Preiserhöhung schon dieses Jahr beim Tiguan?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo;

da ich nun erfahren habe daß mein Tiguan erst nach Mai/ Juni ( Mod. 2009 ) kommen wird,
frage ich mich ob man von einer Preiserhöhung betroffen ist bzw. ob es überhaupt
schon eine geben wird.

Beste Antwort im Thema

Aus Finanznachrichten: " 10. Mai. 2008 Volkswagen wird zum 29. Mai 2008 seine Pkw-Preise erhöhen. Der Autobauer erhöht die unverbindlichen Preisempfehlungen für bestimmte Modelle in Deutschland um rund 0,8 Prozent an.

Ausgenommen von dieser Preisanpassung bleiben die Modelle Golf, Golf Plus, Passat, Passat Variant und Phaeton. Die Anhebung liegt unter der allgemeinen Preissteigerung in Deutschland. "

Wenn auch beim Tiguan nur 0,8 % erhoben werden, ist die Preisteigerung die kommt von vielleicht 300 - 400 Euro doch moderat. Ich habe aber das Gerücht gehört (vielleicht bleibt es ja bei einem Gerücht), dass der Tiguan mit mehr als 0.8 % belegt wird. Ich denke man kann hier lange diskutieren und wir werden hierdurch eh nicht schlauer. Warten wir noch 2 Woche ab, dann wissen wir es doch was passiert. Nochmal an Alle die glauben, dass die Preiserhöhung durch die Anpassung bei gewissen Ausstattungselementen abgeschlossen sei. Die Preiserhöhung kommt erst noch !!!

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Hi,

mein Senf:

Der üblicherweise (also nicht immer) in den Kaufbedingungen aufgeführte Satz:

"Es git der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis des Herstellers."

ist wie folgt zu interpretieren:

"Bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d.h. wenn der Listenpreis um 2% steigt, erhöht sich der Hauspreis ebenfalls um 2%. Dies gilt, falls das Fahrzeug außerhalb von vier Monaten (Preisschutz) nach Bestellung geliefert werden sollte."

So aus einem Infoblatt zu meiner Bestellung. Die Vier-Monats-Regelung ist gesetzlich verankert (§309 S. 1 Nr. 1 BGB) und kann nicht verkürzt werden. Für die Berechnung der Vier-Monats-Frist ist der Zeitpunkt der Bestellung und der Auslieferung maßgeblich (und nicht der Zeitpunkt einer Preiserhöhung).

Außerdem soll der Grundpreis (und außer der AHK nicht die Sonderausstattung) des Tiguan um 2% angehoben werden; es soll aber eine "Altpreisgarantie" geben (was immer das ist und für wen es gilt?).

Quelle: http://forum.gute-fahrt.de/showthread.php?p=259420#post259420

Hallo ledewo,
interessant.
Wenn jedoch nur der Hauspreis angegeben ist und der Zusatz fehlt, dann
habe ich einen Festpreis :-)

Alf

Ich habe auch einen Hauspreis, aber mit der Klausel, daß der Preis bei Übergabe zählt.
Wenn also VW den Grundpreis um 2% und nicht das Zubehör erhöht, kann sich mein Hauspreis ja nicht auch um 2% erhöhen, sondern quasi nur anteilig?!? Richtig oder falsch? 😕

Zitat:

Original geschrieben von minitiguan


Ich habe auch einen Hauspreis, aber mit der Klausel, daß der Preis bei Übergabe zählt.
Wenn also VW den Grundpreis um 2% und nicht das Zubehör erhöht, kann sich mein Hauspreis ja nicht auch um 2% erhöhen, sondern quasi nur anteilig?!? Richtig oder falsch? 😕

Ich denke das ist falsch,

denn der Hauspreis bezieht sich auf einen Gesamtpreis.

Also wird das Zubehör auch darin nicht mit Einzelpreisen aufgeführt sein.

Somit zählt dann eben diesr Hauspreis als "Grundpreis" und erhöht sich dementsprechend.

ALf

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Hallo,

der Link zu GuteFahrt ist interessant, auch wenn man dieses Wissen hinterfragen muss und hoffentlich nicht nur der Wunsch danach, Vater dieser Aussage ist.

Hier wird von einem "Preisschutz" bei Fahrzeugen die vor dem 28.05.08 bestellt werden
gesprochen.

Jetzt will ich mal hoffen, das die Zuständigen bei VW so anständig sind und das auch im Kundeninteresse genauso umsetzen.

