Privater autokauf Getriebeschaden Geld zurück?
Hallo!
Ich habe letzte Woche all mein Geld für einen Autokauf ausgegeben. Es handelt sich um einen Mercedes Mercedes A-Klasse 168 A140 (1998) / 115 777 Kilometer / Tüv bis Juni 2013 / zwei Vorbesitzer / 1650 Euro.
Wir haben vor Kauf das Auto zu zweit besichtigt bzw. 10 Minuten Probe gefahren. Ein KFZ-Werkstattsbesitzer hat uns im Auftrag des Besitzers das Auto gezeigt und den Vertrag unterschrieben. Dabei hat er bei der Unterschrift vergessen zu schreiben i.A.v. !? Er versicherte uns mündlich, dass der Wagen keine weiteren Mängel hat und auch der wirkliche Besitzer versicherte uns per Email, dass der Wagen noch eine Weile halten wird.
Der Vertrag ist ein einseitiger ADAC Kaufvertrag für den privaten Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, der eine Sachmängelhaftung ausschließt. Er enthält allerdings keine explizite Erwähnung „gekauft wie gesehen“ und keine Angaben zu irgendwelchen Beschädigungen. Die letzte im Checkheft eingetragene Reparatur liegt bei Kilometer 91 000 und betrifft die Bremsen.
Gleich nach dem Kauf habe ich ein leichtes Schleifen wahrgenommen. In der Mercedes-Werkstatt, in der ich das Problem untersuchen ließ und auch das Öl wechselte, sagte man mir nun, dass das „Getriebe mangelhaft ist und der Wagen nicht mehr lange funktionsfähig“. Nun ist ein Getriebewechsel notwendig, der den Kaufpreis des Wagens übersteigt…
Nun meine Frage: Wo stehe ich rechtlich? Kann ich den Wagen zurückgeben und mein Geld zurück verlangen? Das Getriebe war ja anscheinend schon bei Verkauf mangelhaft und ich bin bisher nur 250 Kilometer gefahren…
Da ich momentan pleite bin würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand sagt, wie ich vorgehen soll, um möglichst wenig Geld zu verlieren!
Beste Antwort im Thema
Wenn man ne RSV ohne SB hat, kann man sein Glück trotzdem probieren, vielleicht nimmt der Verkäufer den Wagen mit ein wenig Anwaltlichem Druck zurück. Und wenn man bei der ersten Fahrt schon ein seltsames Geräusch hört und die Werkstatt einen Getriebeschaden diagnostiziert, den die verkaufende Werkstatt nicht erwähnt hat, fällt schon die Vermutung nahe, dass man davon gewusst hat.
Moralisch gesehen ist es einfach sch*** ein Auto zu verkaufen und einen schwerwiegenden Mangel zu verheimlichen, man will ja auch nicht, dass das einem selber passiert. Wenn ich ein Auto verkaufe, schreibe ich auch den kleinsten Mangel der mir bekannt ist in die Anzeige. Man will zwar Geld verdienen, aber nicht auf Kosten Anderer. Meine Meinung.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zora_darko
Danke für die Antwort!Nun, leider ist der "Händler" gar kein "Händler" sondern nur der Besitzer der Werkstatt, in der der Wagen in den letzten Jahren in Stand gehalten wurde. Ich schätze mal, dass der Besitzer, (dessen Mail und der Name im Fahrzeugschein übereinstimmen) einfach aus Bequemlichkeit den Wagen über die Werkstatt verkaufen hat lassen. Wer hat schon Lust einen abgemeldeten Gebrauchtwagen zu verkaufen, da hat man nur immer das Hin und Her mit dem Kurzzeitkennzch. ....
Ob der "Vermittler" Händler oder Werkstattbesitzer ist, spielt keine Rolle. Er ist auf jeden Fall Gewerbetreibender und kein Privatmann. Damit gelten für ihn andere gesetzliche Vorschriften als für den privaten Vorbesitzer.
Daher ist es wichtig zu klären, ob der Werkstattbesitzer als Verkäufer oder als Vermittler anzusehen ist.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Ob der "Vermittler" Händler oder Werkstattbesitzer ist, spielt keine Rolle. Er ist auf jeden Fall Gewerbetreibender und kein Privatmann. Damit gelten für ihn andere gesetzliche Vorschriften als für den privaten Vorbesitzer.Zitat:
Original geschrieben von zora_darko
Danke für die Antwort!Nun, leider ist der "Händler" gar kein "Händler" sondern nur der Besitzer der Werkstatt, in der der Wagen in den letzten Jahren in Stand gehalten wurde. Ich schätze mal, dass der Besitzer, (dessen Mail und der Name im Fahrzeugschein übereinstimmen) einfach aus Bequemlichkeit den Wagen über die Werkstatt verkaufen hat lassen. Wer hat schon Lust einen abgemeldeten Gebrauchtwagen zu verkaufen, da hat man nur immer das Hin und Her mit dem Kurzzeitkennzch. ....
