Privatverkauf - „Rückgabe“
Hallo Zusammen,
Wir haben vor 3 Tagen unseren 10-Jahre alten Mercedes von privat zu privat verkauft. ( Kaufvertragsvorlage von mobile.de - unter Ausschluss der Sachmängelhaftung) Im Besitz war es bei uns seit 2013 (5jahre). Wir haben das Auto von unserem damaligen Nachbar geerbt. Das Auto wurde besichtigt und probegefahren. Über etwaige Mängel wurden die Käufer aufgeklärt und dies wurde im Kaufvertrag festgehalten. Heute beschwert sich der Käufer, dass er das Auto in eine Werkstatt gegeben hätte und diese folgende Mängel feststellte:
-der Service wäre nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, das Bremsöl wäre schwarz und die Bremsleitungen wären gerostet weil die beim Kundendienst nicht eingeschmiert worden wären (wie hätte ich das kontrollieren sollen wenn dieser immer in einer Werkstatt ordnungsgemäß durchgeführt wurde?/Scheckheft liegt vor)
-Und das Auto hätte einen Unfallschaden gehabt, die Halterung vom Scheinwerfer wäre kaputt(dies wurde wahrheitsgemäß im Kaufvertrag angegeben: das Fahrzeug ist, während des Eigentums des Verkäufers unfallfrei/ und auch sonst wäre uns nicht bekannt gewesen, dass dieses Auto jemals überhaupt einen Unfall hatte.) Der Mercedes hat noch bis 08/19 TÜV und angeblich würde das Auto so nicht mehr durch den TÜV kommen.
Der Käufer möchte nun vom Vertrag zurücktreten und unterstellt uns, dass das Fahrzeug seit dem letzten TÜV in 08/2017 einen Unfall gehabt haben muss. Dies ist aber definitiv nicht der Fall, wir sind das Auto die kompletten 5 Jahre unfallfrei gefahren. Und auch alle anderen „Mängel“ hab ich noch nie gehört ich hab den SLK Tag für Tag gefahren und eh nur ungern überhaupt verkauft. Hat der Käufer rechtlich überhaupt eine Chance, vom Vertrag zurücktreten zu treten?
Beste Antwort im Thema
Warum wohl - damit man anschließend den Preis drücken kann und den Verkäufer nerven kann.
5 Antworten
Hallole zusammen Lehnt Euch zurück und geniest das TV program..
Bei einem Fahrzeug das älter wie 10 Jahre ist kann man nieh ausschließen das ein Fremdkontakt oder leichter rempler gegeben ist.. Habt Ihr das Fahrzeug als Scheckheftgepflegt angeboten / verkauft ?
Das die Bremsflüssigkeit mal schwarz wird und erneuert werden sollte kann passieren ( kostet ca 50 Euros ) aber nicht innerhalb weniger Wochen.. Da bei einem privatverkauf nachzuschauen ist Käufersache..
Bremsleitungen können schonmal rosten oder rostig werden, das läuft unter gebrauchsübliche Alterung.. Sind die Korrodiert wird das beim Tüv festgestellt und bemängelt. Diese einzuschmieren ist nicht Aufgabe des Fahrzeugbesitzers oder Verkäufers zumal diese Fettschmierereien nach dem ersten starken Regen eh weg sind..
Bremsleitungen gibt es als Meterwahre und die können idR problemlos ersetzt werden.. dann aber als Beanstandung bei einer HU oder Werkstatt und nicht auf Verdacht.. Kunststoffteile brechen auch mal durch alterung und verlust des Weichmachers im Kunststoff und dann reicht ein Randstein oder ein kräftigers Schlagloch.. Das ist altersabhängig und gebrauchsüblich..
Wenn der Wagen tatsächlich einen meldepflichtigen Unfall gehabt haben sollte dann muß der Käufer das beweisen , das ist nach mehr als einigen monaten nur durch einen Sachverständigen möglich der viel Geld kostet.. Die blose Behauptung reicht da nicht aus..
Wenn der Käufer bei ATU gewesen ist, werden gerne weil die Mitarbeiter am Umsatz beteiligt sind Mängel gefunden die nicht zwingend beseitigt werden müßen zum Teil werden die sogar erfunden um Umsätze zu kreieren..
Ich sehe keine Vorgänge die zur Rückgabe des Fahrzeuges auch nur ansatzweise führen könnten.. . Da Sachmangelauschluß vereinbart wurde besteht dieser auch und hat Gültigkeit..
Nach dem Motto man kanns ja mal versuchen werden viele Menschen sehr erfinderisch.. wenn die ein Fahrzeug wieder loswerden wollen.. regt Euch nicht auf Ihr habt euch durch Eintragung der bekannten Mängel im Kaufvertrag korrekt verhalten und bei Privatem Verkauf ist der Käufer selbst in der Verantwortung sowas zu erkennen.
Dafür gibt es die Gebrauchtwagenbewertungen die ein Käufer auf eigene rechnung machen lassen kann die möglichkeit hätte es sicherlich gegeben und Ihr hättet damit auch kein problem gehabt wie ich das sehe... also seine eigene schuld.. Jol.
Vielen Dank für deine Antwort. Ja als Scheckheftgepflegt haben wir das Auto angeboten, ist ja auch tatsächlich so, dass wir immer beim Service waren, bis auf den letzten der dieses Jahr fällig war, aber das wusste der Käufer. Es ist echt unglaublich wie manche Menschen sein können... weißt du was passieren würde, wenn sich rausstellen würde, dass unser Nachbar während seiner Besitzzeit einen Unfall hatte von dem wir nie was wussten?
Zitat:
@Happy12345 schrieb am 28. Oktober 2018 um 14:15:21 Uhr:
... weißt du was passieren würde, wenn sich rausstellen würde, dass unser Nachbar während seiner Besitzzeit einen Unfall hatte von dem wir nie was wussten?
Nichts, wenn du nur zugesichert hast, dass das Fahrzeug keinen Unfall hätte, während es in deinem Besitz war.
Ich frage mich warum solche Käufer nicht vor dem Kauf das Fahrzeug begutachten lassen.
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