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Probefahrt von unangemeldetem Auto => erwischt - Was nun?

Themenstarteram 1. August 2005 um 14:19

Hi,

meine Eltern sind los um ein Auto anzuschauen. Es ist nicht angemeldet.

Mein Vater fuhr ein wenig rum und natürlich hat ihn die Polizei angehalten.

1.) Ist dafür nicht die Eigentümerin des Fahrzeugs verantwortlich? Sie hätte ihn schließlich gar nicht fahren lassen dürfen.

2.) Was wird das für Konsequenzen haben?

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52 Antworten

zu 1.

Nein, hätte sie nicht, aber das ändert doch nichts daran, dass ER gefahren ist, oder?

 

Könnt nur froh sein, dass da kein Unfall passiert ist... :rolleyes:

zu 2.

Hat ihn die Polizei darüber nicht aufgeklärt, bzw. hat er nicht nachgefragt?

Themenstarteram 1. August 2005 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von Anja1984

zu 1.

Nein, hätte sie nicht, aber das ändert doch nichts daran, dass ER gefahren ist, oder?

 

Könnt nur froh sein, dass da kein Unfall passiert ist... :rolleyes:

zu 2.

Hat ihn die Polizei darüber nicht aufgeklärt, bzw. hat er nicht nachgefragt?

Sie ist aber die Eigentümerin (Halterin) und sie hätte ihm eigentlich gar nicht die Schlüssel geben dürfen...

Das mit dem Unfall ist mir klar. Das kommt halt davon wenn ich nicht dabei bin...

2. Polizei hat doch i.d.R. selbst kaum Ahnung. Haben irgendwas von Bußgeld gelabert und sind dann wohl abgehauen.

Zitat:

Original geschrieben von PflVG

PflVG § 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Wenn ich hier den richtigen Gesetzestext gefunden habe und das richtig lese, handelt es sich um eine Straftat und nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Demnach dürfte es auch kein Bußgeld geben, sondern eben eine Strafe. (Müsste das Ganze dann nicht auch vor Gericht landen?)

Ferner lese ich daraus, dass sowohl der Fahrer wie auch der Halter, der diese Fahrt zugelassen hat, mit der Strafe rechnen müssen.

Definitiv kein Kavaliersdelikt.

Wenn der Besitzer ihm die Schlüssel wissentlich zu einer Probefahrt überlassen hat so was das Grobfahrlässig von ihm, das ändert jedoch nichts an dem Fehler deiner Eltern.

Zunächst ist es mal ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und fahren mit einem nicht angemeldeten Auto. Dürfte aber mit eine paar Punkten und einer Geldstrafe gegessen sein da nichts passiert ist. Das nächste mal einfach Kurzzeitkennzeichen besoregn bzw. falss ihr nen Händler kennt des Rote Nummernschild auslehen das Spart Geld und Nerven.

But anyway wenn des Schreiben kommt solltet ihr unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen (Erstberatunf für ADAC-Mitgleider kostenlos)

1. Dein Vater ist volljährig und FS-Besitzer.

Er musste Wissen das er sich strafbar macht.

Genau wie die Halterin auch.

Jeder ist dabei für seinen Fehler verantwortlich.

2. Sowohl Fahrer als auch Halter haben vorsätzlich eine Straftat begangen bzw. ermöglicht.

Mit Glück kommt nur ein Strafbefehl, mit Pech ein Gerichtsverfahren. Es wird richtig teuer, d.h. unter 500 bis 1.000 EUR wird da Nichts abgehen.

Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger gibt zusätzlich 6 Punkte.

Hinweis:

Darüber kommt nur noch Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheitsdelikte ab 1,1 Promille und Fahrerflucht mit 7 Punkten.

Das Fahrzeug kann eingezogen werden.

Ich würde es vorsorglich nicht kaufen :D

Nur so zur Info:

Ein Kurzzeitkennzeichen kostet 20€ + 3€ fürs Prägen (oder so um den Dreh) ;)

Hi,

ich hoffe das dein Vater eine saftige Strafe bekommt! Und ich finde es nicht toll das ihr das anscheinend jetzt nur auf die Besitzerin des Fahrzeuges abwetzen wollt!

 

mfg

Zitat:

Original geschrieben von svendrae

Hi,

ich hoffe das dein Vater eine saftige Strafe bekommt! Und ich finde es nicht toll das ihr das anscheinend jetzt nur auf die Besitzerin des Fahrzeuges abwetzen wollt!

 

mfg

Es werden wohl beide eine saftige Strafe bekommen, wobei sie wohl um ein Fahrverbot herumkommen.

Auf die Idee ein nicht zugelassenes Auto im Bereich der STVO bzw. STVZO zu bewegen ist einfach idiotisch.

am 1. August 2005 um 16:55

Langsam mit solchen Ausdrücken wie "Idiotie", Ihr überseht eine wichtige Sache:

Bei Vorliegen einer Versicherungs-Deckungskarte mit entsprechendem Eintrag ist es sehr wohl gestattet, ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zubewegen, WENN die Fahrt dazu dient:

- das Fahrzeug einer aaÜO zur HU vorzuführen,

- das Fzg. auf DIREKTEM Weg in eine Werkstatt überführt wird zum Zweck der Reparatur zur Erlangung der HU,

oder zur AU.

- das Fzg. auf direktem Weg zur Zulassunsstelle zur Wiederanmeldung zu fahren, ODER ABER

- für den direkten Weg von der Z.St. zum Abstellplatz nach der Stillegung.

am 1. August 2005 um 17:13

Alle 4 Fälle waren nicht gegeben...

Derartige Anleitungen sind da nicht hilfreich...

Grüße

Schreddi

PS: Erwachsen sein und dann den Kiddies sowas vormachen - das kann man nicht gutheißen, "Idiotie" ist hart, aber ehrlich ;)

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Nur so zur Info:

Ein Kurzzeitkennzeichen kostet 20€ + 3€ fürs Prägen (oder so um den Dreh) ;)

Allein die Deckungskarte kostet um die 30 Euro ö.D. bzw. 50€ normal, meist aber eher mehr. + Gebühren für die Zulassungsstelle + Prägen der Kennzeichen.

Wo bezahlt man denn nur 3€ für das Prägen von 2 Kennzeichen?

Es weiß doch jedes Kind das man, außer den 4 Ausnahmen nicht mit abgemeldeten Autos fahren darf, vor allem wenn man keine Versicherung dafür hat.

Was wäre passiert hätte er jemanden zum Krüpel gefahren? Es ist Gott sei Dank nichts passiert, aber allein schon dieses Risiko eingehen.

Ich hoffe das es in der Geldbörse extrem wehtut, aber das er ohne Fahrverbot davon kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Gurgeler

Bei Vorliegen einer Versicherungs-Deckungskarte mit entsprechendem Eintrag ist es sehr wohl gestattet, ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zubewegen, WENN die Fahrt dazu dient:

- das Fahrzeug einer aaÜO zur HU vorzuführen,

- das Fzg. auf DIREKTEM Weg in eine Werkstatt überführt wird zum Zweck der Reparatur zur Erlangung der HU,

oder zur AU.

- das Fzg. auf direktem Weg zur Zulassunsstelle zur Wiederanmeldung zu fahren, ODER ABER

- für den direkten Weg von der Z.St. zum Abstellplatz nach der Stillegung.

Was hat das mit der geschilderten Probefahrt ohne Versicherungsbestätigungskarte zu tun?

Nichts :mad:

Am Anfang ist nicht gesagt worden, dass keine Versicherungskarte da war. Diese und eine gute Ausrede sollte man bei solchen Dummheiten schon haben.

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