Preiserhöhung bei VW
Hallo Leute,
wie ich heute von meinem VW-Händler erfahren habe, wird VW am 09.07.11 die Preise erhöhen!🙁
Um wieviel % hatte er leider nicht gesagt, aber ich vermute, so ca. 2 - 3 %!
Deswegen, wenn Ihr sowieso mit dem Gedanken spielt, Euch einen neuen Polo anzuschaffen, solltet Ihr Euch mit der Bestellung beeilen, sonst bezahlt Ihr gleich ein paar Hundert Euro mehr!😠
Es grüßt Euch Alle
Space-Polo🙂
Beste Antwort im Thema
Hallo Leute,
wie ich heute von meinem VW-Händler erfahren habe, wird VW am 09.07.11 die Preise erhöhen!🙁
Um wieviel % hatte er leider nicht gesagt, aber ich vermute, so ca. 2 - 3 %!
Deswegen, wenn Ihr sowieso mit dem Gedanken spielt, Euch einen neuen Polo anzuschaffen, solltet Ihr Euch mit der Bestellung beeilen, sonst bezahlt Ihr gleich ein paar Hundert Euro mehr!😠
Es grüßt Euch Alle
Space-Polo🙂
18 Antworten
Ich habe mir heute auch ein Angebot erstellen lassen und der Verkäufer meinte die anstehende Erhöhung betrüge 1,4% - ohne Gewähr, da noch nicht eingepreist
ganz viel ot:Zitat:
Original geschrieben von WHornung
Ich habe mir heute auch ein Angebot erstellen lassen und der Verkäufer meinte die anstehende Erhöhung betrüge 1,4% - ohne Gewähr, da noch nicht eingepreist
Also die 1,4 %-Punkte scheinen realistisch mit einen kleine + oder -. Wenn man bedenkt wie die Stahlpreise und die NK gestiegen sind, kommt das hin. 3 % scheinen mir unrealistisch, denn die EZB hält bisher immer noch die Zinsen niedrig und selbst Chinesen beginnen in D zu investieren, da Deutschland gemessen an Infrastruktur und Leistungsgrad selbst für die Produktion günstiger ist als Griechenland und Portugal oder andere europäische Länder. Ja, man mag es kaum glauben, aber deutsche Arbeitskraft ist wieder gefragt und konkurrenzfähig. Niedrigere Lohnnebenkosten und Löhne, geringere Gehälter und kaum noch Urlaubs oder Weihnachtsgelder magt für den einzelnen in den letzten Jahren sicher ein schwerer Schlag gewesen sein, aber der Konjunktur tut es gut und gerade D war vor 10 Jahren mehr als nur unattraktiv.
Die Politik und der Deutsche an sich, hat sich aber wieder in kurzer Zeit selbst für Billiglohnländer zu einem attraktiven und lukrativen Herstellungsland gemausert, ob Sanyo oder der neue Groß-Logistiker aus China, der in Halle investiert, wird langfristig auch wieder unsere Taschen dicker machen und das für die AN, denn unsere neuen AG haben immer mehr chinesische Nachnahmen. Denn seine wir ehrlich, die interessanten Märkte liegen nicht mehr in Europa, sondern in Asien, Indien und dann Afrika.
Ich war immer ein Gegner von denen, die sich in einem Zug die Taschen füllen wollten, wie bei der Textil- und Bekleidungsindustrie u.a. Etwas mehr ins eigene Land investiert, wäre es erst gar nicht zum Kollaps mit 4 Mill. Arbeitslosen und 4 Mill. Arbeitssuchenden inkl. der in Programmen und Weiterbildungsmaßnahmen versteckten Arbeitslosen gekommen.
Wir können wieder gestärkt in eine rosigeere Zukunft schauen, da sind Preiserhöhungen von 1,4 % nur recht. Wo wieder mehr investiert werden muss sind der Mittelstand und auch Kleinbetriebe und nciht nur die Großen, die daraus nichts machen, außer sich selber die Taschen zu stopfen.
Es konnte uns nichts besseres passieren als eine rot/schwarze Regierung, gerne hätte ich sie noch weiter gehabt, aber leider wurde es dann scharz/gelb, hoffentlich bald wieder schwarz/rot und die Grünen das Zünglein an der Waage.
