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Privathaftpflicht zahlt nicht Betrag vom Kostenvoranschlag

Themenstarteram 19. September 2019 um 20:10

Liebes Forum,

meiner Freundin hat jemand mit einem Einkaufswagen eine schöne Beule mit tiefen Kratzern in die Tür gefahren. Glücklicherweise hat sie es gesehen und der Verursacher hat bereits seine Privathaftpflicht informiert. Der Bitte einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, sind wir nachgekommen. Ein Schaden in Höhe von fast 1500€ (ohne MwSt) ist demnach laut Skoda entstanden!

Nun haben wir gestern ein Schreiben der Versicherung erhalten, in dem man uns eine Werkstatt in der Nähe nennt, die den Schaden für 1000€ repariert! Man wäre nicht bereit die Kosten von Skoda zu tragen, da wir verpflichtet sind einen günstigen Marktpreis herauszufinden. Die 1000€ für die Reparatur erstatten Sie uns hingegen. Da der Rapid meiner Freundin jedoch noch bestens in Schuss ist und regelmäßig zum Skoda Service ist, möchten wir unsere Werkstatt des Vertrauens wählen!

Ich kenne es nur von Schäden, die von einem anderen Kfz verursacht wurden und nicht von einer Privatperson. Da hat man m.E. das RECHT DER FREIEN WERKSTATTWAHL und dabei müsste in dem Fall die Versicherung den Skoda Kostenvoranschlag akzeptieren.

Wenn sie es nicht macht, könnte ich m.E. AUF DEREN KOSTEN einen GUTACHTER beauftragen und im Zweifelsfall sogar AUF DEREN KOSTEN einen ANWALT nehmen.

Ist dies dies bei einer Privathaftpflicht anders, oder gilt das selbe wie bei einem vom Kfz verursachten Schaden? Kann mir die Privathaftpflicht einfach die zu erstattenden Kosten kürzen, weil eine freie Werkstatt günstiger repariert als Skoda? Und habe ich dann zumindest das Recht auf deren Kosten einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen und mir auf deren Kosten anwaltliche Hilfe zu nehmen?

Vielen lieben Dank schon mal für Eure Hilfe!

Besten Gruß, Benno

Beste Antwort im Thema

Der einzige Unterschied besteht darin, dass man gegen die private HP als Geschädigter keinen Direktanspruch hat. Man muss also den Schädiger direkt in Anspruch nehmen und notfalls dessen Anspruch gegen die private HP im Wege der Zwangsvollstreckung pfänden und einbringen. Normalerweise zahlen die aber direkt nach der Klageerhebung gegen den versicherten Schädiger. Also ganz normal mit Anwalt und Gutachter loslegen, um der Verarscherei ein Ende zu bereiten.

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am 23. September 2019 um 22:37

Zitat:

@PayDay schrieb am 23. September 2019 um 20:27:53 Uhr:

Zitat:

 

ach und mit preistreiber meine ich lediglich: gesamtausgaben für einen schadenfall!

es ist nicht gemeint, das gutachter oder rechtsanwälte zu viel geld für deren arbeit verlangen...

die versicherung hat zu 100% selbst schuld und eigentlich müßte sie gezwungen sein, das aus ner eigenen portokassen bezahlen zu müssen, anstatt das über beitragserhöhungen auf alle abzuwälzen.

er wollte 1500€ haben, weil seine werkstatt das halt haben will. versicherung meint, den geschädigten verarschen zu wollen und bietet 1000€. sind wir hier auf nen basar oder was?

SÄMMTLICHE kosten die nun durch anwälte, gerichte, gutachter und co enstehen, gehen ganz alleine auf eigene kosten der versicherung. eigentlich müßten versicherungen auch 80€ die stunde für die arbeit der geschädigten zahlen, damit diese systemathische verarschung ein ende hat. solange man aber als opfer maximal! sein recht bekommen kann, kann man ihn natürlich vorher immer weniger anbieten.

die versicherungen treiben ihre kosten einfach nur selber und absichtlich hoch. wahrscheinlich lohnt es sich aber, die leute zu verarschen. deshalb wird hier auch immer empfohlen, zum anwalt zu gehen. denn die versicherungen verarschen im grunde jeden geschädigten.

Ganz genau so sieht es aus.

Die versuchen doch jeden € einzusparen und die Leute zu verarschen wo es nur geht. Ab und an bekommen sie halt mal einen der es nicht mit sich machen lässt.

Die meisten scheuen halt den Gang zum Anwalt und den damit verbundenen Aufwand und evtl. Ärger. An solchen Leuten "verdienen" die Versicherungen halt gut.

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