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Privathaftpflicht zahlt nicht Betrag vom Kostenvoranschlag

Themenstarteram 19. September 2019 um 20:10

Liebes Forum,

meiner Freundin hat jemand mit einem Einkaufswagen eine schöne Beule mit tiefen Kratzern in die Tür gefahren. Glücklicherweise hat sie es gesehen und der Verursacher hat bereits seine Privathaftpflicht informiert. Der Bitte einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, sind wir nachgekommen. Ein Schaden in Höhe von fast 1500€ (ohne MwSt) ist demnach laut Skoda entstanden!

Nun haben wir gestern ein Schreiben der Versicherung erhalten, in dem man uns eine Werkstatt in der Nähe nennt, die den Schaden für 1000€ repariert! Man wäre nicht bereit die Kosten von Skoda zu tragen, da wir verpflichtet sind einen günstigen Marktpreis herauszufinden. Die 1000€ für die Reparatur erstatten Sie uns hingegen. Da der Rapid meiner Freundin jedoch noch bestens in Schuss ist und regelmäßig zum Skoda Service ist, möchten wir unsere Werkstatt des Vertrauens wählen!

Ich kenne es nur von Schäden, die von einem anderen Kfz verursacht wurden und nicht von einer Privatperson. Da hat man m.E. das RECHT DER FREIEN WERKSTATTWAHL und dabei müsste in dem Fall die Versicherung den Skoda Kostenvoranschlag akzeptieren.

Wenn sie es nicht macht, könnte ich m.E. AUF DEREN KOSTEN einen GUTACHTER beauftragen und im Zweifelsfall sogar AUF DEREN KOSTEN einen ANWALT nehmen.

Ist dies dies bei einer Privathaftpflicht anders, oder gilt das selbe wie bei einem vom Kfz verursachten Schaden? Kann mir die Privathaftpflicht einfach die zu erstattenden Kosten kürzen, weil eine freie Werkstatt günstiger repariert als Skoda? Und habe ich dann zumindest das Recht auf deren Kosten einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen und mir auf deren Kosten anwaltliche Hilfe zu nehmen?

Vielen lieben Dank schon mal für Eure Hilfe!

Besten Gruß, Benno

Beste Antwort im Thema

Der einzige Unterschied besteht darin, dass man gegen die private HP als Geschädigter keinen Direktanspruch hat. Man muss also den Schädiger direkt in Anspruch nehmen und notfalls dessen Anspruch gegen die private HP im Wege der Zwangsvollstreckung pfänden und einbringen. Normalerweise zahlen die aber direkt nach der Klageerhebung gegen den versicherten Schädiger. Also ganz normal mit Anwalt und Gutachter loslegen, um der Verarscherei ein Ende zu bereiten.

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es landen doch nun wirklich die seltensten fälle vor gericht... es lässt sich doch ansonsten im vorfeld in der regel alles klären. wenn es soweit ist, kann man immer noch einen gutachter oder rechtsanwalt beauftragen!

gerade bei kleinen schäden bin ich persönlich der meinung, das ein gutachter und rechtsanwalt nur kostentreiber sind...

@ delle

Na, da hast Du aber einiges mächtig durcheinandergehauen...:D

edit: Jetzt paßts...

Zitat:

@ruessel79 schrieb am 20. September 2019 um 09:37:44 Uhr:

es landen doch nun wirklich die seltensten fälle vor gericht... es lässt sich doch ansonsten im vorfeld in der regel alles klären. wenn es soweit ist, kann man immer noch einen gutachter oder rechtsanwalt beauftragen!

gerade bei kleinen schäden bin ich persönlich der meinung, das ein gutachter und rechtsanwalt nur kostentreiber sind...

was du so alles weißt.............

Deine Meinung bleibt dir unbenommen, ist aber nicht von wesentlicher Bedeutung.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 20. September 2019 um 09:40:47 Uhr:

Na, da hast Du aber einiges mächtig durcheinandergehauen...:D

nö, hab ich mit Word geschrieben und dann Copy und Paste. Hat dan aber nicht so gefunzt, daher hier dann korrigiert :-)

Besser so ?

ohne eigenem Gutachter würden deutlich mehr Schäden vor Gericht landen

es landen auch (leider) immer noch so genug Fälle vor Gericht.

ruessel79 ... also mal wieder ein neuer acc. Schneide dir den Blinddarm selbst raus und geh erst dann zum Arzt, wenn die Fliegen die infizierte Wunde besiedelt haben. Das bringt Ersparnisse für die Versichertengemeinschaft in der Rentenversicherung.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. September 2019 um 09:42:43 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. September 2019 um 09:42:43 Uhr:

Besser so ?

