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powercommander und der tüv

Hallo zusammen. Ich habe vor kurzem meinen Führerschein erstanden und mir eine gebrauchte street triple gekauft. Diese hatte schon den powercommander v verbaut. Da ich bald zum TÜV muss, ergibt sich für mich eine Frage dazu. Der powercommander ist bei mir unter der Sitzbank verbaut. Das ich dafür keine abe habe ist mir klar. Aber guckt der TÜV auch unter die Sitzbank oder sollte ich generell den powercommander vorher ausbauen?

Beste Antwort im Thema

Selbst wenn... Sein Beitrag hat, im Gegensatz zu Deinem, hilfreichen und themenbezogenen Inhalt für den Fragesteller.

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Ein Parade Beispiel wo der Power Commander oder ein Dynojet Kit hilft ist die 99er CBR 600.
Hier ging es ebenfalls nicht um Spitzenleistung, sondern darum das sie im 6.000er Bereich nen mächtigen durchhänger hatte, den man auf die Art und Weise abschwächen konnte.

Habe bislang nur mitgelesen aber nach dem letzten Beitrag des TE stellen sich bei mir diverse Fragezeichen auf!!!

Ein Endtopf wurde auf der Rolle abgestimmt und sollte nun als "Extra" verkauft werden den du "nicht haben wolltest". Heißt das, dass er jetzt mit nem Original Topf aber der Abstimmung auf die Sporttröte fährt?
Und einen Auspuff will er extra verkaufen, der PC wird aber umsonst verschenkt.......

Zitat:

@olli132 schrieb am 25. Apr. 2017 um 17:53:07 Uhr:


Vorteil wenn man seine TÜV Prüfer seit Jahren kennt.
" Pass auf bei der Proberunde Schaltschema ist gedreht"
Prüfer sieht sich die Schaltung mit fettem sichbaren power commader quickshifter an
"Das ist aber so nicht Serie"

So muss das auch sein und nicht so ein Korinthenkacker mit nem Stock im Arsch der Spiegelflächen vermisst und so n pillepalle Krams .

Gibts halt leider auch und weis man vorher nicht. Wenn ich da nur an die Odyssee wegen eines "einfachen" eintragens von Reifen zurückdenke... 🙄

Nein nein. Den Topf wollte ich schon haben. Aber auf den PC hätte ich verzichtet. Oder halt nicht zusätzlich bezahlt. Das Motorrad stand mit originakteilen zum Verkauf oder unter Zuzahlung halt mit diversen Extras.

Zitat:

@Marodeur schrieb am 25. April 2017 um 19:49:46 Uhr:


Gibts halt leider auch und weis man vorher nicht. Wenn ich da nur an die Odyssee wegen eines "einfachen" eintragens von Reifen zurückdenke... 🙄

Da habe ich es zum Glück deutlich entspannter.

Aber ich bin auch Stammkunde beim TÜV, bringe immer wieder Importe, Um- oder Neuaufbauten zum GzEdBE, der Ing und ich kennen uns seit vielen Jahren. Der hat sicher schon mehr als 40 Motorräder von mir geprüft und weiß, dass ich penibel und auf qualitativ hohem Niveau arbeite. Zudem bin ich ehrlich und weise auf problematische Veränderungen vorher hin. Meist sind die aber vorher besprochen.

Eine Trickserei oder Vertuscherei könnte ich mir nicht leisten. Ein lange aufgebautes Vertrauen wäre mit einem Schlag futsch.

Ich bin noch nie mit einem Motorrad durchgefallen. Auch keine einzige Wiedervorführung. Auch Änderungen z.B. im Geräuschverhalten kann man legalisieren. § 21 StVZO ist der "Trick". Bei mir ging das schon mehrfach ohne teure Messung. So bekam meine R 80 ST ihren Segen, obwohl Flötenrohr und Dämmung aus dem ESD entfernt waren (Verrostet) Maßgebend sind die zur Zeit der Typ-Zulassung geltenden Grenzwerte. Die wurden übernommen.

Und auch eine "Mischbereifung" Metzeler Z2/Z4 auf einer Kawasaki ZX10 wurde abgesegnet. "Geringe Mängel: Bereifung". Fertig.

Nochmal, damit es auch jeder versteht: Den TÜV interessiert der PC nicht. Das ist dem egal. Mir übrigens auch. Bei Kontrollen z.B. durch das KT "Motorrad" ist man fällig.

Ist aber preiswert: 50 Euro plus Gebühren.

