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Privatverkauf wegen gefälschter Rechnung anfechten?

Hallo zusammen,
ich habe einen Freund bei einem Autokauf beraten und meinte vorher mich halbwegs auszukennen. Leider sind wir einem sehr guten Betrüger auf den Leim gegangen und ich fühle mich jetzt irgendwie mit verantwortlich. Die Situation war wir folgt:
- ca. 6 Monate alte HU ohne Mängel
- Höhere Rechnung aus Werkstatt, u.a. über ZKD und Schweißarbeiten am Radhaus
- Privatkauf in Kundenauftrag auf dem Gelände der Werkstatt, die auch die Rechnung ausgestellt hat
Jetzt hat sich herausgestellt:
- Radhaus (schlampig) gespachtelt statt geschweißt
- ZKD ist original und undicht
- Im Vergleich zum Vertrag falsche Anzahl Vorbesitzer
- Im Vergleich zum Vertrag falsche Abgasnorm
Wegen der letzten beiden Punkte waren wir schon mal beim Anwalt und sie meine seit diesem Jahr keine Chance mehr bei Privatverkauf. Es war auch juristisch sauber ein Privatverkauf.
Die offensichtlich gefälschte Rechnung sehen wir jetzt als letzte Chance die Karre wieder loszuwerden. Hatte schon einmal jemand diese Situation?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@andre.le schrieb am 3. August 2018 um 07:22:44 Uhr:


Hallo zusammen,
ich habe einen Freund bei einem Autokauf beraten und meinte vorher mich halbwegs auszukennen.

Manchmal lehrt einen das Leben...

Wenn man ein Auto kauft, gehört zu einem Auskenner, dass er alle Papiere prüft. Zulassungsbescheinigungen, Serviceheft...
Und da hätten 2 der strittigen Punkte erkannt werden müssen. Wenn einem die Anzahl Besitzer und die Schadstoffklasse wichtig ist, dann prüft man das da wo es steht und hört nicht auf Verkäufergeachwätz.
Es liest sich fast so, als ob der Käufer oder sein Berater hinterher gemerkt hat, dass exakt diese Kombination nicht umrüstbar ist und nun was rausholen will.
Einen Youngtimer zu kaufen ist anders als einen Jahreswagen vom Vertragshändler zu kaufen. Damit sollte man sich vorher beschäftigt und keine blauen Augen haben.

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Ok, wir lassen es dann einfach. Das es ein Projekt mit Arbeit und Kosten wird war uns bei dem Alter von Anfang an klar.
Es ist eher die Wut darüber, dass in einem so seriösen Umfeld so dreist die Unwissenheit der Käufers bzw. die Rechtslage ausgenutzt wird. Wir hätten einfach nicht damit gerechnet, dass wir auf explizite Fragen belogen bzw. sogar durch Belege getäuscht werden.
Ich sehe ein, dass die Konstellation Verkäufer/Werkstatt juristisch korrekt und zugunsten des Verkäufers optimiert war. Mir kann keiner Erzählen, dass ein Kfz-Meister all diese Fehler aus versehen gemacht hat und aus Unwissenheit...
Recht und Moral sind eben nicht das gleiche. Und beim lieben Geld bleibt letzteres ja auch anderswo gern auf der Strecke.
Danke für den vielen Input und schönes WE!

Ja, hast recht der Spruch war etwas fehl am platz, ich hatte den Preis nicht direkt im Kopf. Macht aber auch nichts, da ich ihn nicht wirklich einordnen könnte, dafür bin ich spezifisch bei diesem Modell nicht im Bilde genug.

Was besser passt ist hier: du kauftetest einen 25 Jahre altes Auto. Der erwartbare Zustand ist da erstmal "Kernschrott", wenn nicht explizit anders angepriesen.
Bei einem 7500€ Dacia wäre das genaunanders herum. Da darf man erstmal "top" erwarten, wenn nicht anders angepriesen.

