Probezeit und mit 26km/h zuviel geblitzt

Hallo liebe Kollegen,

ich bräuchte mal eine Auskunft, dazu muss ich aber mal kurz den Fall schildern.

Dez. 2006: Führerschein erworben

Okt. 2008: Unfall unter Alkohleinfluss, Lappen weg, 9 Monate Sperre plus Aufbauseminar

Apr. 2010: endlich wieder Führerschein nachdem das Aufbauseminar bestanden wurde.

Dez 2010: innerorts geblitzt mit 27km/h zuviel (Toleranz schon abgezogen)

Was erwartet ihn jetzt, mein Freund rechnet mit 3 Monaten Fahrverbot, da er ja wieder seit April in der Probezeit ist.

Ich freue mich auf Antworten..

lg

Motfan

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immer diese "freunde"

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Sag Jetzt Ganz Laut Folgendes:
"BYE BYE FÜHRERSCHEIN! SO EIN DUMMER FEHLER MACHT MICH KLEIN! ABER WAS GENAU BRACHTE MICH ZUM VERZWEIFELN HINEIN??
ES WAR DOCH NUR DER ALKOHOL UND DIE HOHE GESCHWINDIGKEIT, WIE GEMEIN!
ICH KÖNNTE VOR WUT ANFANGEN ZU WEIHNEN....
EGAL! PROBEZEIT HIN ODER HER, DIE NÄCHSTE STRAFTAT STEHT BALD WIEDER VOR DER TÜR!

Sorry hatte nur lange weile, was ich dir damit sagen will ist: wieso lernt man nicht von Fehlern? Du bist in der Probezeit, sowas kommt nicht gut an, weißte.... 😕
Schließlich lernt man aus seinen Fehlern

.....ich würde mir wünschen, dass es einheitliche Strafen gibt, egal wie alt jemand ist bzw. egal ob Probezeit oder nicht.... Eine Alternative zur MPU fällt mir allerdings auf die Schnelle leider auch nicht ein!

Nun ja, die Probezeit gibt es deshalb, damit sich Fahranfänger besonders vorsichtig im Straßenverkehr bewegen, da sie noch keine oder wenig Erfahrungen bzw. Routine aufzuweisen haben. Ziel davon ist, die Unfallzahlen in dieser Altersgruppe zu senken. Von daher widerläuft z. B. ein Geschwindigkeitsverstoß dieser gewünschten vorsichtigen Fahrweise und ist auch entsprechend zu ahnden. Um es über ein Sprichwort zu verdeutlichen: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“. Aber – und das war ja der Grund dieser letzen Diskussion hier – muss man aufpassen, dass man bei aller Strenge auch die Kirche im Dorf lässt.

Im Grundsatz finde ich diese Regelung schon sinnvoll. Ob sie allerdings wirklich eine Wirkung hat, weiß ich auch nicht. Aber vielleicht kann ja irgendeiner die Sinnhaftigkeit statistisch untermauern.

> 1,5 Mio Alkoholsüchtige in Deutschland gibt es, 40.000 sterben in Deutschland im Jahr am Alkohol und es gibt "nur" 100.000 MPUs... Und bei den MPUs sind ja auch einige Fälle wegen BTM Verstössen, oder sonstigen Auffälligkeiten dabei.

Denke mal so rein vom Gefühl her ist das ein recht gutes Verhältnis.

Alle Ungerechtiugkeiten kann man halt nie verhindern - dass es immer jemand geben wird, der zu Unrecht dort landet kann man nie ausschliessen - aber jedem Betroffenen steht ja auch der Rechtsweg offen um Entscheidungen anzufechten.

Arg viel besser kann man das ja kaum lösen wenn man als Ziel hat den Strassenverkehr für alle möglichst sicher machen zu wollen.

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Man darf auch nicht vergessen dass es eine MEDIZINISCH psychologische Untersuchung ist. An den Blutwerten kann man nicht nur den Promillegehalt aktuell ablesen sondern anhand anderer Werte auch den Grad des vergangenen Konsums der letzten Wochen/Monate.

Häufig ist die Aussage "seit dem trink ich nichts mehr" in Verbindung mit Blutwerten die was anderes Aussagen das k.o. bei der MPU.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ihr sprecht immer von 1,6‰....., es gibt genug Leute, die einmal einen über den Durst trinken, dummerweise ins Auto steigen und dann einen Unfall bauen.... Das ist und bleibt dann eine einmalige Verfehlung und hat nix mit einem Alk-Problem zu tun....

Doch, hier liegt eindeutig ein Alkohol-Problem vor. Das zeigt sich doch schon dran, daß eine solche Straftat als "einmalige Verfehlung" verharmlost wird.

Wer garantiert in einem solchen Fall, daß diese Verfehlung wirklich nur ein einmaliger Fall bleibt?

Wer Alkohol und aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht voneinander trennen kann, der hat definitiv ein Problem.

Ich finde das SOOOO GEIL... LUSTIGSTES THEMA zum Jahresabschluß.
Da sind leute geistig nicht so weit um vernünftig am Straßenverkehr teilzunehmen und dann
schreiben diese hier noch voller Stolz ihre Meisterleistung rein.
Junge ich würde mich SCHÄMEN und nicht den Spot von Tausenden Usern einfordern. Da geh ich lieber über Google auf die Suche oder frage direkt bei der Polizei nach.

Für mich bist du auch ein Fall für - Lappen weg - bis du Erwachsen bist...

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ab 1,6 wird aber meines Wissens nach eine MPU zwingend angeordnet, auch bei einmaliger Verfehlung.

Meines Wissens nach wird eine MPU niemals zwingend angeordnet, sondern allenfalls als Grundvoraussetzung gefordert, wenn der Täter eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis anstrebt.

