Privatbus umgebaut. Wie viele Pers. kann ich ohne Personenbeförerungsschein mitnehmen?
Wir haben für uns privat einen Bus gekauft (Setra) Er hat ein H-Kennzeichen und wurde auf 37 Sitze reduziert.
Er ist als Privatfahrzeug angemeldet. Er wird nicht gewerblich genutzt.
Wie viele Personen kann der Fahrer mitnehmen, der einen gültigen FS für diesen Bus, aber keinen PBS besitzt, mitnehmen.
Gibt es da eine Obergrenze?
Beste Antwort im Thema
Servus,
Wenn der Fahrer eine Fahrerlaubnis der Klasse D besitzt, dann muss man da keine weiteren Sitze ausbauen, der darf das Teil mit 37 Sitzplätzen fahren.
Auch einen Personenbeförderungsschein benötigt er nicht, wenn er die Personen weder entgeltlich, noch geschäftsmäßig transportiert.
Edit (Ergänzung) 13:00 Uhr:
§ 6 FeV "Einteilung der Fahrerlaubnisklassen":
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
[...]
Klasse D: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
[...]
(Quelle)
§ 48 FeV "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung":
(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
[...]
(Quelle)
§ 1 PBefG "Sachlicher Geltungsbereich":
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
[...]
(Quelle)
Das heißt, eine nicht entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung fällt nicht unter das PBefG und wenn es nicht unter das PBefG fällt, dann benötigt man auch keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV (Personenbeförderungsschein).
19 Antworten
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 2. Juli 2018 um 16:41:21 Uhr:
ich selbst hatte bis vor kurzem fs klasse 2, durfte also alles bis 38 tonnen fahren
"Bis vor Kurzem" muss ja fast 20 Jahre her sein. Und dass die Klasse 2 auf 38 Tonnen beschränkt war, wusste ich auch nicht. 😉
bis vor kurzem sind nur wenige monate.
ich habe vor 40 jahren klasse 2 gemacht, dann mit 50 jahren und mit 55 jahren jeweils gesundheitscheck
machen lassen und die fahrerlaubnis damit jeweils um 5 jahre verlängert, allerdings hast du recht, ich
mußte dafür den grauen lappen abgeben und habe einen in checkkartenformat mit entsprechend neuen
bezeichnungen bekommen.
mit fs klasse 2 durfte ich damals bis 38 tonnen fahren, bin zuletzt 1982 lkw gefahren
Die LKW waren begrenzt der Führerschein doch nicht. Für die extra großen Gigaliner gibts noch ne Einweisung, Bescheinigug.