Auch wenn man vor der Preiserhöhung bestellt, ist das keine Garantie, dass diese nicht doch bezahlt werden muss, da der Preis nur für eine gewisse Zeit - bei uns 4 Monate - garantiert wird.
Bei den derzeitigen Lieferfristen für manche Modelle sollte man bei der Vertragsverhandlung diesen Punkt explizit klären und gegebenenfalls versuchen durch eine abweichende Vereinbarung auszuschliessen.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Frank23111960
....
Bei den derzeitigen Lieferfristen für manche Modelle sollte man bei der Vertragsverhandlung diesen Punkt explizit klären und gegebenenfalls versuchen durch eine abweichende Vereinbarung auszuschliessen.
Jopp, das kann man machen wenn der 🙂 das mitmacht 😉
Wir haben z.B. in unserer Bestellung unter Preis folgendes stehen gehabt:
"Verbindlicher Hauspreis"
Das haben wir mit unserem 🙂 abgesprochen und vereinbart um eben die 4 Monate Presibindung zu umgehen....
Und da der Hauspreis nichts mit dem Listenpreis zu tun hat da der 🙂 seine Autos ja auch zu anderen Preisen verkaufen kann...
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Gut das es dieses Thema gibt! Ich habe meinen ja am 08.06. bestellt und er soll erst im Dezember kommen.. also weit mehr als 4 Monate. Na hoffentlich wird der nicht teurer!
Lt. VW Händler gilt der Preisschutz, aufgrund der langen Lieferzeiten, für jedes Fzg. was bereits bestellt ist unbegrenzt. Im ggs. zu "früher" wo es tatsächlich nur (bei bestimmten Modellen !) einen begrenzten Preisschutz gab.
Das hört sich schon wieder besser an!
So, ich muss los... zum Autohaus... bin gespannt was ich so erfahre.
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Lt. VW Händler gilt der Preisschutz, aufgrund der langen Lieferzeiten, für jedes Fzg. was bereits bestellt ist unbegrenzt. Im ggs. zu "früher" wo es tatsächlich nur (bei bestimmten Modellen !) einen begrenzten Preisschutz gab.
Was der Händler sagt ist ein Hasenfurz wert 😉
Entscheidend ist alleine was in der Verbindlichen Volkswagen-Bestellung unter Neuwagen-Verkaufsbedingungen steht.
Das ist das einzige was für beide Seiten bindend ist und keine mündlichen Zusagen...
Was soll der 🙂 auch anderes sagen wenn er dem Kunden auf Nachfrage erzählen muß das VW für einige Modelle mehr als 4 Monate Lieferzeit hat.
Damit behaupte ich nicht das es diese unbefristetet Regelung nicht gibt, jedoch sollte diese schwarz auf weiß jim Vertrag stehen bzw. die 4 Monate Preisbindungs-Klausel nicht mehr vorhanden sein. Ansonsten steht man im Falle des Falles als Kunde sehr Blöd da und hat rechtlich kaum eine Chance...
Zitat:
Original geschrieben von Spacefly
Jopp, das kann man machen wenn der 🙂 das mitmacht 😉Zitat:
Original geschrieben von Frank23111960
....
Bei den derzeitigen Lieferfristen für manche Modelle sollte man bei der Vertragsverhandlung diesen Punkt explizit klären und gegebenenfalls versuchen durch eine abweichende Vereinbarung auszuschliessen.Wir haben z.B. in unserer Bestellung unter Preis folgendes stehen gehabt:
"Verbindlicher Hauspreis"Das haben wir mit unserem 🙂 abgesprochen und vereinbart um eben die 4 Monate Presibindung zu umgehen....
Und da der Hauspreis nichts mit dem Listenpreis zu tun hat da der 🙂 seine Autos ja auch zu anderen Preisen verkaufen kann...
Wenn der Händler mitspielt und das wird er meist, dann ist das die Lösung, habe es auch so trotz Vermittlerkauf so gemacht. So brauchte ich mirt keine Sorgen machen um Preiserhöhungen.
Zitat:
Original geschrieben von Spacefly
Was der Händler sagt ist ein Hasenfurz wert 😉Entscheidend ist alleine was in der Verbindlichen Volkswagen-Bestellung unter Neuwagen-Verkaufsbedingungen steht.
Das ist das einzige was für beide Seiten bindend ist und keine mündlichen Zusagen...Was soll der 🙂 auch anderes sagen wenn er dem Kunden auf Nachfrage erzählen muß das VW für einige Modelle mehr als 4 Monate Lieferzeit hat.
