Probezeit und mit 26km/h zuviel geblitzt

Hallo liebe Kollegen,

ich bräuchte mal eine Auskunft, dazu muss ich aber mal kurz den Fall schildern.

Dez. 2006: Führerschein erworben

Okt. 2008: Unfall unter Alkohleinfluss, Lappen weg, 9 Monate Sperre plus Aufbauseminar

Apr. 2010: endlich wieder Führerschein nachdem das Aufbauseminar bestanden wurde.

Dez 2010: innerorts geblitzt mit 27km/h zuviel (Toleranz schon abgezogen)

Was erwartet ihn jetzt, mein Freund rechnet mit 3 Monaten Fahrverbot, da er ja wieder seit April in der Probezeit ist.

Ich freue mich auf Antworten..

lg

Motfan

Beste Antwort im Thema

immer diese "freunde"

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Es gibt aber keine MPU "einfach mal so" !

.....ist schon gut😉

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Eine MPU ist immer anlassbezogen, ohne jeden Anlass "funktioniert" sie nicht. Warum sollte man eine MPU nicht bestehen, bei der der Sachverständige keine Frage stellen wird, weil es keine Fragestellung gibt?

Man kann dich ja trotzdem mit einer definierten Fragestellung in eine MPU schicken obwohl du nichts angestellt hast. Wäre ja auch nur eine fiktive MPU unter Realbedingungen. Die Meisten würden sich um Kopf und Kragen reden ohne das sie es merken.

Jornalisten haben das übrigens schon ausprobiert,man braucht eben eine Führerscheinstelle die bereit ist eine entsprechende Akte anzulegen.

Was aber richtig ist ist das man niemanden ohne konkrenten Grund zu einer MPU schicken kann,wobei die Anordnung nicht mal anfechtbar ist sondern nur die Folgen daraus und da liegt das Problem das eine negative MPU gleichzeitig Eignungszweifel anmeldet so das eine unrechtmässig angeordnete MPU durchaus dazu führen kann das man eine positive MPU beibringen muß um den Schein wiederzubekommen oder zu behalten.
Kommt zwar sehr selten vor aber kommt vor.Einen Grund gab es zwar meistens aber der war dann in der Regel bei der Anordnung nicht mehr verwertbar.

Dass natürlich dann jeder der durchfällt schreibt das ist ja nur Abzocke und 90% fallen eh durch ist ja klar *g* ;-)

Immerhin bestehen 2/3 die MPU ~48% ohne Auflagen, 16% mit Nachschulungsempfehlung

http://www.vpp.de/statisti.htm

😁 "#DIV/0!" 😁 jaja die Tabellenkalks.....

Die negativen Gutachten sind ja auch aufschlussreich wie z.B.

Datum 22.05.1994, Tatzeit 10.25 Uhr, BAK 3,19 ‰. :O :O 3,19 hehe das ist viel..... da überrascht doch eine Ablehnung nicht wirklich.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Eine MPU ist immer anlassbezogen, ohne jeden Anlass "funktioniert" sie nicht. Warum sollte man eine MPU nicht bestehen, bei der der Sachverständige keine Frage stellen wird, weil es keine Fragestellung gibt?
Man kann dich ja trotzdem mit einer definierten Fragestellung in eine MPU schicken obwohl du nichts angestellt hast. Wäre ja auch nur eine fiktive MPU unter Realbedingungen. Die Meisten würden sich um Kopf und Kragen reden ohne das sie es merken.

Nein das wird nicht funktionieren, wie soll jemand glaubhaft machen das er dies oder jenes in Zukunft nicht mehr macht wenn er es noch nie gemacht hat.

Als "Unauffälliger" darf ich mir Sonnabends Abends meine 2 Bierchen genehmigen wenn ich erst wieder Montag fahre, als "Auffälliger" welcher Sonnabends nach einem Diskobesuch erwischt wurde wäre das das Ende des Tests.

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Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Worauf ich hinaus will ist, dass wenn Du einfach so eine MPU machen würdest, die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein wird, dass Du sie nicht bestehst.....

Bleibt völliger Blödsinn

Die MPU ist kein Fragekatalog ähnlich einer Führerscheinprüfung, sondern immer basierend auf einem konkreten Anlass.

Ohne einen Anlass kann es keine MPU geben, nicht nur weil sie nicht verordnet werden kann, sondern weil es keinerlei Thema gibt, über was man sich mit dem "Prüfling" unterhalten kann.

Eine "einfach mal so MPU" würde einen völlig schweigenden Sachverständigen zur Folge haben. Was soll der für Fragen stellen, wenn keine Fragestellung existiert?

Was Du dir hier ausdenkst, ist die Funktionsprüfung einer nicht existierenden Glühlampe - und Du verbreitest es als Tatsache, dass sie zu 90% defekt sein wird. 😕

....ihr unterstellt, dass jeder, der z.B. wegen Alkohol zur MPU muss, ein Alkoholproblem hat.... Das eine MPU auch oft wegen einer einmaligen Verfehlung angeordnet wird, die ich im Übrigen nicht entschuldigen will, ignoriert ihr einfach!