Daher ist es wichtig zu klären, ob der Werkstattbesitzer als Verkäufer oder als Vermittler anzusehen ist.O.
Aber wie finde ich denn heraus, ob er Verkäufer oder Vermittler ist?
Zitat:
Original geschrieben von zora_darko
Aber wie finde ich denn heraus, ob er Verkäufer oder Vermittler ist?
Schau in Deine Privaten Nachrichten bei Motor Talk.
O.
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Du hast doch im Eingangstext folgendes geschrieben:Zitat:
Original geschrieben von zora_darko
Aber wie finde ich das heraus?
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
Natürlich fragt man sich als im Autohandel erfahrener Erdenbürger, wie jemand so eine Behauptung aufstellen kann, zumal in dieser Preisklasse, wo die Grenze zum Schrott hauchdünn ist.Zitat:
Original geschrieben von zora_darko
....und auch der wirkliche Besitzer versicherte uns per Email, dass der Wagen noch eine Weile halten wird.Dieser Mensch, mit dem der Mailkontakt bestand, steht der auch im Fahrzeugbrief? Bei 2 Besitzern aus ´98 bekommt man entweder den alten Kfz-Brief, wo bis zu fünf Halter eingetragen werden können, oder man hat den neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II), wo der Halter eingetragern ist und unter Vorbesitzer eine 1 steht.
Selber glaube ich weder an die Kilometer, noch an die Vorbesitzeranzahl noch an irgendeinen Privatverkauf. Ist aber nur so ein Bauchgefühl...
Also der Besitzer, mit dem ich zuvor Mailkontakt hatte steht auch im Fahrzeugbrief...
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Und wie ging die Geschichte nun aus? Ich finde es nicht schön, hier rum zu jammern, aber wenn das Problem gelöst ist keine Verantwortung mehr ggü. dem Forum zu verspüren.
Ein Forum ist eine Wissensdatenbank, über die man auch zB via Google reinschaut um ein oft eiliges Problem zu lösen. Da ärgert es dann schon hier angeknabberte Kekse vorzufinden!
..tjo, wie so oft..
mann holt sich Rat, Hilfe, whatever, aber bedankt oder das Ergebniss mitzuteilen,
wird dann schnell vergessen 🙁
Grüße
Ihr Leichenschänder 🙂
2 Minuten meines Lebens verschwendet 🙂
Edit
War ja hundealt.
Was heißt alt? Das BGB ist von 1898 und gilt auch noch immer!! OK mit Änderungen ...
Im Internet gibt es kein Alter nach dem Datum - allenfalls nach der Aktualität. Die ist aber - siehe oben - bei Rechtsbezug unerheblich, außer das §§ wurde geändert...
Ich hatte mehr dazu geschrieben, aber editiert, da Thema nach 3 Jahren nicht mehr aktuell.
Zitat:
@Till Wollheim schrieb am 4. Juli 2015 um 13:23:04 Uhr:
Was heißt alt? Das BGB ist von 1898 und gilt auch noch immer!! OK mit Änderungen ...Im Internet gibt es kein Alter nach dem Datum - allenfalls nach der Aktualität. Die ist aber - siehe oben - bei Rechtsbezug unerheblich, außer das §§ wurde geändert...
Das ist eben nicht wahr! Das Thema ist juristisch und nachdem das BGB uneingeschränkt weiter gilt auch völlig aktuell!
Ich frag mich, warum die ganzen Praragraphen-Fans hier nicht Jura studieren 🙂
Mal ernsthaft 🙂
Dann gäb es ja unzählige unfähige Anwälte mehr.
Zitat:
@Peperonitoni schrieb am 4. Juli 2015 um 16:21:38 Uhr:
Ich frag mich, warum die ganzen Praragraphen-Fans hier nicht Jura studieren 🙂
Mal ernsthaft 🙂
Bleib doch in Deinem Glauben.
Der Karren wird längst in der Presse sein oder in Afrika.
Zitat:
@Till Wollheim schrieb am 4. Juli 2015 um 14:29:21 Uhr:
Das ist eben nicht wahr! Das Thema ist juristisch und nachdem das BGB uneingeschränkt weiter gilt auch völlig aktuell!
Tatsache ist, das der Einbau eines Ersatzgetriebes aus einem Schlachtfahrzeug für einige Zeitgenossen das Normalste der Welt ist und andere Zeitgenossen daraus einen Staatsakt konstruieren. Von daher... 😉