Probezeit nach Sperrfrist
Hallo zusammen,
ich habe meinen Führerschein durch 4 Punkten in der Probezeit(Bleifuß) verloren.
Mir wurde bei Führerscheinabgabe gesagt, dass ich nach der Sperrfrist noch meine restliche Probezeit 14 Tage drangehängt bekomme.
Jetzt die Frage: geht die Probezeit nach Ablauf der Sperre oder bei Aushändigung der Fahrerlaubnis weiter?
Beste Antwort im Thema
Hallole …
😕 Warum machst du nicht einfach in dem Beitrag - deiner Vorgeschichte einfach & ansatzlos weiter 😕
= damit man die / deine " Problem - Zone " + Zusammenhänge besser versteht 😰
https://www.motor-talk.de/forum/aktion/PostJump.html?postId=57574774
... wer sich nicht an die " Spielregeln " hält = lernt halt noch ein paar neue Zusatz - Regeln kennen …
Gruß
Hermy
15 Antworten
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Gruß
Hermy
Zitat:
@Ozan089 schrieb am 3. November 2019 um 00:57:55 Uhr:
geht die Probezeit nach Ablauf der Sperre oder bei Aushändigung der Fahrerlaubnis weiter?
Die Restprobezeit läuft erst ab der Neuerteilung der Fahrerlaubnis weiter.
Hast du bei deiner Berechnung die Verlängerung auf 4 Jahre berücksichtigt? Die Summe aller Zeiten, in denen du Inhaber einer Fahrerlaubnis warst, muss 4 Jahre ergeben, d.h. der Zeitraum vor der Entziehung plus der Zeitraum nach der Neuerteilung. Die Dauer eines Fahrverbotes, falls es mal eines gab, musst du nicht rausrechnen, weil bei einem Fahrverbot die Probezeit weiter läuft.
Wäre die Probezeit nach Rückgabe des FS ein Problem für dich, würde es irgendetwas verändern?
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Habe nun seit gestern (Montag, den 04.11.19) eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt bekommen. Restprobezeit sind 14 Tage. Wäre ich dann am 18.11.19 raus aus der Probezeit?
@StefanLi ich frage deshalb, weil ich seit 2015 den Führerschein habe und langsam auch mal aus der Probezeit raus möchte ^^
Bin mittlerweile Vater eines Kindes und habe mir den Bleifuß abgewöhnt.
Mal allgemein gefragt - bekommt man eigentlich eine Information das die Probezeit vorbei ist?
Zu meiner Zeit gabs das ja nicht.
Nein, es gibt keine Info darüber. Man muss es selbst ausrechnen, weshalb man aus der Ferne auch nicht sagen kann, ob die 14 Tage, die der TE nennt, wirklich korrekt sind.
Zitat:
@Ozan089 schrieb am 5. November 2019 um 05:52:59 Uhr:
ich frage deshalb, weil ich seit 2015 den Führerschein habe und langsam auch mal aus der Probezeit raus möchte ^^
Die Zeit des Entzuges wird auf die Probezeit nicht angerechnet. Wie lange war Deine Fahrerlaubnis denn entzogen? Nur wenn Du seit 2015 ohne die Unterbrechungen 4 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis warst, ist die Probezeit jetzt vorbei.
warum fragst Du dann uns? Du kannst entweder
- der FSSt glauben
- selber nachrechnen oder
- uns mal alle relevanten Informationen geben, dann rechnen wir das gerne für Dich aus.
Wollen wir mal Verlust und Entzug nicht gleichsetzen, aber nach Rückgabe 14 Tage bedeutet: Lappen zurück am Tag 1 und dann 14 Tage weiter. Zur Sicherheit 15. Dann müsste es klappen.
Übrigens gibt es Autofahrer die zig Jahre ohne die Frage ausgekommen sind. Die einen ohne Lappen, die anderen ohne Verstoß.
Mir geht es darum, ob die vorläufige Fahrerlaubnis in dem Fall auch zählt, oder der Führerschein in Kartenform auch gemeint ist
Frag doch einfach mal die Fststelle oder Deinen Anwalt.
Ansonsten: einfach nach Vorschrift fahren, dann ist es egal wann genau und ob die Probezeitzu Ende ist.
Zitat:
@Ozan089 schrieb am 5. November 2019 um 19:22:14 Uhr:
Mir geht es darum, ob die vorläufige Fahrerlaubnis in dem Fall auch zählt,
Ja, zählt auch.