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Privat Busfahren

Themenstarteram 12. Juli 2012 um 14:49

Guten Tag alle miteinander,

Erstmal zusagen bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin!

Also meine frage ist: bsp: ein gebrauchten Bus in dem fall ein alter Setra s415-gt ich hab gelesen das man maximal 8 leute + fahrersitz ohne PBS privat transportieren darf? Oder? Also wollte diesen Bus umbauen und etwa 8 sitze drinne Lassen z.b. Private familien ausflüge machen . Die klasse CE ist vorhanden wäre dies möglich? Vielen dank

Gruß

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57 Antworten
Themenstarteram 12. Juli 2012 um 21:32

Hallo alle miteinader !!

Danke für die zahlreichen Antworten ich bin mit dem neuen FS also CE ohne 172 ! Ja ich hab vor den hinteren teil, sodass die nix sagen könmen stehende Fahrgäste , z.b Betten oder sowas hinzurichten. Also 8 sitze + fahrersitz, und den hinteren teil halt bewohnbar zumachen und schlafplatze zu schaffen und evtl TV oder soetwas. Ginge das nicht mit CE ?

Ja, genau das geht. Eventuell bist Du dann sogar von der Fahrtenschreiberpflicht befreit, google mal wie das bei Wohnmobilen über 7,5t gehandhabt wird, in diese Kategorie würde der Bus dann fallen.

MFG Sven

am 13. Juli 2012 um 5:06

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Und was ist die 172? Habe ich soweit ich weiß nicht eingetragen? Was muss man dafür tun?

Ob man die 172 im Führerschein stehen hat oder nicht ist völlig wurscht !!!

Die Klasse C1E

Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - ggf. mit Anhänger - ohne Fahrgäste mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

Die 172 sollte nur drin stehen, wnn man den leeren Bus nach Malle oder Monaco oder sonstwohin ins Ausland überführen möchte.

http://www.berlin.de/.../erluterungcbisc1e.html

Gleiches gilt für die Klasse CE

http://www.berlin.de/.../erlaeuterungcbisce.html

Fürs Inland ist der leere Bus schon drin.

 

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Und was ist die 172? Habe ich soweit ich weiß nicht eingetragen? Was muss man dafür tun?

Ob man die 172 im Führerschein stehen hat oder nicht ist völlig wurscht !!!

 

Die Klasse C1E

Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - ggf. mit Anhänger - ohne Fahrgäste mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.

 

Die 172 sollte nur drin stehen, wnn man den leeren Bus nach Malle oder Monaco oder sonstwohin ins Ausland überführen möchte.

 

http://www.berlin.de/.../erluterungcbisc1e.html

 

Gleiches gilt für die Klasse CE

 

http://www.berlin.de/.../erlaeuterungcbisce.html

 

Fürs Inland ist der leere Bus schon drin.

nur bis zu einem bestimmten Ausstellungsdatum des FS

am 13. Juli 2012 um 5:26

Hast Du den Link mal angeklickt ????

Das sind die aktuellen Führerscheinklassen

für alle die den morgen bestehen...

Nix mit Ausstellungsdatum!

Aber vielleicht gilt das nur für BERLIN :):confused:

am 13. Juli 2012 um 6:24

Zitat:

Original geschrieben von Schrauber979

Dabei ging es um Probefahrten bzw. Überführungsfahrten (als KFZ-Mechaniker) mit KOM und Beifahrer. Das geht (angeblich) nicht.

(ausser wenn die Personen zur Probefahrt notwendig sind.... z.B. Geräusche aufspüren :cool:)

Was du aber machen könntest (wenn du eh am umbauen bist) ist das Fzg. als Wohnmobil zulassen. Ich glaube hierfür ist nur eine Koch- und Schlafgelegenheit notwendig. Evtl. hat ja jemand noch einen besseren Tipp!?

Für den Personentransport von mehr als 8 Personen + Fahrer ist mindestens der Fahrerlaubnis D1 /D nötig. Ergo darf der C nicht für den Personentransport eingesetzt werden. Bei Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrten des Busses (in diesem Moment erfolgt kein Personentransport) reicht der C- Führerschein, wenn er vor Oktober 1998 erworben worde.

