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Privatleasing Angebot gut oder schlecht

Themenstarteram 26. April 2013 um 14:21

Hallo zusammen,

ich habe ein Privatleasing angebot von meinem Händler bekommen.

Listenpreis 36910

Keine Anzahlung, Winterreifen dabei, keine Überführung

Ich zahle 12 Monate 375 Euro -> 4500

Nach den 12 Monaten kann ich das Auto für 25500 übernehmen.

Gesamtpreis also 30000.

Das Problem das oft beim Leasen entsteht bei der Rückgabe habe ich

nicht, da ich das Auto übernehmen will.

Eigentlich wollt ich das Auto direkt kaufen, aber nach mehreren Angebote

bei unterschiedlichen Autohäusern war 33500 Euro das beste Angebot.

Ich spar somit 3500.

Hab ich Probleme übersehen?

Beste Antwort im Thema
am 27. April 2013 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von Silvester_

 

Aus meiner Sicht, ist der Haken, dass Du 1.500€ mehr zahlst als bei einem Kauf.

Kontakt zum Händler wäre mir das nie Wert. Wofür?

Der TE schrieb, dass Kaufangebote anderer Händler 3.500 € höher lagen, er demnach diesen Betrag spart.

Die 1.500 € Mehrpreis, die Du anführst, beziehen sich auf den Vergleich mit einem Online-Vermittler. Diese 1.500 € Differenz relativieren sich mitunter. Durch den später fälligen Kaufpreis beim örtlichen Händlerentsteht ein nennenswerter Zinsgewinn und wenn das Fahrzeug des Online-Vermittlers 600 km weit weg ist, gehen nochmal 1 - 2 Tage drauf plus Fahrt- und evtl. Übernachtungskosten.

Wenn ausschließlich das günstigste Angebot zählen würde, könnten sich die Online-Vermittler kaum noch vor Aufträgen retten. Wenn man aber deren Bilanzen ansieht, bleibt das immer noch relativ übersichtlich.

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

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Listenpreis 36910 plus Winterreifen plus Überführung kostenlos und du musst das Auto quasi erst nach einem Jahr bezahlen, dann aber nur 30000?!? Wie soll das denn gehten? Was ist das für ein Auto? Müsste ein Modell sein, auf das es mindestens 30% Rabatt gibt...

Probleme: Vielleicht bekommst du das Auto nicht zum genannten Übernahmepreis, wenn das Jahr um ist.

Andreas

Themenstarteram 26. April 2013 um 18:34

Ist ein Seat Alhambra für den es inzwischen bis zu 27% Rabatt gibt. Bei einem

Online Händler hätte ich das gleiche Auto mit gleichen Konditionen für 28500 Euro

bekommen. Also ist das nichtmal das beste Angebot.

Aber ich wollte einen Ansprechpartner vor Ort.

Der Händer (offizieller SEAT Händler) hat mir das gute Angebot so erklärt:

Er muss bei Seat eine bestimmte Anzahl an Leasingwagen abnehmen, die er

normalerweise an seine Mitarbeiter abgibt. Diese fahren diese dann ein Jahr und

er hat somit dann Jahreswagen.

Da er sein Kontigent noch nicht geleert hat, muss er den Wagen loswerden. Und ich

wäre der Glückliche.

Der Übernahmepreis nach einem Jahr hab ich schriftlich bestätigt bekommen.

Aber ich hab eben auch dieses Unbehagen, da muß doch ein Haken sein, aber ich

entdecke den Haken nicht. Kann noch nicht ganz an mein Glück glauben.

am 26. April 2013 um 18:56

Andienungsrecht

 

Bei einem Teilamortisationsvertrag bildet nur ein Teil der Investitionskosten die kalkulatorische Grundlage für die Ermittlung der Leasingzahlungen. Demzufolge wird auch nur ein Teil der Investitionskosten amortisiert. Kalkulatorisch bleibt ein Restwert offen.

Zur Abdeckung des Restwertes wird bereits bei Abschluss des Teilamortisationsvertrages ein Andienungsrecht des Leasing-Gebers gegenüber dem Leasing-Nehmer vereinbart. D.h. der Leasing-Nehmer ist zum Kauf des Leasing-Objektes – zum vereinbarten Restwert – verpflichtet, sofern die Leasing-Gesellschaft von ihrem Andienungsrecht Gebrauch macht.

