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Privat Auto verkauft und Käufer will es wieder rückgängig machen

Themenstarteram 9. Mai 2016 um 17:51

Hallo.

Meine Schwester hat ihren A140 Bj 1999 verkauft an privat mit einem Mobile.de Kaufvertrag. Die gebrochene Feder wurde auch im Vertrag vermerkt.

Das Fahrzeug hat altersbedingte Mängel, Rost usw. Tüv noch bis November diesen Jahres.

 

Der Käufer machte eine Probefahrt, bezahlte 800 Euro nahm die Papiere mit und meldete den Wagen an, einen tag später hat er das Auto abgeholt und ist nach hause gefahren, ca. 100km.

nun 2 tage später droht er mit Anwalt und will das Fahrzeug zurückgeben, weil angeblich lt. Werkstatt 1500 Euro investiert werden müssen, damit man nochmal TÜV machen kann.

 

Meine Meinung nach ist es durchaus üblich an einem Wagen mit 17 Jahren das man was machen muss zum Tüv.

 

Wir haben aber keine Rechtsschutzversicherung.

Seine Frau ist bei der Probefahrt nur reingesessen und meinte sie kann nur Automatik fahren. Meiner Meinung nach hat sich rausgestellt, das die Alte keinen Bock mehr auf den Wagen, weil sie doch ein Automatikgetriebe will, der Wagen hat ne Hand Schaltung.....

 

Was sollen wir tun ?

 

Danke !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht - schriftlich - ,

1. hat er - lies einfach den Eröffnungspost

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

dort gibt es die Rubrik gekauft wie gesehen und damit hat es sich.

2. Blödsinn

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Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 10. Mai 2016 um 00:9:12 Uhr:

Bei solchen Themen geht es meistens um alte Autos. Ich meine wer einigermaßen was auf dem Kasten hat, kauft sich kein Auto für 800€. Würde mich echt nicht wundern wenn die Leute einfach nur blöd sind.

Genau umgekehrt.

Nur wer einigermaßen was auf dem Kasten hat, sollte sich ein Auto für 800€ kaufen.

Zitat:

@mk4x schrieb am 10. Mai 2016 um 09:18:04 Uhr:

Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 10. Mai 2016 um 00:9:12 Uhr:

Bei solchen Themen geht es meistens um alte Autos. Ich meine wer einigermaßen was auf dem Kasten hat, kauft sich kein Auto für 800€. Würde mich echt nicht wundern wenn die Leute einfach nur blöd sind.

Genau umgekehrt.

Nur wer einigermaßen was auf dem Kasten hat, sollte sich ein Auto für 800€ kaufen.

Wer was auf dem Kasten hat kauft sich ein Fahrzeug mit TÜV... So kann man die Kiste auch mit kleineren Mängeln noch 2 Jahre fahren...

am 10. Mai 2016 um 7:32

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht - schriftlich - , dort gibt es die Rubrik gekauft wie gesehen und damit hat es sich.

"gekauft wie gesehen" ist schon lange nix mehr wert...

Zitat:

@MvM schrieb am 10. Mai 2016 um 09:32:28 Uhr:

Zitat:

@mk4x schrieb am 10. Mai 2016 um 09:18:04 Uhr:

 

Genau umgekehrt.

Nur wer einigermaßen was auf dem Kasten hat, sollte sich ein Auto für 800€ kaufen.

Wer was auf dem Kasten hat kauft sich ein Fahrzeug mit TÜV... So kann man die Kiste auch mit kleineren Mängeln noch 2 Jahre fahren...

Nicht unbedingt. Denn ohne TÜV sind viele Autos wesentlich weniger wert und lassen sich oft für kleines Geld reparieren.

Zum TE: Ignoriere den Käufer einfach und setz die Telefonnummer in deinem Handy bzw. zuhause im Router auf die Blacklist. Dann wirst du auch nicht mehr terrorisiert, wenn es zu doll mit dem wird.

Ich lese hier immer wieder, dass diese Klauseln gegen eine Rücknahme oder zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung nix wert sind.

Was heißt das denn? Wenn ich alle Schäden / Mängel, die ich kenne, korrekt im Vertrag angebe, dann kann mir doch keiner was. Der Käufer muss ja beweisen, dass etwas, was nicht im Kaufvertrag steht, mir schon vorher bekannt war. Und wenn es nicht gerade die Bremsen oder solche Dinge sind, kann er das nicht.

Was ich meine ist, ich habe schon einige Autos privat verkauft, eben mit diesen Musterverträgen von Autoscout / mobile, und damit gab es selbst bei Reklamationen des Käufers nie Probleme. Einen Verweis auf die Klausel, und es gab keinen Anruf mehr. War zum Glück erst einmal so nervig.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. Mai 2016 um 10:21:31 Uhr:

Ich lese hier immer wieder, dass diese Klauseln gegen eine Rücknahme oder zum Ausschluss jeglicher Gewährleistung nix wert sind.

wer schreibt das? Im Gegenteil ist ein Gewährleistungsausschluss absolut wichtig. So wie Du es machst ist es schon richtig.

am 10. Mai 2016 um 9:25

Zitat:

@mk4x schrieb am 10. Mai 2016 um 09:18:04 Uhr:

Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 10. Mai 2016 um 00:9:12 Uhr:

Bei solchen Themen geht es meistens um alte Autos. Ich meine wer einigermaßen was auf dem Kasten hat, kauft sich kein Auto für 800€. Würde mich echt nicht wundern wenn die Leute einfach nur blöd sind.