Damit behaupte ich nicht das es diese unbefristetet Regelung nicht gibt, jedoch sollte diese schwarz auf weiß jim Vertrag stehen bzw. die 4 Monate Preisbindungs-Klausel nicht mehr vorhanden sein. Ansonsten steht man im Falle des Falles als Kunde sehr Blöd da und hat rechtlich kaum eine Chance...
So ganz richtig ist das nicht, dass das Wort des Händlers nicht zählt.
Meiner hat zu mir gesagt, dass VW in den meisten Fällen auf eine Preiserhöhung für bereits bestellt Fahrzeuge verzichtet. Wie lange das so gehandhabt wird (also z.B. bestellt im März, Liefertermin August = 5 Monate, Preiserhöhung im Juli => 1 Monat drüber => Verzicht auf Preiserhöhung), weiß ich nicht.
Der Händler hat trotzdem immer noch die Möglichkeit, die Preiserhöhung auf sich zu nehmen. Wird er bei guten, langjährigen Kunden vielleicht auch machen. Oder er sagt, dass er noch Zubehör "umsonst" quasi als "Ausgleich" für die Preiserhöhung dazu gibt.
Und wo ist das jetzt nicht richtig ?
Ich habe ja nicht geschrieben das der 🙂 sofort jede Preiserhöhung an den Kunden weitergeben muß wenn es eine gibt 😉
Sicherlich wird er es evenutell auf seine Kappe nehmen um dich als Kunden zu behalten. Rechtliche Ansprüche hat man aber keine wenn es, wie oben geschrieben, eine mündliche Absprache ist. Und das ist der springende Punkt 😉
Gruß Space
Hmm und ich hab mich noch gewundert wieso der Verkäufer gesagt hat, da schreib ich Hauspreis rein..... dachte aber och vielleicht gibt's dann mehr Provision 😁
Hmmm allerdings wie ist das dann bei Leuten die finanzieren? Wird dann bei denen automatisch der Kreditumfang erhöht? Rechtlich ist das doch da auf sehr wackeligen Füssen, bei Barzahlern geht das ja noch eher aber bei so Kombigeschäften Kredit/Auto? Oder müssen die dann zum Neuaushandeln antreten?
Auf dem Kaufvertrag steht da eine Zeile, das sich die Preise ändern können. Da muss man dann ggf. nach bezahlen?
Also eine Neuwagen-Bestellung bei VW incl. Finanzierung über VW-Bank läuft ja folgendere maßen:
Du handelst mit dem 🙂 einen Kaufpreis aus. Mit dem Ausgehandelte Daten ( abzgl. eventueller Anzahlungen oder Bargeld) beantragst du bei der VW-Bank ja dein Darlehen welches i.d.R. innerhlab von Minuten zugesagt wird.
Daraufhin bestellt der 🙂 das Auto zu seinem Einkaufspreis... Soweit alles nichts neues 😉
Du hast bei 🙂 jetzt die Angegebenen Verbindlichkeiten wenn du dein Auto bei VW abholst. Jetzt kommt die VW-Bank ins Spiel die diese verbindlichkeiten ausgleicht und dem 🙂 den Fehlenden Betrag bzw. Differenzbetrag überweißt.
Damit bist du beim 🙂 aus allem Raus und hast von dem Zeitpunkt an die Verbindlichkeiten bei der VW-Bank die zu den im Antrag angegben Konditionen zu tilgen sind.
Sollte sich jetzt durch eine änderung des Preises oder Konfiguration etwas am Kaufpreis beim 🙂 etwas ändern, passiert es eben das die Summe welche du im Kreditantrag bewilligt bekommen hast, nicht mehr ausreicht um die Verbindlichkeiten beim 🙂 zu deken. Das bedeutet du hast nun noch Restschuld beim 🙂
Jetzt hast du halt die wahl:
Wenn es sich um kleinerer Beträge handelt (bei uns z.B. durch umbestellung 160 €) zahle ich dem 🙂 das in Bar oder per Karte.
Wenn es große Summen sind würde ich die VW-Bank kontaktieren und eine Kreditvertrags-Anpassung auf die neue Restschuld anstreben. Sollte eigentlich auch kein Problem sein da Konzern-Intern...