Privat Busfahren
Guten Tag alle miteinander,
Erstmal zusagen bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin!
Also meine frage ist: bsp: ein gebrauchten Bus in dem fall ein alter Setra s415-gt ich hab gelesen das man maximal 8 leute + fahrersitz ohne PBS privat transportieren darf? Oder? Also wollte diesen Bus umbauen und etwa 8 sitze drinne Lassen z.b. Private familien ausflüge machen . Die klasse CE ist vorhanden wäre dies möglich? Vielen dank
Gruß
57 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hab ich noch nicht von gehört? Ich fahre doch auch einen Setra über 12m der als So. KFZ Zugelassen ist, zwar kein Wohnmobil aber mit 4+1 eingetragenen Sitzplätzen.Zitat:
Original geschrieben von Autark
Über 12,00 Meter bleibt nur noch die KOM Zulassung des Womos und spättestens dann darfst nur noch allein mit neuem C fahren auch rein privat.
EU / STVZO Schwachsinn halt.Grüße
Steini
Glück gehabt das der Prüfer bei der Umschreibung nicht aufgepasst hat!
§32 Abs 3 StVZO
(3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:
1.
bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - ... 12,00 m,
2.
bei zweiachsigen Kraftomnibussen - einschließlich abnehmbarer Zubehörteile - ... 13,50 m,
3.
bei Kraftomnibussen mit mehr als zwei Achsen - einschließlich abnehmbarer Zubehörteile - ... 15,00 m,
4.
bei Kraftomnibussen, die als Gelenkfahrzeug ausgebildet sind (Kraftfahrzeuge, deren Nutzfläche durch ein Gelenk unterteilt ist, bei denen der angelenkte Teil jedoch kein selbstständiges Fahrzeug darstellt) ... 18,75 m.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Der TE will doch nur maximyl 8+1 Sitze haben, demnach greift aiuch die D1 - Regelung nicht und es reicht sein bisheriger FS (alte Klasse r - = bis 7,5 t)m wenn das Fahrzeug sich in diesem Bereich bewegt. Da er nur 8 Sitz e+ Fahrer einbauen will, und wenn dann das Fahrzeug über ein entsprechendes Gesamtgewicht (Leergewicht + 8+1 Sitze) von < 7,5 t verfügt, fährt er ihn mit dem Führerschein. Evt. da er die anderen Sitze sowieso entfernen muss, könnte er auch entsprechend ablasten lassen.
Sry, ich bezog mich auf dein Statment hier:
Zitat:
Es guibt keinerlei Beschränkung der Führerscheine hinsichtlich der Fahrzeuglänge, sondern nur nach Zulässiger Gesamtmasse.
... Gem FeV §6 gibt es für D1 keine Gwichtslimite mehr (!). Nur noch bis 16 Sitzplätze (in der CH: + max. 8m Länge)
Das der TE nur 1+8 Plätze will, liegt daran, das er die Kat. D nicht machen will; darum ja auch die ganze Diskussion bez. "warum er auf WoMo umbauen und C-neuzulassen muss, damit er mehr als sich selber und den TÜV-Fahrzeugprüfer mit dem Setra (und des TE C-Scheins) rumfahren darf"... Und mir ist das ganze auch klar...
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
... Und mir ist das ganze auch klar...
Das verstehe ich nun jetzt auch nicht mehr. Warum soll der denn dann deiner Meinung nach (Beitrag vom 19. Juli 2012 um 13:08:46 Uhr) "...16 statt 9 Plätze drin lassen..." ? Was ja auch übrigens so nicht stimmt, denn es wird explizit auf den (obligatorischen) Fahrerplatz und weiter 8 Sitzplätze abgehoben. Wenn du pauschal von 9 Sitzen schreibst, könnte jemand auf die Idee kommen 9 Fahrgastsitze drin zu lassen. Was definitiv Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist (zumindest in D).
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
Glück gehabt das der Prüfer bei der Umschreibung nicht aufgepasst hat!
Das ist schon alles klar, warun der Prüfer hie rnicht dran gerührt hat. Das Fahrzeug war vor dem Umbau ja schon für den Straßenverkehr zugelassen. Und bei den Längen für Busse ist bei 18,75 noch lange nicht Schluss
schau mal hier. Die gibt es in vielen Städten.