Der Eintrag 172 im Führerschein bedeutet "Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Kasse D, jedoch ohne Fahrgäste" (Anlage 9 FeVo). Das bedeutet, dass man, wenn der alte Klasse 2 Führerschein vorliegt, auch Bus ohne Fahrgäste fahren darf. Hätte man die FE nach Oktober 1998 erworben, darf man nämlich keine mit der ab diesem Datum neuen Fahrerlaubnis C überhaupt keine Busse (auch nicht ohne Fahrgäste) fahren. Und das hat nichts mit Monaco oder so zu tun.

Wenn der Bus also für mehr als 8+1 Sitzplätze zugelassen ist, dürfen ergo nicht mal diese 8 Sitzplätze besetzt werden. Die Frage des Personentransport richtet sich nicht nach der tatsächlichen Zahl der Fahrgäste, sondern der Zulassung des Busses. Es müssten dazu alle andern Sitze dauerhaft aus dem Buss entfernt werden (entfernen der Sitzschienen und verschweißen der Gurtbefestigungen).

Ein Vorführung beim TÜV ist in jedem Fall nötig, um ihn dann nur noch mit 8 Sitzplätzen zu betreiben. Wenn man eine "fest eingebaute" Küche und Schlafgelegenheit im Bus einbauen würde, wäre eine Zulassung als "Sonder-Kfz" (Wohnmobil) möglich. Dann müssen aber (siehe oben) auch alle Sitze dauerhaft heraus.

Ich weiß nicht, warum hier alle so auf dem "E" bestehen. Der TE hat nicht geschrieben, dass er einen Anhänger mitführen will.

 

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Für den Personentransport von mehr als 8 Personen + Fahrer ist mindestens der Fahrerlaubnis D1 /D nötig. Ergo darf der C nicht für den Personentransport eingesetzt werden. Bei Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrten des Busses (in diesem Moment erfolgt kein Personentransport) reicht der C- Führerschein, wenn er vor Oktober 1998 erworben worde.

Ich hab meinen C lange NACH 1998 bestanden. Schweiz. Wir haben die EU-Führerscheinkategorien-Gleichschaltung mitgemacht (bei uns gilt das selbe wie in der EU). Ich DARF leere Busse der Kat. D fahren (inkl. Prüfpersonal).

Gibts hier ein monumentales Missverständnis, oder hat sich die Bundesrepublik mal wieder eine Extrawurst gegönnt? (all die Unterschiede von EU<->Deutschland; ich mein - ich krieg immer mehr den Eindruck, dass das Nicht-EU-Mitglied Schweiz EU-Konformer ist als die BRD, wenn's um Führerscheine geht)

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Ich weiß nicht, warum hier alle so auf dem "E" bestehen. Der TE hat nicht geschrieben, dass er einen Anhänger mitführen will.

Weil's ausser dem TE auch keiner macht; diejenigen die CE erwähnen, machen dies, weil es die einzige eingetragene Kategorie im FS ist... (ihr habt kein C auf der Ausweis-Vorderseite, wenn ihr CE habt ;)

am 13. Juli 2012 um 10:31

Hmm. Ich verstehe nicht wieso ein Fahrlehrer der Fahrschule, wo ich M, dann A und B und später CE und noch später die 5 weiterBildungen gemacht habe so sicher behauptet hat, man dürfe mit C bzw. CE auch leere Busse fahren. Entweder er lag falsch und hat das mit dem Jahr 1998 nicht mitbekommen oder es ist doch erlaubt. Aber dann hieße das ja dass wenn man CE hat einfach nur den Personenbeförderungsschein noch machen muss um dann D bzw. DE zu haben. Klingt irgendwie komisch.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Klingt irgendwie komisch.

Wär aber logisch:

in der CH reduziert sich bei vorhanderer Klasse C die Mindestausbildung auf Bussen um mehr als die Hälfte der "Direkteinsteiger-Zeit", man benötigt für Kat. D keinen Lernfahrausweis, und muss keine zusätzliche Terrorieprüfung absovieren...

