Privat Busfahren
Guten Tag alle miteinander,
Erstmal zusagen bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin!
Also meine frage ist: bsp: ein gebrauchten Bus in dem fall ein alter Setra s415-gt ich hab gelesen das man maximal 8 leute + fahrersitz ohne PBS privat transportieren darf? Oder? Also wollte diesen Bus umbauen und etwa 8 sitze drinne Lassen z.b. Private familien ausflüge machen . Die klasse CE ist vorhanden wäre dies möglich? Vielen dank
Gruß
57 Antworten
Also doch 8 sitze + fahrersitz? Und wie heißt es wenn ich jetzt die Klasse C hab kann ich die D1 beantragen? Kann mir einer die Kosten nennen?
Zitat:
Original geschrieben von FlyHigh95
Und wie heißt es wenn ich jetzt die Klasse C hab kann ich die D1 beantragen? Kann mir einer die Kosten nennen?
Da scheint es wohl so etwas
nur in der Schweizzu geben....
Grüße
Steini
@chaotix
Die CH hat per 1.4.2003 die alten CH-Regeln 1:1 (+Besitzstandwahrung) gegen die der EU getauscht.
Mich würd's für euch freuen (C = D1), aber leider gibts die "länderspezifische Umsetzung" (Stichwort B1, die es in D. nicht gibt), sprich: wie ich hier früher schon verdächtigte... EU != EU.
Wenn ich die Richtlinie finde, reiche ich hier nach; aber Google liefert bei dir die selben Richtlinien wie bei mir...
@Daimler201
Stimmt sry, hab mich vertan.
CH: B & C max. 1 (Fahrer) + 8 Passagiere; mehr als 8 Sitze ausser Fahrer = D1 (mehr als 16 Plätze = D; schrägerweise findet man KEINEN Midibus mit 1+16 Sitzplätzen, nur 1+15...? Naja das ist OT). (... wenn Anwälte Gesetze formulieren, nicht wahr)
@Transportcampus
Nein, die CH ist nicht EU Mitglied und wirds hoffentlich auch nie.
Aber es gibt in den 160 Bilateralen Verträgen, welche mit allen EU-Staaten gelten, neben einem Zinsbesteuerungsabkommen auch einen "autonomen Nachvollzug von EU Recht"... Darum gehts in der CH ja stetig bergab, wir müssen den politischen Dünpfiff aus Brüssel auch mitmachen... Besonders wenn bei uns die 2013er-FS-Richtlinie auch kommt, dann sind nämlich in der CH (fast*) alle Kategorien mit Einstieg wieder so wie vor 2003... 😉
* bis auf die D2: Kleinbusse bis 3,5to zur Personenbeförderung. (ja, keine Fahrgast-Limite)
Bez. Begrifflichkeiten damit die deut. Autoführer-Lehrer es auch kennen:
Lernfahrausweis = damit darf der Fahrschühler zur Theorieprüfung, und Fahrstunden nehmen.
"Zusatztheorie" = eine Theorieprüfung für BPT, C, D, welche bestandene Kat.B-Theorieprüfung aufsetzt.
LKW-Breite: 2.55m max. (ausser Kühler, die dürfen 2.60m sein), Höhe max. 4 Meter, max. Gewicht 40to (Seecontainer 44to)
saubere Strassen = tja, Maut für AB, Verkehrssteuern für die anderen Strassen... Zweckgebunden das ganze und du siehst das Ergebnis...
Bussgelder = sollen einen "strafenden und verhindernden Charakter" haben; darum rasen wir in der CH nicht so; es ist uns einfach zu teuer 😉
@FlyHigh95
Steini hat's schon geschrieben, aber denoch:
Wenn ICH (der mit dem CH-Nummernschild, und das nicht ohne Grund 😉 schreibe "hier ist es so und so", hat das meist mit der Schweiz zu tun... (fehlt der Bezug zu "hier" oder "die schweizer Regelung", ist es für D gültig. Aber Fehler (siehe Input von Daimler201) sind auch bei mir möglich)
Jedoch gebe ich mir alle Mühe auch die D-Lage nachzuvollziehen (immerhin - ich wohne in der Grenzregion und muss des öfteren rüber... Da will ich ja keine Schwierigkeiten mit der Rennleitung, weil ich mich in der CH an die gültigen Gesetze gehalten habe 😉
Zitat:
Nein, die CH ist nicht EU Mitglied und wirds hoffentlich auch nie.
Da sind wir ganz bestimmt einer Meinung.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von FlyHigh95
Sprich es wäre möglich mit CE zu fahren? Ich will zu einem bestimmten Grund die Klasse D+usw nit machen wegen den Kosten des Fs!
Sodass wirklich nur max8 leute ( nur familie nicht gewerblich) mitfahren können!
Wenn du maximal 8 Leute mitnehmen willst, also Fahrer + 8, dann brachst du dir über den D1 keine Gedanken zu machen. Du musst halt nur im Bus alle anderen Sitze ausbauen und eine Zulassung für 8 eintragen lassen.
