ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kennzeichen mitnehmen

Kennzeichen mitnehmen

Themenstarteram 28. September 2022 um 20:05

Hallo zusammen ,

mein Fall ist etwas schwierig zu beschreiben, aber ich werde versuchen es trotzdem so gut wie möglich zu erklären.

Mein jetziges Auto ist auf meinen Vater zugelassen in einem anderen Landkreis.

Ich und meine Mutter wohnen in einem anderen Landkreis als mein Vater.

Wenn ich mein neues Auto auf meine Mutter zulasse, kann ich das aktuelle Kennzeichen mitnehmen, trotz den abweichenden Landkreisen und Haltern?

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten

Ähnliche Themen
16 Antworten

Nein.

Kennzeichenmitnahme aus einem anderen Landkreis geht nur bei Halterwechsel, nicht bei Fahrzeugwechsel.

Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit; die eines Wunschkennzeichens.

Themenstarteram 28. September 2022 um 21:04

Zitat:

@armin-g schrieb am 28. September 2022 um 22:56:20 Uhr:

Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit; die eines Wunschkennzeichens.

Aber dann wäre es ja trotzdem ein anderes Kennzeichen, weil die Buchstben des Landkreises anders sind, oder ?

Zitat:

@derikBra schrieb am 28. September 2022 um 23:04:02 Uhr:

Zitat:

@armin-g schrieb am 28. September 2022 um 22:56:20 Uhr:

Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit; die eines Wunschkennzeichens.

Aber dann wäre es ja trotzdem ein anderes Kennzeichen, weil die Buchstben des Landkreises anders sind, oder ?

Alles was hinter den Buchstaben des Landkreises steht kann nach deinen Wünschen gedruckt werden.

Oder aber Ihr zieht in den LK deines Vaters. :)

Oder das neue Fahrzeug erst auf den Vater anmelden und danach Ummelden.

Ob das sinnvoll ist muss der TE entscheiden.

Wenn das im selben Bundesland ist und von Vater auf Mutter umgemeldet wird sollte es kein Problem sein. Heißt dann "Ummeldung", genauso als wenn das auto verkauft wäre.

Ich glaube außerhalb eines Bundeslandes geht es nicht

Ich war mal so verrückt und habe diese völlig nicht relevanten Worte bei Google eingegeben: "nummernschild in anderes bundesland mitnehmen" ;)

Und da kommt direkt als erster Treffer dieser Link vom ADAC: https://www.adac.de/.../

Ergebnis: Es geht anscheinend, dass man es mitnimmt und dann an dem Beispiel aus dem Artikel mit einem Münchener Nummernschild als neuer Hamburger in Hamburg fährt. Hätte ich auch nicht gedacht und weiß nicht ob ich das gut finde - ist aber ein anderes Thema.

PS: Dort geht es allerdings bei einem Umzug der Person mit Auto. Ob es bei Personenwechsel auch geht - keine Ahnung. Aber der Fakt, dass man mit dem Münchner Schild in Hamburg als Hamburg zugelassen fährt finde ich sehr interessant. Daher - mal nachfragen.

Aber hier liegt doch eine völlig andere Situation vor. Halter A im Landkreis 1 gibt ein Auto ab und Halterin B im Landkreis 2 lässt ein anderes Auto auf sich zu. Der TE ist bei keinem der Fahrzeuge Halter. Er kann kein Kennzeichen mitnehmen, da ihm schlicht keins zugeteilt ist.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 29. September 2022 um 12:35:54 Uhr:

Aber hier liegt doch eine völlig andere Situation vor. Halter A im Landkreis 1 gibt ein Auto ab und Halterin B im Landkreis 2 lässt ein anderes Auto auf sich zu. Der TE ist bei keinem der Fahrzeuge Halter. Er kann kein Kennzeichen mitnehmen, da ihm schlicht keins zugeteilt ist.

Habe ich doch in meinem "PS"-Teil geschrieben. Ich fand es dennoch interessant, dass das Kennzeichen mitgenommen werden kann.

 

Ansonsten ist es so wie in der Tat schon im Thread hier beschriebe, dass bei einem KFZ-Wechsel oder Halter-Wechsel (des selben KFZs) nur innerhalb des Landkreises oder Stadt übernommen werden kann. Siehe:

Zitat:

Wann kann ich mein Autokennzeichen behalten?

Seit Januar 2015 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Wer zum Beispiel von Hamburg nach München zieht, kann das bisherige Kfz-Kennzeichen behalten. Allerdings muss eine Ummeldung erfolgen.

Bei der Zulassungsbehörde im neuen Wohnort muss die neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Wird das Fahrzeug nicht umgemeldet, droht ein Bußgeld bis zu 100 Euro.

Das alte Kennzeichen kann auch bei Fahrzeugwechsel und Halterwechsel übernommen werden. Das Kfz-Kennzeichen des Vorbesitzers kann allerdings nur beim Halterwechsel innerhalb desselben Stadt- oder Landkreises übernommen werden.

Link: https://www.fuehrerscheine.de/.../

Ich habe in SH ein angemeldetes Auto in einem anderen LK gekauft. Ich habe es mit in meinen LK genommen und es bei der Zulassungsstelle umgemeldet.

Die Kennzeichen sind geblieben.

Das habe ich 2019 und im Sommer 2022 so gemacht.

richtig - das war ja auch nur ein Halterwechsel und da kann das Kennzeichen bleiben.

Der TE fragte hier bezüglich einer anderen Situation. Er selbst ist kein Fahrzeughalter. Er kann das Kennzeichen des auf seinen Vater zugelassenen Wagens nicht mitnehmen, um es einem anderen Halter für ein anderes Auto in einem anderen Kreis zu geben.

Das ist veraltet.

Beim Halterwechsel kann das Kennzeichen Bundesweit behalten werden.

Der TE will aber das bereits einmal "mitgenommene" Kennzeichen aus dem anderen Landkreis nun auf ein neues Fahrzeug übertragen. Genau das geht aber nicht, beim Fahrzeugwechsel kann man nur Kennzeichen des eigenen Landkreises behalten.

Der TE hat kein Kennzeichen mitgenommen. Er hat kein Kennzeichen, weil er kein Fahrzeughalter ist.

der TE ist wohl nur Fahrer (evtl. auch Eigentümer)

das alte Fahrzeug FZa ist auf Halter Hv im Landkreis LKv zugelassen

nun soll

ein neues Fahrzeug FZn auf Halter Hm im Landkreis LKm zugelassen werden, aber mit Kennzechen von FZa.

 

das wird so nicht klappen. Evtl. über den bereits vorgeschlagenen Weg:

FZa wird abgemeldet und gleichzeitig wird FZn auf Hv angemeldet und Kennzeichen übernommen.

Dann wird FZn auf Halter Hm im LKm umgemeldet und Kennzeichen übernommen.

Aber ob dies einen weiteren Haltereintrag im KFZ-Brief wert ist? muss der TE entscheiden

Deine Antwort
Ähnliche Themen