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Privatbus umgebaut. Wie viele Pers. kann ich ohne Personenbeförerungsschein mitnehmen?

Themenstarteram 22. Juni 2018 um 10:38

Wir haben für uns privat einen Bus gekauft (Setra) Er hat ein H-Kennzeichen und wurde auf 37 Sitze reduziert.

Er ist als Privatfahrzeug angemeldet. Er wird nicht gewerblich genutzt.

Wie viele Personen kann der Fahrer mitnehmen, der einen gültigen FS für diesen Bus, aber keinen PBS besitzt, mitnehmen.

Gibt es da eine Obergrenze?

Beste Antwort im Thema
am 22. Juni 2018 um 10:50

Servus,

Wenn der Fahrer eine Fahrerlaubnis der Klasse D besitzt, dann muss man da keine weiteren Sitze ausbauen, der darf das Teil mit 37 Sitzplätzen fahren.

Auch einen Personenbeförderungsschein benötigt er nicht, wenn er die Personen weder entgeltlich, noch geschäftsmäßig transportiert.

Edit (Ergänzung) 13:00 Uhr:

§ 6 FeV "Einteilung der Fahrerlaubnisklassen":

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

[...]

Klasse D: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

[...]

(Quelle)

§ 48 FeV "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung":

(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

[...]

(Quelle)

§ 1 PBefG "Sachlicher Geltungsbereich":

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

[...]

(Quelle)

Das heißt, eine nicht entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung fällt nicht unter das PBefG und wenn es nicht unter das PBefG fällt, dann benötigt man auch keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV (Personenbeförderungsschein).

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19 Antworten

8 plus Fahrer, so viel ich weiß mußte du die anderen Sitze ausbauen.

am 22. Juni 2018 um 10:49

Die Grenze richtet sich nicht nach der Anzahl der mitgenommenen Personen, sondern nach der Anzahl der Sitzplätze. Es würde aber vermutlich auch nichts bringen, wenn man den Bus auf 9 Sitzplätze (8 + Fahrer) umbaut. Welche zulässige Gesamtmasse hat er? Und welche Fahrerlaubnisse genau hat der Fahrer? Einen Personenbeförderungsschein für Busse gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr.

am 22. Juni 2018 um 10:50

Servus,

Wenn der Fahrer eine Fahrerlaubnis der Klasse D besitzt, dann muss man da keine weiteren Sitze ausbauen, der darf das Teil mit 37 Sitzplätzen fahren.

Auch einen Personenbeförderungsschein benötigt er nicht, wenn er die Personen weder entgeltlich, noch geschäftsmäßig transportiert.

Edit (Ergänzung) 13:00 Uhr:

§ 6 FeV "Einteilung der Fahrerlaubnisklassen":

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

[...]

Klasse D: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

[...]

(Quelle)

§ 48 FeV "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung":

(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

[...]

(Quelle)

§ 1 PBefG "Sachlicher Geltungsbereich":

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

[...]

(Quelle)

Das heißt, eine nicht entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung fällt nicht unter das PBefG und wenn es nicht unter das PBefG fällt, dann benötigt man auch keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV (Personenbeförderungsschein).

Wie ist das zu verstehen: "der einen gültigen FS für diesen Bus, aber keinen PBS besitzt" Was hat der denn nun?

C oder D , D wäre für den Bus allerdings brauchte der nicht die 95 soweit ich das erkenne.

am 22. Juni 2018 um 11:22

Zitat:

@Bitboy schrieb am 22. Juni 2018 um 13:16:32 Uhr:

Wie ist das zu verstehen: "der einen gültigen FS für diesen Bus, aber keinen PBS besitzt" Was hat der denn nun?

C oder D , D wäre für den Bus allerdings brauchte der nicht die 95 soweit ich das erkenne.

Vielleicht hat der Fahrer noch einen etwas "älteren" LKW-Schein, mit dem man seinerzeit auch Leerfahrten mit Bussen machen durfte.

Wir werden es sicherlich bald erfahren ;)

wenn er einen Führerschein für einen Reisebus hat, dann darf er auch so viele Personen mitnehmen, wie in den Reisebus reinpassen. Einen PBS bräuchte er nur, wenn die Beförderung gewerblich wäre.

am 22. Juni 2018 um 11:53

Was habt ihr alle mit dem Personenbeförderungsschein? Ein Busfahrer, der mindestens die Klasse D1 besitzt, braucht den nicht, auch nicht bei gewerblicher Tätigkeit.

am 22. Juni 2018 um 11:56

Zitat:

@Florian333 schrieb am 22. Juni 2018 um 13:53:57 Uhr:

Was habt ihr alle mit dem Personenbeförderungsschein? Ein Busfahrer, der mindestens die Klasse D1 besitzt, braucht den nicht, auch nicht bei gewerblicher Tätigkeit.

Wurde denn etwas anderes behauptet?

 

am 22. Juni 2018 um 11:57

Ja, direkt einen Beitrag über meinem ("Einen PBS bräuchte er nur, wenn die Beförderung gewerblich wäre.") Und auch weiter vorne wurde über den P-Schein geschrieben.

am 22. Juni 2018 um 14:57

Mehr als 8 Fahrgastplätze bzw. Fahrgäste erlaubt das PBefG nicht. Dies wurde zum Schutz des ÖPNV in den 60er Jahren festgelegt. Alles was über 8 Pers. ist wird als Gewerbl. gewertet.

am 22. Juni 2018 um 21:32

Zitat:

@ceinsler schrieb am 22. Juni 2018 um 16:57:59 Uhr:

Mehr als 8 Fahrgastplätze bzw. Fahrgäste erlaubt das PBefG nicht. Dies wurde zum Schutz des ÖPNV in den 60er Jahren festgelegt. Alles was über 8 Pers. ist wird als Gewerbl. gewertet.

Die Regelung kenne ich nicht, aber es ist auch nicht auszuschließen dass mir die irgendwo entgangen ist. Um eine Quelle wäre ich sehr dankbar.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 22. Juni 2018 um 16:57:59 Uhr:

Mehr als 8 Fahrgastplätze bzw. Fahrgäste erlaubt das PBefG nicht.

Wenn du schon die richtige Quelle nennst guck doch auch rein. Erster Satz PBefG:

"Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von "

Privat ungleich entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung. Die 8-Personen Grenze ist hier als Abgrenzung von Taxi/Mietwagen zu Bus gesetzt, nicht als Abgrenzung privat-gewerblich.

Ändert aber nichts an der Führerscheinregelung. Kein Personenbeförderungsschein sondern D(1) je nach Bus.

am 23. Juni 2018 um 16:55

Solange Privat:

1) Fahren darf ich das, was in meinem Führerschein steht.

2) Personen darf ich mitnehmen, soviele wie Sitzplätze in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.

Thema erledigt.

am besten mal beim strassenverkehrsamt nachfragen.

ich selbst hatte bis vor kurzem fs klasse 2, durfte also alles bis 38 tonnen fahren, und weiß aus diskussionen,

dass die anzahl der personen ein kompliziertes thema ist

viel erfolg

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