Alles paletti...:)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. September 2019 um 09:44:47 Uhr:

ruessel79 ... also mal wieder ein neuer acc. Schneide dir den Blinddarm selbst raus und geh erst dann zum Arzt, wenn die Fliegen die infizierte Wunde besiedelt haben. Das bringt Ersparnisse für die Versichertengmeinschaft in der Rentenversicherung.

was hast du denn für ein problem? ich denke du musst mich verwechseln...

ist mein 1. account - nur so viel dazu

zum thema: hier geht es aber nicht um das schadenbild/reparaturweg an sich, sondern nur um die stundenverrechnungssätze, die abweichen!

bin doch auch der meinung, das die phv die stundenverrechnungssätze der markenwerkstatt bei reparatur zahlen muss!

also schaltet doch bitte wieder einen gang herunter!

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. September 2019 um 09:41:00 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 20. September 2019 um 09:41:00 Uhr:

Zitat:

@ruessel79 schrieb am 20. September 2019 um 09:37:44 Uhr:

es landen doch nun wirklich die seltensten fälle vor gericht... es lässt sich doch ansonsten im vorfeld in der regel alles klären. wenn es soweit ist, kann man immer noch einen gutachter oder rechtsanwalt beauftragen!

was du so alles weißt.............

Deine Meinung bleibt dir unbenommen, ist aber nicht von wesentlicher Bedeutung.

als mitarbeiter im bereich schaden einer grossen versicherungsgesellschaft traue ich mir oben genannte aussage schon zu, ja

Diese Selbsteinschätzung trügt. :)

Zitat:

@ruessel79 schrieb am 20. September 2019 um 10:12:59 Uhr:

als mitarbeiter im bereich schaden einer grossen versicherungsgesellschaft traue ich mir oben genannte aussage schon zu, ja

Das hättest Du nicht erwähnen brauchen.

Jeder nur halbwegs Fachkundige hat gemerkt, aus welcher Richtung der ganze Unsinn weht...

"als mitarbeiter im bereich schaden einer grossen versicherungsgesellschaft traue ich mir oben genannte aussage schon zu, ja"

So ergeben deine Aussagen, dass Gutachter und Anwalt nur Preistreiber sind, auch einen Sinn. Das sind sogar zwei sehr extreme Preistreiber - sie berechnen für ihre Tätigkeit nicht nur Geld, sondern sorgen auch dafür, dass der Geschädigte das bekommt, was ihm zusteht. Und nicht nur das, was der "großzügige" Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft für angemessen hält. Da der nicht anwaltlich beratene Geschädigte seine Rechte in den seltensten Fällen kennt, spart die Versicherung natürlich gewaltig - zu Gunsten der Gehälter und Boni?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. September 2019 um 10:41:11 Uhr:

 

So ergeben deine Aussagen, dass Gutachter und Anwalt nur Preistreiber sind, auch einen Sinn. Das sind sogar zwei sehr extreme Preistreiber - sie berechnen für ihre Tätigkeit nicht nur Geld, sondern sorgen auch dafür, dass der Geschädigte das bekommt, was ihm zusteht. Und nicht nur das, was der "großzügige" Sachbearbeiter der Versicherungsgesellschaft für angemessen hält. Da der nicht anwaltlich beratene Geschädigte seine Rechte in den seltensten Fällen kennt, spart die Versicherung natürlich gewaltig - zu Gunsten der Gehälter und Boni?

ach leute, mal ehrlich: ich wollte mit meinen posts niemanden auf den schlips treten.

ich bin lediglich der meinung, das bei KLEINEN schäden (wie hier z.b.) der kva erst mal völlig ausreicht.

und noch mal, es geht hier ja nicht um die korrektur des reparaturweges, sondern nur um den stundenverrechnungsatz!

bei grösseren schäden ists doch vollkommen ok und zum teil auch notwendig einen gutachter oder wenn schuldfrage nicht eindeutig ist einen rechtsanwalt hinzu zu ziehen!

es sind hier nur einzelfälle die zur sprache kommen, die nicht funktionieren. der ganze grosse rest wird in der regel sauber abgearbeitet und gezahlt.

bei geringer schadenhöhe: einreichung von belegen zur schadenhöhe + libis + na oder mw-kosten + auslagenpauschale, das kann man auch selbst noch hinbekommen oder mit hilfe seines aussendienstes

ach und mit preistreiber meine ich lediglich: gesamtausgaben für einen schadenfall!

es ist nicht gemeint, das gutachter oder rechtsanwälte zu viel geld für deren arbeit verlangen...

Lass es sein. Mit diesem bullshit kommst Du hier nicht durch. :)

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