieren.

Also: niedrigerer Preis, dafür größeres Risiko.

So wie ich es sehe, hast du leider Pech gehabt und das Risiko hat sich bei dir realisiert.

Arglistige Täuschung ist nur schwer nachzuweisen, zudem lief der Motor anfangs ja auch einwandfrei, der Händler ist kein Hellseher.

Evtl. ist es ja auch kein teurer Defekt.

am 4. Februar 2013 um 6:37

Da der Vertrag zwischen Geschäftsleuten abgeschlossen wurde muss er Mehrwertsteuer berechnet haben oder ein Hinweis darauf enthalten, dass er nach § xxx nicht Mehrwertsteuerpflichtig ist.

Ist MwSt nicht erwähnt, so ist es kein Kauf unter Geschäftsleuten.

Das ist das einzige mit dem der Gewährleistungsausschluß unter Geschäftsleuten ausgehebelt werden kann.

Kann aber auch differenzbesteuert sein gem. §25 a UStG sein, da es ja ein GW ist.

Aber irgendwas von Ust / MwSt muss auf der Rechnung stehen, das sehe ich auch so, eine Rechnung kann man von einem Gewerbtreibenden immer verlangen soweit ich weiss.

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