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Privater Parkplatz

Themenstarteram 13. August 2016 um 16:15

Zu meiner Wohnung gehören 2 Parkplätze, die oft von fremden Nutzern belegt sind.

Die beiden Parkplätze sind eindeutig als private Parkplätze durch ein Schild an der Hauswand gekennzeichnet.

Jedes mal kann ich mit meinem Anhänger in der Gegend herum fahren und krampfhaft irgendwo eine Lücke suchen, manchmal auch im Halteverbot.

Es ist einfach ärgerlich. Wie kann ich mich verhalten , denn die Polizei wird unter Hinweis auf Privatgelände nichts unternehmen.

Gruß Aspergius

Beste Antwort im Thema

Sowas hier anbringen. KLICK

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Auch Menschen mit anderer / doppelter Nationalität neigen dazu. Ist nur eine Frage des Themas.

Ein Kette davor würde ich schon mal 99 Prozent der Falschparker abschrecken. Muss ja nicht unbedingt abschließbar sein.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 13. August 2016 um 18:18:47 Uhr:

Sowas hier anbringen. KLICK

Lieber einen überfahrbaren Pfosten:

https://www.youtube.com/watch?v=_MAY14E06ew

Den muss er nicht erst umklappen. Er sollte wohl nur so kurz sein, dass er sich hinterm Auto wieder aufstellt und sich beim ausparken nicht am Unterboden verkantet.

Such mal nach "Flexipfosten". :)

Zitat:

@Golfinator schrieb am 13. August 2016 um 19:42:32 Uhr:

Ich würde erstmal wenn es regelmäßig die selben sind einen sachlichen Zettel hinter die Scheibenwischer legen. Man muss nicht immer gleich sofort abeschleppen lassen oder zum Anwalt rennen (letzteres ist typisch deutsch!).

Dann lieber typisch deutsch handeln. Wer fremde Parkplätze missbraucht, ist in der Regel ein Ignorant und denen tut sowas gut.

Ein Foto von der Gesamtsituation wäre sehr hilfreich, ansonsten einfach Auto quer davor stellen und warten, wer Probleme beim Wegfahren hat.

Statt eines fest installierten klappbaren Pfostens, tut es sehr oft auch ein Absperrhütchen oder Pflanzstein. An diesen bringt man nochmal das Schild: Privat Parkplatz, Parken Verboten an und stellt ihn mitten auf den Parkplatz. Jetzt muss jemand der dort Parken will, erst aussteigen und das Ding entfernen. Nachteil: Man selbst muss das auch machen.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 14. August 2016 um 13:54:00 Uhr:

Ein Foto von der Gesamtsituation wäre sehr hilfreich, ansonsten einfach Auto quer davor stellen und warten, wer Probleme beim Wegfahren hat.

Würde ich unterlassen. Das kann ganz böse nach hinten losgehen.

am 14. August 2016 um 15:11

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 14. August 2016 um 16:43:37 Uhr:

Zitat:

@ttru74 schrieb am 14. August 2016 um 13:54:00 Uhr:

Ein Foto von der Gesamtsituation wäre sehr hilfreich, ansonsten einfach Auto quer davor stellen und warten, wer Probleme beim Wegfahren hat.

Würde ich unterlassen. Das kann ganz böse nach hinten losgehen.

Na, hoffentlich.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. August 2016 um 18:38:53 Uhr:

Die Ventile locker drehen und Luft aus allen Reifen lassen, wäre auch eine straflose Variante (ist offensichtlich und beschädigt wohl auch nichts). Aber dann steht der Rost ja noch länger im Weg.

Hallo,

Du solltest Dich aber bei so was nicht erwischen lassen, denn das ist Sachbeschädigung. Ein einmal plattgestandener Reifen läuft nie mehr richtig rund und muss ersetzt werden.

 

Grüße,

diezge

am 14. August 2016 um 20:46

Es sind doch Ferien - da kommen schon mal solche Fantasien.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 14. August 2016 um 13:54:00 Uhr:

Ein Foto von der Gesamtsituation wäre sehr hilfreich, ansonsten einfach Auto quer davor stellen und warten, wer Probleme beim Wegfahren hat.

Aber nur, wenn man einen Zettel mit der eigenen Telefonnummer am Auto hat und dann auch wirklich schnell zur Stelle ist. Das würde vermutlich nicht gleich zum Straftatvorwurf führen.

Nee, ernsthaft: Die erste Stufe sollte immer ein Zettel sein, der dem fremden Fahrzeugführer in angemessen höflichen Worten sein Fehlverhalten erklärt. Man glaubt ja gar nicht, mit was für Fehlvorstellungen oder Blindheiten die Leute durch die Gegend laufen/fahren, ohne es böse zu meinen.

Das ergänzt man ebenso höflich mit der Bemerkung, dass im Wiederholungsfall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgefordert wird. Am Ende steht dann die eigene Adresse und das Angebot, gern persönlich darüber zu sprechen. (Nee, muss nicht. Kommt aber meist gut.)

Solche Zettel kann man mehrmals ausdrucken und immer im Handschuhfach bereitlegen, falls man mal wieder nach hause kommt und so ein Ignorantenblech auf dem Privatparkplatz hockt.

Der Zettel hilft dem TE in der Situation, dass er selbst nicht auf seinen Parkplatz kommt, weil der von Fremdparkern blockiert wird ... nix. Leider. Da bleibt ihm nur das Abschleppen mit der Forderungsabtretungsvariante, um eine schnelle Lösung zu haben. Klappbügel oder -pfosten oder eben eine Kette haben alle den Nachteil der zusätzlichen Bewegung .... im Normalfall aber eigentlich nicht weiter schlimm ;)

Themenstarteram 17. August 2016 um 13:38

Die Parkplätze gehören zu einer Eigentumswohnung und sind leicht und einladend über einen Gehsteig erreichbar.

An der Hauswand hängt ein großes Schild "Privatparkpatz"

Anbringen von Pfosten oder Bügeln zum Verhindern von Falschparkern ist nicht möglich, weil die Gemeinschaft das nicht will. Leider bin ich der meist Betroffene, das meine Parkplätze ganz vorne liegen.

Zuparken (evtl. Nötigung) oder einfach Abschleppen ist meines Wissens nicht zulässig, wenn man nicht auf den Kosten sitzen bleiben will. Und ob Luft ablassen nicht eine Strafe nach sich zieht, da bin ich mir auch nicht sicher.

Bis jetzt haben wir immer Zettel an die Windschutzscheibe geheftet. Aber es nützt nur begrenzt etwas. Der ruf nach der Polizei ist nicht weiterführend, denn es ist Privatgelände.

Die Frage war, wie kann ich legal gegen die Falschparker vorgehen. Wie kann ich einen "Schaden" geltend machen, nachdem ich eine zivilrechtliche Anzeige über einen Rechtsanwalt mache? Da ich nicht mehr arbeite, passiert doch alles in meiner Freizeit und ich kann keinen Lohnausfall oder derartiges geltend machen.

Hat jemand damit Erfahrungen?

Ein Zusatzschild mit "Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt" hängt aber nicht?

Vielleicht gehst Du einfach mal zum Anwalt und besprichst das mit dem Rahmenvertrag zum Abschleppen gegen Abtretung der Ansprüche. Mehr als es Dir zu sagen, kann man ja nicht.

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