Probezeit
hallio wusste ni ganz in wo ich es reinschreiben sollte und da habe ich das hier gemacht aber hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen .
wenn ich führerscheinmachen z.b 22.5.2009 also an dem datum bekomme gilt das dann bis 21.5.2011 oder bis 22.5.2011
buitte dringend um antwort
Beste Antwort im Thema
Naja, wer 2 Jahre lang ordentlich fährt und es dann direkt am Stichtag ordentlich krachen läßt, der hat wohl noch ein anderes Problem als Aufbauseminar und Probezeitverlängerung...
Da sollte man sich mal ein paar grundsätzlichere Gedanken zum eigenen (Fahr-)Verhalten machen.
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Naja, wer 2 Jahre lang ordentlich fährt und es dann direkt am Stichtag ordentlich krachen läßt, der hat wohl noch ein anderes Problem als Aufbauseminar und Probezeitverlängerung...Da sollte man sich mal ein paar grundsätzlichere Gedanken zum eigenen (Fahr-)Verhalten machen.
Also da würd ich nicht zu vorschnell urteilen.
Bei mir in der Nähe gibt es auf der Landstraße auch ein ( recht unglücklich angebrachtes ) 30er Schild, wo man mal eben mit 60 reinfahren könnte...
Und in der Probezeit reichen schon 21 zu schnell.
Aber ich denke, es ist eh gefaket und geht nur um die Tatsache an sich.