> 1,6 BAK führt ja erst zur MPU... also der Bereuch wo man sagt uiuiui wenn man mit dem Wert überhaupt noch fahren kann, das ist aber nicht normal....

Die Tatsache dass jemand mit so einem hohen Blutalkoholwert noch überhaupt fahren kann macht es eben so wahrscheinlich dass hier eine Alkoholsucht vorliegt dass man sinnvollerweise das eben überprüfen muss - auch wenn man dann vielleicht 1% unnötig überprüft.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


....ihr unterstellt, dass jeder, der z.B. wegen Alkohol zur MPU muss, ein Alkoholproblem hat....

Wo schreibt das wer ?

Die Vermutung darf man aber aussprechen, und die Behörden werden da schon Licht ins Dunkel bringen.

Bei mind. 1,6 Promille liegt die Vermutung schon nahe.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Man kann dich ja trotzdem mit einer definierten Fragestellung in eine MPU schicken obwohl du nichts angestellt hast. Wäre ja auch nur eine fiktive MPU unter Realbedingungen.

Wie soll das gehen, das ist ein absoluter Widerspruch in sich!

Welche Verhaltensänderungen soll ich glaubhaft zukünftig durchführen, wenn mein bisheriges Verhalten völlig einwandfrei war und die 22 Punkte nur fiktiv sind?

Wie soll man einen ausschließlich fiktiven Alkoholmissbrauch glaubhaft aufgearbeitet haben?

Zitat:

Die Meisten würden sich um Kopf und Kragen reden ohne das sie es merken.

Quatsch, man hat doch nichts verzapft, was man "falsch" beantworten könnte.

Zitat:

Jornalisten haben das übrigens schon ausprobiert,man braucht eben eine Führerscheinstelle die bereit ist eine entsprechende Akte anzulegen.

Das ist doch unter dieser Vorgabe völlig richtig beurteilt

Niemand ist normalerweise in der Lage eine Handlungsänderung glaubhaft zu machen, der nichts Falsches an seiner bisherigen realen Handlungsweise erkennen kann.

Da hier der Sachverständige keine glaubhafte Änderung der Handlungsweise feststellen konnte, aber von einer bisherigen falschen Handlung aufgrund einer falschen Akte ausgehen musste, kommt es zwangsweise zum "Durchfaller".

Der Sachverständige hat einwandfrei festgestellt, dass sich der "Prüfling" in der Realität gegenüber seinem bisherigen Verhalten nicht ändern wird - was ja völlig richtig ist, der "Prüfling" war ja bisher immer richtig unterwegs und will es zukünftig auch weiterhin machen.

Allerdings war aufgrund der gefälschten Akte ein "weiter wie bisher", also wie bisher in der Akte vorhanden, nicht zu akzeptieren.

Oder vielleicht einfacher zu verstehen:
Eine falsche Frage (aufgrund falscher Akte) wird niemand jemals richtig beantworten können. Eine nicht richtige Beantwortung führt ganz sicher nicht zum Bestehen.

Zitat:

... so das eine unrechtmässig angeordnete MPU durchaus dazu führen kann das man eine positive MPU beibringen muß um den Schein wiederzubekommen oder zu behalten.

Hier ist auch viel "Wissen" bei, was so nicht stimmt. Würde nun aber doch etwas sehr weit vom Thema wegführen, sollte man vielleicht einen eignen MPU-Thread aufmachen.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


....ihr unterstellt, dass jeder, der z.B. wegen Alkohol zur MPU muss, ein Alkoholproblem hat....

Das ist keine Unterstellung, sondern eine Tatsache.

Wer Alk und Fahren nicht mehr klar trennen kann, hat ein Problem in der Nutzung von Alk. Egal ob einmalig eine größere Menge oder mehrfach eine geringe Menge.

Alk-Problem bedeutet jedoch nicht Alk-Abhängigkeit, sollte man schon daran erkennen, dass es zwei verschiedene Worte sind.

Wer jedoch dies zusammenwürfelt, um dann irgendetwas erklären zu müssen, der hat irgend einen Grund dafür.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ich persönlich hätte allerdings grosse Angst vor der MPU, da ich mir nicht sicher bin, diese zu bestehen

da die leute auch zur MPU regelmäßig nicht erscheinen könnte man ja mal den platz eines anderen einnehmen und den gottgleichen psychologen ordentlich einen husten 😁

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Das ist keine Unterstellung, sondern eine Tatsache.
Wer Alk und Fahren nicht mehr klar trennen kann, hat ein Problem in der Nutzung von Alk. Egal ob einmalig eine größere Menge oder mehrfach eine geringe Menge.

