privater Autokauf - Betrug ?!
Hallo Leute, ich hoffe mir kann hier jemand Ratschläge oder seine eigene Erfahrung mitteilen...
meine Frau und ich haben folgendes Problem:
wir haben im März 2012 einen Seat Ibiza von Privat gekauft.
das Auto hatte laut Verkäufer einen Unfallschade vorne links,
der behoben wurde.
Der Unfall wurde auch so im Kaufvertrag festgehalten.
"Der Verkäufer garantiert
-das in der Zeit, in dem es sein Eigentum war,
lediglich ein Unfallschaden vorne links (Stoßstange,Scheinwerfer und Kotflügel) beschädigt waren und auch beseitigt wurden."
Das war uns bekannt und stellte auch kein Problem für uns dar...
leider hatten wir vor ein paar tagen das Problem dass das öl der servo-lenkung verschwunden ist.
der komplette Behälter (500ml) war leer.
eine Autowerkstatt sah auf den ersten blick keine Undichtigkeit.
als ich mich selbst unters Auto legte um nach Undichtigkeiten zu suchen,
habe ich gesehn das am Lenkgetriebe schon mal irgendetwas gemacht wurde, bzw es wurde nur eine Manschette entfernt und wieder mit einem kabelbinder befestigt, als ich die Manschette entfernt habe, hab ich das "böse" direkt vor augen gehabt =(
das Lenkgetriebe war undicht. und das nicht erst seit gestern =)
eigentlich wollte ich von meinem Vorbesitzer nur erfahren ob er damit in der Vergangenheit Probleme hatte... er war sich dessen nichts bewusst und meinte es könnte ja schon bei Erstbesitzer gewesen sein...
Er war sich also keine Beschädigung bewusst.
Soweit so gut.
also habe ich den Erstbesitzer kontaktiert...
eine ganz nette Dame die mir sehr entgegen kam...
sie erzählte mir das sie mit diesem Fahrzeug einen Unfall hatte.
allerdings so sehr,das ein Gutachter ihrer Versicherung nur noch einen totalschade feststellen konnte...
sie bekamm das Geld von ihrer Versicherung und das Auto ging zu ihrem autohändler zurück.
dort wurde es beschädigt an meinen Verkäufer verkauft, der es reparierte und mir verkauft hat.
rein optisch hat es keinerlei mängel aufzuweisen. sonst hätte ich es auch nicht gekauft,
aber es steht auch nirgens in meinem Kaufvertrag etwas von Totalschaden....
lediglich ein unfallschade wie oben beschrieben.
hat jemand einen Rat für mich ?
die erstbesitzerin wird mir die kommenden tagen die unterlagen ihrer Versicherung und gutachten zukommen lassen.
wie kann ich nun weiter vorgehen ?
kann ich den Verkäufer irgendwie haftbar machen ?
fakt: hatte ich gewusst das dieses Fahrzeug ein Totalschade ist,
wäre es für mich nie in frage gekommen.
schöne grüße und ein sonniges Wochenende...
Beste Antwort im Thema
Warum sollte ein Betrug vorliegen?
Totalschaden bedeutet lediglich, dass der Reparaturaufwand den Zeitwert übersteigt. Und über Alter, Kaufpreis usw sind hier überhaupt keine Angaben.
Wenn der Wagen schon ein paar Jahre alt ist, kann es gut sein, dass der angegebene Schaden einen Totalschaden dargestellt hat.
Das bedeutet aber nicht, dass man den Schaden dennoch reparieren und unter Angabe des Schadens weiterverkaufen darf.
Ob nun privat oder von einer Werkstatt ausgeführt dürfte irrelevant sein.
Und März 2012 das liegt schon 1,5 Jahre zurück, da hätte alles an dem Wagen kaputt gehen können.
Ich sehe da keine großen Aussichten, nach einer so langen Zeit etwas zu erreichen.
