Private Nutzung eines LKW
Hallo!
Ich hätte eine Frage, die mich zwar nicht betrifft, aber es würde mich einfach interessieren.
Und zwar würde ich gerne wissen, welche Beschränkungen bei der Nutzung eines LKWs zu privaten Zwecken bestehen?
- Muss man Lenkzeiten einhalten?
- Wochenend-,Feiertag- und Nachfahrverbot?
Spontan fällt mir dazu zum Beispiel ein, mit einem Bundesheer-LKW oder Ähnlichem (auf jeden Fall >7,5t HzG damit alle Verbote greifen würden) privat herumzugurken. Müsste man sich dann an obige Beschränkungen halten oder gelten die nur für den Berufsverkehr? Ich bin Österreicher aber interessant wären auch andere Länder, wenn's von denen jemand weiß!
Beste Antwort im Thema
Alle Fahrten mit einem LKW ab 7,5t zgGw sind aufzeichnungspflichtig da gibt es keinerlei Privatfahrten.Ausnahmen sind nur zulässig wenn Sonderzulassungen sprich Wohnmobil Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ...
Das gleiche gilt für Sonn und Feiertagsfahrverbote.
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Die Maut ist auch nicht zu vergessen!!!
Nee, ein WoMo über 12 t ist nicht mautpflichtig.
Schau mal hierMaut müssen nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, d
ie ausschließlich für den Güterkraftverkehrbestimmt sind
oder für den Güterkraftverkehr eingesetzt werdenund deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mindestens 12 Tonnen beträgt, bezahlen.
Nicht mal ein Fahrschul- LKW ist mautpflichtig (weil zwar ein LKW, aber nicht für den Güterkraftverkehr eingesetzt).
Richtig. Aber Vorsicht: Für Österreich die GO-Box nicht vergessen, hier sind auch Wohnmobile über 3,5t mautpflichtig.
Das mit den Fahrverbot für LKW zugelassene klein Transporter wie Pickups finde ich eigentlich garnicht schlecht.
Denn viele kaufen sich hier diese amerikanischen PS Monster ja nur um ein wenig anzugeben und sie maximal 2 Maurerleitern damit führen. Natürlich ist bei einer LKW-Anmeldung eines solchen Fahrzeugs nur ein Bruchteil der Steuer und Versicherung fgällig als wie bei einer PKW-Anmeldung.
Das mit der Oldtimer LKW-Anmeldung habe ich auch schon mal wo gehört. Aber darf ich eigentlich dann mit meinem Oldtimer-LKW z.B.: Kipper, einen Fuhre Sand für mich selber zum Terassenbau holen?
Zitat:
Original geschrieben von Roadfly
Das mit der Oldtimer LKW-Anmeldung habe ich auch schon mal wo gehört. Aber darf ich eigentlich dann mit meinem Oldtimer-LKW z.B.: Kipper, einen Fuhre Sand für mich selber zum Terassenbau holen?
Natürlich ist das möglich. Du darfst auch richtigen Güterkraftverkehr damit betreiben, wenn du die dafür nötige Voraussetzungen und Genehmigung hast. (Ich kenne eine Brauerei, die die Belieferung der Gasthäuser in der eigenen Stadt mit dem sonst nur für Präsentationen und Umzüge eingesetzten Oldtimer LKW machen).
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Zitat:
Original geschrieben von Daimler201
Richtig. Aber Vorsicht: Für Österreich die GO-Box nicht vergessen, hier sind auch Wohnmobile über 3,5t mautpflichtig.
da ist doch alles mautpflichtig, was nicht schnell genug auf dem Baum ist! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
da ist doch alles mautpflichtig, was nicht schnell genug auf dem Baum ist! <img class="mt-smiley" src="http://1.1.1.1/bmi/static.motor-talk.de/img/smilies/wink.gif" alt="😉" />Zitat:
Original geschrieben von Daimler201
Richtig. Aber Vorsicht: Für Österreich die GO-Box nicht vergessen, hier sind auch Wohnmobile über 3,5t mautpflichtig.
Da gibts aber eine ganz einfache Lösung für.Einfach nicht zu den Schluchtenscheissern fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Nee, ein WoMo über 12 t ist nicht mautpflichtig. Schau mal hier Maut müssen nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mindestens 12 Tonnen beträgt, bezahlen.Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Die Maut ist auch nicht zu vergessen!!!Nicht mal ein Fahrschul- LKW ist mautpflichtig (weil zwar ein LKW, aber nicht für den Güterkraftverkehr eingesetzt).
Wo stand was von WOMO??
DIe Ausgangsfrage war die private Lkw-Nutzung.
AUch ein Ex-Militär-Lkw muß dann Maut zahlen.
Diese Fahrzeuge werden gerne kontrolliert, gerade wenn zivil zugelassen.
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Wo stand was von WOMO??
DIe Ausgangsfrage war die private Lkw-Nutzung.
Stimmt, jtzt wo du es nochmal schreibst. Aber es gibt z.B. keine "allgemeinen" Vermieter, die Fahrzeuge über 12 t haben. Das ist eigentlich nur für die professionellen Vermieter oder bei Vorführfahrzeuge von Beduetung. Und die berechnen die Maut weiter, die das UBU für den Nutzungszeitraum erfasst hat.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Natürlich ist das möglich. Du darfst auch richtigen Güterkraftverkehr damit betreiben, wenn du die dafür nötige Voraussetzungen und Genehmigung hast. (Ich kenne eine Brauerei, die die Belieferung der Gasthäuser in der eigenen Stadt mit dem sonst nur für Präsentationen und Umzüge eingesetzten Oldtimer LKW machen).
Naja dann steht ja einer Restauration meines F8 Kippers nichts mehr im Wege ausser die Zeit. 😁
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Da gibts aber eine ganz einfache Lösung für.Einfach nicht zu den Schluchtenscheissern fahren.Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
da ist doch alles mautpflichtig, was nicht schnell genug auf dem Baum ist! <img class="mt-smiley" src="http://1.1.1.1/bmi/static.motor-talk.de/img/smilies/wink.gif" alt="😉" />
Ich darf dann später lachen? So gegen 2045 vielleicht? Auch euch wird neben der LKW die PKW Maut treffen. Das wars schon wieder. Mehr Aufmerksamkeit ist einer wie du nicht wert.