.....ums in Deinen Worten zu sagen: So ein Stuss!

Ihr sprecht immer von 1,6‰....., es gibt genug Leute, die einmal einen über den Durst trinken, dummerweise ins Auto steigen und dann einen Unfall bauen.... Das ist und bleibt dann eine einmalige Verfehlung und hat nix mit einem Alk-Problem zu tun.... Wenn Du einmal versehentlich viel zu schnell bist, hat das auch nichts damit zu tun, dass Du für die Teilnahme am Strassenverkehr ungeeignet bist.....

An Deiner Argumentation, dass man falsche Behauptungen nicht glaubhaft darstellen kann bzw., dass der "Prüfling" unter diesen Voraussetzungen quasi durchfallen muss, ist allerdings was dran....

Das ändert aber imo nichts daran, dass die psychologische Untersuchung ein grosses Fehlerpotential hat.....

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ihr sprecht immer von 1,6‰.....,

Ich nicht

Zitat:

es gibt genug Leute, die einmal einen über den Durst trinken, dummerweise ins Auto steigen und dann einen Unfall bauen.... Das ist und bleibt dann eine einmalige Verfehlung

Es wird doch zwischen Ersttäter und Wiederholungstäter in der Strafe und eventuellen Auflagen deutlich unterschieden.

Niemand wird nach einer Tabelle verurteilt, wo pro Woche FE-Besitz eine existierende aber nicht verfolgte Alkfahrt hochgerechnet werden.

Selbst der Schwerbesoffski, der die letzten 20 Jahre nur hackedicht am Lenkrad war, wird nur so bestraft, wie einer, der das Ding erst 20 Minuten hat - Ersttäter.

Problem unseres Bestrafungsrecht ist es, dass ein "Schwerverbrecher auf Vorsatz" aufgrund fehlender Beweise wie ein "fahrlässiger Ersttäter" bestraft wird - aber doch bitte nicht umgekehrt nach dem Motto: einmal ist keinmal.

Hier ist doch eine klassische Verwechselung der Sachstände:
Nicht derjenige, der tatsächlich völlig aus Versehen eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, wird falsch bestraft, sondern derjenige, der bewusst und permanent auf eine Limitierung pfeift. Da jedoch Vorsatz und Wiederholung praktisch nie beweisbar sind, kommt eine falsche, weil zu geringe Bestrafung nur zur Vergabe.

Das ganze jetzt zu drehen und den "Wirklich-aus-Versehen-Fahrer" aus irgendwelcher Gerechtigkeit nun geringer zu bestrafen, ist doch irrsinn.

Da es immer noch nicht nachweisbar ist, wer das schon oft und mit Absicht gemacht hat, sind wieder alle gleich betraft, nur jetzt geringer, und im nächsten Schritt senken wir wieder die Strafen, für die die tatsächlich ... und wenn sie nicht gestorben sind, ... bekommt man heute Geld für eine Ordnungswidrigkeit ausgezahlt.

Zitat:

und hat nix mit einem Alk-Problem zu tun....

Was ist sonst ein fahrlässig begangenes, nicht vorhandenes Trennungsvermögen von Alk und Fahren. Nichts anderes wird bestraft und bewertet.

Es wird doch niemandem eine Mehrfachtäterschaft oder 100 unentdeckte Alkfahrten vorgeworfen oder immer mit eingerechnet.

Zitat:

Das ändert aber imo nichts daran, dass die psychologische Untersuchung ein grosses Fehlerpotential hat.....

Hast Du was besseres?

Wegfall der MPU und dann 15 Jahre Pause. Die MPU ist doch von der tatsächlichen Wirkung ausschließlich eine Verkürzungsmöglichkeit. 15 Jahre warten, oder schon früher durch eine positive MPU.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ihr sprecht immer von 1,6‰....., es gibt genug Leute, die einmal einen über den Durst trinken, dummerweise ins Auto steigen und dann einen Unfall bauen....

...diese Leute müssen ja auch nicht zur MPU, es sei denn sie fallen mehrmals mit einem geringeren Pegel auf. Ab 1,6 wird aber meines Wissens nach eine MPU zwingend angeordnet, auch bei einmaliger Verfehlung.

Naja ich finde das nun nicht wirklich so ungerecht wenn der Staat im Zweifelsfall sagt lieber überprüfe ich mal ob sich XY tatsächlich eignet mit der "Waffe" Auto am Verkehr teilzunehmen.

Der Staat hat eben nicht eine Verantwortung für die Bequemlichkeit des Einzelnen sondern muss vor allem vorrangig Gefahren zumindest minimieren.

0,25% der Fahrerlaubnisinhaber müssen aufs Jahr gerechnet zur MPU, 99,75% nicht..... das ist nun nicht so ein wirklich hoher Wert als dass da nun der Verdacht kommt das wird leichtfertig vergeben ..... und von den 0,25% bestehen 66% die MPU dann auch....

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