ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. powercommander und der tüv

powercommander und der tüv

Themenstarteram 24. April 2017 um 19:41

Hallo zusammen. Ich habe vor kurzem meinen Führerschein erstanden und mir eine gebrauchte street triple gekauft. Diese hatte schon den powercommander v verbaut. Da ich bald zum TÜV muss, ergibt sich für mich eine Frage dazu. Der powercommander ist bei mir unter der Sitzbank verbaut. Das ich dafür keine abe habe ist mir klar. Aber guckt der TÜV auch unter die Sitzbank oder sollte ich generell den powercommander vorher ausbauen?

Beste Antwort im Thema

Selbst wenn... Sein Beitrag hat, im Gegensatz zu Deinem, hilfreichen und themenbezogenen Inhalt für den Fragesteller.

61 weitere Antworten
Ähnliche Themen
61 Antworten

Der dynojet power commander ändert das Geräusch- und Abgasverhalten.

Dies führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. (§ 19 Abs. 2 Ziff 3 StVZO)

Eine ABE für diesen Mumpitz gibt es nicht.

Themenstarteram 24. April 2017 um 20:01

Das es keine abe gibt ist mir ja schon klar. Aber wenn ich dich richtig verstehe, besser vor dem TÜV gesuch ausbauen.

am 24. April 2017 um 20:04

Der TÜV guckt nicht unter die Sitzbank.

Bei mir hat der Prüfer noch nie unter die Sitzbank geguckt. Probiere es doch einfach. Oder du stöpselst den PC halt ab für die HU.

Ich habe es auch noch nie erlebt, dass der TÜV bei Motorrädern unter die Sitzbank schaut.

Solange der PC die Abgaswerte nicht derart beeinflusst, dass der Abgastest nicht bestanden wird, wirst Du keine Probleme bekommen.

Dennoch fährst Du ein Motorrad, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist. Es ist ein klassisches Beispiel im Sinne der von mir genannten Vorschrift. Mit möglicherweise weit reichenden Folgen z.B. im Falle eines Unfalles.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 24. April 2017 um 22:11:32 Uhr:

 

Dennoch fährst Du ein Motorrad, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist. Es ist ein klassisches Beispiel im Sinne der von mir genannten Vorschrift. Mit möglicherweise weit reichenden Folgen z.B. im Falle eines Unfalles.

Da ist er wieder, der erhobene Zeigefinger....

Selbst wenn... Sein Beitrag hat, im Gegensatz zu Deinem, hilfreichen und themenbezogenen Inhalt für den Fragesteller.

Zitat:

@Dreamer0000 schrieb am 24. April 2017 um 22:01:09 Uhr:

Das es keine abe gibt ist mir ja schon klar. Aber wenn ich dich richtig verstehe, besser vor dem TÜV gesuch ausbauen.

Wer einem Rechtsbrecher Hilfestellung zum Rechtsbruch gibt, darf sich zur Kategorie der Vollpfosten zählen.

am 25. April 2017 um 6:07

Zitat:

@Subari66 schrieb am 25. April 2017 um 07:50:37 Uhr:

Zitat:

@Dreamer0000 schrieb am 24. April 2017 um 22:01:09 Uhr:

Das es keine abe gibt ist mir ja schon klar. Aber wenn ich dich richtig verstehe, besser vor dem TÜV gesuch ausbauen.

Wer einem Rechtsbrecher Hilfestellung zum Rechtsbruch gibt, darf sich zur Kategorie der Vollpfosten zählen.

Das ist so nicht ganz richtig. Im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es - wie im Strafrecht - den Grundsatz, dass der Beschuldigte sich nicht selbst belasten muss. Er muss also den TÜV-Prüfer nicht darauf hinweisen, dass ein Dyno verbaut ist und dieser sich unter der Sitzbank befindet.

Wenn sich die Abgas- und Lärmemissionen innerhalb der Toleranzen bewegen, wird er die HU anstandslos bestehen.

Wobei man sich als Anfänger die Frage stellen sollte: Brauche ich das?

Ist es für mich von irgendeinem Vorteil? Oder ausbauen und verkaufen?

Abwägen Nutzen/Risiko.

Weiterhin stellt sich mir die Frage, seit kurzem Führerschein? Wie kurz?

Dieses Jahr? Musst Du gedrosselt fahren? Dann spielt eine eventuell erloschene BE eh keine Rolle.

Und ein Powercommander in einem gedrosselten Motorrad ist sehr sinnfrei...

am 25. April 2017 um 6:43

was für ein Korinthenscheisserauflauf...

Themenstarteram 25. April 2017 um 7:09

Brauche ich das?

Kann ich nicht behaupten.

Ist es von Vorteil?

Ist es denn zum Nachteil, wenn es richtig eingestellt ist?

Verkaufen?

Warum? Es war einfach dabei und Verkauf bringt nicht viel.

 

Den Führerschein habe ich seit Anfang des Jahres. Gedrosselt fahren muss ich nicht. Und falls die Frage kommt, nein ich bin kein naiver Heizer. Ich bin eher im Gesetztem Alter und fahre gediegen.

Themenstarteram 25. April 2017 um 7:11

Vielleicht sollte man hier doch besser mal schließen. Denn es wird mehr mit dem Zeigefinger gewunken oder übers Recht belehrt,als auf die Frage generell eingegangen.

am 25. April 2017 um 7:21

Eine Antwort die Dir passen würde:

Der TÜV wird den PC nicht bemerken. Lass ihn drin. Alles andere ist unwichtiger Juristenscheiss, der niemanden interessiert.

In Internetforen gegeben Ratschläge haben zum Glück keine rechtliche Relevanz.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. powercommander und der tüv