Probefahrt ohne Kaufabsicht
Guten Tag zusammen,
Mich würde interessieren was ihr von Leuten haltet, die sich Autos zur Probefahrt holen, aber zu keiner Zeit an einem Kauf interessiert sind/waren?
Entsteht dadurch nur ein zeitlicher und damit auch finanzieller Aufwand für die Händler oder ist es das beste und billigste Marketing das man haben kann?
Würdet ihr (in der Rolle des Händlers) Leuten teure Autos anvertrauen wenn absehbar ist das diese einfach nur mal ne Runde damit drehen wollen?
Und ist es "verwerflich" Interesse zu heucheln nur um mal seinen automobilen Traum zu fahren?
Ich persönlich habe bisher nur Autos probegefahren die ich mir tatsächlich als fahrbaren Untersatz vorstellen hätte können. (Ausnahme: Mini Cooper S - den wollt ich schon immer mal fahren). Gäb natürlich noch ne Menge Autos die ich gern mal fahren würde...
So... jetzt viel Spaß bei der Diskussion...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rudi333
Ich filtere Probefahrt-Schmarotzer gnadenlos raus.In den vielen Jahren als Verkäufer erkennt man schnell, wer das Probefahren als i-Punkt auf seine bereits erfolgte Kaufentscheidung braucht und wer nicht.
Genau! Ich war 2007 im VW Autohaus und wollte eine Probefahrt im neuen Golf V TSI machen. Ein Verkäufer hat mich abgewiesen, er hätte keine Zeit. 15 Min später kam ein anderer Verkäufer und meinte zu mir bezüglich der Probefahrt, ob ich mir einen Golf überhaupt leisten kann... und Probefahrt kann er mir nicht gewähren.
Daraufhin bin ich zu einem Honda-Händler gefahren, dieser bot mir zwei Probefahrten an. Am Ende des Tages kaufte ich mir einen voll ausgestatteten Honda Civic Type-S mit allem drum und dran für 24.600.- Euro.
P.S. das VW Autohaus hat 2011 Insolvenz angemeldet und ist mittlerweile abgerissen. Immer wieder schön zu sehen, wenn man dran vorbei fährt.
199 Antworten
Zitat:
@Demogantis schrieb am 4. Juni 2015 um 19:39:38 Uhr:
Als Kunde muss ich mich erst noch als würdig erweisen um ein Fahrzeug zur Probe fahren zu dürfen, geschweige denn zu kaufen?
Ja. Wenn Du das nicht möchtest, gehe woanders hin. Das ist Dein gutes Recht.
Zitat:
Am besten fülle ich einen Bewerbungsbogen aus und lege meinen Lebenslauf und Kopien meiner Kontoauszüge / Spareinlagen dabei, damit der Verkäufer auch sofort meine Person und Liquidität einschätzen kann.
Ja, wenn der Verkäufer das möchte. Ansonsten gehst Du woanders hin. Das ist Dein gutes Recht.
Zitat:
Und die Fahrzeuge in der Ausstellung stehen auch nur deshalb dort, da der Händler eine Sammelleidenschaft hat.
Vielleicht hat er einfach keinen Bock auf Deine Visage, dann wird er Dir das Fahrzeug nicht verkaufen. Ich habe auch schon Käufer Marke "isch gebe dir letzte preis fünfhundert, auto isse schrott" rausgeschmissen, und die durften dann wieder nach Hause fahren. 🙂
Zitat:
Ich bin gewillt eine nicht unerhebliche Menge Geld für ein Fahrzeug auszugeben.
Vielleicht will er Dein Geld gar nicht, wer weiss. Manche Leute denken halt, mit Geld kann man alles kaufen.
Zitat:
Dafür kann ich auf der anderen Seite erwarten, dass ich höflich, zuvorkommend und nach vorheriger Terminabsprache auch ohne weitere Verzögerung bedient werde. Weiterhin erwarte ich korrekte Auskünfte über das Fahrzeug meiner Wahl und die Möglichkeit zur Probefahrt.
Dafür "kannst" Du gar nix erwarten (ausser vielleicht Höflichkeit - die kann man immer erwarten).
Erwarten "kannst" Du erst etwas, wenn Du gekauft hast - nämlich die Erfüllung des Vertrags.
Würdest Du schreiben "Dafür erwarte ich ..." - das ist was Anderes. Ich würde genau das auch erwarten! Und sicher wirst Du nur bei einem Verkäufer kaufen, der Dich genau so behandelt wie Du es erwartest oder besser (würde ich ja auch). Ein Recht auf irgendwas, nur weil Du Kohle in der Tasche hast, hast Du nicht.