Der Leasing-Nehmer hingegen hat keinen Anspruch darauf, den Leasinggegenstand zu erwerben. Der Leasing-Geber kann das Leasing-Objekt anderweitig veräußern.

am 26. April 2013 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Andienungsrecht

Bei einem Teilamortisationsvertrag bildet nur ein Teil der Investitionskosten die kalkulatorische Grundlage für die Ermittlung der Leasingzahlungen. Demzufolge wird auch nur ein Teil der Investitionskosten amortisiert. Kalkulatorisch bleibt ein Restwert offen.

Zur Abdeckung des Restwertes wird bereits bei Abschluss des Teilamortisationsvertrages ein Andienungsrecht des Leasing-Gebers gegenüber dem Leasing-Nehmer vereinbart. D.h. der Leasing-Nehmer ist zum Kauf des Leasing-Objektes – zum vereinbarten Restwert – verpflichtet, sofern die Leasing-Gesellschaft von ihrem Andienungsrecht Gebrauch macht.

Der Leasing-Nehmer hingegen hat keinen Anspruch darauf, den Leasinggegenstand zu erwerben. Der Leasing-Geber kann das Leasing-Objekt anderweitig veräußern.

Zu welchem Zweck Du das obige gepostet hast, erschließt sich mir nicht.

Es gibt durchaus Fälle - wie vom TE geschrieben - wo die Übernahme des Fahrzeugs zu einem bestimmten Termin und Preis vereinbart wird. Auch wenn landläufig dann vom Leasing gesprochen wird, ist die vom Begriff her eher ein Mietkauf.

Wenn der TE das so haben will und der Händler ihm dies zusichert - wo ist das Problem?

Kaufmännisch läuft dies in den meisten Fällen so ab, dass der Händler das Fahrzeug von der Leasinggesellschaft erwirbt und an den bisherigen Leasingnehmer weiterverkauft. Damit wird umgangen, dass die Leasingbank in der Gewährleistungspflicht ist.

Gruß

Der Chaosmanager

am 26. April 2013 um 19:37

Es könnte der mögliche Haken sein den der TE noch nicht entdeckt hat er hat selbst geschrieben das er den Wagen übernehmen kann  ;) Dazu hilft nur den Vertrag genauestens zu lesen

 

http://...asing-richtig-vergleichen.de/...bsicherung-fuer-den-restwert

 

am 26. April 2013 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Es könnte der mögliche Haken sein den der TE noch nicht entdeckt hat er hat selbst geschrieben das er den Wagen übernehmen kann  ;) Dazu hilft nur den Vertrag genauestens zu lesen

Da hast Du den wichtigsten Hinweise gegeben: Man sollte jeden Vertrag, den man unterschreibt, vor der Unterzeichnung genau durchlesen. Mich wundern immer wieder Fragestellungen, bei denen offensichtlich ist, dass der Fragende seinen eigenen Vertrag nicht kennt.

In den Fällen, wo ich in der Vergangenheit (ist schon ziemlich lange her) vereinbart habe, den Wagen nach Leasingende zu übernehmen, habe ich dies in einem separaten Vertrag mit dem Händler geregelt. Dann ist es nämlich kein Andienungsrecht, das man mit der Leasingbank vereinbart hat, sondern umgekehrt eine den Händler bindende käufliche Übernahme. Da der Händler eh das Vorkaufsrecht gegenüber der Leasinggesellschaft hat, halte ich dies für die Lösung, die am praktikabelsten ist.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 26. April 2013 um 21:30

Und eben genau diese spätere Übernahme habe ich in einem zweiten

Schriftstück mit dem Händler vereinbart. Dort steht das ich den Wagen

nach Ablauf des Leasing zu dem Preis von 25500 bekomme.

Somit gibt es für mich keinen Haken!

am 27. April 2013 um 9:34

Zitat:

Aber ich hab eben auch dieses Unbehagen, da muß doch ein Haken sein, aber ich

entdecke den Haken nicht. Kann noch nicht ganz an mein Glück glauben.

Aus meiner Sicht, ist der Haken, dass Du 1.500€ mehr zahlst als bei einem Kauf.

