Privater autokauf Getriebeschaden Geld zurück?

Hallo!

Ich habe letzte Woche all mein Geld für einen Autokauf ausgegeben. Es handelt sich um einen Mercedes Mercedes A-Klasse 168 A140 (1998) / 115 777 Kilometer / Tüv bis Juni 2013 / zwei Vorbesitzer / 1650 Euro.
Wir haben vor Kauf das Auto zu zweit besichtigt bzw. 10 Minuten Probe gefahren. Ein KFZ-Werkstattsbesitzer hat uns im Auftrag des Besitzers das Auto gezeigt und den Vertrag unterschrieben. Dabei hat er bei der Unterschrift vergessen zu schreiben i.A.v. !? Er versicherte uns mündlich, dass der Wagen keine weiteren Mängel hat und auch der wirkliche Besitzer versicherte uns per Email, dass der Wagen noch eine Weile halten wird.
Der Vertrag ist ein einseitiger ADAC Kaufvertrag für den privaten Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, der eine Sachmängelhaftung ausschließt. Er enthält allerdings keine explizite Erwähnung „gekauft wie gesehen“ und keine Angaben zu irgendwelchen Beschädigungen. Die letzte im Checkheft eingetragene Reparatur liegt bei Kilometer 91 000 und betrifft die Bremsen.
Gleich nach dem Kauf habe ich ein leichtes Schleifen wahrgenommen. In der Mercedes-Werkstatt, in der ich das Problem untersuchen ließ und auch das Öl wechselte, sagte man mir nun, dass das „Getriebe mangelhaft ist und der Wagen nicht mehr lange funktionsfähig“. Nun ist ein Getriebewechsel notwendig, der den Kaufpreis des Wagens übersteigt…
Nun meine Frage: Wo stehe ich rechtlich? Kann ich den Wagen zurückgeben und mein Geld zurück verlangen? Das Getriebe war ja anscheinend schon bei Verkauf mangelhaft und ich bin bisher nur 250 Kilometer gefahren…
Da ich momentan pleite bin würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand sagt, wie ich vorgehen soll, um möglichst wenig Geld zu verlieren!

Beste Antwort im Thema

Wenn man ne RSV ohne SB hat, kann man sein Glück trotzdem probieren, vielleicht nimmt der Verkäufer den Wagen mit ein wenig Anwaltlichem Druck zurück. Und wenn man bei der ersten Fahrt schon ein seltsames Geräusch hört und die Werkstatt einen Getriebeschaden diagnostiziert, den die verkaufende Werkstatt nicht erwähnt hat, fällt schon die Vermutung nahe, dass man davon gewusst hat.

Moralisch gesehen ist es einfach sch*** ein Auto zu verkaufen und einen schwerwiegenden Mangel zu verheimlichen, man will ja auch nicht, dass das einem selber passiert. Wenn ich ein Auto verkaufe, schreibe ich auch den kleinsten Mangel der mir bekannt ist in die Anzeige. Man will zwar Geld verdienen, aber nicht auf Kosten Anderer. Meine Meinung.

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Zitat:

Original geschrieben von zora_darko


Aber könnte ich nicht vielleicht beim eigentlichen Verkäufer per Email (ich habe nur Postadresse und Email) mal nachtasten, ob er evt. so ein merkwürdiges leichtes Schleifgeräusch schonmal wahrgenommen hat?

Sicherlich, das könntest du. Aber die Antwort wird dir nicht viel weiterhelfen.

hast du mal versucht die Telefonnummer vom Vorbesitzer über die Adresse rauszufinden? Einfach mal anrufen und ihm die Sache schildern. evtl kommt ja was bei rum.

Die Aufrufe hier direkt und ohne den Versuch einer friedlichen Kommunikation mit dem Verkäufer sofort zum Anwalt zu rennen, finde ich komplett überzogen. Den Rechtsweg kann man immernoch gehen.

Und da du und auch deine Begleitung die Geräusche bei der Probefahrt, wo man ja besonders intensiv nach ungewöhnlichen Geräuschen sucht, nicht gehört habt, ist es möglich, dass die zu dem Zeitpunkt noch nicht da waren. So unwahrscheinlich es auch sein sollte. Es ist nicht unmöglich.

Oje, mein Problem ist einfach, dass ich kein Geld habe, das Auto aber dringend brauche. Kann ich es mit dem noch nicht ganz funktionsunfähigen Getriebe wieder verkaufen, möglichst für den gleichen Preis? oder sollte ich versuchen das Geld zurück zu bekommen?

Zitat:

Original geschrieben von zora_darko


Oje, mein Problem ist einfach, dass ich kein Geld habe, das Auto aber dringend brauche. Kann ich es mit dem noch nicht ganz funktionsunfähigen Getriebe wieder verkaufen, möglichst für den gleichen Preis? oder sollte ich versuchen das Geld zurück zu bekommen?

Wenn du den Getriebeschaden nicht angibst obwohl du davon weißt, so nennt man das arglistige Täuschung und du begibst dich in Teufels Küche.