Zitat:
Für eine gute Beratung bedarf es sicherlich auch Informationen zu meiner Person und meinem Fahrprofil, mehr aber auch nicht. Sind Beratung und Probefahrt zu meiner Zufriedenheit verlaufen, kann man bei einer netten Tasse Kaffee über den Kauf verhandeln.
Die Arroganz trieft förmlich aus allen Poren. Mir tun Verkäufer irgendwie leid. 🙁
Zitat:
Zwar begegnen sich Kunde und Verkäufer auf Augenhöhe, jedoch gibt es auch eine klare Rollenverteilung. Dies bedeutet auch, dass der Verkäufer oder dessen Assistentin (Empfangsdame) den Kaffee am Automaten holt (bitte mit Milch und Zucker 😉 ) und nicht ich!
Jaja, und die Alte gehört hinter den Herd ... wo bei Deiner Einstellung die gleiche Augenhöhe sein soll, erschliesst sich mir gerade nicht. Deiner Einstellung nach soll der Verkäufer Dich als Kunde nicht ablehnen können, Du aber willst Dir den Verkäufer bzw. das Auto aussuchen. Das ist gerade NICHT gleiche Augenhöhe.
Zitat:
Keinesfalls bin ich Bittsteller bei einem Verkäufer und ich bin schon gar nicht auf dessen Gnade angewiesen. Der Verkäufer hat durch sein Auftreten sicherlich Einfluss auf die Kaufentscheidung, aber das letzte Wort hat ganz klar der Kunde.
Du hast nur ein Recht: Du kannst entscheiden, wo Du Dein Geld lässt. Insofern hast Du natürlich das letzte Wort.
Alles Andere ist pure Arroganz.
Würdest Du in meinen (rein fiktiven) Laden so angetanzt kommen, dann müsste es mir schon verdammt schlecht gehen, um Dir wegen Deines Geldes in den Arsch zu kriechen. Viel wahrscheinlicher würdest Du ganz schnell vor der Tür sitzen, wenn Du so auftreten würdest, wie Du es hier kommunizierst. Auf Wiedersehen, der Herr, bitte kaufen Sie doch woanders.
Zitat:
@newbie212 schrieb am 4. Juni 2015 um 20:20:58 Uhr:
du kannst dir selber deinen scheiß kaffe hohlen du affe.....
Na ja, das ist wohl eher auch die falsche Einstellung ... 😰
Bei mir bekommt jeder Gast einen Kaffee serviert. Egal ob der was kaufen möchte oder nicht. Das gehört für mich zum guten Ton.
Letztendlich habe ich als Käufer die Wahl, wo ich mein Geld ausgebe. Bei einem, der mir sagt, ich kann mir meinen Scheisskaffee selbst holen, werde ich eher nicht kaufen. Genauso wenig werde ich bei einem kaufen, der mir die Probefahrt verweigert.
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 5. Juni 2015 um 02:32:21 Uhr:
Vielleicht will er Dein Geld gar nicht, wer weiss.
Er will mein Geld, denn sobald ich die Ausstellung betrete und vor einem ausgezeichnetem Fahrzeug stehe, macht er mir ein Kaufangebot! Letzteres ist übrigens nicht nur bei mir so, sondern auch bei jedem Anderen und im Recht so verankert.
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 5. Juni 2015 um 02:32:21 Uhr:
Erwarten "kannst" Du erst etwas, wenn Du gekauft hast - nämlich die Erfüllung des Vertrags.
Die Erfüllung meines Vertrages kann ich nicht nur erwarten, die Erfüllung kann ich einfordern, denn das ist dann wirklich mein gutes Recht
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 5. Juni 2015 um 02:32:21 Uhr: Würdest Du in meinen (rein fiktiven) Laden so angetanzt kommen, dann müsste es mir schon verdammt schlecht gehen, um Dir wegen Deines Geldes in den Arsch zu kriechen.
Es ist beruhigend zu wissen, dass du es dennoch machen würdest, wenn es dir verdammt schlecht geht!
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 5. Juni 2015 um 02:32:21 Uhr:
Jaja, und die Alte gehört hinter den Herd ...
Warum die Alte hinterm Herd gehört, erschließt sich mir gerade nicht?
Das ist auch ergonomisch völliger Blödsinn, denn was soll die Alte hinterm Herd,
die Bedienknöpfe sind vorne!
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 5. Juni 2015 um 02:32:21 Uhr:
Na ja, das ist wohl eher auch die falsche Einstellung ... 😰Zitat:
@newbie212 schrieb am 4. Juni 2015 um 20:20:58 Uhr:
du kannst dir selber deinen scheiß kaffe hohlen du affe.....
