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Private Finanzierung/Vorsteuer- Hilfe!

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 13. April 2017 um 21:12

Hallo zusammen!

Ich habe ein äußerst attraktives Finanzierungsangebot von Mercedes erhalten. Es handelt sich hierbei um eine private Finanzierung. Das heißt die Finanzierung würde auf mich als Person laufen.

Jetzt ist meine Frage: Ich bin nicht nur Angestellter, sondern auch selbstständig. Mein Einzelunternehmen hat meinen Vor- und Zunamen und auch die selbe Anschrift wie meine private Adresse. Also alles identisch.

Kann ich nun das Fahrzeug privat bei Mercedes finanzieren, dann aber über mein Betrieb laufen lassen und so die Mwst. vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Freue mich auf Antworten!

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29 Antworten

Zitat:

@hydrou schrieb am 14. April 2017 um 18:10:54 Uhr:

Ja, aber nicht in welcher Höhe.

Kaufpreis (inkl. Mwst) geteilt durch 1,19 ergibt den Nettopreis,

die Differenz ist die Umsatzsteuer / Mwst. ;)

am 15. April 2017 um 14:07

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 15. April 2017 um 16:02:17 Uhr:

Zitat:

@hydrou schrieb am 14. April 2017 um 18:10:54 Uhr:

Ja, aber nicht in welcher Höhe.

Geteilt durch 1,19 ergibt den Nettopreis - die Differenz die Umsatzsteuer ;)

Ja, das erspart dem Rechnungsaussteller jedoch nicht die Verpflichtung, die Umsatzsteuer auch in Euro und Cent auszuweisen ...

Eine pauschale Angabe "inkl.19 % MWSt." ist lt. UStDV nur bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 € zulässig.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 15. April 2017 um 15:18

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 15. April 2017 um 16:07:34 Uhr:

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 15. April 2017 um 16:02:17 Uhr:

 

Geteilt durch 1,19 ergibt den Nettopreis - die Differenz die Umsatzsteuer ;)

Ja, das erspart dem Rechnungsaussteller jedoch nicht die Verpflichtung, die Umsatzsteuer auch in Euro und Cent auszuweisen ...

Eine pauschale Angabe "inkl.19 % MWSt." ist lt. UStDV nur bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 € zulässig.

Gruß

Der Chaosmanager

Danke Chaosmanager für deine Antworten, scheinst echt Ahnung zu haben.

 

Um das ganze abzuschließen: Wenn ich das Auto bei Mercedes privat finanziere, muss dann der Kaufvertr zwingend im Schema Netto+19%Ust.= brutto aufgebaut sein?

 

Kann ich dann aufgrund meines Einzelunternehmens, wenn die Rechnung ganz normal auf meinen Namen läuft, die 19% Ust. vom gesamten Kaufpreis vom Finanzamt zurückbekommen?

@NordseeVW:

Wie man das Ganze berechnet, ist mir schon klar. Das gilt aber nur, wenn auch die vollen 19% enthalten sind und das Fahrzeug nicht differenzbesteuert ist. Wenn es nicht dabei steht und wir es nicht wissen, kann beides zutreffen.

Ja, das kannst du. Dann ist aber der Wagen dein Firmenwagen. Und ich gehe davon aus, dass du auch jetzt schon die MwSt. zurückbekommst/abführst und also kein Kleinunternehmer im Sinne des UStG bist.

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. April 2017 um 17:23:32 Uhr:

@NordseeVW:

Wie man das Ganze berechnet, ist mir schon klar. Das gilt aber nur, wenn auch die vollen 19% enthalten sind und das Fahrzeug nicht differenzbesteuert ist. Wenn es nicht dabei steht und wir es nicht wissen, kann beides zutreffen.

Leider nicht - bei Differenzbesteuerung wird die Formulierung "Kaufpreis (inkl. Mwst.)" wohl kaum verwendet und es kann dann auch keine Vorsteuer erstattet werden. Bei einer Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert

ausgewiesen werden ;)

Themenstarteram 15. April 2017 um 17:39

Zitat:

@Goify schrieb am 15. April 2017 um 17:24:45 Uhr:

Ja, das kannst du. Dann ist aber der Wagen dein Firmenwagen. Und ich gehe davon aus, dass du auch jetzt schon die MwSt. zurückbekommst/abführst und also kein Kleinunternehmer im Sinne des UStG bist.

Ich bin auch kein Kleinunternehmer, sondern normaler Einzelunternehmer

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 15. April 2017 um 16:07:34 Uhr:

Zitat:

@NordseeVW schrieb am 15. April 2017 um 16:02:17 Uhr:

 

Geteilt durch 1,19 ergibt den Nettopreis - die Differenz die Umsatzsteuer ;)

Ja, das erspart dem Rechnungsaussteller jedoch nicht die Verpflichtung, die Umsatzsteuer auch in Euro und Cent auszuweisen ...