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Zitat:

Original geschrieben von zora_darko


...oder sollte ich versuchen das Geld zurück zu bekommen?

Wenn der Verkäufer zustimmt, der beste Weg. Und dann bei dem Budget etwas passendes kaufen.

Lässt sich denn ein Auto, dass "schleift" (also voraussichtlich bald einen Getriebeschaden haben wird) in der Preisklasse überhaupt noch verkaufen?

Tue bitte keinem an was dir angetan wurde. Ne A Klasse mit beginnenden Getriebeschaden wirst du kaum zu dem Geld los.

Zeigt doch das Problem in Deutschland ganz deutlich. Wurde man selbst beschissen versucht man erst den Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen (und das zu Recht!!) und wenn das nicht klappt sich mit einem neuerlichen Beschiss aus der Affaire zu ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Zeigt doch das Problem in Deutschland ganz deutlich. Wurde man selbst beschissen versucht man erst den Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen (und das zu Recht!!) und wenn das nicht klappt sich mit einem neuerlichen Beschiss aus der Affaire zu ziehen.

Was ist daran bitte Beschiss, wenn er so ein Auto verkauft? Beschiss ist es erst, wenn er den Fehler absichtlich verschweigt, vorher nicht. Dass er das vorhat steht hier aber nirgends, also unterlasst doch bitte solche Unterstellungen.

Und so ein Auto bekommt man so auch verkauft, ggf. halt in den Export. Nur wird er wohl kaum noch den Kaufpreis bringen, aber das kann man erst wissen, wenn man ihn inseriert hat. Also einfach das Problem/den sich ankündigenden Getriebeschaden nennen und ab ins Internet mit der Karre.

Zunächst sollte herausgefunden werden, ob der Werkstattbesitzer tasächlich nur Vermittler war oder ob er doch Verkäfer war.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Zunächst sollte herausgefunden werden, ob der Werkstattbesitzer tasächlich nur Vermittler war oder ob er doch Verkäfer war.

O.

Aber wie finde ich das heraus?

Immernoch durch einen Anruf beim Vorbesitzer. Wenn der das so bestätigt, wirst du kaum jemals was anderes nachweisen können.

Zitat:

Original geschrieben von zora_darko



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Zunächst sollte herausgefunden werden, ob der Werkstattbesitzer tasächlich nur Vermittler war oder ob er doch Verkäfer war.

O.

Aber wie finde ich das heraus?

Du hast doch im Eingangstext folgendes geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von zora_darko


....und auch der wirkliche Besitzer versicherte uns per Email, dass der Wagen noch eine Weile halten wird.

Natürlich fragt man sich als im Autohandel erfahrener Erdenbürger, wie jemand so eine Behauptung aufstellen kann, zumal in dieser Preisklasse, wo die Grenze zum Schrott hauchdünn ist.

Dieser Mensch, mit dem der Mailkontakt bestand, steht der auch im Fahrzeugbrief? Bei 2 Besitzern aus ´98 bekommt man entweder den alten Kfz-Brief, wo bis zu fünf Halter eingetragen werden können, oder man hat den neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II), wo der Halter eingetragern ist und unter Vorbesitzer eine 1 steht.

Selber glaube ich weder an die Kilometer, noch an die Vorbesitzeranzahl noch an irgendeinen Privatverkauf. Ist aber nur so ein Bauchgefühl...

Zitat:

Original geschrieben von zora_darko



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Zunächst sollte herausgefunden werden, ob der Werkstattbesitzer tasächlich nur Vermittler war oder ob er doch Verkäfer war.

O.

Aber wie finde ich das heraus?

Ich habe Dir eine PN geschrieben.

Wenn für den Abschluss eines Vertrages nicht die  Schriftform vorgeschrieben ist, ist m.E. ein Vertrag auch dann gültig, wenn eine andere Person als der genannte Verkäufer unterschrieben hat.
Hier geht es um den Verkauf eines Fahrzeuges und da muss für die Wirksamkeit kein schriftlicher Vertrag gemacht werden. 

Der Unterzeichner hat die Folgen des Vertrages zu tragen; bin mir aber nicht sicher, inwieweit im vorliegend Fall, wo ein Händler unterzeichnet hat, dann eine Gewährleistung nicht mehr ausgeschlosen werden kann. Ist eine Sache für die Spezialisten. 

O.

Danke für die Antwort!

Nun, leider ist der "Händler" gar kein "Händler" sondern nur der Besitzer der Werkstatt, in der der Wagen in den letzten Jahren in Stand gehalten wurde. Ich schätze mal, dass der Besitzer, (dessen Mail und der Name im Fahrzeugschein übereinstimmen) einfach aus Bequemlichkeit den Wagen über die Werkstatt verkaufen hat lassen. Wer hat schon Lust einen abgemeldeten Gebrauchtwagen zu verkaufen, da hat man nur immer das Hin und Her mit dem Kurzzeitkennzch. ....

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