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Die sind aber auch nich 2 Achsig.Ausserdem sind die Doppelgelenkbusse ÖSondergenehmigungspflichtig und dürfen nur auf vorgeschriebenen Wegstrecken betrieben werden.
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Die sind aber auch nich 2 Achsig.Ausserdem sind die Doppelgelenkbusse ÖSondergenehmigungspflichtig und dürfen nur auf vorgeschriebenen Wegstrecken betrieben werden.
Natürlich sind die mehr als 2-achsig. Ich stimme dir zu, dass sie nur über Sondergenehmigungen und auf baulich getrennten Busspuren betrieben werden dürfen. Aber wenn du mal weiterliest in §32 Abs 3 StVZO, stellst du fest, dass da auch Abmessungen für Busse mit mehr als 2 Achsen und Gelenkbusse stehen und das ist mehr als die zur Diskussion stehenden 12 m. Aber ohne Ausnahmegenehmigung ist bei Gelenkbussen bei 18,75 m Schluss.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Das verstehe ich nun jetzt auch nicht mehr. Warum soll der denn dann deiner Meinung nach (Beitrag vom 19. Juli 2012 um 13:08:46 Uhr) "...16 statt 9 Plätze drin lassen..." ? Was ja auch übrigens so nicht stimmt, denn es wird explizit auf den (obligatorischen) Fahrerplatz und weiter 8 Sitzplätze abgehoben. Wenn du pauschal von 9 Sitzen schreibst, könnte jemand auf die Idee kommen 9 Fahrgastsitze drin zu lassen. Was definitiv Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist (zumindest in D).
Du solltest das Post nochmal durchlesen; bei allfälligen Verständnisfragen stehe ich dir gerne zur Verfügung (und lies bitte die ganzen Sätze, nicht nur Teile davon; macht viels klarer).
1. Du sagst es gibt bei allen Kats Gewichtslimiten; ich weise dich auf die neue D1 hin.
2. ich schrieb diesen Satz mit in's Post:
Zitat:
(falls es bei euch die 8m-Regelung nicht gibt, und der TE der Kat. D1 nicht abgeneigt ist - 16 statt 9 Plätze drin lassen 😉
3. Du kannst auch wirklich alles als Falschauslage sehen und etwas behaupten. OK, für Transportcampus aufgeschlüsselt: statt 1+8 Plätze drin lassen 1 + 16 Plätze (wobei neue Regelung sagt "und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz"
Nochmal: das war ein OT-Einschub um DIR einen Hinweis zu geben (das die D1 Gewichtsoffen ist)
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
Glück gehabt das der Prüfer bei der Umschreibung nicht aufgepasst hat!Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hab ich noch nicht von gehört? Ich fahre doch auch einen Setra über 12m der als So. KFZ Zugelassen ist, zwar kein Wohnmobil aber mit 4+1 eingetragenen Sitzplätzen.
Grüße
Steini§32 Abs 3 StVZO
.....
Warum sollten meine Firma da Glück gehabt haben? Der §32 StVZO erfasst eben nicht die So.KFZ, das Thema hatten wir aber weiter vorne schon mal 😉
Grüße
Steini
warum sollte der nicht gelten? Da sollte jetzt schon ne belastbare Fundstelle in einem Gesetz kommen!
Ich verliere nun langsam den Überblick! Also kann ich es dann auch als SOnder Kfz zulassen und kein WoMo? Bin nun auf ein etwas älteren Setra s411hd mit ca. 10m länge.
Ganz einfach: Alle Sitze rauß, bis auf 8 stück, feste Küche /Spüle und Schlafplätze einbauen und als WO-Mo zulassen. Und los gehts...
Viel Spass damit.
Gruß
Transport-Campus
Zitat:
Original geschrieben von buckdanny99
warum sollte der nicht gelten? Da sollte jetzt schon ne belastbare Fundstelle in einem Gesetz kommen!
Leider keine belastbare Fundstelle, nur kann ich mir nicht vorstellen dass ich bereits bei 2 verschiedenen Firmen Fahrzeuge gefahren habe die dann jeweils außerhalb des §32 StVZO waren. Deswegen waren bzw sind sie als SonstigeKFZ (nicht SonderKFZ) zugelassen. In jeder Kontrolle war es nie ein Problem 🙂
Ich hab da aber einen bekannten, der müsste sich damit auskennen. Mal sehen was er dazu zu sagen hat 🙂
Grüße
Steini