Privatparkplatz wird von anderen Leuten genutzt ! Was tun?
HI Leute,
weiß nicht genau, ob das hier rein passt, finde aber kein anderes Unterforum.
Hab heute mit meiner Nachbarin gesprochen, einer nette Rentnerin. Diese hat mir gesagt, dass auf ihrem Privatparkplatz öfters jemand anderes schon geparkt hat, obwohl es als Privat gekennzeichnet ist.
Ich hab dann zu ihr gemeint, warum lassen sie denjenigen nicht abschleppen. Darauf meinte sie, dass sich sich diesbezüglich informiert hat. Sie muß zuerst die Abschleppkosten tragen und wenn der andere nicht bezahlt, dann sitzt sie drauf.
Stimmt dies so?
Wie sieht bei sowas genau die Rechtlage aus? Was kann man gegen sowas tun?
Beste Antwort im Thema
Würde Dir, bzw. Deiner Nachbarin raten, jedesmal vom "falschparkenden Fahrzeug" ein Foto zu machen und das Datum, Kennzeichen, Fahrzeugmarke und-typ zu notieren. Dazu die Zeit, in welchem Zeitraum geaprkt wurde. Das ganze dann als Anzeige schriftlich an die zuständige Bussgeldbehörde/Stadtverwaltung schicken.
Das darf jeder selbst, da braucht man keine Polizei oder jemanden vom Ordnungsamt dazu.
Habe ich bereits zweimal gemacht, seitdem ist Ruhe.
Zumindest bei uns in Ba-Wü ist das "Parken auf Privatgrund" im Ordnugswidrigkeitenkatalog aufgeführt und muss somit durch die Behörde verfolgt werden.
Grüsse
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Was hat das Thema mit Versicherungen zu tun?
wer haftet bei : ?
ggf findest du ja auch TROTZDEM einen eingang in die problematik, auch wenns dich zu stoeren scheint?
Harry
Harry,
Internetforen dürfen keine Rechtsberatung vornehmen.
Im konkreten Fall liegt weder ein Haftpflicht-, noch ein Kaskoschaden vor.
Also ein klassisches oT Thema.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Harry,Internetforen dürfen keine Rechtsberatung vornehmen.
Im konkreten Fall liegt weder ein Haftpflicht-, noch ein Kaskoschaden vor.
Also ein klassisches oT Thema.
wenn ich nicht irre hat der TE die meisten infos die er benoetigt.
mad: einen neuen informationsstand durch DICH erkenne ich nicht ?
korrigier mich.
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Würde Dir, bzw. Deiner Nachbarin raten, jedesmal vom "falschparkenden Fahrzeug" ein Foto zu machen und das Datum, Kennzeichen, Fahrzeugmarke und-typ zu notieren. Dazu die Zeit, in welchem Zeitraum geaprkt wurde. Das ganze dann als Anzeige schriftlich an die zuständige Bussgeldbehörde/Stadtverwaltung schicken.
Das darf jeder selbst, da braucht man keine Polizei oder jemanden vom Ordnungsamt dazu.
Habe ich bereits zweimal gemacht, seitdem ist Ruhe.
Zumindest bei uns in Ba-Wü ist das "Parken auf Privatgrund" im Ordnugswidrigkeitenkatalog aufgeführt und muss somit durch die Behörde verfolgt werden.
Grüsse
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
[mad: einen neuen informationsstand durch DICH erkenne ich nicht ?
korrigier mich.
Harry,
ich werde hier weder abseits des Forenthemas Versicherung posten, noch eine Rechtsberatung vornehmen.
Auch wenn Du Dich noch so sehr bemühst. 😉
vertragt euch doch mal, es geht hier um die Leiden einer alte Omi 😉
die Idee mit dem Stein hinterschleppen find ich prima 😁
dürfte die rentnerin eigentlich ihr auto "an" oder "vor" ihrem parkplatz parken, wodurch ein in der lücke parkendes fahrzeug ggf. am herausfahren gehindert wird? 🙂😕
oder aber ein schild mit einem foto eines brutaloskins aufstellen: hier parke ich! vielleicht funktioniert das. 🙂😎
Zitat:
Original geschrieben von volvocrasher
dürfte die rentnerin eigentlich ihr auto "an" oder "vor" ihrem parkplatz parken, wodurch ein in der lücke parkendes fahrzeug ggf. am herausfahren gehindert wird? 🙂😕
Nein denn das ist ja Nötigung desjenigen, der schon verbotswidrigerweise auf dem Parkplatz der Dame steht *kopfschüttel* So ist es halt, das deutsche Rechtssystem.