Beim D - Führerschein ist es nicht einfach, die Kosten zu nennen, denn es kommt darauf an, wieviel Fahrpraxis (wie lange du den Fs hast) du schon hast. Da gibt es unterschiedliche Mindestfahrstunden, die vorgeschrieben sind. [url=http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/d1.php] Schau mal hier (/url]
Über 12,00 Meter bleibt nur noch die KOM Zulassung des Womos und spättestens dann darfst nur noch allein mit neuem C fahren auch rein privat.
EU / STVZO Schwachsinn halt.
Zitat:
Original geschrieben von Autark
Über 12,00 Meter bleibt nur noch die KOM Zulassung des Womos und spättestens dann darfst nur noch allein mit neuem C fahren auch rein privat.
EU / STVZO Schwachsinn halt.
Hab ich noch nicht von gehört? Ich fahre doch auch einen Setra über 12m der als So. KFZ Zugelassen ist, zwar kein Wohnmobil aber mit 4+1 eingetragenen Sitzplätzen.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Autark
Über 12,00 Meter bleibt nur noch die KOM Zulassung des Womos und spättestens dann darfst nur noch allein mit neuem C fahren auch rein privat.
Diese Regelung kenne ich aber nicht. Wo in der FeV steht sollte das denn stehen? Es guibt keinerlei Beschränkung der Führerscheine hinsichtlich der Fahrzeuglänge, sondern nur nach Zulässiger Gesamtmasse.
Steht alles Hier
1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern
– ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger –
12,00 m,
Wenn der § auch von @Autark gemeint sein sollte, dann bezieht sich das aber nur auf "regulär" zugelassene Fahrzeuge und betrifft nicht die Führerscheinfrage.
Die Zulassung beruht als So.KFZ eben nicht auf diesem §, ansonsten wäre ja gar kein Fahrzeug mit Überlänge bzw Breite möglich.
Bei der Zulassung wird nur meist zuerst mal geschaut was für bestehende § man in Anlehnung nehmen kann. Wird also ein KOM zum Wohnmobil, dann ist beim 2 Achser Kom bei 13,50m Ende, will man mehr wird es teuer und Kompliziert. Das Betrifft aber immer nur die Zulassung. Steht dann in dieser Zulassung kein KOM mehr, ist mit dem CE alles legal zu fahren.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Steht alles Hier
1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern
– ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger –
12,00 m,
Klar ist, dass nach der STVZO nach Nr. 1 nur Fahrzeuge für den Verkehr zulassungsfähig sind, die weniger als 12 m haben... ausgenommen Busse..... Es ging aber hier nicht darum, sondern, ob bei mehr als 12m nicht mehr plötzlich eine andere FE nötig ist. Und das ist definitv nicht der Fall. Also in der Fahrerlaubnisverordnung steht so etwas definitv nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Diese Regelung kenne ich aber nicht. Wo in der FeV steht sollte das denn stehen? Es guibt keinerlei Beschränkung der Führerscheine hinsichtlich der Fahrzeuglänge, sondern nur nach Zulässiger Gesamtmasse.
Bei D1 aber auch nicht mehr, da gilt jetzt "bis 16 Sitzplätze und nicht länger als 8 Meter" (CH), die D-Regelung:
FeV §6:
---
Klasse D1: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
---
(ich seh kein Gewichtslimit mehr 🙂
(falls es bei euch die 8m-Regelung nicht gibt, und der TE der Kat. D1 nicht abgeneigt ist - 16 statt 9 Plätze drin lassen 😉
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Aber dann hieße das ja dass wenn man CE hat einfach nur den Personenbeförderungsschein noch machen muss um dann D bzw. DE zu haben. Klingt irgendwie komisch.
es gibt keinen Personenbeförderungsschein für Omnibusse, ist jetzt ein eigenständiger Führerschein Die Klasse D.
Man kann auch nur Klasse D machen darf man keinen Lkw fahren.
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
Der TE will doch nur maximyl 8+1 Sitze haben, demnach greift aiuch die D1 - Regelung nicht und es reicht sein bisheriger FS (alte Klasse r - = bis 7,5 t)m wenn das Fahrzeug sich in diesem Bereich bewegt. Da er nur 8 Sitz e+ Fahrer einbauen will, und wenn dann das Fahrzeug über ein entsprechendes Gesamtgewicht (Leergewicht + 8+1 Sitze) von < 7,5 t verfügt, fährt er ihn mit dem Führerschein. Evt. da er die anderen Sitze sowieso entfernen muss, könnte er auch entsprechend ablasten lassen.Zitat:
Bei D1 aber auch nicht mehr, da gilt jetzt "bis 16 Sitzplätze und nicht länger als 8 Meter" (CH), die D-Regelung:
FeV §6:
---
Klasse D1: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
---
(ich seh kein Gewichtslimit mehr 🙂(falls es bei euch die 8m-Regelung nicht gibt, und der TE der Kat. D1 nicht abgeneigt ist - 16 statt 9 Plätze drin lassen 😉