Vertrauen ist da keins vorhanden. Der Eine meinte nur "wird schon seinen Grund haben warum der Reifen nicht freigegeben ist" der Nächste wollte scheinbar highspeed-Test machen obwohl keine Autobahn in der Nähe ist. Er fragte nach Höchstgeschwindigkeit des Motorrads. Bei der Antwort 220 kam ein "wir sind nur bis 130 versichert, geht nicht". Da fällst echt vom Glauben ab... 😉

Aber das nur am Rande. Geprüft wurde mein Motorrad dann mal von der Dekra, die hat der Umbau 0,nix interessiert. Zu laut war sie nicht, AU wurde mit Sternchen bestanden.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 25. April 2017 um 20:45:16 Uhr:


Und auch eine "Mischbereifung" Metzeler Z2/Z4 auf einer Kawasaki ZX10 wurde abgesegnet. "Geringe Mängel: Bereifung". Fertig.

Plakette erteilt, ja. Abgesegnet nein. Steht irgendwo unten auf dem Protokoll "genannte Mängel umgehend beseitigen lassen blablabla"

Nein steht da eben nicht.

Dekra (Dorftankstelle) wollte das nicht abnehmen. Also bin ich zu "meinem" TÜV

Wenn er´s absegnen würde, wäre es kein Mangel, auch kein geringer.

Ja. Du hast Recht.
Vollkommen.

Jetzt können wir wieder mal Begriffe auf die Goldwaage legen. "Absegnen" würde bedeuten, er trägt das ein. Das hat er nicht gemacht. Klar.

Ich schreibe zu dem Thema TÜV besser nichts mehr.
Obigen Beitrag habe ich sicherheitshalber auch editiert. Lew hat Recht. Auch der Feind liest hier mit.

Ich will dich damit nicht ärgern, es nur klarstellen. Bist ja selbst immer dafür, dass Sachen ganz klar definiert werden.
Der Prüfer ist damit fein raus. Du hast auch erstmal dein Ziel erreicht, Plakette ist auf dem Mopped. Kommste in eine Kontrolle (oder einer, der dein Mopped gekauft hat) und die nörgeln das an, hat der Nutzer dann halt Pech gehabt. Weil der Prüfer eben nicht gesagt hat "ist ok", sondern nur dass es einer Plakettenerteilung nicht im Wege steht.

O-Ton Tuv.com:

"Geringe Mängel: Prüfplakette trotz kleiner Mängel

Unser Prüfer hat wenige kleine Mängel gefunden wie einen leicht zerkratzten Spiegel oder eine kaputte Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung. In solchen Fällen kann er die HU-Plakette vergeben und auf eine Nachuntersuchung verzichten. Als Halter des Fahrzeugs müssen Sie die im Prüfbericht vermerkten Mängel unverzüglich beseitigen. So erhöhen Sie Ihre Sicherheit und vermeiden im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld."

Warum ist man bei Kontrollen des KT "Motorrad" fällig? Die dürfen auch nicht unter die Sitzbank gucken ... zumindest nicht ohne hinreichenden Anfangsverdacht.

  • TÜV und PC - solange Abgaswerte i.o - Plakette ja
  • PC und BE - BE erloschen. ABER: Der Versicherungsschutz erlischt nur, wenn der Unfall ursächlich auf den PC zurück zu führen ist. Es ist auch mitnichten so, dass dies in den finanziellen Ruin treibt - die Regressgrenze liegt bei Euro 5000.
  • PC Sinn oder Unsinn: Ein sauber abgestimmter PC kann sinnvoll sein. Oft geht es nicht allein um reine Spitzenleistung, sondern um eine Mapping-Anpassung zur Verbesserung Ansprechverhalten / Drehmomentoptimierung. Es sei sinnlos, da eh nicht im Rahmen der StVO erfahrbar? Naja - das subjektive Fahrempfinden sagt oft etwas anderes - und genau darum geht es. Welchen Sinn hat es, einen GS-Fulldresser mit allem Wundersam- und Tourenblech-Blingbling zu verzieren, damit sie dann auf dem Trailer blankgeputzt zum Treff gekarrt und dann einer auf weitgereister Fahrensmann gemimt wird (das erlebe ich hier jedes Jahr - ist wie im Zoo).
  • Thema TÜV - ganz überwiegend zeichnen sich die Graukittel durch Kompetenz und Augenmaß aus. Strenggenommen müsste meine Knubbel jedesmal in hohem Bogen in der Loisach versenkt werden - stattdessen gibt es die Plakette und anerkennende wohlwollende Worte. Wofür ich aber aus dem Blickwinkel der reinen Vernunft keinerlei Verständnis habe - eine 9er Ninja mit Z2 zu besohlen - der ist vor 20! Jahren vom Z4 abgelöst worden - und auch der ist ein absoluter Räudereifen. DAS hätte mein TÜVer nicht durchgehen lassen. Dieser "Reifen" taugt man gerade so als Affenschaukel.

Ey, der Z2 wird aber noch durch Avon-Gummi geflopt! 😁

Wir sollten bitte beim Thema TÜV/Powercommander bleiben

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