Eine pauschale Angabe "inkl.19 % MWSt." ist lt. UStDV nur bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 € zulässig.

Gruß

Der Chaosmanager

Da es sich hier um einen Autokauf dreht, bin ich davon ausgegangen, dass die Vorschrift über Kleinbetragsrechnungen keine Anwendung findet :)

Habe schon in deinem anderen Thema geantwortet.

Wenn ich das aber hier so lese, scheint mir das alles etwas seltsam. Du betonst immer, Einzelunternehmer zu sein, Kleinunternehmer verneinst du. Das ist beides völlig gleich.

Fakt ist, du kannst die Umsatzsteuer zurück bekommen.

ABER: NUR wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist. Wenn du keine mtl. oder 1/4 jährliche Umsatzsteuererklärung abgibst, wird das nichts mit der Umsatzsteuererstattung.

Mal sehen wann der TE versteht, dass der Wagen dann nicht mehr sein Privatwagen ist, sondern er ihn privat nutzen darf mit all seinen steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen. Hier scheint es ja in erster Linie um das Geldsparen zu gehen.

Interessant wird es sein, wenn bei einer BP die Erlöse aus Arbeitsverhältnis und Selbständigkeit gegenübergestellt werden.

Zitat:

@benprettig schrieb am 16. April 2017 um 08:17:12 Uhr:

Habe schon in deinem anderen Thema geantwortet.

Wenn ich das aber hier so lese, scheint mir das alles etwas seltsam. Du betonst immer, Einzelunternehmer zu sein, Kleinunternehmer verneinst du. Das ist beides völlig gleich.

Fakt ist, du kannst die Umsatzsteuer zurück bekommen.

ABER: NUR wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist. Wenn du keine mtl. oder 1/4 jährliche Umsatzsteuererklärung abgibst, wird das nichts mit der Umsatzsteuererstattung.

Sorry, aber du hast hier einiges durcheinander gebracht.

Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer hat mit Einzelunternehmer nichts zu tun sondern bedeutet, dass der Kleinunternehmer wegen zu niedriger Umsätze keine Umsatzsteuer abführen muss und natürlich keine Vorsteuer erstattet bekommt.

Zum Beispiel Schlecker war Einzelunternehmer aber sicher kein Kleinunternehmer.

Zu dem gibt es keine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen sondern monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen - auch abhängig von der Höhe der Umsätze. Eine Umsatzsteuerjahreserklärung ist unabhängig von der Umsatz-höhe immer abzugeben und da sind dann auch Vorsteuererstattungen möglich.

Nun, im Grunde hat es benprettig schon korrekt dargestellt.

Man kann natürlich auf der einen oder anderen korrekten Formulierung rumreiten z.B. Umsatzsteuererklärung vs. Umsatzsteuervoranmeldung und dabei andere beleidigen, wenn man sich selbst dabei besser fühlt.

Ob das am Ostersonntag sein muss, lasse ich mal dahingestellt ... ;)

XF-Coupes

P.S.: @mods: da ja hier zwei Threads des TE zum selben Thema existieren, wäre es evtl. sinnvoll, diese zusammenzuführen.

Themenstarteram 16. April 2017 um 14:21

Zitat:

@benprettig schrieb am 16. April 2017 um 08:17:12 Uhr:

Habe schon in deinem anderen Thema geantwortet.

Wenn ich das aber hier so lese, scheint mir das alles etwas seltsam. Du betonst immer, Einzelunternehmer zu sein, Kleinunternehmer verneinst du. Das ist beides völlig gleich.

Fakt ist, du kannst die Umsatzsteuer zurück bekommen.

ABER: NUR wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist. Wenn du keine mtl. oder 1/4 jährliche Umsatzsteuererklärung abgibst, wird das nichts mit der Umsatzsteuererstattung.

Ja, bin ich. Monatlich reiche ich meine Belege ein.

Falls noch interessant:

Warum fragst du nicht den Händler ob die MWSt ausweisbar ist oder nicht?

Warum fragst du nicht deinen Steuerberater, wie sich die Privatnutzung des über dein Einzelunternehmen laufenden Fahrzeugs steuerlich bemerkbar macht für dich?

Hinsichtlich Kleinunternehmerregelung: Die Frage war nicht, ob du monatlich deine Belege einreichst (wo reichst du die ein? Beim StB) sondern ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst. Das solltest du ja selber am besten wissen, und wenn du davon Gebrauch machst, bekommst du keine Vorsteuer erstattet und führst keine Umsatzsteuer ab.

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