Im Grunde ist der Drops gelutscht.
Es kommt darauf an, was wurde wo angegeben. Meist steht die Euro-Norm in der Verkaufsanzeige, nicht im Vertrag. Und in der Anzeige steht dann irgendwo "Irrtümer vorbehalten" ...
Dafür ist höchstwahrscheinlich nichts zu erwarten.
Für eine schlampige Reparatur haftet entweder die Werkstatt - oder niemand. Denn der Käufer muss durchaus prüfen; kann er das nicht, muss das jemand mit Ahnung machen.
Das ist im Immobilienverkauf üblich. Nicht selten will jemand einen Gebäudekauf rückabwickeln, weil die Grundsubstanz grottig ist und Schimmel überall. Das wird regelmäßig abgeschmettert, denn man kann ja vorher einen Sachverständigen beauftragen.
Die Kopfdichtung muss aber gemacht worden sein, sonst würde ich die Werkstatt wegen Betrugs verklagen. Damit wird euer Konto aber auch nicht wieder voll, denn Straftatbestand und zivilrechtlicher Schadensersatz sind zwei Paar Stiefel.
Zuletzt die Anzahl der Vorbesitzer. Entweder prüft man das bei der Besichtigung, oder es macht kaum etwas beim Kaufpreis aus. Da würde ich bei diesem Wagen höchstens 200 Euro Verlust sehen. Und die klagt man nicht mit 500 Euro Gerichtskosten ein.
Insgesamt sehe ich die Erfolgschancen wirklich mau. Aber dass gar nichts geht, kann ich nicht anhand der neuen Rechtslage sehen. Das kann man erst nach Vorlage aller Unterlagen einschl. Verkaufsannonce beurteilen, und da wird die Anwältin wohl Ahnung haben.

Dass der Verkäufer die Anzahl Vorbesitzer und Schadstoffeinstufung nicht benennen kann, also gut. Der KV wurde aber vom Vermittler ausgefüllt, nicht von einer ahnungslosen Privatperson. Ein Vermittler nimmt Geld für professionelle Dienste, zumal er den Wagen ja speziell gut kennt. Da wird der ahnungslose Käufer nicht geschützt? Klingt nach Geschäftsmodell...

Moin,
Es können Irrtümer passieren - das ist einfach so. Grade 2 oder 3 Halter - da ist schnell mal was falsch verstanden worden.
Ob der Wagen Mopf2, ZwischenMopf oder Mopf1 ist - spielt für die Nachrüstung auf EU2 keine Rolle. Entscheidend sind nur die Schlüsselnummern, das Getriebe und die Verfügbarkeit der Teile. Der 320TE hat nur eine Schlüsselnummer - heißt, du brauchst nur ein Teil, dass passend für Schlüsselnummer und Getriebe ist. Die Verfügbarkeit kann natürlich ein Thema sein - es kann gut und gerne sein, dass man die Teile schlicht nicht bekommen kann. Sprich - ob M1, M2 oder Zwischenmodell ist uninteressant - du müsstest nur die Teile bekommen. Da der eine Hersteller zwischendurch mal Pleite war und der andere dicht gemacht wurde - könnte das natürlich ein Problem sein.
LG Kester

Zitat:

@andre.le schrieb am 3. August 2018 um 07:22:44 Uhr:


Hallo zusammen,
ich habe einen Freund bei einem Autokauf beraten und meinte vorher mich halbwegs auszukennen.

Manchmal lehrt einen das Leben...

Wenn man ein Auto kauft, gehört zu einem Auskenner, dass er alle Papiere prüft. Zulassungsbescheinigungen, Serviceheft...
Und da hätten 2 der strittigen Punkte erkannt werden müssen. Wenn einem die Anzahl Besitzer und die Schadstoffklasse wichtig ist, dann prüft man das da wo es steht und hört nicht auf Verkäufergeachwätz.
Es liest sich fast so, als ob der Käufer oder sein Berater hinterher gemerkt hat, dass exakt diese Kombination nicht umrüstbar ist und nun was rausholen will.
Einen Youngtimer zu kaufen ist anders als einen Jahreswagen vom Vertragshändler zu kaufen. Damit sollte man sich vorher beschäftigt und keine blauen Augen haben.

Moin,
Hehe - das Problem ist, dass man einen 320 TE mit Schaltgetriebe GAR NICHT umrüsten kann. Es gab da mal nen KLR für, aber von einer Firma, die die Abgasgutachten gefälscht hatte. Deshalb bekommst du den nicht mehr, Altteile aus geschlachteten Fahrzeugen können nicht mehr eingetragen werden und wenn eine Zulassungsstelle ordentlich arbeitet, dann müsste sie eine EU2 Eintragung in Verbindung mit der ABE Nummer wieder entfernen. Heißt - EU2 gibt es beim 320TE/S124 nur in Kombination mit einem AT Getriebe - gleich ob Mopf1, Mopf2 oder sonstwas. Liegt nicht am Baujahr, der Mopf - sondern, dass es kein gültiges Gutachten mehr gibt.
LG Kester

Letztendlich kommt nur noch die Frage auf, lohnt es sich in Relation zum Kaufpreis den ganze Aufwand zu betreiben. Der Autokenner und sein Freund sollten dieses Kapitel unter Lehrgeld verbuchen. Ist halt von der Steuer etwas höher, dafür fährt er einen gewünschten Youngtimer. Und ein Fahrzeug dieser Klasse kostet etwas mehr an Unterhalt. Damit sind nicht nur Steuern und Versicherungen gemeint.

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