Und wie der Verkäufer sagte, wirst du es kaum nachweisen können, wer da mal was gemacht hat.
67 Antworten
mal endlich jemand der so was ähnliches schon hatte und etwas Ahnung hat =))
das ist genau so richtig...
bei einer rückabwicklung des kaufvertrages werden pro 1000km 1% des Kaufpreises abgezogen.
in meinem fall wären dies bei 15000km = 15% was ca 1500€ entspricht.
allerdings wurden inzwischen neue reifen aufgezogen und zb die scheiben getönt, was wiederum gegengerechnet wird.
Endlich mal jemand, der das schreibt, was du hören willst. 😛
Was heißt hier eigentlich "ähnlich"?
Und wenn du eh schon alles weißt und andere Hinweise ignorierst -> warum dann der Beitrag?
Halte uns bitte weiter auf dem akuellsten Stand.
Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
allerdings wurden inzwischen neue reifen aufgezogen und zb die scheiben getönt, was wiederum gegengerechnet wird.
aha du willst also neue reifen und solch einen quark wie scheiben tönen dagegen rechnen? ROFL!
und bei aleco gings offensichtlich um einen nicht angegebenen unfallschaden. du interpretierst auch nur das was nach deinem wunsch ist und verschliesst die augen vor der realität.
Klarer Fall von Unhelfbarkeit.
Aber ganz witzig, wie immer wenn eigenartiges Unverständnis auftaucht.
Lol, na dann mal viel Spaß vor Gericht, lohnt sich ganz bestimmt. (Für die Anwälte)
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Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
in meinem fall wären dies bei 15000km = 15% was ca 1500€ entspricht.allerdings wurden inzwischen neue reifen aufgezogen und zb die scheiben getönt, was wiederum gegengerechnet wird.
deine Reifen werfen zu 100% nicht verrechnet, da es zur Erhaltung deines Autos beigetragen hat!
Die Scheibentönng ist ebenso nicht relevant, da auch sie keine Wertsteigerung darstellt!
Und wie bereits erwähnt, der Unfallschaden steht doch in deinem Kaufvertrag und du hast dennoch gekAuft.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
deine Reifen werfen zu 100% nicht verrechnet, da es zur Erhaltung deines Autos beigetragen hat!Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
in meinem fall wären dies bei 15000km = 15% was ca 1500€ entspricht.allerdings wurden inzwischen neue reifen aufgezogen und zb die scheiben getönt, was wiederum gegengerechnet wird.
Die Scheibentönng ist ebenso nicht relevant, da auch sie keine Wertsteigerung darstellt!Und wie bereits erwähnt, der Unfallschaden steht doch in deinem Kaufvertrag und du hast dennoch gekAuft.
Jaaa...aber der TE würde trotzdem getäuscht, da es sich um einen TOTALSCHADEN handelt. 😁
Das ist genauso, als würde man jemanden sagen "Nicht unbedingt essen!!! Ist GIFTIG" und hinterher steht der Betroffene da "Oh...aber giftig heißt doch nicht tödlich"...
man man man ... wie wenn der ganze mist aus meiner Erfahrung stammt.
wie gesagt wurde mir das so von 2 Juristen (keine bekannten) so erklärt und verständlich gemacht.
wenn hier welche meinen sie wüssten dies besser, dann Glückwunsch...
ich lasse es darauf ankommen...
die 150€ für die SB kann ich gerade noch so verschmerzen =))
falls es noch jemanden interessiert stellt sich gerade so langsam raus, das mein angeblicher pribater Verkäufer mehr als nur ein, zwei Auto im jahr so verkauft....
das ganze wird dnn also schon als gewerblicher handel angesehn.
was wiederum bedeutet das die Autos nur als privat verkauft werden um die Umsatzsteuer zu umgehen.
sollte also auch langsam interessant fürs Finanzamt werden...
anscheinend bin ich hier nicht sooo arg auf dem Holzweg wie sich manche denken.
Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
anscheinend bin ich hier nicht sooo arg auf dem Holzweg wie sich manche denken.
wen du alles besser weisst, warum musst du hier dann fragen stellen?
wenn man sich deine beiträge durchliest, sollte man sich fragen wer von uns beiden der Besserwisser ist....
ich bin hier um Erfahrungen anderer zu lesen und nicht deine eigene Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wen du alles besser weisst, warum musst du hier dann fragen stellen?Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
anscheinend bin ich hier nicht sooo arg auf dem Holzweg wie sich manche denken.
Der Verkäufer eines Unfallfahrzeuges muss muss den Käufer über die Beschädigungen wahrheitsgemäß und vollständig unterrichten. Dazu gehört in diesem Fall auch, dass es sich bei dem zurückliegendem Unfall, laut Gutachten, um einen Totalschaden gehandelt hat. Das Bagatellisieren oder ablenken vom wahren Schadensumfang wird als arglistige Täuschung gewertet so dass die Voraussetzungen für den Straftatbestand des Betruges grundsätzlich vorliegen sollten - näheres hierzu hat ja Uhu110 schon richtigerweise gepostet.
Gehen wir einmal davon aus, dass der TE das Fahrzeug nicht zu diesem hohen Preis gekauft hätte, wenn er sich dem zurückliegendem Totalschaden bewusst gewesen wäre. Es steht daher grundsätzlich außer Frage, dass dem TE eine Wertminderung zusteht - auch nach 1,5 Jahren.
Problematisch könnte es werden, dem Verkäufer nachzuweisen, dass er vom Totalschaden wusste. Möglicherweise waren noch ein paar "Zwischenhändler" beteiligt. Dies wird sicher eine aufwändige und zeitraubende Geschichte. Ich würde den Gang zur Polizei zunächst nur als letzten Ausweg in der Hinterhand behalten. Möglicherweise lässt sich der Verkäufer ja auf einen Deal ein.
NT
das hört sich schon fast so an, als hätte ich heute morgen mit dir gesprochen =))
die selbe aussage habe ich von juristischer seite auch bekommen.
danke für diese ausführliche aussage.
Zitat:
Original geschrieben von Enterich2003
Der Verkäufer eines Unfallfahrzeuges muss muss den Käufer über die Beschädigungen wahrheitsgemäß und vollständig unterrichten. Dazu gehört in diesem Fall auch, dass es sich bei dem zurückliegendem Unfall, laut Gutachten, um einen Totalschaden gehandelt hat. Das Bagatellisieren oder ablenken vom wahren Schadensumfang wird als arglistige Täuschung gewertet so dass die Voraussetzungen für den Straftatbestand des Betruges grundsätzlich vorliegen sollten - näheres hierzu hat ja Uhu110 schon richtigerweise gepostet.Gehen wir einmal davon aus, dass der TE das Fahrzeug nicht zu diesem hohen Preis gekauft hätte, wenn er sich dem zurückliegendem Totalschaden bewusst gewesen wäre. Es steht daher grundsätzlich außer Frage, dass dem TE eine Wertminderung zusteht - auch nach 1,5 Jahren.
Problematisch könnte es werden, dem Verkäufer nachzuweisen, dass er vom Totalschaden wusste. Möglicherweise waren noch ein paar "Zwischenhändler" beteiligt. Dies wird sicher eine aufwändige und zeitraubende Geschichte. Ich würde den Gang zur Polizei zunächst nur als letzten Ausweg in der Hinterhand behalten. Möglicherweise lässt sich der Verkäufer ja auf einen Deal ein.
NT
Zitat:
Original geschrieben von MuM2012
ich bin hier um Erfahrungen anderer zu lesen und nicht deine eigene Meinung.
nein. du WILLST keine andere meinung höhren und verdrehst dir den rest so das es dir passt.