Bei mir bekommt jeder Gast einen Kaffee serviert. Egal ob der was kaufen möchte oder nicht. Das gehört für mich zum guten Ton.Letztendlich habe ich als Käufer die Wahl, wo ich mein Geld ausgebe. Bei einem, der mir sagt, ich kann mir meinen Scheisskaffee selbst holen, werde ich eher nicht kaufen. Genauso wenig werde ich bei einem kaufen, der mir die Probefahrt verweigert.
sorry aber diese arroganz wie du es beschrieben hast bei ihm in den post als würde er erwarten das ihm die tür aufgehalten wird und die ganze welt sich nur nach ihm dreht wegen paar euro.. pff .. konnt ich mir nicht verkneifen
Zitat:
@Demogantis schrieb am 5. Juni 2015 um 05:55:29 Uhr:
Er will mein Geld, denn sobald ich die Ausstellung betrete und vor einem ausgezeichnetem Fahrzeug stehe, macht er mir ein Kaufangebot!Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 5. Juni 2015 um 02:32:21 Uhr:
Vielleicht will er Dein Geld gar nicht, wer weiss.
Hast Du bitte seriöse Belege hierzu (Link auf den betreffenden Gesetzestext, Grundsatzurteile und ggf. auf einen Artikel zu den Rechtsfolgen dieses angeblich gemachten Angebots)?
Also auch den Nachweis, dass er demnach verpflichtet wäre, das Auto an Dich zu verkaufen und vor allem, Dir die anderen von Dir behaupteten Leistungen wie eine Probefahrt zu erbringen?
Zitat:
@Demogantis schrieb am 5. Juni 2015 um 05:55:29 Uhr:
Die Erfüllung meines Vertrages kann ich nicht nur erwarten, die Erfüllung kann ich einfordern, denn das ist dann wirklich mein gutes Recht
Genau - und nur das, worauf Du ein RECHT hast, kannst Du verlangen. Punkt.
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 5. Juni 2015 um 14:17:17 Uhr:
Hast Du bitte seriöse Belege hierzu (Link auf den betreffenden Gesetzestext, Grundsatzurteile und ggf. auf einen Artikel zu den Rechtsfolgen dieses angeblich gemachten Angebots)?
Hast du sicherlich schon an den Fahrzeugen bei einem Händler gesehen, ein DIN A4 Blatt mit der Bezeichnung und Beschreibung des Fahrzeugs
mit der Preisangabe. Dieses Blatt dient nicht nur zur Information des Kunden (PAngV), sondern ist auch das Angebot des Händlers an jeden das Fahrzeug zu diesem Preis zu verkaufen, also ein Kaufangebot.
Man geht dann zum Verkäufer, legt die Kohle auf den Tisch und per Handschlag kann das Geschäft abgeschlossen werden.
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 5. Juni 2015 um 14:17:17 Uhr:
Also auch den Nachweis, dass er demnach verpflichtet wäre, das Auto an Dich zu verkaufen und vor allem, Dir die anderen von Dir behaupteten Leistungen wie eine Probefahrt zu erbringen?
Weder habe ich die Behauptung aufgestellt, dass ein Händler dazu verpflichtet ist mir ein Fahrzeug zu verkaufen, noch habe ich die Behauptung aufgestellt, das ein Händler dazu verpflichtet ist eine Probefahrt zu ermöglichen.
Lediglich habe ich meine Erwartungshaltung in Worte gefasst und erwarten kann ich was ich möchte. Ob ich es bekomme steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ein einfaches "Nein, ich habe keine Belege" hätte auch genügt. 🙂
Der Rest ist doch nur Geschwätz.
Aber ich kann:
QuelleZitat:
Der Preis auf dem Preisschild ist für sich genommen gar kein Angebot, da sich dieses Preisschild an jeden richtet, der sich für die Ware interessiert. Das Preischild ist damit immer nur Verhandlungsgrundlage.
Erst der Käufer, der mit dieser Ware nun zur Kasse geht, unterbreitet dem Verkäufer ein Angebot. Er kann dabei die Ware wortlos auf den Tisch legen. Damit versteht der Verkäufer, dass er diese Ware zum angegebenen Kaufpreis kaufen möchte. Genauso könnte der Käufer auch sagen, er nimmt diese Sache nur, wenn er 20 % Preisnachlass bekommt.
Der Verkäufer kann nun entscheiden, ob er das Angebot annimmt. Solange der Verkäufer nicht mit dem Angebot des Kunden einverstanden ist, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde kann auch nicht verlangen, die Ware zu einem bestimmten Preis zu erhalten.
Wie bereits erwähnt, einfach nur Geschwätz.
Zitat:
@Speedy_1304 schrieb am 5. Juni 2015 um 19:38:25 Uhr:
Erst der Käufer, der mit dieser Ware nun zur Kasse geht, unterbreitet dem Verkäufer ein Angebot.
Mein Kopfkino läuft gerade und ich sehe mich mit einem Opel Mokka unterm Arm auf dem Weg zur Kasse, da ich dann erst dem Verkäufer ein Angebot unterbreite.