Kontakt zum Händler wäre mir das nie Wert. Wofür?

Und glücklich ist aus meiner Sicht nur der Händler. Sein Kontingent an Leasingwagen reduziert sich.

am 27. April 2013 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von Silvester_

 

Aus meiner Sicht, ist der Haken, dass Du 1.500€ mehr zahlst als bei einem Kauf.

Kontakt zum Händler wäre mir das nie Wert. Wofür?

Der TE schrieb, dass Kaufangebote anderer Händler 3.500 € höher lagen, er demnach diesen Betrag spart.

Die 1.500 € Mehrpreis, die Du anführst, beziehen sich auf den Vergleich mit einem Online-Vermittler. Diese 1.500 € Differenz relativieren sich mitunter. Durch den später fälligen Kaufpreis beim örtlichen Händlerentsteht ein nennenswerter Zinsgewinn und wenn das Fahrzeug des Online-Vermittlers 600 km weit weg ist, gehen nochmal 1 - 2 Tage drauf plus Fahrt- und evtl. Übernachtungskosten.

Wenn ausschließlich das günstigste Angebot zählen würde, könnten sich die Online-Vermittler kaum noch vor Aufträgen retten. Wenn man aber deren Bilanzen ansieht, bleibt das immer noch relativ übersichtlich.

Gruß

Der Chaosmanager

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Silvester_

Zitat:

Aber ich hab eben auch dieses Unbehagen, da muß doch ein Haken sein, aber ich

entdecke den Haken nicht. Kann noch nicht ganz an mein Glück glauben.

Aus meiner Sicht, ist der Haken, dass Du 1.500€ mehr zahlst als bei einem Kauf.

Kontakt zum Händler wäre mir das nie Wert. Wofür?

Und glücklich ist aus meiner Sicht nur der Händler. Sein Kontingent an Leasingwagen reduziert sich.

Geile Rechnung. Bist du ein Milchmädchen? :D

Andreas

am 28. April 2013 um 13:13

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Geile Rechnung. Bist du ein Milchmädchen? :D

Andreas

Soll ich nächstes Mal eine Excel Tabelle anhängen? Meinem knappen Text sollte eigentlich zu entnehmen sein, dass der Online Händler das Leasing Angebot um 1500€ schlägt.

Ich gehe davon aus, dass der TE Ersteller alle Kosten beim Angebot des Online Händlers mit berücksichtigt hat -> somit auch eventuell anfallende Kosten für Abholung.

Und noch einmal -> 1500€ wäre ist es mir nicht Wert, dies Geschäft bei einem Händler vor Ort abzuwickeln.

Hier hat jeder seine individuelle Schwelle, welchen Mehrpreis er bei einem Kauf vor Ort bzw. beim späteren Servicebetrieb zu zahlen bereit ist.

Manche sehen nur den reinen Kauf, andere bewerten das "Drumherum" eben höher; sie gehen später von einem größeren Entgegenkommen des Händlers aus bei optionalen Leistungen.

Selbst wenn er den Wagen nicht nach den 12 Monaten zum festgehaltenen Preis bekommt,dann hat er immer noch 1 Jahr lang für 375.- im Monat einen Neuwagen Seat Alhambra gefahren

Zinsen bekommt man im Augenblick ja nicht gerade viel.Das reicht vielleicht gerade für eine Monatsrate

375.- ist doch sicher nicht zu viel für so ein Fahrzeug,oder ?

Nachteil dabei ist sicher der Eintrag der Leasinggeselllschaft in der Zulassungsbescheinigung.

Also 2 Hand bei einem späteren Verkauf.

Ist das nicht sogar gewerbliche Nutzung die angegeben werden muß?

am 28. April 2013 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Nachteil dabei ist sicher der Eintrag der Leasinggeselllschaft in der Zulassungsbescheinigung.

Also 2 Hand bei einem späteren Verkauf.

???

Ich weiß nicht wie Du darauf kommst, dass bei Leasing die Leasinggesellschaft ale Halter eingetragen wird?

Ich lease seit über 20 Jahren und in allen Fällen war ich als Halter in der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Wahrscheinlich verwechselst Du da irgendwas ...

Gruß

Der Chaosmanager

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