Ich habe meinen Kaufvertrag und auch die Bestellung mit allen Anlagen jetzt mehrfach durchgelesen und finde keinen Hinweis auf
eine Regelung im Falle einer Preissteigerung. In der Bestellung wird von einem Hauspreis gesprochen, dieser Vermerk Hauspreis taucht aber
bei der Auftragsbestätigung nicht mehr auf.

Zum Liefertermin: Bisher bleibt es bei Fertigung in KW 31.

Wo bleiben die Tests in den Autozeitschriften mit den 170 und 200 PS TSI-Motoren???

Zitat:

Original geschrieben von siemens8


Hallo,

der Link zu GuteFahrt ist interessant, auch wenn man dieses Wissen hinterfragen muss und hoffentlich nicht nur der Wunsch danach, Vater dieser Aussage ist.

Hier wird von einem "Preisschutz" bei Fahrzeugen die vor dem 28.05.08 bestellt werden
gesprochen.

Jetzt will ich mal hoffen, das die Zuständigen bei VW so anständig sind und das auch im Kundeninteresse genauso umsetzen.

Ich habe meinen Kaufvertrag und auch die Bestellung mit allen Anlagen jetzt mehrfach durchgelesen und finde keinen Hinweis auf
eine Regelung im Falle einer Preissteigerung. In der Bestellung wird von einem Hauspreis gesprochen, dieser Vermerk Hauspreis taucht aber
bei der Auftragsbestätigung nicht mehr auf.

Zum Liefertermin: Bisher bleibt es bei Fertigung in KW 31.

Wo bleiben die Tests in den Autozeitschriften mit den 170 und 200 PS TSI-Motoren???

Hallo,

auf deiner Bestellung, steht doch sicherlich "verbindliche Bestellung"

Dann ist alles darin, auch für den Verkäufer verbindlich. :-)

Alf

So, hab mal in meinen Kaufunterlagen geschaut.
Im Kaufvertrag steht zwar ein Hauspreis ohne einzelnd aufgeführte Zusatzausstattungen. Aber es steht auch drin "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis".
Habe beim Kauf auch ein Infoblatt zum Neuwagenkauf erhalten.
Zitat:  Der im Kaufvertrag aufgeführte Satz  "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis" ist wie folgt zu interpretieren: bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d.h. wenn der Listenpreis um 1% steigt, erhöht sich der Hauspreis ebenfalls um 1%. Dies gilt, falls das Fahrzeug außerhalb von vier Monaten (Preisschutz) nach Bestellung geliefert wird. Zitat Ende. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von racki400


So, hab mal in meinen Kaufunterlagen geschaut.
Im Kaufvertrag steht zwar ein Hauspreis ohne einzelnd aufgeführte Zusatzausstattungen. Aber es steht auch drin "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis".
Habe beim Kauf auch ein Infoblatt zum Neuwagenkauf erhalten.
Zitat:  Der im Kaufvertrag aufgeführte Satz  "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis" ist wie folgt zu interpretieren: bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d.h. wenn der Listenpreis um 1% steigt, erhöht sich der Hauspreis ebenfalls um 1%. Dies gilt, falls das Fahrzeug außerhalb von vier Monaten (Preisschutz) nach Bestellung geliefert wird. Zitat Ende. 🙁

Na Prima,

genau das sagte ich oben auch :-)

Alf

Zitat:

Original geschrieben von racki400


So, hab mal in meinen Kaufunterlagen geschaut.
Im Kaufvertrag steht zwar ein Hauspreis ohne einzelnd aufgeführte Zusatzausstattungen. Aber es steht auch drin "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis".
Habe beim Kauf auch ein Infoblatt zum Neuwagenkauf erhalten.
Zitat: Der im Kaufvertrag aufgeführte Satz "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis" ist wie folgt zu interpretieren: bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d.h. wenn der Listenpreis um 1% steigt, erhöht sich der Hauspreis ebenfalls um 1%. Dies gilt, falls das Fahrzeug außerhalb von vier Monaten (Preisschutz) nach Bestellung geliefert wird. Zitat Ende. 🙁

Hi,

sag' ich doch: da haben wir wahrscheinlich beim gleichen großen Autohaus gekauft... (ich allerdings einen Passat)

Ich denke aber auch, dass dies die Regel ist (und diejenigen hier, die keine solche Klausel haben, sind sicher in der Unterzahl).