Mit der Ware zur Kasse gehen dürfte beim Fahrzeughandel nicht funktionieren!
Und nun ?
Zitat:
@Demogantis schrieb am 5. Juni 2015 um 19:30:03 Uhr:
Hast du sicherlich schon an den Fahrzeugen bei einem Händler gesehen, ein DIN A4 Blatt mit der Bezeichnung und Beschreibung des Fahrzeugs mit der Preisangabe. Dieses Blatt dient nicht nur zur Information des Kunden (PAngV), sondern ist auch das Angebot des Händlers an jeden das Fahrzeug zu diesem Preis zu verkaufen, also ein Kaufangebot.
Da hier keine definierbare Person angesprochen wird, handelt es sich gerade
nichtum ein Angebot, sondern lediglich um eine
Aufforderungzur Abgabe eines Angebotes.
Betrachten wir einige Merkmale eines Angebots.
Ein Angebot kann sich an eine bestimmte Person oder auch an unbestimmte Personen richten.
Ein Angebot muss alle wesentlichen Mindestinhalte eines Vertrages enthalten.
Ein Angebot muss so gestaltet sein, dass eine einfache Annahmeerklärung ausreicht.
Jetzt gehe ich zurück in den Ausstellungsraum zum Opel Mokka, welchen ich ja nicht zur Kasse tragen kann. Ich nehme aber den Zettel an mich, der am Fahrzeug angebracht und auf dem alles aufgeführt ist. Dieser enthält Merkmale eines Angebots. Damit gehe ich zu einem Verkäufer und teile diesem einfach mit, dass ich sein Angebot für den Opel Mokka annehme. Ich lege muntere Scheinchen auf den Tisch, der Verkäufer findet dies klasse und der Mokka gehört mir.
Habe ich das Angebot des Verkäufers angenommen oder
habe ich dem Verkäufer ein Angebot unterbreitet?
Zitat:
@Demogantis schrieb am 6. Juni 2015 um 06:48:49 Uhr:
Habe ich das Angebot des Verkäufers angenommen oder
habe ich dem Verkäufer ein Angebot unterbreitet?
Du hast dem Verkäufer ein Angebot unterbreitet, nachdem er dich mit der Auslage des Zettels am besagten Fahrzeug dazu aufgefordert hat.
Selbstverständlich habe ich kein Angebot abgegeben. Weder meine Mitteilung an den Verkäufer, noch die munteren Scheinchen sind ein Angebot von meiner Seite.
Vielmehr ist der Zettel am Fahrzeug ein Angebot des Verkäufers, welches definitiv eine Freizeichnungsklausel beinhaltet. Das Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es sich um ein Angebot handelt, welches jeder annehmen kann.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 7. Juni 2015 um 08:21:18 Uhr:
Selbstverständlich habe ich kein Angebot abgegeben. Weder meine Mitteilung an den Verkäufer, noch die munteren Scheinchen sind ein Angebot von meiner Seite.Vielmehr ist der Zettel am Fahrzeug ein Angebot des Verkäufers, welches definitiv eine Freizeichnungsklausel beinhaltet. Das Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es sich um ein Angebot handelt, welches jeder annehmen kann.
Das ist
deineSichtweise - diese ändert aber natürlich nichts daran, daß es im rechtlichen Sinne genau umgekehrt ist.
Ein Angebot, welches sich an jeden richtet, hat es nie gegeben. Wäre ja auch vollkommen sinnfrei.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 7. Juni 2015 um 17:09:37 Uhr:
Ein Angebot, welches sich an jeden richtet, hat es nie gegeben. Wäre ja auch vollkommen sinnfrei.
Hast du selbst jenen Artikel (Angebot / Recht) gelesen, welchen du zu Wikipedia verlinkt hast?
Selbst dort wird eine Ausnahme beschrieben, das Angebot an unbestimmte Personen (jeden), welches es nach deiner Definition ja gar nicht gibt und für dich auch sinn frei ist.
Zitat:
@Demogantis schrieb am 7. Juni 2015 um 17:57:28 Uhr:
Selbst dort wird eine Ausnahme beschrieben, das Angebot an unbestimmte Personen (jeden), welches es nach deiner Definition ja gar nicht gibt und für dich auch sinn frei ist.
Ja, wo gibt's denn Autos aus Automaten (außer Matchbox)? 😁
Zitat:
@Drahkke schrieb am 7. Juni 2015 um 18:08:57 Uhr: Ja, wo gibt's denn Autos aus Automaten (außer Matchbox)? 😁
Das Auto ist der Smart und der Automat der Smart-Tower,
wenn man es nicht so eng sieht. (Die Tower gibt es es wohl nicht mehr?)
Wenn man es wollte, haben sie dir einen runter geholt! 😁