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino


Da sind leute geistig nicht so weit um vernünftig am Straßenverkehr teilzunehmen und dann
schreiben diese hier noch voller Stolz ihre Meisterleistung rein.

Lustig ist es auch immer wieder, wenn jemand zu einem Thema einen Beitrag verfaßt, ohne sich vorher den Post des TE durchzulesen. Was das über den geistigen Zustand des betreffenden Users aussagt, bedarf wohl kaum einer weiteren Erklärung.

Komm mal runter Caligula.
Wer Mist baut muß entweder vorbauen oder das Maul halten. Dieses hinterher Rumheulen ist doch erbärmlich, egal ob schuldig oder nicht. Zudem ich davon ausgehe, daß hier idR kein Vollwaise und Eremit schreibt sondern jemand, der damit schon 10 Leuten in den Ohren gehangen hat. Irgendwann ist einfach Schluß mit Verständnis. Diese Verweichlung muß einfach mal aufhören.

Ich raff es einfach nicht. Ich lese es, und lese es, aber irgendwie komme ich nicht dahinter ...

Wie viel Kohle muss man eigentlich in den Arsch geschoben zu kriegen um sich sowas überhaupt leisten zu können. Naja, wie auch immer. Es scheint ja alles gesagt zu sein

Was raffst Du nicht? Wer die Kapelle bestellt, bezahlt die Musik. Ist doch ganz einfach...🙂
Ansonsten ist man als Autofahrer immer der Arsch - einen gewissen Betrag sollte man dafür immer einplanen. Nicht schön, aber auf Anhieb nicht zu ändern.

@Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wer Alkohol und aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht voneinander trennen kann, der hat definitiv ein Problem.

Auch wenn ich dir prinzipiell rechtgebe, so frage ich mich doch; wie man Jahrzehntelang mit 0,8 % durch straffrei durch die Gegend gondeln konnte; heute jedoch ab 0,51% ein Verbrecher ist? Genauso wenig verstehe ich, warum man früher ab 1,6 % als volltrunken angesehen wurde, und heute ab 1,1%.

Nicht daß wir uns falsch verstehen, auch ich bin der Meinung; daß Alk im Strassenverkehr nichts zu suchen hat, aber diese willkürliche gesetzten Grenzen kann ich nicht nachvollziehen.

MfG

invisible_ghost

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


... wie man Jahrzehntelang mit 0,8 % durch straffrei durch die Gegend gondeln konnte; heute jedoch ab 0,51% ...

0,50 oo/o und weil es Überhand genommen hat. Die Anzahl der Verkehrsopfer wegen Alkfahrten hatten damals drastisch zugenommen.

Allerdings nicht als Anstieg von Unfällen im Bereich knapp unter 0,8, sondern ein massiver Anstieg von Rechenfehlern, also die unter 0,8 bleiben wollten, aber weit über 1,1 gekommen sind.

Zitat:

... ein Verbrecher ist?

Ein Verbrechen ist immer noch eine Straftat mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

An der Strafe hatte sich auch nichts verändert, es wurde nur die Grenze der Strafbarkeit herunter gesetzt. Man ist nicht schwerer bestraft worden, sondern hat sich früher ein Bußgeld eingefangen.

Man durfte auch noch nie mit irgendwelchen Promillewerten unterwegs sein, auch nicht mit 0,01 und weder früher noch heute. Im Gegenteil, jegliche Menge ist grundsätzlich verboten, nur bestraft wird erst etwas später.

Zitat:

Genauso wenig verstehe ich, warum man früher ab 1,6 % als volltrunken angesehen wurde, und heute ab 1,1%.

- 1,1 absolut fahruntüchtig für die Bedienung von Kraftfahrzeugen - (früher bei 1,3 Prom.)

- 1,6 absolut fahruntüchtig für Fahrzeuge aller Art, auch Fahrrad

- Volltrunken, auch Vollrausch genannt ist strafbefreiend; bei Alkohol ohne festen Grenzwert - Gesamtabwägung im Einzelfall. Richtwert: etwa 3,0 oo/o

Zitat:

..., aber diese willkürliche gesetzten Grenzen kann ich nicht nachvollziehen.

Keine einzige dieser Grenzen ist willkürlich gezogen, sondern existieren aufgrund vieler wissenschaftlicher Untersuchungen, insbesondere Unfallauswertungen, wo man über Jahrzehnte erkennt, was bis welcher Grenze "harmlos" und tolerabel ist oder aufgrund nur geringer Gefährdung mit einem Bußgeld noch ausreichend bestraft werden.

Dass sich die Grenzen einer Tolerierung aufgrund verschiedenster Entwicklungen verändern und angepasst werden müssen, dürfte außer Frage stehen.

Was mich allerdings interessiert:
Warum muss man bei den Begriffen immer so massiv übertreiben, also dieses "0,51 und schon ein Verbrecher" - was will man damit bezwecken?

Das erweckt doch nur den Eindruck, dass dies alles in Wirklichkeit nicht so schlimm ist, steht doch aber im Widerspruch zu dem Geschriebenen: "Nicht daß wir uns falsch verstehen, auch ich bin der Meinung; daß Alk im Strassenverkehr nichts zu suchen hat, ..."

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Auch wenn ich dir prinzipiell rechtgebe, so frage ich mich doch; wie man Jahrzehntelang mit 0,8 % durch straffrei durch die Gegend gondeln konnte; heute jedoch ab 0,51% ein Verbrecher ist? Genauso wenig verstehe ich, warum man früher ab 1,6 % als volltrunken angesehen wurde, und heute ab 1,1%.

invisible_ghost

Weil sich die Gesetze geändert haben.

§ 1 StGB
Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

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