Verstehe ich das richtig? Es ist egal, wieweit ich vor dem 28.05. bestellt habe - der Preisschutz gilt erst ab Tag der Preiserhöhung - also in diesem Fall 29. Mai plus 4 Monate?

cafinly

Hallo,
ich gehe davon aus das ich nichts nachbezahlen muß weil doch die Preisliste eine unverbindliche Preisempfehlung vom Hersteller ist und ich mit den freundlichen einen verbindlichen Kaufpreis ausgehandelt habe,oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



Zitat:

Original geschrieben von minitiguan


Ich habe auch einen Hauspreis, aber mit der Klausel, daß der Preis bei Übergabe zählt.
Wenn also VW den Grundpreis um 2% und nicht das Zubehör erhöht, kann sich mein Hauspreis ja nicht auch um 2% erhöhen, sondern quasi nur anteilig?!? Richtig oder falsch? 😕
Ich denke das ist falsch,
denn der Hauspreis bezieht sich auf einen Gesamtpreis.
Also wird das Zubehör auch darin nicht mit Einzelpreisen aufgeführt sein.

Somit zählt dann eben diesr Hauspreis als "Grundpreis" und erhöht sich dementsprechend.

ALf

Servus,erst mal.

Hab heut mit meinem Freundlichen gesprochen.Der meinte auch(wie hier schon öfteres geschrieben): VW würde aus Gründen der schon sehr strapazierten Geduld der Käufer die Preiserhöhung auf bereits berstellten Autos NICHT weitergeben!

Zitat:

Original geschrieben von viperman666



Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf


Ich denke das ist falsch,
denn der Hauspreis bezieht sich auf einen Gesamtpreis.
Also wird das Zubehör auch darin nicht mit Einzelpreisen aufgeführt sein.

Somit zählt dann eben diesr Hauspreis als "Grundpreis" und erhöht sich dementsprechend.

ALf

Servus,erst mal.
Hab heut mit meinem Freundlichen gesprochen.Der meinte auch(wie hier schon öfteres geschrieben): VW würde aus Gründen der schon sehr strapazierten Geduld der Käufer die Preiserhöhung auf bereits berstellten Autos NICHT weitergeben!

Das glaube ich erst, wenn das von Werksseite offiziell bestätigt wird.

Sollte es aber tatsächlich so sein, dann hätte ich gleich zweimal Glück gehabt.

Nr.1 wird von mir am 22.05. aus Wolfsburg abgeholt.
Ich bekomme also nächste Woche einen der letzten Ur-Tiguane!!!

Nr.2 da geht es mir wie vielen hier im Forum. Nix genaues weis ich nicht.
Keine Produktionswoche, kein unverbindlicher Liefermonat, letzter Stand ist und bleibt seit der Bestellung I.Quartal 2009

Zitat:

Original geschrieben von ledewo



Zitat:

Original geschrieben von racki400


So, hab mal in meinen Kaufunterlagen geschaut.
Im Kaufvertrag steht zwar ein Hauspreis ohne einzelnd aufgeführte Zusatzausstattungen. Aber es steht auch drin "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis".
Habe beim Kauf auch ein Infoblatt zum Neuwagenkauf erhalten.
Zitat: Der im Kaufvertrag aufgeführte Satz "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis" ist wie folgt zu interpretieren: bei Erhöhung des Listenpreises wird der vereinbarte Hauspreis um den gleichen Prozentsatz angehoben, d.h. wenn der Listenpreis um 1% steigt, erhöht sich der Hauspreis ebenfalls um 1%. Dies gilt, falls das Fahrzeug außerhalb von vier Monaten (Preisschutz) nach Bestellung geliefert wird. Zitat Ende. 🙁
Hi,

sag' ich doch: da haben wir wahrscheinlich beim gleichen großen Autohaus gekauft... (ich allerdings einen Passat)

Ich denke aber auch, dass dies die Regel ist (und diejenigen hier, die keine solche Klausel haben, sind sicher in der Unterzahl).

Hallo ledewo.

Hab meinen in Aachen gekauft und das mit der Regel, dem stimme ich voll und ganz zu. Pech natürliche für diejenigen (ich zähle auch dazu), die einen Hauspreis haben, wenn die Preiserhöhung nur auf den Grundpreis aufgeschlagen wird haben wir als sogenannte, ich sage mal "Hauspreisaushandler" die Arschkarte gezogen, da wir die Preiserhöhung auf den Hauspreis bekommen. Hoffe echt, das VW alle lange wartenden davon verschont.

Gruß, Racki

Info gestern von meinem 🙂:

Machen sie sich mal keine Sorgen. Nach dem 29.Mai haben Sie auf jeden Fall noch 4 Monate Preisschutz und VW will die Preiserhöhung für bis zum 28. Mai bestellte Tiguane zu 99% generell nicht an die Kunden weitergeben, weil die ja nix für die überdurchschnittlich lange Wartezeit können.

Schriftlich hab ich es allerdings nicht...

cafinly

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