Genau umgekehrt.

Nur wer einigermaßen was auf dem Kasten hat, sollte sich ein Auto für 800€ kaufen.

Nur wer einigermaßen was auf dem Kasten hat, sollte sich ein Auto für 800€ ohne schriftlichen Kaufvertrag kaufen:D

Zitat:

@rossariorossa schrieb am 10. Mai 2016 um 08:48:39 Uhr:

..., dort gibt es die Rubrik gekauft wie gesehen und damit hat es sich.

Nein damit hat es sich nicht.

Es muß der Ausschluß der Gewährleistung drinnen stehen.

Mit gekauft wie gesehen, konntest Du noch 1970 ein Auto kaufen, heute nicht mehr.

Siehst Du ja hier wieder, ein älteres Auto kaufen und sich dann wundern, daß man in das Ding auch noch investieren muß.

Und in der heutigen Zeit wird gleich mit dem Anwald :o, Inseider wissen Bescheid, gedroht.

am 10. Mai 2016 um 9:48

"gekauft wie gesehen" im Kaufvertrag ist genauso wertlos, wie das M+S Zeichen auf irgendwelchen Reifen. Kannste schreiben, nutzt dir aber nix.

Der gesetzliche Gewährleistungsausschluss für Verkäufe unter Privatpersonen muss in den Kaufvertrag, genauso wie das Schneeflockenzeichen auf gute Winterreifen.

Vielleicht versteht man es jetzt besser ...

am 10. Mai 2016 um 15:19

Mit blöd meine ich das die Käufer einfach nur ahnungslos sind und denken die hätten Recht und können ein Auto von Privat wieder zurückgeben. Es muss nicht immer die Masche Preisdrücker sein. Würde also nochmal aufklären und denen einen BGB, HGB oder sonst was schenken.

Zitat:

@querys schrieb am 10. Mai 2016 um 10:04:06 Uhr:

Nicht unbedingt. Denn ohne TÜV sind viele Autos wesentlich weniger wert und lassen sich oft für kleines Geld reparieren.

Zu diesem Preis bekommt man aber schon ein Auto ohne (bekannte) Mängel und mit TÜV. Der Wagen hat zwar einen Mercedes-Stern auf der Haube, aber es gibt bessere Fahrzeuge. Wenn man sich für einen Wagen interessiert solte man sich vorher informieren. Die Premopf-Modelle der W168-Baureihe kann man als Gebrauchtwagen vergessen. Der geringe Aufpreis zum Mopf lohnt sich.

Der Käufer hat hier ein Fahrzeug ohne TÜV und mit einem größeren Mangel gekauft. Ob der Wagen weitere größere Mängel hat weiß noch nicht mal der Vorbesitzer/Verkäufer. Als Hobbyschrauber perfekt, da auf dem Schrottplatz genug Ersatzteile liegen, aber als Laie riskant.

Das Auto hat ja noch TÜV bis November.

Also acht Monate fahren und beim späteren Verkauf ohne TÜV gibt es sicher wieder 200 bis 300€ zurück.

So schlecht ist das nicht, wenn man A Klasse fahren will.

Leider mit dem Käufer wieder ein Vollpfosten mehr, der den Low Budget Markt kaputt macht.

Mein letztes 15 Jahre altes Auto habe ich fahrbereit mit TÜV zum Ausschlachten als Teilträger verkauft.

Zitat:

@mk4x schrieb am 10. Mai 2016 um 19:56:12 Uhr:

Leider mit dem Käufer wieder ein Vollpfosten mehr, der den Low Budget Markt kaputt macht.

Das liegt an einem häufigen Missverständnis welches auch auf MT immer wieder erneut unters Volk gebracht wird.

Da gibt es Leute die kennen sich aus und können viel selber reparieren. Die erklären dann - aus ihrer Sicht völlig zu Recht - dass man mit einem Auto für ein paar Hundert Euro jahrelang so billig fahren kann wie mit keinem anderen.

Dies lesen dann andere Leute, die gar keine Ahnung von Autos haben und nichts selber machen können und denken das würde bedeuten, von jedem Low-budget-Wagen könne man erwarten dass er technisch einwandfrei ist und ohne nennenswerte Investitionen noch ein paar Jahre durchhält.

am 11. Mai 2016 um 6:51

das ist das, was mich beim MT auch oft aufregt - irgendwelche Hobbyschrauber, die alles selber günstig machen können, schliessen von sich auf andere und setzen voraus, dass jeder es so gut kann. Dem ist nicht so!

Darüber sollte der eine oder andere beim Verfassen seiner Tipps und Postings kurz nachdenken

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 5:23

Moin.

Der Käufer hat nun einen tollen Brief per einschreiben gesendet mit der Frage wie es nun weitergeht mit der Beseitigung der Mängel.

 

Der glaubt wohl echt, das was zu holen ist.

Ich kenne mich mit Anwalt & Rechtsschutzversicherung auch nicht aus:

Was wird ihm ein Anwalt sagen, wenn er mit der Problemstellung zu ihm kommt ?

Wittert der Anwalt ein Geschäft und sagt "klar, das regeln wir ich schreib ein paar Briefe, du gibst mit einige hundert Euro, und wenn der Gegner verloren hat, holen wir uns die Kohle wieder" oder winkt er ab, und sagt "lass das bleiben, da haben wir keine Chance..." ?

Muss er zuvor bei seiner Rechtsschutzversicherung anfragen, ob die das übernimmt ?

 

Danke !

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