Die D1 bekommt man als C-Inhaber über 21 Jahre sogar "auf Antrag" erteilt... (D1 ist bei uns mit C1 gekoppelt)

... Stichwort: EU-Richtlinie ;)

Wenn in D also die gleiche Richtlinie gilt, wärs also die logischste Vorgehensweise...

Themenstarteram 13. Juli 2012 um 19:52

Sprich es wäre möglich mit CE zu fahren? Ich will zu einem bestimmten Grund die Klasse D+usw nit machen wegen den Kosten des Fs!

Fahrersitz+ 8 sitze und den ganzen Rest des Busses total belegen!

Sodass wirklich nur max8 leute ( nur familie nicht gewerblich) mitfahren können!

Zitat:

Original geschrieben von FlyHigh95

Sprich es wäre möglich mit CE zu fahren?

Fahrersitz+ 8 sitze und den ganzen Rest des Busses total belegen!

Zum wievielten:

JA, WENN du das Teil zum WoMo umbaust und der ursprüngliche "Klasse D-Bus" zu einem "Klasse C-WoMo" umklassifiziert wird (umbauen, und dann auf die andere Klasse zulassen).

Btw, gaaaanz wichtig: Fahrer + 7. Du darfst mit B/C max. 8 Personen inkl. Fahrer rumfahren... (C = Fahrzeug über 7,5to, CE = das ganze mit Anhänger; du stiftest hier Verwirrung, wenn du mit CE ankommst ;)

 

Themenstarteram 13. Juli 2012 um 22:20

Jetzt habe ich es auh begriffen, vielen dank! Bin halt etwas durcheinander gekommen! Natürlich werde ich es als WoMO anmelden, KOM Betriebskosten sollen ziemlich teuer sein han ich genört. Ja also vielen Dank für eure hilfe!! :-) danke für den Hinweis 8 Sitze inkl. Fahrersitz!!!

Gruß!

am 14. Juli 2012 um 3:11

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

 

.......

Die D1 bekommt man als C-Inhaber über 21 Jahre sogar "auf Antrag" erteilt... (D1 ist bei uns mit C1 gekoppelt)

... Stichwort: EU-Richtlinie ;)

Wenn in D also die gleiche Richtlinie gilt, wärs also die logischste Vorgehensweise...

Kannst Du die EU-Richtlinie mal posten, oder mir per PN schicken?

Dann lasse ich mir das bei der nächsten Führerscheinverlängerung gleich mal mitmachen - denn die EU-Verordnung bricht in jedem Fall deutsches Recht.

 

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

Zitat:

Original geschrieben von FlyHigh95

Sprich es wäre möglich mit CE zu fahren?

Fahrersitz+ 8 sitze und den ganzen Rest des Busses total belegen!

Zum wievielten:

JA, WENN du das Teil zum WoMo umbaust und der ursprüngliche "Klasse D-Bus" zu einem "Klasse C-WoMo" umklassifiziert wird (umbauen, und dann auf die andere Klasse zulassen).

Btw, gaaaanz wichtig: Fahrer + 7. Du darfst mit B/C max. 8 Personen inkl. Fahrer rumfahren... (C = Fahrzeug über 7,5to, CE = das ganze mit Anhänger; du stiftest hier Verwirrung, wenn du mit CE ankommst ;)

Das mit den Sitzen stimmt aber nicht, Fahrer + 8 wären in Deutschland erlaubt, ist das vielleicht in der Schweiz anders?

 

am 14. Juli 2012 um 5:15

Zitat:

Original geschrieben von Daimler201

Das mit den Sitzen stimmt aber nicht, Fahrer + 8 wären in Deutschland erlaubt, ist das vielleicht in der Schweiz anders?

8 + 1 ist richtig. Ich wusste übrigens nicht, dass die Schweiz in die EU aufgenommen wurde. Habe ich da was verpasst? ;-).

In der EU gibt es jedenfalls keine so tollen Bezeichnungen und Berechtigungen wie "Lernfahrausweis" und "zusätzliche Terrorieprüfung". In der Schweiz und im Kanton Thurgau ist halt alles etwas anders. Da sind auch die LKW schmäler, die Straßen sauberer und die Bußgelder höher. ;-)

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