Mal davon abgesehen dass sie dann aufm Bürgersteig steht bzw. auf der Straße, was da aber bestimmt nicht erlaubt ist ^^
Zitat:
Original geschrieben von marco31
Würde Dir, bzw. Deiner Nachbarin raten, jedesmal vom "falschparkenden Fahrzeug" ein Foto zu machen und das Datum, Kennzeichen, Fahrzeugmarke und-typ zu notieren. Dazu die Zeit, in welchem Zeitraum geaprkt wurde. Das ganze dann als Anzeige schriftlich an die zuständige Bussgeldbehörde/Stadtverwaltung schicken.Das darf jeder selbst, da braucht man keine Polizei oder jemanden vom Ordnungsamt dazu.
Habe ich bereits zweimal gemacht, seitdem ist Ruhe.
Zumindest bei uns in Ba-Wü ist das "Parken auf Privatgrund" im Ordnugswidrigkeitenkatalog aufgeführt und muss somit durch die Behörde verfolgt werden.
Grüsse
Das wäre eine Möglickeit. Werde es ihr mal vorschlagen und ihr dann wenn sie es so machen will helfen.
Unsere Hausverwaltung ist recht problematisch, da viele Mieter verstritten sind, geht da eigentlich gar nix zu ändern an den Regeln. Also ist das mit der Kette usw. nicht machbar.
einfach mal ein paar Nägel, Scherben usw auf der Parkfläche verteilen; dann kommt möglicherweise die Einsicht.
Oder zuparken! Wer auf meinem Parkplatz stünde, den würde ich so zuparken, dass er/sie nicht mehr herauskommt.....
Ansonsten halt das Ordnungsamt. Bei uns sind die so rollig dass sie keine 10 Minuten
später zur Stelle sind und kräftig kassieren...
Und was hat die Hausverwaltung gegen eine Kette auf DEINEM Grund und Boden einzuwenden???
gruß
Zitat:
Original geschrieben von Skydizer
einfach mal ein paar Nägel, Scherben usw auf der Parkfläche verteilen; dann kommt möglicherweise die Einsicht.
Oder zuparken! Wer auf meinem Parkplatz stünde, den würde ich so zuparken, dass er/sie nicht mehr herauskommt.....
Was für ein Schwachsinn.
~
Zumindest im Gegensatz zu Deinem inhaltsleeren Kommentar ein auf die Ausgangsfrage bezogenes Posting.
Das du dir auch hättest sparen können.
Oder findest du es besonders sinnvoll, auf eine Ungesetzlichkeit mit einer anderen zu reagieren? Von den rechtlichen Folgen für die Oma mal ganz abgesehen - aber du zahlst ihr dann wahrscheinlich den Schadenersatz, den die VS des verunfallten Fahrers von ihr fordert, der wegen eines geplatzten Reifens berufsunfähig ist.
Insofern: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Rand halten.
~
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Oder findest du es besonders sinnvoll, auf eine Ungesetzlichkeit mit einer anderen zu reagieren?
das Problem ist doch hier, dass man in so einem Fall an die Grenzen des Gesetzes stößt: Polizei scheint erstmal nicht zuständig, für ein sofortiges Abschleppen ist der Grund nicht wichtig genug, lässt man Abschleppen, muss die Omi erstmal in Vorkasse gehen usw.
das ist doch frustrierend: da hat man einen eigenen Parkplatz und Hinz & Kunz darf sich ungeschoren draufstellen oder ihn zuparken.
Da darf man sich nicht wundern, wenn hier Selbstjustiz geübt wird bzw. die Absicht dazu bekundet wird.
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
aber du zahlst ihr dann wahrscheinlich den Schadenersatz, den die VS des verunfallten Fahrers von ihr fordert, der wegen eines geplatzten Reifens berufsunfähig ist.
Eigentlich hast Du ja recht, rein vom Gesetz her! Jetzt wird aber mal wieder der Täter zum Opfer gemacht.
Die Frage ist doch: wie bringt man solchen Baunausen ein für allemal bei, dass ein Privatparkplatz nicht für die Öffentlichkeit gedacht ist - und ich finde es legitim, ihm einen Findling hinters Auto zu schleifen! Und wers dann immer noch nicht begreift, steht halt mal ohne Luft im Reifen da. Es gibt Leute, die erreicht man nicht mit freundlichen Hinweise und Bitten, aber mit sowas bestimmt 😉
Grüße,
Eric